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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.05.1977

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,77
BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Auskunftsumfangs eines Unternehmensverkäufer hinsichtlich Angaben über die wirtschaftliche Lage des zum Verkauf angebotenen Unternehmens - Ausschluss einer Haftung wegen fahrlässig falscher Angaben über den Ertrag (Gewinn und Verlust) einer Gesellschaft ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 53
  • NJW 1977, 1536
  • MDR 1977, 924
  • WM 1977, 999
  • DB 1977, 1451
 
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Wird zitiert von ... (98)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.11.1969 - I ZR 93/67

    Verkäufer - Einzelhandelsgeschäft - Schadenhaftung - Mängel

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Es geht insoweit nicht um die umstrittene Frage, in welchem Umfang ein Unternehmensverkäufer von sich aus Angaben über die wirtschaftliche Lage des zum Verkauf angebotenen Unternehmens machen muß (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 12. November 1969 - I ZR 93/67 = WM 1970, 132, 133 f = NJW 1970, 653, 655).

    Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben zwar wiederholt ausgesprochen, daß neben der "Ertragsfähigkeit" eines Unternehmens auch der über einen längeren Zeitraum hinaus erwirtschaftete "Ertrag" - insoweit einer Eigenschaft im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB "rechtlich gleichgestellt" - vertraglich zugesichert werden kann (BGH Urteil vom 12. November 1969 - I ZR 93/67 a.a.O. m.w.Nachw.).

    Diese Rechtsprechung ist im Schrifttum verschiedentlich auf Kritik gestoßen (…vgl. etwa Mezger in BGB-RGRK 12. Aufl. § 459 Anm. 23;… Hommelhoff a.a.O. S. 83 ff, S. 93 ff; Putzo NJW 1970, 653; Goltz Betrieb 1974, 1609, 1611).

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit …

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Die Haftung des Beklagten wegen fahrlässig falscher Angaben Über den Ertrag (Gewinn und Verlust) der KG wird auch nicht durch die in ihrem Regelungsbereich abschließenden Vorschriften über die kaufrechtliche Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen (vgl. dazu BGHZ 60, 319).

    Zwar begründen nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 60, 319 m.w.Nachw.) fahrlässig falsche Angaben oder Nichtangaben des Verkäufers über Eigenschaften der Sache neben der - insoweit abschließend geregelten - Sachmängelhaftung (vgl. § 463 BGB) keinen auf Verschulden bei Vertragschluß gestützten Anspruch auf Ersatz von Vertrauensschaden.

  • BGH, 05.10.1973 - I ZR 43/72

    Antrag auf Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde als …

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Dagegen sollen nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Bilanzen (BGH Urteil vom 5. Oktober 1973 - I ZR 43/72 = WM 1974, 51) einer Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB deswegen nicht zugänglich sein, weil es sich insoweit lediglich um Umstände handelt, die bei entsprechend langer Übersicht nicht für sich allein, sondern allenfalls zusammen mit anderen Faktoren - insbesondere der Person des Inhabers, von dessen Einsatz die Entwicklung des Unternehmens in erster Linie geprägt wird - Rückschlüsse auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens zulassen (vgl. dazu auch das Urteil vom 18. März 1977 - I ZR 132/75).

    Haftet mithin der Beklagte nicht aufgrund eines Sachmangels im Sinne des § 459 BGB, sondern aus Verschulden bei Vertragschluß, so geht damit zugleich die Berufung auf die kurze Verjährungsfrist des § 477 BGB ins Leere (BGHZ 49, 77; BGH Urteil vom 5. Oktober 1973 - I ZR 43/72 a.a.O.).

  • RG, 22.06.1936 - IV 75/36

    Sind die in den §§ 122, 179, 307 BGB. enthaltenen Vorschriften, durch welche die …

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht festgestellt, daß der Beklagte unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragschluß gegen die ihm mit dem Eintritt in die Verkaufsverhandlungen der Klägerin gegenüber obliegenden vorvertraglichen Pflichten verstoßen hat, - ein Haftungsgrund, der durch den Umstand, daß es später zum Vertragschluß gekommen ist, nicht berührt wird (vgl. dazu RGZ 151, 357, 358; 159, 33, 54 f).

