Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 02.03.1978

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1417
BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76 (https://dejure.org/1977,1417)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1977 - V ZR 140/76 (https://dejure.org/1977,1417)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1977 - V ZR 140/76 (https://dejure.org/1977,1417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einsetzung zum befreiten Vorerben durch einen Miterben - Sicherung des Fortbestandes von dem Erblasser zustehenden Rechten an Grundstücken zugunsten des Nacherben - Mitberechtigung des Erblassers an einem Grundstück als Substanz der Vorerbschaft - Schutzbedürfnis des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 698
  • MDR 1978, 394
  • MittBayNot 1978, 62 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 7/72

    Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks durch Zwischenverfügung - Notwendigkeit …

    Auszug aus BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76
    Wird einer von zwei Miterben durch den anderen zum befreiten Vorerben eingesetzt und stirbt der andere, so kann der Überlebende über ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB verfügen (Ergänzung zum Beschluß vom 10. März 1976, V ZB 7/72, NJW 1976, 893).

    Wie der Senat mit Beschluß vom 10. März 1976 - V ZB 7/72 -(NJW 1976, 893) für den Fall einer durch allgemeine (eheliche) Gütergemeinschaft begründeten Gesamthandsgemeinschaft entschieden hat, kann eine Witwe als alleinige und befreite Vorerbin unentgeltlich über ein Grundstück verfügen, das zum Gesamtgut gehörte.

  • BGH, 20.02.1970 - V ZR 54/67

    Schutz des Guten Glaubens des Grundstückserwerbers an die Vollerbenstellung des …

    Auszug aus BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76
    In jener Entscheidung hat der Senat - unter Aufgabe der im Urteil vom 20. Februar 1970, V ZR 54/67 (NJW 1970, 943) vertretenen gegenteiligen Auffassung - den Standpunkt eingenommen, daß § 2113 BGB auf derartige Verfügungen weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden könne.
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 145/06

    Verfügung des Vorerben über ein zum Gesamthandvermögen einer Erbengemeinschaft …

    Sie findet daher keine unmittelbare Anwendung, wenn die Vorerbschaft - wie hier - Anteile an einem Gesamthandvermögen umfasst, zu welchem ein Grundstück gehört (vgl. BGHZ 26, 378, 382;… Senat, Urt. v. 12. Februar 1964, V ZR 59/62, NJW 1964, 768; Beschl. v. 10. März 1976, V ZB 7/72, WM 1976, 478, 479; Urt. v. 16. Dezember 1977, V ZR 140/76, NJW 1978, 698;… MünchKomm-BGB/Grunsky, 4. Aufl., § 2113 Rdn. 3;… Soergel/Harder/Wegmann, BGB, 13. Aufl., § 2113 Rdn. 3;… Erman/M. Schmidt, BGB, 11. Aufl., § 2113 Rdn. 10;… Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2113 Rdn. 3;… Damrau/Hennicke, Praxiskommentar Erbrecht, § 2113 Rdn. 4;… Ludwig, Vor- und Nacherbschaft im Grundstücksrecht, 1996, S. 110 f.; K. Schmidt, FamRZ 1976, 683, 687 f.).

    a) Für den Fall, dass eine Gütergemeinschaft oder eine aus zwei Personen bestehende Erbengemeinschaft dadurch endet, dass einer der Gesamthänder stirbt und der andere Gesamthänder dessen alleiniger Vorerbe und damit alleiniger Eigentümer eines von der Gesamthand gehaltenen Grundstücks wird, ist der Bundesgerichtshof zu einer von der gesetzlichen Regelung in § 2113 BGB abweichenden Interessenabwägung gelangt (…Urt. v. 12. Februar 1964, V ZR 59/62, NJW 1964, 768, 769; Beschl. v. 10. März 1976, V ZB 7/72, WM 1976, 478, 479; Urt. v. 16. Dezember 1977, V ZR 140/76, NJW 1978, 698).

    Dieses Ergebnis hat der Senat als das größere Übel erachtet, zumal es namentlich im Recht der Personenhandelsgesellschaften dazu führen könnte, dass die Flexibilität der Geschäftsführung und der Verkehrsschutz leiden (Urt. v. 16. Dezember 1977, V ZR 140/76, NJW 1978, 698).

