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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 25.09.2001 | BVerfG, 29.01.2002

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2002 - V ZR 113/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1277
BGH, 22.02.2002 - V ZR 113/01 (https://dejure.org/2002,1277)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2002 - V ZR 113/01 (https://dejure.org/2002,1277)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - V ZR 113/01 (https://dejure.org/2002,1277)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 179

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Anfechtungsrecht des Vertreters ohne Vertretungsmacht

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1867
  • MDR 2002, 752 (Ls.)
  • VersR 2002, 1380
  • WM 2002, 1016
  • DB 2002, 1049 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 113/01
    Den Verkäufer eines Grundstücks trifft nämlich eine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Umstände, die für die Entschließung des Käufers von entscheidender Bedeutung sind und deren Mitteilung er nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 285/99, NJW 2001, 64 m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.10.2015 - 22 U 93/14

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses

    Als von erheblicher Bedeutung beim Kaufentschluss für einen Hauskäufer sind folgende Umstände angesehen worden, über die damit ungefragt aufzuklären ist: der Befall mit Hausbockkäfern (KG, NJW-RR 89, 972 ff.), erhebliche Feuchtigkeitsschäden (KG, MDR 06, 200 ff.), Feuchtigkeit in den Kellerwänden (Koblenz, VersR 04, 1057 ff.), Bestehen einer Einsturzgefahr (BGH, NJW 90, 975 ff.), Ölkontamination (BGH, NJW 02, 1867 ff.), Mängel des Abwasserabflusses (Koblenz, NJW-RR 90, 149 ff.) oder Fehlen einer Bauerlaubnis (BGH, NJW 03, 2381 ff.).".
  • OLG Köln, 09.12.2011 - 19 U 48/11

    Schadensersatzansprüche wegen verschwiegener Mängel bei Abschluss eines …

    Als von erheblicher Bedeutung beim Kaufentschluss für einen Hauskäufer sind folgende Umstände angesehen worden, über die damit ungefragt aufzuklären ist: der Befall mit Hausbockkäfern (KG, NJW-RR 89, 972 ff.), erhebliche Feuchtigkeitsschäden (KG, MDR 06, 200 ff.), Feuchtigkeit in den Kellerwänden (Koblenz, VersR 04, 1057 ff.), Bestehen einer Einsturzgefahr (BGH, NJW 90, 975 ff.), Ölkontamination (BGH, NJW 02, 1867 ff.), Mängel des Abwasserabflusses (Koblenz, NJW-RR 90, 149 ff.) oder Fehlen einer Bauerlaubnis (BGH, NJW 03, 2381 ff.).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZR 106/04

    Haftung des anwaltlichen Beraters eines Grundstücksverkäufers

    Eine Klage auf Schadensersatz gegen den Vater M. wurde in der Revisionsinstanz mit der Begründung abgewiesen, jener habe den Vorvertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung angefochten, weil er von der Verkäuferin nicht über die - im Januar 1997 noch vorhandene - Bodenverunreinigung aufgeklärt worden sei (BGH, Urt. v. 22. Februar 2002 - V ZR 113/01, NJW 2002, 1867).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2008 - 5 U 65/08

    Gewerberaummietvertrag: Vertragliches Verbot der Mietminderung durch Einbehalt …

    Eine solche Offenbarungspflicht ist gegeben, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben und den im Verkehr herrschenden Anschauungen im Einzelfall mit einer Aufklärung rechnen durfte (BGH NJW 2002, 1867; NJW 2001, 64).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,420
BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94 (https://dejure.org/2001,420)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94 (https://dejure.org/2001,420)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2001 - 2 BvR 2442/94 (https://dejure.org/2001,420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Beamten; Privates Krankenversicherungsunternehmen; Pflegerisiko; Beihilfekonform versichern

  • rechtsportal.de

    Zur Pflicht des Beamten, bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflegeversicherungspflicht für Beamte

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflegeversicherungspflicht für Beamte

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Pflegeversicherung: Auch Beamte müssen zahlen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflegeversicherungspflicht für Beamte verfassungsmäßig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Pflegeversicherung; Pflegeversicherungspflicht für Beamte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1867 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 463
  • NZS 2002, 87
  • VersR 2002, 1094
  • DVBl 2002, 114
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dabei hat er die Alimentation so zu bemessen, dass sie nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt gewährt (stRspr, vgl. BVerfGE 16, 94 ; 81, 363 ; 83, 89 ; 99, 300 ).