    Zutreffend geht auch das Berufungsgericht davon aus, daß der durch Verschulden bei den Vertragsverhandlungen Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens hat, der allerdings nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird, dieses vielmehr im Einzelfall sogar übersteigen kann (RGZ 151, 357, 359; 159, 35, 55 ff; BGHZ 57, 191, 193).

  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 124/73

    Beurteilung der Vertragsart beim Erwerb sämtlicher Anteile einer Sachgesamtheit - …

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Soweit in diesem Zusammenhang gelegentlich (…vgl. Hommelhoff a.a.O. S. 2 Fußnote 6 und S. 60 Fußnote 11) auf das Senatsurteil vom 8. Januar 1975 (VIII ZR 124/73 = WM 1975, 230 = BB 1975, 1180) verwiesen wird, geht dieser Hinweis allerdings deswegen fehl, weil es sich im damals entschiedenen Fall nicht um - Schwankungen unterworfene - Umsätze und Erträge eines Unternehmens, sondern um die Baunebenkosten einer Abschreibungsgesellschaft - und damit um die vertragliche Zusicherung einer objektiv feststellbaren Abschreibungsfähigkeit eines bestimmten Betrages als wesentliche Eigenschaft einer Abschreibungsgesellschaft - handelte.
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter …

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Da im vorliegenden Zusammenhang bereits ein fahrlässiges Handeln eine Haftung des Beklagten begründet, kann die Prüfung der weiteren - sich allerdings aufdrängenden - Frage dahinstehen, ob das Berufungsgericht im Hinblick darauf, daß nach der Rechtsprechung des Senats u.U. eine "ins Blaue hinein" gemachte unrichtige Angabe des Verkäufers bereits ein arglistiges Verschweigen enthalten kann (Senatsurteil vom 29. Januar 1975 - VIII ZR 101/73 = BGHZ 63, 382, 388), den Sachverhalt hinreichend ausgeschöpft hat; denn auch wenn ein arglistiges Verschweigen und damit eine unerlaubte Handlung des Beklagten (§ 823 Abs. 2, § 826 BGB) vorgelegen haben sollte, würden ihm - wie das Berufungsgericht zu Recht ausführt - keine höheren Schadensersatzansprüche als unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragschluß zustehen.
  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74

    49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung …

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Dabei kommt es auf die von der Revision des Beklagten in den Vordergrund der Erörterung gestellte Frage, ob auf den Kauf von GmbH- oder KG-Anteilen nicht die Rechtsmängelhaftung, sondern die Vorschriften über die Sachmängelhaftung Anwendung finden (vgl. dazu Senatsurteil vom 12. November 1975 - VIII ZR 142/74 = BGHZ 65, 246 m.w.Nachw.), nicht an.
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Zutreffend geht auch das Berufungsgericht davon aus, daß der durch Verschulden bei den Vertragsverhandlungen Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens hat, der allerdings nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird, dieses vielmehr im Einzelfall sogar übersteigen kann (RGZ 151, 357, 359; 159, 35, 55 ff; BGHZ 57, 191, 193).
  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei …

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Haftet mithin der Beklagte nicht aufgrund eines Sachmangels im Sinne des § 459 BGB, sondern aus Verschulden bei Vertragschluß, so geht damit zugleich die Berufung auf die kurze Verjährungsfrist des § 477 BGB ins Leere (BGHZ 49, 77;… BGH Urteil vom 5. Oktober 1973 - I ZR 43/72 a.a.O.).
  • BGH, 18.03.1977 - I ZR 132/75