  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 228/17

    Grundbuchsache: Anbringung eines Nacherbenvermerks bei Hinzuerwerb der übrigen …

    Dann findet § 2113 BGB weder direkte noch entsprechende Anwendung, weil der Schutz des Anteils, der dem Überlebenden schon vorher zu eigenem Recht zustand, hier Vorrang vor den Interessen des Nacherben hat (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1977 - V ZR 140/76, WM 1978, 171;… Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 145/06, BGHZ 171, 350 Rn. 8 f.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Nacherbenvermerks an einem …

    Für Fälle eines zum Nachlass gehörenden nur gesamthänderischen Anteils an einem Grundstück aber ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine unmittelbare Anwendung des § 2113 BGB und damit auch des § 51 GBO ausscheidet (BGH WM 1976, 478; BGH NJW 1978, 698).

    Mit seiner Entscheidung vom 16.12.1977 (NJW 1978, 698) hat er dasselbe auch für den Fall gesagt, dass zwei Personen zusammen Erben eines Grundstücks sind, einer den anderen zum Vorerben einsetzt und dann stirbt.

  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 330/03

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung bei Vereinigung der Bruchteile eines …

    Andernfalls würde der dem Gesamthänder auch bisher schon zu eigenem Recht zustehende andere Gesamtgutsanteil den Verfügungsbeschränkungen der Nacherbschaft unterworfen; dies bedeute gegenüber der Schmälerung der Rechtsstellung des Nacherben das größere Übel (BGH, Beschl. v. 10. März 1976 - V ZB 7/72, NJW 1976, 893 unter III c; Urt. v. 16. Dezember 1977 - V ZR 140/76, NJW 1978, 698 unter II).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 61/95

    Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Aachen, 03.01.1991 - 3 T 323/90
    Rn. 13 Die Kammer vertritt die Auffassung, daß im Interesse der Verfügungsfreiheit der übrigen im Grundbuch eingetragenen Mitglieder der ungeteilten Erbengemeinschaft in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH (NJW 1976, 893 und NJW 1978, 698) die Vorschrift des § 2113 BGB auf den Gesamthandsanteil des Vorerben xxx am Nachlaß nicht anwendbar ist (vgl. OLG Köln Rechtspfleger 1987, 60, 61;… MünchKomm/Grunsky, § 2113 BGB Rdnr. 3; Haegele, Rechtspfleger 1977, 50 zu dem Fall, daß eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Vorerben eines Gesellschafters fortgesetzt wird; offen gelassen von BayObLG Rechtspfleger 1988, 525, 526).

    Er hat seine Auffassung bestätigt auch für den Fall einer aus ursprünglich zwei Miterben bestehenden Erbengemeinschaft, in der ein Miterbe Vorerbe des anderen Miterben wird (BGH NJW 1978, 698) und auch in diesem Fall für angezeigt gehalten, die Erbengemeinschaft in ihrer gesamthänderischen Bindung und den damit verbundenen etwaigen Beschränkungen des Vorerben nicht anders zu behandeln als die allgemeine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten.

    Gibt der BGH aber dem Vorerben, der infolge Erbfalls alleiniger Eigentümer des Grundstücks geworden ist, im Hinblick auf seine mitgesamthänderischen Rechte vor dem Erbfall (BGH NJW 1976, 893: Rechte des überlebenden Ehegatten aus der Gütergemeinschaft; BGH NJW 1978, 698: Rechte des überlebenden Miterben aus der Erbengemeinschaft) den Vorzug vor der Sicherung des Nacherben, so muß dies nach Auffassung der Kammer auch gelten, wenn durch eine entsprechende Anwendung des § 2113 BGB Dritte -nämlich andere Mitglieder der Erbengemeinschaft - beeinträchtigt würden.

    Dieses Recht stand auch dem Vorerben in dem vom BGH (NJW 1978, 698) entschiedenen Fall zu.