    Dementsprechend besteht auch keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und Ähnliches Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ).

    Bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich nicht eine Anpassung der nicht verfassungsverbürgten Beihilfesätze, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 83, 89 ).

    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht nicht (vgl. BVerfGE 83, 89 ).

    Rn. 16 Die vom Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassene Frage, ob dieses Prinzip zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. BVerfGE 79, 223 ; 83, 89 ), bedarf auch vorliegend keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dies ist vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95 - (NJW 2001, S. 1709; demnächst in BVerfGE 103, 197) gebilligt worden.

    Die öffentliche Diskussion über eine bessere soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit begann 1974 mit einem Gutachten des Kuratoriums Deutsche Altershilfe über die stationäre Behandlung von Krankheiten im Alter, dem 1976 die ersten Vorschläge des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge sowie ein Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt folgten (vgl. auch dazu Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95 -, demnächst in BVerfGE 103, 197 ff.).

    Der mit der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages verbundene Eingriff in die Vorsorgefreiheit wahrt ebenso wie der Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit (vgl. dazu Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95 -, NJW 2001, S. 1709 ) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Rn. 19 4. Durch das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 - 1 BvR 2014/95 - (…a.a.O., S. 1710) ist auch geklärt, dass sich die Regelungen des SGB XI über die private Pflege-Pflichtversicherung im Rahmen der Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG halten.

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dementsprechend besteht auch keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und Ähnliches Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ).

    Rn. 16 Die vom Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassene Frage, ob dieses Prinzip zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (vgl. BVerfGE 79, 223 ; 83, 89 ), bedarf auch vorliegend keiner Entscheidung.

    Allerdings verbürgt ein etwa bestehender verfassungsrechtlicher Grundsatz der Vorsorgefreiheit dem Beamten nicht auch die Freiheit, hinsichtlich des Krankheitsrisikos schlechterdings keinerlei Vorsorge zu treffen (vgl. BVerfGE 79, 223 ).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Art. 33 Abs. 5 GG räumt dem Gesetzgeber in der Frage, welcher Lebensunterhalt angemessen ist, ein weit gehendes Ermessen ein (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 58, 68 ; 81, 363 ).

    Dementsprechend besteht auch keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und Ähnliches Unterstützung gerade in Form von Beihilfen im Sinne der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ).

    Bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich nicht eine Anpassung der nicht verfassungsverbürgten Beihilfesätze, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 83, 89 ).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dabei hat er die Alimentation so zu bemessen, dass sie nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt gewährt (stRspr, vgl. BVerfGE 16, 94 ; 81, 363 ; 83, 89 ; 99, 300 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG räumt dem Gesetzgeber in der Frage, welcher Lebensunterhalt angemessen ist, ein weit gehendes Ermessen ein (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 58, 68 ; 81, 363 ).