    Anforderungen an erzielte Umsätze, Erträge und Reinertrag zur Einordnung als …

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
    Dagegen sollen nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Bilanzen (BGH Urteil vom 5. Oktober 1973 - I ZR 43/72 = WM 1974, 51) einer Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB deswegen nicht zugänglich sein, weil es sich insoweit lediglich um Umstände handelt, die bei entsprechend langer Übersicht nicht für sich allein, sondern allenfalls zusammen mit anderen Faktoren - insbesondere der Person des Inhabers, von dessen Einsatz die Entwicklung des Unternehmens in erster Linie geprägt wird - Rückschlüsse auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens zulassen (vgl. dazu auch das Urteil vom 18. März 1977 - I ZR 132/75).
  • RG, 15.11.1907 - II 383/07

    Verkauf eines Geschäftsbetriebes; Verborgene Fehler

  • BGH, 16.11.1970 - VIII ZR 227/68

    Haftung - Gewährleistungsanspruch - Vetragspflicht - Treu und Glauben - …

  • RG, 19.10.1921 - V 89/21

    Verschulden beim Vertragsschluss

  • RG, 29.10.1938 - II 178/37

    1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im …

  • RG, 05.03.1931 - VI 526/30

    Welche Ansprüche stehen dem Käufer zu, der von einem Mündel, vertreten durch …

  • RG, 07.06.1902 - V 111/02

    1. Kann auf Grund einer mündlichen, neben einem in der Form des § 313 Satzes 1 …

  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    "Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz

    Rn. 21 Soweit der Bundesgerichtshof den inneren Zusammenhang zwischen den Gewinnen aus einer Beteiligung einerseits und dem schädigenden Vertragsschluss über die Beteiligung andererseits und somit eine Vorteilsausgleichung bei der Geltendmachung des Anspruchs auf kleinen Schadensersatz abgelehnt hat, sofern der Anleger die Ausschüttungen auch bei einem Erwerb der Beteiligung zu einem ihrem damaligen tatsächlichen Wert entsprechenden Anlagebetrag oder der Unternehmenskäufer den Gewinn aufgrund eigenen unternehmerischen Einsatzes erzielt hätte (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 59;… vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 21), ergibt sich hieraus für die Anrechnung von Nutzungsvorteilen nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss; …

    Das geschieht bei einem Kaufvertrag in der Weise, dass der Geschädigte so behandelt wird, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen (BGHZ 69, 53, 58;… Urt. v. 11. Februar 1999, IX ZR 352/97, NJW 1999, 2032, 2034; Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).

    Da es nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrags geht, braucht der Geschädigte auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (BGHZ 69, 53, 58; 114, 87, 94;… Senat, Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690;… Urt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876;… a. M. AnwKomm-BGB/Krebs, § 311 Rdn. 82 f.; Lorenz NJW 1999, 1001).

  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit …

    Er kann entweder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen oder stattdessen an dem Vertrag festhalten und den Ersatz der durch das Verschulden des anderen Teils veranlassten Mehraufwendungen verlangen (sog. "kleiner Schadensersatz", vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 57 f., juris Rn. 18 f.;… vom 27. September 1988 - XI ZR 4/88, ZIP 1988, 1464, 1467, juris Rn. 19;… vom 3. Februar 2003 - II ZR 233/01, DStR 2003, 1494, 1495 f., juris Rn. 14;… vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 Rn. 21 f. mwN;… vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 11 ff.;… vom 25. September 2018 - II ZR 27/17, juris Rn. 12).

    Da es sich hierbei nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrages handelt, braucht der Geschädigte in diesem Fall auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (vgl. BGH, Urteile vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 58, juris Rn. 19;… vom 6. April 2001 - V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2877, juris Rn. 17;… vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 Rn. 22;… vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 13 mwN).

    Deshalb ist es entgegen der Ansicht der Revision auch kein Widerspruch, wenn der Geschädigte vorträgt, er hätte in Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung (aus ex-ante-Sicht) von dem Erwerb des Fahrzeugs ganz Abstand genommen, nunmehr aber am Vertrag festhält und Ersatz der von ihm zu beweisenden Wertdifferenz verlangt (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 57 f., juris Rn. 18 f.; a.A.: OLG Karlsruhe…, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 13 U 670/19, juris Rn. 27;… OLG Karlsruhe, BeckRS 2019, 40215 Rn. 23;… OLG Oldenburg, BeckRS 2020, 1973 Rn. 10).