  • OLG Saarbrücken, 03.05.1999 - 5 W 314/98

    Anspruch auf Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch; Beschränkung eines …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1997 - 3 W 199/97

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Stuttgart, 27.02.1997 - 19 U 202/96

    Anspruch gemäß § 894 BGB auf Erteilung der Löschungsbewilligung; Wirksamkeit …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Frankenthal, 09.02.1983 - 1 T 373/82

    Zur Zustimmung des in Gütergemeinschaft lebenden Nacherben zu Verfügungen des …

    Unter diesen Umständen kann die Frage letztlich offen bleiben, ob die Beteiligte zu 1) als alleinige Vorerbin ihres Ehemannes, mit dem sie in Errungenschaftsgemeinschaft gelebt hat, bis zur Auseinandersetzung dieser Gemeinschaft auch ohne Zustimmung der Nacherben unentgeltlich über Grundstücke verfügen konnte, die zum Gesamtgut der Eheleute S. gehört haben (vgl. dazu BGHZ 26, 378 ff., 382; NJW 1964, 768 [ = DNotZ 1965, 350 ] ; NJW 1976, 893 1= MittBayNot 1976, 74 ]; NJW 1978, 698 [= MittBayNot 1978, 62 ]; a.A. BGH NJW 1970, 943 [= DNotZ 1970, 412 ]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.03.1978 - 1 UF 453/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1510
OLG Hamm, 02.03.1978 - 1 UF 453/77 (https://dejure.org/1978,1510)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.1978 - 1 UF 453/77 (https://dejure.org/1978,1510)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 1978 - 1 UF 453/77 (https://dejure.org/1978,1510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 761
  • NJW 1980, 856 (Ls.)
  • MittBayNot 1978, 62 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    in den Verfahren I. wegen verfassungsrechtlicher Prüfung der §§ 1587 bis 1587p BGB, des Art. 12 Nr. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Sätze 3 und 4 und Nr. 7 Buchst. d des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1421), der §§ 23b und 23c GVG und der §§ 53b bis 53g FGG - Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse 1. des Amtsgerichts Altena vom 1. März 1978 (8 F 19/77) - 1 BvL 17/77 -, 2. des Amtsgerichts Bochum vom 12. Januar 1978 (57 F 243/77) - 1 BvL 7178 -, 3. des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 1. Februar 1978 (19 F 67/77) - 1 BvL 9/78 -, 4. des Amtsgerichts Dortmund vom 24. Februar 1978 (173 F 205/77) - 1 BvL 14/78 -, 5. des Amtsgerichts Wetter vom 3. März 1978 (5 F 48177) BvL 15/78 -, 6. des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Februar 1978 und vom 15. November 1978 (1 UF 453/77) - 1 BvL 16/78 -, 7. des Oberlandesgerichts Celle vom 19. April 1978 (10 UF 200/77) - 1 BvL 37178 -, 8. des Amtsgerichts Hamburg vom 29. Juni 1978 und vom 27. April 1979 (256 F 3/77) - 1 BvL 64/78 -, 9. des Amtsgerichts Bingen vom 29. Juni 1978 (3 F 25/78 VA) - 1 BvL 74/78 -, 10. des Amtsgerichts Kiel vom 1. August 1978 (28 F 238/77) - 1 BvL 78/78 -, 11. des Amtsgerichts Hamburg vom 12. September 1978 (255 F 212/77 V) - 1 BvL 100/78 -, 12. des Amtsgerichts Grünstadt vom 22. Dezember 1978 und vom 28. Februar 1979 (F 62/77) - 1 BvL 5/79 -, 13. des Amtsgerichts Hagen vom 14. Dezember 1978 (57 F 15/78) 1 BvL 16/79 - II. über die Verfassungsbeschwerde des Herrn P... a) gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle vom 14. Juni 1978 - 17 UF 99/78 - und des Amtsgerichts Lüneburg vom 15. März 1978 - 29 F 1/77 -, b) mittelbar gegen § 1587b BGB und Art. 12 Nr. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Sätze 3 und 4 des 1. EheRG - 1 BvR 807/78 -.
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Der Antragsteller hat zur Begründung seiner Ansicht, der Versorgungsausgleich verstoße in seinem Fall gegen das Grundgesetz, insbesondere auf den in NJW 1978, 761 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77] veröffentlichten Vorlagebeschluß (Art. 100 Abs. 1 GG) des OLG Hamm - 1. Senat für Familiensachen - sowie auf dessen Ergänzungsbeschluß in derselben Sache vom 15. November 1978 Bezug genommen.

