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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.02.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1018
BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96 (https://dejure.org/2000,1018)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2000 - 2 BvG 1/96 (https://dejure.org/2000,1018)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 (https://dejure.org/2000,1018)
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Bundesstraßen-Abstufungskonzept

Art. 85 Abs. 3, 90 Abs. 2, 74 Abs. 1 Nr. 22 GG, § 2 Abs. 5 FStrG, gegenständliche Reichweite der Auftragsverwaltung im Fernstraßenrecht, Nahtstelle zwischen Bundes- und Landesstraßenrecht

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    Bundesstrasse B 75

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    FStrG § 24 Abs. 4; ; FStrG § 1 Abs. 1; ; VwGO § 50 Abs. 3; ; GG Art. 90 Abs. 2; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 22; ; GG Art. 85 Abs. 3; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungszuständigkeit - Bundesautobahn - Bundesstraßen - Gesetzgebungskompetenz - Bundesauftragsverwaltung - Weisungsbefugnis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kompetenzabgrenzung bei der Verwaltung von Bundesfernstraßen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Weisung des Bundes betreffend die Abstufung einer Fernstraße

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Weisung zur Abstufung einer Straße verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Weisung zur Abstufung einer Straße verfassungswidrig/Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2000

  • nomos.de PDF, S. 32 (Leitsatz)

    Art. 74 Abs. 1 Nr. 22, 85 Abs. 3, 90 Abs. 2, 93 Abs. 1 Nr. 3 GG; §§ 1 Abs. 1, 24 Abs. 4 FStrG
    Fernstraßen/Abstufung einer Bundesstraße in eine Straße nach Landesrecht/Begrenzung der Weisungsbefugnis des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Weisung zur Abstufung einer Straße

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verfassungsrecht, Begrenzung der Verwaltungskompetenz des Bundes durch seine Gesetzgebungszuständigkeiten

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 167
  • NVwZ 2000, 1162
  • NJ 2000, 419 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1282
  • DÖV 2000, 959
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
    Rn. 21 b) In sachlicher Hinsicht beruft sich die Bundesregierung auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 81, 310 "Kalkar II" und BVerfGE 84, 25 "Schacht Konrad".

    Nach Art. 85 Abs. 3 GG kann sich die Weisung auf jede Gesetzesmaterie beziehen, die vom Land in Auftragsverwaltung auszuführen ist; hierbei erfasst die Weisungskompetenz die gesamte Vollzugstätigkeit des Landes (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 84, 25 ).

    Der Bund setzt sich mit ihr auch in Hinsicht auf das Verfahren nicht in Widerspruch zu seiner Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (hierzu BVerfGE 81, 310 ; 84, 25 ).

  • BVerfG, 10.04.1991 - 2 BvG 1/91

    Schacht Konrad

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
    Rn. 21 b) In sachlicher Hinsicht beruft sich die Bundesregierung auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 81, 310 "Kalkar II" und BVerfGE 84, 25 "Schacht Konrad".

    Nach Art. 85 Abs. 3 GG kann sich die Weisung auf jede Gesetzesmaterie beziehen, die vom Land in Auftragsverwaltung auszuführen ist; hierbei erfasst die Weisungskompetenz die gesamte Vollzugstätigkeit des Landes (vgl. BVerfGE 81, 310 ; 84, 25 ).