    Ob sich - so die Revision - aus dem Urteil des II. Zivilsenats vom 6. Februar 2018 (…II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 13) ableiten lässt, dass bei einem Anspruch aus culpa in contrahendo ein Minderwert nur ersetzt verlangt werden kann, wenn zumindest der Käufer bei Aufklärung vor Vertragsschluss damals einen Kauf zum Minderwert gewollt hätte (anders - ohne Abstellen auf die hypothetische Einstellung des Käufers - dagegen BGH, Urteile vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 56 ff. juris Rn. 16-19;… vom 2. Juni 1980 - VIII ZR 64/79, juris Rn. 17-24;… vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BGHZ 168, 35 Rn. 21-23), mag dahinstehen.

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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2265
BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76 (https://dejure.org/1977,2265)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1977 - II ZR 44/76 (https://dejure.org/1977,2265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Anpassung vertraglicher Versorgungsbezüge an die gestiegenen Lebenshaltungskosten - Anforderungen an das Vorliegen einer Versorgungsleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1536 (Ls.)
  • MDR 1977, 999
  • WM 1977, 778
  • DB 1977, 1367
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
    Soweit der Kläger die Erhöhung der ihm durch Vertrag vom 19. Dezember 1953 versprochenen Bezüge für die Zeit vom 1. Januar 1974 bis zum Inkrafttreten des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 19. Dezember 1974 (BGBl I 3610) am 22. Dezember 1974 (§ 32 Abs. 1 BetrAVG) verlangt, ist noch nach den Grundsätzen zu entscheiden, die der Senat in seinem Urteil BGHZ 61, 31 im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anpassung vertraglicher Versorgungsbezüge an die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgestellt hat (Urt. d. Sen. v. 4.11.76 - II ZR 148/75, WM 1977, 53 zu 2;… BAG, Urt. v. 1.7.76 - 3 AZR 37/76, BB 1976, 1129 und v. 16.12.76 - 3 AZR 795/75, NJW 1977, 828).

    Denn der tragende Grund für diese Rechtsprechung liegt darin, daß ein Ruhegehalt dem Berechtigten bei Eintritt des Versorgungsfalles allein oder zusammen mit anderen Bezügen eine angemessene Lebenshaltung sichern soll (BGHZ 61, 31, 36).

    Aber der Entgeltcharakter des Ruhegehalts in Verbindung mit den in der Vergangenheit für das Unternehmen geleisteten Diensten, der neben dem Versorgungszweck die Notwendigkeit einer Anpassung wegen Geldentwertung begründet (BGHZ 61, 31, 36), ist auch hier unverkennbar gegeben.

    Schon in seinem Urteil BGHZ 61, 31 (39) hat der Senat in einem Fall, in dem vor Eintritt des Pensionsfalles ein von einem festen Betrag zu berechnendes Ruhegeld vereinbart worden und danach eine verbindliche Neufestsetzung nicht mehr erfolgt war, einen vor der Pensionierung liegenden Zeitpunkt als Ausgangsbasis für einen Kaufkraftvergleich genommen.

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
    Soweit der Kläger die Erhöhung der ihm durch Vertrag vom 19. Dezember 1953 versprochenen Bezüge für die Zeit vom 1. Januar 1974 bis zum Inkrafttreten des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 19. Dezember 1974 (BGBl I 3610) am 22. Dezember 1974 (§ 32 Abs. 1 BetrAVG) verlangt, ist noch nach den Grundsätzen zu entscheiden, die der Senat in seinem Urteil BGHZ 61, 31 im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anpassung vertraglicher Versorgungsbezüge an die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgestellt hat (Urt. d. Sen. v. 4.11.76 - II ZR 148/75, WM 1977, 53 zu 2; BAG, Urt. v. 1.7.76 - 3 AZR 37/76, BB 1976, 1129 und v. 16.12.76 - 3 AZR 795/75, NJW 1977, 828).

