Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 166 Abs 1 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 814 BGB, § 817 S 2 BGB
Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften bei pflichtwidrigen Verfügungen des gemeinsamen Verwalters - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleich pflichtwidriger Verfügungen des gemeinsamen Verwalters unter Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bereicherungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WG) gegen eine andere wegen unberechtigter Überweisung von eigenem Guthaben auf das Konto der anderen WG durch den Verwalter; Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WG) gegen eine andere WG auf ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter "verschiebt" Geld: Ansprüche der Eigentümer?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwalter "verschiebt" Geld: Ansprüche der Eigentümer? (IMR 2012, 160)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 25.03.2011 - 6 O 196/10
- OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 716
- NJOZ 2012, 1966
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 15.03.2011 - II ZR 301/09
Beginn der Verjährung: Zurechnung der Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Rn. 41 Seit dem 1. Januar 2002 unterlag der Anspruch der Beklagten sodann der neuen dreijährigen Regelverjährung des modernisierten § 195 BGB, wobei diese Verjährungsfrist nach der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB ab 1. Januar 2002 zu berechnen war, wenn zu diesem Zeitpunkt zusätzlich die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen - vorlagen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 832, 833).Rn. 46 Zum anderen sind für eine Wissenszurechnung zum Nachteil einer geschädigten juristischen Person oder eines sonst rechtsfähigen Verbandes ohnehin diejenigen Personen von vornherein außer Betracht zu lassen, die den Schaden selbst verursacht haben und selbst Schuldner sind (BGH NJW-RR 2011, 832, 833;… MünchKomm a. a. O. § 199 Rdnr. 33 a;… Staudinger/Peters/Jacoby, BGB Neubearbeitung 2009, § 199 Rdnr. 61).
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04
Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Rn. 25 Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen - wie bei der Kette von Überweisungen im September 2008 - mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" (im Sinne einer bewussten und gewollten Vermehrung fremden Vermögens) vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten (BGH NJW 2005, 60; NJW 1993, 1578, 1579; NJW 1999, 1393, 1394, jeweils m. w. N.).Er hätte nur dann entstehen können, wenn der Bereicherungsgegenstand der Beklagten überhaupt nicht, also von niemandem, geleistet worden wäre (Grundsatz des Vorrangs der Leistungsbeziehung; vgl. BGH NJW 2005, 60 mit Anmerkung Lorenz LMK 2004, 217;… Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 812 Rdnr. 7).
- BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98
Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Vielmehr sind nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung in erster Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten (BGH NJW 1999, 1393, 1394 f. m. w. N.; ständige Rechtsprechung).Rn. 25 Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen - wie bei der Kette von Überweisungen im September 2008 - mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" (im Sinne einer bewussten und gewollten Vermehrung fremden Vermögens) vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten (BGH NJW 2005, 60; NJW 1993, 1578, 1579; NJW 1999, 1393, 1394, jeweils m. w. N.).