    Durch die ohne Rücksicht auf das Verschulden am Scheitern der Ehe eintretenden finanziellen Belastungen würden Ehe und Ehescheidung nach neuem Recht zu einem unübersehbaren und vielfach nicht mehr tragbaren finanziellen Risiko, das die Partner unter Umständen in einer unheilbar zerrütteten Ehe festhalte oder es dem Ausgleichspflichtigen nach der Scheidung infolge der vielfach ruinösen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs faktisch unmöglich mache, eine neue Ehe einzugehen; im Hinblick auf derartige Konsequenzen würden Heiratswillige vielfach überhaupt von einer Eheschließung abgehalten werden (Müller NJW 1977, 1745, 1747; 1978, 2273, 2275; ähnlich OLG Hamm - 1. Senat für Familiensachen - NJW 1978, 761, 763 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77];… vgl. auch Diederichsen bei Palandt a.a.O. Einf. 9 vor § 1587, der befürchtet, der Versorgungsausgleich schaffe möglicherweise mittelbar einen Zwang zur Doppelverdienerehe).

    Auch die im Vorlagebeschluß des OLG Hamm (unter 1 g des Beschlußtenors und IV 2 g der Beschlußgründe, NJW 1978, 761 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77] und 764;… vgl. auch den Ergänzungsbeschluß vom 15.11.1978, S. 15) geäußerten Zweifel, ob sich im Zeitpunkt der beiderseits später eintretenden Versicherungsfälle der auf dem Versorgungsausgleich beruhende Rentenverlust beim ausgleichspflichtigen Ehegatten und der Rentenzuwachs beim ausgleichsberechtigten Ehegatten insgesamt die Waage halten oder ob der Verlust auf der einen Seite in bestimmten Fällen nicht doch höher ist als der Zuwachs auf der anderen Seite, können nicht zu der Annahme führen, das Rentensplitting (§ 1587b Abs. 1 BGB) sei - wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG - verfassungswidrig.

    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs - unter dem Blickwinkel der Art. 14 i.V.m. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsgebot) und 2 Abs. 1 GG - sind weiter deswegen erhoben worden, weil der Ausgleichspflichtige trotz Begründung von Versorgungsanwartschaften durch eigene Beiträge infolge des Versorgungsausgleichs mit seiner verbleibenden Rente unter den Sozialhilfesatz sinken könne; beim ausgleichsberechtigten Ehegatten bestehe erst recht die Gefahr, daß der Versorgungsausgleich letztlich nur zu einer Minimalrente führe, so daß das Rentensplitting aus einem zwei Sozialhilfeempfänger mache (OLG Hamm - 1. Senat für Familiensachen - NJW 1978, 763 f [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77]; Gitter und Friauf in "Zur Sache 2/76" S. 44, 73).

    Soweit dies nach dem Tode des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehemannes trotz Versorgungsausgleichs eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Ehefrau zur Folge hat, wird darin ein Verstoß gegen Art. 14 GG gesehen (OLG Hamm -. Senat für Familiensachen - NJW 1978, 764 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77]; vgl. ferner Ruland NJW 1976, 1720).

    Das Oberlandesgericht Hamm - 1. Senat für Familiensachen - hat in dem zitierten Vorlagebeschluß (NJW 1978, 761 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77]) die Erstreckung des Versorgungsausgleichs auf Alt-Ehen schon deshalb als verfassungswidrig angesehen, weil hier ein Fall echter Rückwirkung vorliege: Die Ehepartner hätten bei der Heirat vor dem 1. Juli 1977 entweder einen Ehevertrag über eine bestimmte güterrechtliche Regelung geschlossen oder damit, daß sie einen solchen Vertrag nicht abgeschlossen hätten, sich auf die zur Zeit der Heirat geltende Regelung und den damals geltenden gesetzlichen Güterstand geeinigt.