    Das würde selbst dann gelten, wenn man entgegen der Rechtsprechung des Senats (…Urt. v. 4.11.76 a.a.O.) die "Stillhaltegrenze" nicht bei 33 1/3 %, sondern mit dem Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 16.12.76 a.a.O.) erst bei 40 % ansetzen wollte (vgl. Preisindex für die Lebenshaltung in langjähriger Übersicht, Stat. Jahrb. f. d. Bundesrepublik Deutschland, 1974 S. 455).

    Aber schon in seinen früheren Anpassungsurteilen ist der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß der amtliche Preisindex für 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalte mit mittlerem Einkommen einen brauchbaren Anpassungsmaßstab bildet und es Sache der Parteien ist, besondere Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine nach oben oder unten abweichende Festsetzung rechtfertigen (…Urt. d. Sen. v. 4.11.76 a.a.O. m. w. N; vgl. auch BAG, Urt. v. 16.12.76 a.a.O.).

  • BGH, 04.11.1976 - II ZR 148/75

    Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - …

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
    Soweit der Kläger die Erhöhung der ihm durch Vertrag vom 19. Dezember 1953 versprochenen Bezüge für die Zeit vom 1. Januar 1974 bis zum Inkrafttreten des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 19. Dezember 1974 (BGBl I 3610) am 22. Dezember 1974 (§ 32 Abs. 1 BetrAVG) verlangt, ist noch nach den Grundsätzen zu entscheiden, die der Senat in seinem Urteil BGHZ 61, 31 im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anpassung vertraglicher Versorgungsbezüge an die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgestellt hat (Urt. d. Sen. v. 4.11.76 - II ZR 148/75, WM 1977, 53 zu 2;… BAG, Urt. v. 1.7.76 - 3 AZR 37/76, BB 1976, 1129 und v. 16.12.76 - 3 AZR 795/75, NJW 1977, 828).

    Das würde selbst dann gelten, wenn man entgegen der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 4.11.76 a.a.O.) die "Stillhaltegrenze" nicht bei 33 1/3 %, sondern mit dem Bundesarbeitsgericht (…Urt. v. 16.12.76 a.a.O.) erst bei 40 % ansetzen wollte (vgl. Preisindex für die Lebenshaltung in langjähriger Übersicht, Stat. Jahrb. f. d. Bundesrepublik Deutschland, 1974 S. 455).

    Aber schon in seinen früheren Anpassungsurteilen ist der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß der amtliche Preisindex für 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalte mit mittlerem Einkommen einen brauchbaren Anpassungsmaßstab bildet und es Sache der Parteien ist, besondere Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine nach oben oder unten abweichende Festsetzung rechtfertigen (Urt. d. Sen. v. 4.11.76 a.a.O. m. w. N;… vgl. auch BAG, Urt. v. 16.12.76 a.a.O.).

  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 791/75

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsüberprüfung

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
    So hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem als Ruhegeld bestimmte Prozentsätze des anrechnungsfähigen Gehalts vereinbart waren, eine Berücksichtigung der bis zur Pensionierung eingetretenen Teuerung ungeachtet der Tatsache abgelehnt, daß in den letzten Jahren das Gehalt nicht mehr erhöht worden war (Urt. v. 1.7.76 - 3 AZR 791/75, NJW 1976, 1861 - DB 1976, 1435).

    In diesem Fall hätte der Kläger nach § 16 BetrAVG verlangen können, daß die Beklagte erneut eine Anpassung seiner Ruhegeldbezüge zum 1. Januar 1975 prüfte (BAG, Urt. v. 1.7.76 - 3 AZR 791/75, a.a.O.).