    Der Bund setzt sich mit ihr auch in Hinsicht auf das Verfahren nicht in Widerspruch zu seiner Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (hierzu BVerfGE 81, 310 ; 84, 25 ).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
    Auch im vorliegenden Verfahren ist es nicht erforderlich, deren Umfang im Einzelnen zu bestimmen; denn nach der Systematik des Grundgesetzes bezeichnet die Gesetzgebungskompetenz des Bundes die äußerste Grenze für seine Verwaltungsbefugnisse (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 15, 1 ; 78, 374 ).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Fernmeldeanlagengesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
    Auch im vorliegenden Verfahren ist es nicht erforderlich, deren Umfang im Einzelnen zu bestimmen; denn nach der Systematik des Grundgesetzes bezeichnet die Gesetzgebungskompetenz des Bundes die äußerste Grenze für seine Verwaltungsbefugnisse (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 15, 1 ; 78, 374 ).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
    Rn. 35 a) Die Auftragsverwaltung nach Art. 90 Abs. 2 GG umfasst die gesamte Bundesstraßenverwaltung, mithin sowohl die Hoheitsverwaltung als auch die Vermögensverwaltung der Bundesfernstraßen (vgl. hierzu etwa BVerwGE 52, 226 ; 62, 342 ;… siehe auch § 1 der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 3. Juli 1951, Verkehrsblatt 1951, S. 230).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
    Auch im vorliegenden Verfahren ist es nicht erforderlich, deren Umfang im Einzelnen zu bestimmen; denn nach der Systematik des Grundgesetzes bezeichnet die Gesetzgebungskompetenz des Bundes die äußerste Grenze für seine Verwaltungsbefugnisse (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 15, 1 ; 78, 374 ).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
    Rn. 35 a) Die Auftragsverwaltung nach Art. 90 Abs. 2 GG umfasst die gesamte Bundesstraßenverwaltung, mithin sowohl die Hoheitsverwaltung als auch die Vermögensverwaltung der Bundesfernstraßen (vgl. hierzu etwa BVerwGE 52, 226 ; 62, 342 ;… siehe auch § 1 der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 3. Juli 1951, Verkehrsblatt 1951, S. 230).
  • BVerfG - 2 BvG 2/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96
    Dieses legte die Sache mit Beschluss vom 6. Juni 1997 gemäß § 50 Abs. 3 VwGO dem Bundesverfassungsgericht vor (2 BvG 2/97).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …

    Bezugspunkt der Art. 83 ff. GG sind die in den Bundesgesetzen geregelten Sachkompetenzen sowie die Verteilung der Sach- und der Wahrnehmungskompetenz (vgl. zur Sachkompetenz BVerfGE 93, 319 ; 101, 141 ; 102, 167 ; 104, 249 ; 108, 1 ; 108, 186 ; 113, 128 ; 119, 331 ; 122, 316 ; 123, 132 ; 126, 77 ; 135, 155 ; 139, 194 ; 145, 171 ; zur Wahrnehmungskompetenz BVerfGE 81, 310 ; 100, 249 ; 104, 249 ; 119, 331 ; 126, 77 ).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02

    Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur …

    Die Auftragsverwaltung ist nach der genannten Verfassungsbestimmung umfassend geregelt und bezieht sich ihrem Gegenstand nach auf den gesamten Umfang der Bundesstraßenverwaltung, mithin sowohl auf die Hoheitsverwaltung als auch auf die Vermögensverwaltung der Bundesstraßen (BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 - BVerfGE 102, 167 ; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 ).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 9 A 13.21

    Kosten der Streckenkontrolle an Bundesfernstraßen sind vom Bund zu tragen

    Rn. 61 (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes die äußerste Grenze für seine Verwaltungstätigkeit dar (BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1961 - 2 BvG 1, 2/60 - BVerfGE 12, 205 ), so dass in den Jahren 2012 bis 2020 die Bundesauftragsverwaltung nach Art. 90 Abs. 2 GG a. F., Art. 90 Abs. 2 GG a. F. i. V. m. Art. 143e Abs. 1 Satz 1 GG oder Art. 90 Abs. 3 GG n. F. nicht weiter reichte als die damit korrespondierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 - BVerfGE 102, 167 zu Art. 90 Abs. 2 GG a. F.).

    Denn sie erstreckt sich dann auf die gesamte Verwaltung der Bundesfernstraßen, die sowohl die Hoheits- als auch die Vermögensverwaltung beinhaltet und sich außer auf die Planung des Neu- und Umbaus der Bundesfernstraßen, den Rechtsstatus, die Benutzung, die Straßenaufsicht und die Behördenorganisation auch auf den Schutz der Bundesfernstraßen und die Erfüllung der Straßenbaulast erstreckt (BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2000- 2 BvG 1/96 - BVerfGE 102, 167 ; BVerwG, Urteile vom 15. April 1977 - 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 …und vom 15. Juli 2016 - 9 A 16.15 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 28 Rn. 20).