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Rn. 15 Der beamtenrechtliche Grundsatz der Vorsorgefreiheit besagt, dass der Beamte in der Wahl seiner Krankenvorsorge frei ist, also in eigener Verantwortung darüber entscheidet, in welchem Umfang, bei welchem Versicherungsunternehmen, zu welchen Versicherungsbedingungen und mit welcher eigenen Beitragsverpflichtung er Vorsorge treffen (BVerwGE 28, 174 ) oder ob er anstelle einer Versicherung Rücklagen für den Krankheitsfall bilden will (BVerwGE 20, 44 ).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Rn. 15 Der beamtenrechtliche Grundsatz der Vorsorgefreiheit besagt, dass der Beamte in der Wahl seiner Krankenvorsorge frei ist, also in eigener Verantwortung darüber entscheidet, in welchem Umfang, bei welchem Versicherungsunternehmen, zu welchen Versicherungsbedingungen und mit welcher eigenen Beitragsverpflichtung er Vorsorge treffen (BVerwGE 28, 174 ) oder ob er anstelle einer Versicherung Rücklagen für den Krankheitsfall bilden will (BVerwGE 20, 44 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Rn. 5 Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde kann allerdings nicht verlangt werden, dass ein Betroffener vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zunächst eine Zuwiderhandlung begeht, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend zu machen (BVerfGE 81, 70 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dabei hat er die Alimentation so zu bemessen, dass sie nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes und entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalt gewährt (stRspr, vgl. BVerfGE 16, 94 ; 81, 363 ; 83, 89 ; 99, 300 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 2442/94
    Dies gilt nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offen lässt (BVerfGE 43, 291 ), sondern auch, wenn ein solcher Spielraum fehlt (BVerfGE 58, 81 ; 72, 39 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Urheberrechtsgesetz

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05

    Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …

    Rn. 58 Vgl. zum maßgeblichen Kriterium der Gefährdung BVerfG, Beschlüsse vom 25. September 2001 - 2 BvR 2442/94 -, DVBl. 2002, 114, und vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89; BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, a. a. O., und vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, a. a. O.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2007 - 1 A 995/06

    Minderung beihilfefähiger Aufwendungen um die sogenannte Praxisgebühr unter dem …

    BVerfG, Beschluss vom 25.9.2001 - 2 BvR 2442/94 -, DVBl. 2002, 114, 115 (zu 2 a bb), unter Bezug auf Beschluss vom 13.11.1990, a. a. O., S. 100 f., 102; BVerwG, Urteile vom 3.7.2003, a. a. O., S. 282, vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, a. a. O. (…= juris Rn. 33), und vom 31.1.2002 - 2 C 1.01 -, NJW 2002, 2045, m. w. N. aus der st. Rspr.

    Lässt sich nach Maßstäben materiellen Rechts nicht mehr hinreichend bestimmen, ob die Einschnitte "einen solchen Umfang erreichen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet ist", so BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.9.2001, a. a. O., S. 115 (zu 2 b), oder der "Wesenskern der Fürsorgepflicht" verletzt ist, so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 (…= juris Rn. 22), müssen im Gesamtgefüge erheblicher Einschnitte andere Wege beschritten werden, um das verfassungsrechtlich gesicherte Ziel angemessener Fürsorgegewährleistungen zu erreichen, zumal dem Dienstherrn als Fürsorgegeber ein "weiter Gestaltungsspielraum" zugestanden wird.

    BVerfG, Beschlüsse vom 25.9.2001, a. a. O., S. 115, vom 7.11.2002 a. a. O., S. 232, und vom 13.11.1990, a. a. O., S. 100, 101.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3535/06

    Abzug der Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe ist rechtswidrig

    BVerfG, Beschluss vom 25.9.2001 - 2 BvR 2442/94 -, DVBl 2002, 114.

    BVerfG, Beschluss vom 25.9.2001 (a.a.O.) und vom 13.11.1990 (…a.a.O.) m.N. der Rechtsprechung des BVerwG.

    BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.1981 - 2 BvR 1067/80 -, BVerfGE 58, 68, und vom 25.9.2001 (a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1965/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4245
BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1965/01 (https://dejure.org/2002,4245)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2002 - 2 BvR 1965/01 (https://dejure.org/2002,4245)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 (https://dejure.org/2002,4245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1867
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1965/01
    Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Fehlers bei der Anwendung dieser Vorschrift des einfachen Rechts durch das Gericht, die einer ins Einzelne gehenden Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1965/01
    Dem Grundgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidung ausnahmslos einer Begründung bedarf (vgl. BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 20.09.1983 - 2 BvR 500/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Kosten- und Auslagenüberbürdung bei …