  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 37/76

    Anpassung - Laufende Leistungen - Betriebliche Altersversorgung - …

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
    Soweit der Kläger die Erhöhung der ihm durch Vertrag vom 19. Dezember 1953 versprochenen Bezüge für die Zeit vom 1. Januar 1974 bis zum Inkrafttreten des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 19. Dezember 1974 (BGBl I 3610) am 22. Dezember 1974 (§ 32 Abs. 1 BetrAVG) verlangt, ist noch nach den Grundsätzen zu entscheiden, die der Senat in seinem Urteil BGHZ 61, 31 im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anpassung vertraglicher Versorgungsbezüge an die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgestellt hat (Urt. d. Sen. v. 4.11.76 - II ZR 148/75, WM 1977, 53 zu 2; BAG, Urt. v. 1.7.76 - 3 AZR 37/76, BB 1976, 1129 und v. 16.12.76 - 3 AZR 795/75, NJW 1977, 828).

    In einem weiteren Urteil vom selben Tag (3 AZR 37/76, BB 1976, 1129) hat das Bundesarbeitsgericht allerdings auch in einem Fall, in dem ein fester Pensionsbetrag versprochen war, den Standpunkt vertreten, daß grundsätzlich nur die seit der Pensionierung eingetretene Teuerung zu berücksichtigen sei.

  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
    Eine Abfindung wegen Aufhebung des Dienstvertrags vereinigt im allgemeinen mehrere Elemente in sich: Neben der Entschädigung für entgangene Arbeitsvergütung und der Abgeltung sozialer Besitzstände kommt vielfach auch eine Pauschalabfindung für den etwaigen Verlust einer - bereits erworbenen oder bei Fortdauer des Dienstverhältnisses zu erwartenden - Ruhegeldanwartschaft in Betracht (vgl. BVerfGE 42, 176, 183 f = NJW 1976, 2117).
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 34/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Beamtenversorgung - Lebensversicherung - …

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
    Dieser in § 16 BetrAVG ausdrücklich aufgestellte Grundsatz findet sich im Kern bereits in der bisherigen Anpassungsrechtsprechung und kann daher auch für deren Anwendung von Bedeutung sein (vgl. insbes. BAG, Urt. v. 30.3.73 - 3 AZR 34/72, AP § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung - Nr. 5 zu C IV 3, V).
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Eine solche Auslegungsregel folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1977 (- II ZR 44/76 - AP BGB § 242 Ruhegehalt - Geldentwertung Nr. 8).
  • BGH, 05.10.1978 - II ZR 53/77

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse nach Abschluss eines Vergleichs - Grundsatz …

    Dabei sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, daß seit dem hier maßgebenden Stichtag, dem 30. März 1966 (vgl. Urt. d. Sen. v. 23.5.77 - II ZR 44/76, WM 1977, 778), bis zum Anfangsdatum der geforderten Erhöhung (1. Oktober 1974) der Preisindex für die Lebenshaltung über 40 % angestiegen und deshalb die Voraussetzungen eingetreten waren, unter denen ein Betriebspensionär vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) v. 19. Dezember 1974 (BGBl I 3610) am 19. Dezember 1974 eine Anpassung seiner Bezüge verlangen konnte (vgl. BGHZ 61, 31; aber auch Urt. d. Sen. v. 4.11.76 - II ZR 148/75, WM 1977, 53).

    (Nicht auf diesem Index, sondern auf dem hier nicht verwertbaren Index für Renten- und Sozialhilfeempfänger beruht die vom Landgericht eingeholte Auskunft des Statistischen Bundesamtes vom 8. April 1975; vgl. dazu den Preisindex für die Lebenshaltung im langfristigen Vergleich, BAnz 1978 Nr. 37 S. 9.) Es ist Sache der Parteien, besondere Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine nach oben oder unten abweichende Festsetzung rechtfertigen (Urt. d. Sen. v. 23.5.77 - II ZR 44/76, WM 1977, 778 zu 4 m.w.N.;… vgl. auch BAG, Urt. v. 16.12.76 - 3 AZR 795/75, AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG = NJW 1977, 828 zu VI 1).