    Bei Alt-Ehen sei dieses Vertrauen ein so erheblicher Punkt, daß Gerechtigkeit und Sozialstaatlichkeit die nachträgliche Einführung des Versorgungsausgleichs für Ehen aller Güterstände ohne einseitige Möglichkeit der Lösung (entsprechend Art. 8 I Nr. 3 Abs. 2 GleichberG bei der gesetzlichen Einführung des Zugewinnausgleichs) nicht rechtfertigen könnten (OLG Hamm - 1. Senat für Familiensachen - NJW 1978, 764 f [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77];… Dieckmann a.a.O. S. 135 f, 137 f;… Ipsen a.a.O. S. 77 f; Müller NJW 1977, 1748; 1978, 2274 ff).

    Die gesetzgeberische Lösung, daß in diesen Fällen bei grober Unbilligkeit des vollen Versorgungsausgleichs der auf die Trennungszeit entfallende Ausgleichsanspruch bis auf die Hälfte herabgesetzt werden kann, erscheint dem Senat ein vertretbarer Kompromiß; er teilt nicht die Ansicht des OLG Hamm (1. und 3. Senat für Familiensachen, NJW 1978, 761, 765 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77]; 1979, 311, 314) und des OLG Düsseldorf (NJW 1978, 2159), daß diese Vorschrift wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1, 14, 20 GG unwirksam sei.

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 136/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Versorgungsanwartschaften aus …

    Er hat sich dazu die Ausführungen im Vorlagebeschluß (Art. 100 Abs. 1 GG) des OLG Hamm (NJW 1978, 761 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77]) zu eigen gemacht.

    Dieser Gesichtspunkt könne nicht durch den Hinweis auf die Zulässigkeit von Kürzungen der Besoldung oder auf die Härteklausel des § 1587 c BGB ausgeräumt werden, wie der Bundesminister der Justiz (in seiner Stellungnahme vom 29. Juli 1975 zum Ergebnis der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am 2. und 9. Juni 1975 zum Recht des Versorgungsausgleichs, abgedruckt in "Zur Sache 2/76 - Themen parlamentarischer Beratung", S. 231) gemeint habe, weil auch ohne Anwendung der Härteklausel eine ausreichende Alimentation verbleiben müsse (NJW 1978, 761, 763 f) [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77].

    Soweit das OLG Hamm in dem zitierten Vorlagebeschluß es als nicht gewährleistet ansieht, daß durch den "Wechsel" des Rentenschuldners (vom öffentlich-rechtlichen Träger der Versorgungslast zum Sozialversicherungsträger) keine enteignende Schlechterstellung erfolge, weil eine unterschiedliche Entwicklung der Rentenversicherung und der Versorgung der Beamten und damit zugleich eine Schlechterstellung des Ausgleichsberechtigten möglich erscheine (NJW 1978, 761, 764) [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77], kann dem nicht gefolgt werden.

  • OLG Stuttgart, 27.09.1978 - 17 UF 160/78

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs ; Ausschluss eines Versorgungsausgleichs …

    Er macht sich im übrigen die in den Vorlagebeschlüssen gem. Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz ausgedrückten Bedenken der Oberlandesgerichte Hamm (NJW 1978, 761 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77] ) und Celle (NJW 1978, 1333) gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Versorgungsausgleichs zu eigen.

    Die Regelung des Versorgungsausgleichs verletzt auch nicht durch die Einbeziehung der vor dem 1.7.1977 geschlossenen Ehen den in Art. 20 GG niedergelegten allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (OLG Celle, FamRZ 1978, 519; a.M. z.B. OLG Hamm NJW 1978, 761 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77] ; Müller NJW 1977, 1745;… vgl. auch Dieter Schwab a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 29.08.1978 - 17 UF 140/78

    Teilunterhaltsanspruch einer erwerbstätigen Ehefrau; Bemessung eines angemessenen …

    Die Regelung des Versorgungsausgleichs verstößt weder für nach noch auch für vor dem 1.7.1977 abgeschlossene Ehen gegen Art, 14 GG (so auch OLG Celle FamRZ 78, 518 a.M. z.B. OLG Hamm NJW 78, 761; OLG Celle NJW 78, 1333, vgl. auch Dieter Schwab, FamRZ 77, 768).