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1965/01
    Diese Vorschrift, durch die eine langjährige fachgerichtliche Kontroverse im Sinne der herrschenden Meinung durch den Gesetzgeber entschieden worden ist, steht im Einklang mit der Verfassung (für die frühere herrschende Meinung vgl. BVerfG MDR 1984, S. 373).
  • BVerfG, 03.02.2022 - 2 BvR 1910/21

    Recht auf rechtliches Gehör bei Verfahrenseinstellung (Verpflichtung zur Anhörung …

    Gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO ist eine sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung in einem nicht anfechtbaren Einstellungsbeschluss des Landgerichts nicht statthaft (vgl. BTDrucks 10/1313, S. 14, 39 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. November 2005 - 2 BvR 1714/05 -, juris, Rn. 3; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2004 - 4 Ws 65/04 -, juris, Rn. 5-7; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 Ws 109/08 -, juris, Rn. 3; OLG Oldenburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - 1 Ws 296/10 -, juris, Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 Ws 436/10 -, juris, Rn. 4; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 Ws 80/11 -, juris, Rn. 9-23; Niesler, in: BeckOK StPO, § 464 Rn. 12 m.w.N. ;… Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 464, Rn. 8).

    Der Beschwerdeführer setzt sich in seiner etwa einseitigen rechtlichen Begründung der Verfassungsbeschwerde weder mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ; 118, 212 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, Rn. 3) noch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben zu Kosten- und Auslagenentscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 22 ff.) auseinander.

  • BGH, 07.07.2016 - 2 ARs 209/16

    Ausnahmsweise Anfechtbarkeit der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO …

    Die Kosten- und Auslagenentscheidung ist ebenfalls nicht anfechtbar (§ 464 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01, NJW 2002, 1867).
  • OLG Oldenburg, 02.07.2010 - 1 Ws 296/10

    Anfechtbarkeit einer mit einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 …

    Die aus der fehlenden Anfechtbarkeit der Hauptentscheidung folgende Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.01.2002, 2 BvR 1965/01, NJW 2002, 1867).
  • VGH Bayern, 02.01.2024 - 11 C 23.2333

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Bei der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache handelt es sich um eine Nebenentscheidung, deren Unanfechtbarkeit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (…vgl. hierzu BVerfG, B.v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 = juris Rn. 21 ff.; B.v. 29.1.2002 - 2 BvR 1965/01 - NJW 2002, 1867 = juris Rn. 2;… B.v. 28.6.1972 - 1 BvR 105/63 u.a. - BVerfGE 33, 247 = juris Rn. 26 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 75/02

    Amtsgerichtliche Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines …

    Rn. 15 aa) Bei einer Einstellung des Verfahrens verbietet es die Unschuldsvermutung jedenfalls nicht von vornherein, die Auslagen des Betroffenen bei diesem zu belassen und nicht der Staatskasse aufzuerlegen, denn eine derartige Entscheidung ist keine Strafe (vgl. etwa BVerfG, Beschl. vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, NJW 2002, 1867; BGH, Beschl. vom 5. November 1999 - StB 1/99 -, NJW 2000, 1427).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2025 - VerfGH 112/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Kostenfestsetzungsantrags in …

    Denn eine solche wäre hier gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 StPO unstatthaft gewesen, da die mit Beschluss vom 19. September 2023 getroffene Hauptsacheentscheidung über die Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 Satz 4 StPO unanfechtbar ist (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschlüsse vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01, juris, Rn. 2, …und vom 3. Februar 2022 - 2 BvR 1910/21, juris, Rn. 2 m.w.N.;… Grommes, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2024, § 464 Rn. 40).
  • BVerfG, 02.11.2005 - 2 BvR 1714/05

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist

    Diese Kosten- und Auslagenentscheidung war gemäß § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO nicht anfechtbar, weil die Hauptentscheidung - die Entscheidung über die Beschwerde - nicht angefochten werden konnte (§ 310 StPO; vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, NJW 2002, S. 1867).
  • KG, 07.06.2022 - 5 Ws 62/22

    Anfechtbarkeit von Eilentscheidungen im Strafvollzug

    Die Regelung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1965/01 -, juris Rdnr. 2 m.w. Nachw.).
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