- EuGH, 22.04.2010 - C-82/09
Dimos Agiou Nikolaou - Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 - Monitoring von Wäldern und …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Die damit befassten Instanzgerichte vertreten dabei bislang divergierende Auffassungen dazu, ob bei der rechtlichen Beurteilung der Zuwendungen von auszugleichenden "Leistungen" (mit den sich daran anschließenden Fragestellungen zu §§ 814, 817 Satz 2 BGB) oder von Bereicherungen "in sonstiger Weise" auszugehen ist (einerseits: LG Frankenthal (Pfalz), Urteil des Einzelrichters vom 16.11.2011 - 6 O 269/11 - = Senat, 4 U 2/12; AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 29.07.2010 - 2m C 82/09 - und dazu LG Frankenthal (Pfalz), Hinweisverfügung vom 15.11.2010 - 2 S 295/10 - AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 26.05.2011 - 2m C 62/10 - andererseits: AG Mannheim, Urteil vom 23.02.2011 - 10 C 540/10 -). - LG Frankenthal, 16.11.2011 - 6 O 269/11
Rückzahlung eines Geldbetrages i.R. eines Bereicherungsausgleichs
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Die damit befassten Instanzgerichte vertreten dabei bislang divergierende Auffassungen dazu, ob bei der rechtlichen Beurteilung der Zuwendungen von auszugleichenden "Leistungen" (mit den sich daran anschließenden Fragestellungen zu §§ 814, 817 Satz 2 BGB) oder von Bereicherungen "in sonstiger Weise" auszugehen ist (einerseits: LG Frankenthal (Pfalz), Urteil des Einzelrichters vom 16.11.2011 - 6 O 269/11 - = Senat, 4 U 2/12; AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 29.07.2010 - 2m C 82/09 - und dazu LG Frankenthal (Pfalz), Hinweisverfügung vom 15.11.2010 - 2 S 295/10 - AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 26.05.2011 - 2m C 62/10 - andererseits: AG Mannheim, Urteil vom 23.02.2011 - 10 C 540/10 -). - BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91
Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Die Befreiung von einer Verbindlichkeit stellt jedoch eine fortdauernde Bereicherung dar; einen Wegfall der Bereicherung kann der Empfänger der Zuwendung dann nicht geltend machen (BGH NJW 1992, 2415, 2416 m. w. N.). - BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81
Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; § …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Denn schon der Erstbereicherten ist, auch wenn L. das Geld alsbald wieder von ihrem Konto abgezogen hat, der Entreicherungseinwand versagt, weil sie sich entsprechend § 166 Abs. 1 BGB die haftungsverschärfende Kenntnis ihres Kontobevollmächtigten i. S. v. § 819 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Hamm, VersR 2009, 1416 f. und VersR 1999, 1295 f. jeweils m. w. N.; BGH ZIP 1982, 670 ff.). - BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Deshalb geht es nicht an, der Beklagten als Opfer einer vorsätzlich zu ihrem Nachteil begangenen unerlaubten Handlung die Kenntnis des Täters L. von der (von ihm vor ihr verheimlichten) Tat als verjährungsschädlich zuzurechnen (vgl. auch BGH NJW-RR 1989 1255, 1258 f.; RG JW 1936, 3111). - BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91
Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Rn. 25 Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen - wie bei der Kette von Überweisungen im September 2008 - mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" (im Sinne einer bewussten und gewollten Vermehrung fremden Vermögens) vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten (BGH NJW 2005, 60; NJW 1993, 1578, 1579; NJW 1999, 1393, 1394, jeweils m. w. N.). - BGH, 05.07.2011 - XI ZR 306/10
Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Gemäß den zu § 852 BGB a. F. entwickelten Rechtsgrundsätzen genügt allerdings nach dem Rechtsgedanken des § 166 Abs. 1 BGB auch die Kenntnis eines "Wissensvertreters", den der Gläubiger mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut hat (BGH ZIP 2011, 2001, 2004 m. w. N.;… MünchKomm/Grothe, BGB, 6. Aufl., § 199 Rdnr. 34). - BGH, 03.12.1998 - III ZR 288/96
Pflichtwidrige Verfügungen des treuhänderischen Verwalters von Wertpapieren; …
- OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 129/06
Verjährung von Wohngeldansprüchen - Zurechnung der Verwalterkenntnis
- OLG Hamm, 27.04.2009 - 6 W 19/09
Voraussetzungen der verschäften Haftung des Bereicherungsempfängers bei …
- OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 105/97
Verschärfte Bereicherungshaftung des Kontoinhabers
- LG Saarbrücken, 24.10.2008 - 5 T 48/08
- OLG Zweibrücken, 28.05.2014 - 4 U 26/13
Bereicherungsausgleich zwischen zwei Wohnungseigentümergemeinschaften bei …
Rn. 2 Wegen der näheren Einzelheiten der - zwischen den Parteien unstreitigen - Machenschaften des F... L... im Zusammenhang mit der hier interessierenden Geldverschiebung wird auf die Sachdarstellung in dem Urteil des erkennenden Senats vom 2. Februar 2012 in dem Rechtsstreit 4 U 73/11 (in Kopie Bl. 11 ff d.A., insbesondere UA 2 bis 4) sowie auf die Feststellungen im Urteil der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) in der Strafsache gegen F... L... , 5277 Js 36893/08.II KLs (in Ausfertigung Bl. 241 ff d.A.), namentlich auf die Tathandlungen 740, 741 (UA 31 Strafurteil) verwiesen.Rn. 3 Mit dem genannten Urteil vom 2. Februar 2012 (veröffentlicht u. a. in ZMR 2012, 716 , NJOZ 2012, 1966 sowie in juris) hat der Senat die Abweisung der von der Klägerin in dem damaligen Verfahren erhobenen Bereicherungsklage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, welcher das bei der Klägerin veruntreute Geld letztlich wirtschaftlich zugeflossen ist, mit der Begründung bestätigt, dass sich die Zuwendung aus Sicht der letzten Empfängerin als (Schadensersatz-) Leistung des F... L... an sie darstellte und dass deshalb Bereicherungsansprüche der Klägerin gegen die dortige Beklagte wegen ungerechtfertigter Bereicherung "in sonstiger Weise" ausgeschlossen seien.