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge …

    Im Übrigen hat der Bund von der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für die Fernstraßen des Bundes abschließend Gebrauch gemacht (Art. 72 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG: "Landstraßen für den Fernverkehr", vgl. hierzu zuletzt BVerfG, Urteil vom 03.07.2000 - 2 BvG 1/96 - NVwZ 2000, 1162).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 17.12

    Bundesfernstraße; Verkehrsbedeutung; Abstufung; autobahnparallele Bundesstraße; …

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 - (BVerfGE 102, 167 ) entschieden hat, reicht die Verwaltungszuständigkeit des Bundes für "Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs" im Sinne von Art. 90 Abs. 2 GG nicht weiter als die damit korrespondierende Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG.

    Zwar greift die verfahrensrechtliche Regelung des § 2 Abs. 6 FStrG bezogen auf die in einer Umstufung (Abstufung) als Teilregelung enthaltene Entscheidung über die Einstufung der entbehrlich gewordenen Bundesstraße in eine Straßenklasse nach Landesrecht in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ein, soweit sie bestimmt, welche Landesbehörde insoweit zuständig ist und indem sie das bundesfernstraßenrechtliche Planfeststellungsverfahren hierfür öffnet (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2000 a.a.O. S. 174).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 7 C 7.10

    Bundesverwaltung; Seeschifffahrt; Gefahrenabwehr; Hohe See; Einbringen; …

    Da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes die äußerste Grenze für seine Verwaltungsbefugnisse bezeichnet (siehe BVerfG, Urteile vom 28. Februar 1961 - 2 BvG 1/60 u.a. - BVerfGE 12, 205 und vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 - BVerfGE 102, 167 ; BVerwG, Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 C 4.90 - BVerwGE 87, 181 = Buchholz 442.21 BinSchAufG Nr. 1), müssen sich die Aufgaben, die dem Bund durch das Seeaufgabengesetz zugewiesen sind, im Rahmen der dem Bund durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 21 GG für die Hochsee- und Küstenschifffahrt eingeräumten konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit halten.
  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 8 BV 12.2488

    Bundesauftragsverwaltung, Rechtsgeschäftliche Vertretung, Eisenbahnkreuzung, …

    Rn. 31 Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich zum einen, dass die Auftragsverwaltung nach Art. 90 Abs. 2 GG die gesamte Bundesstraßenverwaltung, also sowohl die Hoheitsverwaltung als auch die Vermögensverwaltung der Bundesfernstraßen umfasst (BVerfG, U.v. 3.7.2000 - 2 BvG 1/96 - NVwZ 2000, 1162; verfahrensgegenständlich war die Weisung zur Abstufung einer Bundesstraße in eine Landesstraße).
  • BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 104.09

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; sachliche …

    Zur Auftragsverwaltung nach Art. 90 Abs. 2 GG zählt insbesondere auch die Planung des Neu- und Umbaus von Bundesfernstraßen (BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 - BVerfGE 102, 167 ).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02

    Einem weiträumigen Verkehr dienende oder zu dienen bestimmte Straßen - Zulassung …

    Die Rüge, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2000 - 2 BvG 1/96 (BVerfGE 102, 167 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 26.84 - (NVwZ 1989, 149 ff.) ab, führt nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 A 21.96

    Verfassungsrecht - Verhältnis Bund : Länder, Klage eines Landes gegen Weisung des …

    Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren anhängig, das denselben Sachverhalt betrifft (Verfahren 2 BvG 1/96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 40 in Tunnellage …

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00
  • OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 8 Wx 2/01

    Vertretung des Bundes durch die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung

  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 50.02

    Abgrenzung zwischen "einem weiträumigen Verkehr dienen" und "oder zu dienen …

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 8 ZB 11.1092

    Verbindet eine unmittelbar parallel zu einer Autobahn verlaufende …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2405
BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99 (https://dejure.org/2000,2405)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2000 - 1 BvR 262/99 (https://dejure.org/2000,2405)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2000 - 1 BvR 262/99 (https://dejure.org/2000,2405)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs... . 1; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 11 Abs. 3