    Das gilt aber nicht für die Lage unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Anpassungsregelung des § 16 BetrAVG, die nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG auf die den Klägern versprochenen Bezüge anwendbar ist; wie schon erwähnt, ändert die Tatsache, daß diese Bezüge hier durch einen gerichtlichen Vergleich zuletzt geregelt worden sind, nichts an ihrem Charakter als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne der §§ 1, 16 BetrAVG, die aus Anlaß der früheren Tätigkeit des Klägers zu 1 für das Unternehmen der Beklagten versprochen worden sind (…vgl. BAG, Urt. v. 16.12.76 - 3 AZR 761/75, AP Nr. 3 zu § 16 BetrAVG = VersR 1977, 675; Urt. d. Sen. v. 23.5.77 - II ZR 44/76, WM 1977, 778).

  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage - …

    c) Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 23. Mai 1977 (WM 1977, 778 - [demnächst] AP Nr. 8 zu § 2 2 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung) ausgesprochen, als Ausgangsbasis für die Anpassung könnten nach Lage des Palles auch die Preisverhält nisse im Zeitpunkt einer vor dem Eintritt des Pensionsfalles getroffenen Versorgungsabrede in Betracht kommen.
  • BGH, 20.06.1977 - II ZR 5/76

    Anspruch auf Angleichung der Witwenrente an die gestiegenen Lebenshaltungskosten …

    Richtig ist zwar, daß sich eine Anwendung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Überprüfung laufender Versorgungsbezüge von einer bestimmten Teuerungsrate an (vgl. zuletzt das Urt. d. Senats v. 23.5.1977 - II ZR 44/76, WM 1977, 778, m.w.N.) dann erübrigt, wenn diese Frage vertraglich in einer Weise geregelt ist, die dem Versorgungszweck und Entgeltcharakter der Leistung bei Berücksichtigung der Belange beider Teile bereits genügend Rechnung trägt.

    Denn auch eine Abfindung kann als Versorgungsleistung im Sinne der Anpassungsrechtsprechung anzusehen sein (Urt. d. Senats v. 23.5.1977 - II ZR 44/76, a.a.O.).

  • BFH, 06.04.1979 - I R 39/76

    Pensionserhöhung - Ruhestand - Verdeckte Gewinnausschüttung - …

    Berücksichtigt man, daß nach der neueren Rechtsprechung des BGH zur Entstehung eines Anspruchs auf Eintritt in Verhandlungen über eine Anpassung der Bezüge bereits eine Teuerung von 33 1/3 v. H. seit dem Zeitpunkt der Pensionsvereinbarung ausreicht (vgl. BGH-Urteil II ZR 148/75; siehe auch BGH-Urteil vom 23. Mai 1977 II ZR 44/76, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 242 BGB Ruhegehalt/Geldentwertung Nr. 8, wegen des maßgebenden Zeitpunkts) und daß im Streitfall eine Teuerung von mehr als 20 v. H. festgestellt ist, so trägt der Senat keine Bedenken, die hier vorliegende Teuerungsrate als ausreichend für die steuerrechtliche Anerkennung einer Pensionsanpassung anzusehen.
  • OLG München, 14.07.1988 - 29 U 5170/86

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im …

    Versorgungsrenten können dagegen nach billigem Ermessen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen sein (BGH NJW 1977, 1536).
  • BGH, 19.10.1978 - II ZR 42/77

    Anspruch auf nach dem Beamtengehalt bemessene Rente - Rechtliches Interesse an …

    Zwar bildet dort, wo eine Pension wegen erheblicher Entwertung nach billigem Ermessen neu festzusetzen ist, die Entwicklung der Lebenshaltungskosten im allgemeinen einen brauchbaren Anhaltspunkt (Urt. d. Sen. v. 5.10.78 - II ZR 53/77 zu 4; v. 23.5.77 - II ZR 44/76, WM 1977, 778 zu 4 a m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1981 - II ZR 103/80

    Anpassung des vertraglich vereinbarten Ruhegehalts an die Kaufkraft zur Zeit der …

    Das gilt um so mehr, als sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Zeit vom 1. Juli 1965 bis 1. August 1974 in einem Maße geändert hatten, daß nach der Rechtsprechung des Senats sogar eine Anpassung gemäß § 242 BGB in Betracht gekommen wäre (vgl. Urt. v. 23.5.77 - II ZR 44/76, WM 1977, 778, 779).
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