Obiter dicta ist in dem Urteil des Senats weiter angemerkt worden, dass ein Bereicherungsanspruch der Klägerin gegen die in dem Verfahren 4 U 73/11 verklagte Wohnungseigentümergemeinschaft aus einer subsidiären Durchgriffshaftung nach § 822 BGB jedenfalls deshalb nicht in Betracht komme, weil sich bereits die Erstbereicherte in der Überweisungskette aus Rechtsgründen nicht auf Entreicherung berufen könne (Senatsurteil vom 02. Februar 2012, UA 8, 9).
Rn. 19 Dass die Vielzahl von eigenmächtigen Überweisungen des F... L... zwischen den von ihm jeweils mit entsprechender Vollmacht verwalteten Konten rechtlich nicht als "Leistungen" eines anderen, sondern als Bereicherung der jeweiligen Zuwendungsempfänger "in sonstiger Weise" zu bewerten sind, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. Februar 2012 näher begründet ( 4 U 73/11 , in juris Rdnr. 35 ).
Denn die Gesellschaft kann sich gemäß § 819 Abs. 1 BGB nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, weil ihr die Bösgläubigkeit des von ihren Gesellschafterinnen zur Verwaltung des Gesellschaftskontos bevollmächtigten F... L... entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (so für vergleichbare Fallgestaltungen bereits Senat, Urteile vom 02.02.2012 - 4 U 73/11 - und vom 27.09.2012 - 4 U 2/12 - sowie nunmehr ebenso BGH…, Urteil vom 23.01.2014, a.a.O., in juris Rdnrn. 10 bis 13 mit weiteren Nachweisen).
- LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs …
Mithin geht es hier um die Rückzahlung von Verwaltungsvermögen, das nach § 10 Abs. 7 S. 1 WEG der Klägerin als Verband zuzurechnen war (vgl. nur OLG Zweibrücken, Urt. v. 02.02.2012 - 4 U 73/11, abrufbar unter BeckRS 2012, 03819). - LG Dortmund, 30.04.2013 - 1 S 344/10
Verjährung des Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Rückbau einer …
Rn. 52 Wenn der Verwalter aber zur regelmäßigen Kontrolle des gemeinschaftlichen Eigentums - wenn auch unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle der Notwendigkeit von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung - verpflichtet ist und in diesem Zusammenhang sogar Vertreter der Gemeinschaft ist, dann ist als "Minus"in dieser Verpflichtung die Aufgabe des Verwalters enthalten, im Zusammenhang mit der Kontrolle auf erforderliche Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung ebenfalls darauf zu achten, ob bauliche Veränderungen am Gemeinschafts- oder Sondereigentum vorgenommen wurden; jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - offenkundig sind (so auch Sauren/Rupprecht, NZM 2002, 585; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008, BeckRS 2011, 12816; vgl. auch Lakkis in Juris-PK, § 199 BGB Rdnr. 66 und OLG Zweibrücken, NJOZ 2012, 1966;… a.A.: Bub/Bernhard, Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 07.02.2007, FD-MietR 2007, 215360 und Bub in Staudinger, 13. Bearbeitung 2005, § 22 WEG Rn. 249).
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