  • nomos.de PDF, S. 32

    Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG; §§ 11 Abs. 3, 330 ZGB
    Schadensersatz/DDR-Unrecht/Rechts- und Sozialstaatsprinzip/Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Versagung eines Schadensersatzanspruches - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts - Fehlerhafte Rechtsanwendung - Verstoß gegen die Bindung des Richters an Recht und Gesetz

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2, § 92
    Begründungsanforderungen an Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines Schadensersatzanspruches gegen die PDS wegen politischer Verfolgung in der Deutschen Demokratischen Republik

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines Schadensersatzanspruches gegen die PDS wegen politischer Verfolgung in der Deutschen Demokratischen Republik

  • nomos.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch gegen PDS wegen politischer Verfolgung in der DDR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 419
  • VersR 2000, 641
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
    Die Feststellung, Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist auch dann, wenn es um Normen einer fremden Rechtsordnung, wie hier der Deutschen Demokratischen Republik, geht, Aufgabe der allgemein zuständigen Gerichte (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
    Hier ist jedoch zu beachten, dass die Wiedergutmachung früheren, von einer anderen Staatsgewalt zu verantwortenden Unrechts ihre Wurzeln ausschließlich im Rechts- und Sozialstaatsgedanken hat, nicht aber Ausfluss einzelner Grundrechte ist (BVerfGE 84, 90 ).

    Demnach hat nicht nur der Gesetzgeber bei der Gestaltung der normativen Regeln einer solchen Wiedergutmachung allein aus dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten (BVerfGE 84, 90 ); dies gilt dann entsprechend auch für die Gerichte, wenn sie im konkreten Einzelfall über Ansprüche auf Wiedergutmachung für Unrecht, das außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland zugefügt worden ist, entscheiden.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
    Rn. 4 Ein Verstoß gegen die Bindung des Richters an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), der zu einer Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers (Art. 2 Abs. 1 GG) hätte führen können (vgl. BVerfGE 87, 273 ), scheidet ebenfalls offensichtlich aus.

    Das ist der Fall, wenn die vom Gericht zur Begründung seiner Entscheidung angestellten Erwägungen eindeutig erkennen lassen, dass es sich aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben hat, also objektiv nicht bereit war, sich Recht und Gesetz zu unterwerfen (BVerfGE 87, 273 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
    Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
    Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
    Sie scheidet aus, weil sich die Verfassungsbeschwerde als unzulässig erweist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
    Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ; 95, 96 ).
  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 386/97

    Begründetheit von Schadensersatzansprüchen gegen die PDS als Rechtsnachfolgerin …

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1998 - VI ZR 386/97 - .
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …

    Die vom Gericht vorgenommene Auslegung der in den maßgeblichen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik benutzten Tatbestände ist unter dem Gesichtspunkt der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Fachgerichte wie die Auslegung einfachen Rechts zu behandeln (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2000 - 1 BvR 262/99, NJ 2000, S. 419 - unter Hinweis auf BVerfGE 95, 96 ).
  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 25/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Der Senat kann daher bei Auslegung und Anwendung des AAÜG weiterhin ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht an die am 30.6.1990 verlautbarten abstrakt-generellen Regelungen des Rechts der DDR und deren Sprachverständnis anknüpfen (vgl BVerfG vom 7.2.2000 - 1 BvR 262/99 - veröffentlicht in NJ 2000, 419 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.9.2004, 1 BvR 2359/02; BVerfG, Beschluss vom 26.7.2006 - 1 BvR 1687/06) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - L 8 RA 4/01
    Der Kläger verkennt dabei bezüglich des BVerfG ohnehin, dass dieses Gericht nicht dazu berufen ist, das einfache Recht "richtiger" auszulegen als die Fachgerichte (siehe beispielhaft etwa BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - unter III 1 b bb mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2000 - 1 BvR 262/99).
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