    Die Regelung des Versorgungsausgleichs verletzt auch nicht durch die Einbeziehung der vor dem 1.7.1977 geschlossenen Ehen den in Art. 20 GG niedergelegten allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (OLG Celle, FamRZ 78, 519; a.M. z.B. OLG Hamm NJW 78, 761; Müller NJW 77, 1745;… vgl. auch Dieter Schwab a.a.O.).

  • AG Hagen, 20.04.1978 - 57 F 257/77

    Verfassungswidrigkeit von Regelungen, nach denen der Versorgungsausgleich …

    des Versorgungsausgleichs in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluß des OLG Hamm vom 2.2.1978 - 1 UF 453/77 - ausgesetzt.

    Das Familiengericht teilt insoweit die Auffassung des AG Altena (FamRZ 1977, 797) und insbesondere die umfassend begründete Auffassung des OLG Hamm in dem Vorlagebeschluß vom 2.2.1978 (1 UF 453/77).

  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 167/77

    Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts

    Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsregelung, die vor allem hinsichtlich des Versorgungsausgleichs von vielen geteilt werden (vgl. den zweiten Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages BT-Drucks. 7/4361 S. 21; Vorlagebeschluß - Art. 100 Abs. 1 GG - des OLG Hamm NJW 1978, 761 m.w.N.;… Dieckmann in Festschrift für Bosch S. 119, 137 ff; Schwab FamRZ 1977, 768, 772 f m.w.N.), müßten hier nur dann näher untersucht werden, wenn eine etwaige Nichtigkeit wesentlicher Teile des neuen Versorgungsausgleichsrechts oder der zitierten für die Scheidungsfolgen geltenden Übergangsvorschriften auch Folgewirkungen für den Bestand des neuen Scheidungsrechts oder zumindest für den Bestand der nur die Entscheidung selbst betreffenden Übergangsvorschrift hätte.
  • AG Königstein/Taunus, 28.06.1978 - 10 F 100/78

    Genehmigung des für den Fall der Scheidung geltenden wechselseitigen Verzichts …

    Zum anderen ist die Verweigerung der Geschiedenenwitwenrente nach § 1265 RVO für nach dem 1.7.1977 geschiedene Ehefrauen selbst ein Verstoss gegen den Grundsatz der Sozialstaatlichkeit und der Eigentumsgarantie, Art. 20 und 14 GG (OLG Hamm NJW 78, 761).
  • OLG Hamm, 30.10.1980 - 4 UF 229/80

    Anwartschaften auf Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie …

    Er hält diese Form des Versorgungsausgleichs unter Berufung auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (NJW 1978, 1333) und Hamm (NJW 1978, 761) für verfassungswidrig.
  • OLG Stuttgart, 13.10.1978 - 15 UF 144/78

    Anfechtung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich; Regelungen des …

    Von den in Rechtsprechung und Schrifttum gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs vielfach erhobenen Bedenken (vgl. die Zusammenstellung in der Entscheidung des OLG Hamm, NJW 1978, 761 [OLG Hamm 02.03.1978 - 1 UF 453/77] ; OLG Celle, FamRZ 1978, 518) hält der Senat, soweit es den hier zur Entscheidung stehenden Fall betrifft, lediglich die Bedenken überhaupt für verfassungsrechtlich relevant, die sich gegen die Vereinbarkeit der Regelung in den §§ 1587 ff BGB mit Art. 33 Abs. 5 GG ("hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums") und mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 3 GG ) abzuleitenden Verbot, durch rückwirkenden gesetzgeberischen Eingriff das schutzwürdige Vertrauen in den Fortbestand einer Rechtslage zu verletzen, richten.
  • KG, 19.04.1979 - 3 UF 316/76

    Anzuwendendes Recht für den Versorgungsausgleich bei Ehe mit einem Tunesier; …

  • OLG Köln, 10.11.1978 - 4 UF 115/78

    Herabsetzung des Ausgleichssanspruchs um die Hälfte des auf die Trennungszeit …

  • AG Neuss, 15.06.1978 - 47 F 37/77

    Scheidung einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Verfassungsmäßigkeit des …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht