Rechtsprechung
| BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unwirkamkeit einer Kündigung wegen Behinderung der Betriebsratswahl - Beginn des besonderen Kündigungsschutzes als Wahlbewerber für die Betriebsratswahl - Ausschluss des Behinderungsverbots bei Vertragspflichtverletzungen des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Tätigkeit bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Bremen, 02.04.1976 - 1 Sa 182/75
- BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1872
- BB 1978, 660
- DB 1978, 641
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76
Doch findet es seine Schranken sowohl im Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) als auch in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis, insbesondere in der Pflicht des Arbeitnehmers zu loyalem Verhalten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts bestimmt).Die Verletzung dieses Verbots kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung berechtigen (vgl. zuletzt das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - mit weiteren Hinweisen unter II 5 der Gründe).
- BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71
Kündigung - Diskriminierungsverbot - Sittenwidrigkeit - Meinungsäußerung
Auszug aus BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76
Ob und inwieweit dieser Vorschrift auch ein für die übrigen Arbeitnehmer geltendes Verbot der parteipolitischen Betätigung im Betrieb zu entnehmen ist, wird im Schrifttum unterschiedlich beantwortet; teilweise wird die Ansicht vertreten, jedenfalls aus dem Arbeitsvertrag ergebe sich für die einzelnen Arbeitnehmer, daß sie parteipolitische Betätigungen im Betrieb insoweit unterlassen müßten, wie dadurch der Betriebsfrieden beeinträchtigt werde oder andere Arbeitnehmer sich belästigt fühlten (in diesem Sinne BAG 23, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG [zu I]; BAG 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB [zu II 2 b]; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 c];… vgl. zu dieser Frage allgemein Dietz-Richardi, aaO, § 74 Anm. 40;… Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 74 Anm. 9;… Galperin-Löwisch, aaO, § 74 Anm. 23; Gnade, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Bd. 14 (1976) S. 59 [67 f.]; Meisel, RdA 1976, 38 [42 ff.]; Thiele, GK-BetrVG, § 74 Anm. 51).Die arbeitsvertraglichen Beziehungen werden aber durch eine politische Meinungsäußerung des Arbeitnehmers unmittelbar berührt, wenn dadurch der Arbeitgeber diskriminiert und in der öffentlichen Meinung herabgesetzt wird (BAG 24, 438 [443ff.] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB [zu II 2]).
- BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54
Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren …
Auszug aus BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76
Der oben gekennzeichnete Inhalt des "Programms der Roten Liste" kann angesichts seines agitatorischen Charakters und seiner Gesamttendenz, die die Beklagte und den Betriebsrat als zu bekämpfende Gegner hinstellt, durchaus als beleidigendes Werturteil im Sinne des § 185 StGB gewertet werden (vgl. BGHSt 6, 159;… Dreher, StGB, 37. Aufl., § 186 Anm. 2;… Lackner, StGB, 10. Aufl., § 186 Anm. 3).
- BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters
Auszug aus BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76
Ob und inwieweit dieser Vorschrift auch ein für die übrigen Arbeitnehmer geltendes Verbot der parteipolitischen Betätigung im Betrieb zu entnehmen ist, wird im Schrifttum unterschiedlich beantwortet; teilweise wird die Ansicht vertreten, jedenfalls aus dem Arbeitsvertrag ergebe sich für die einzelnen Arbeitnehmer, daß sie parteipolitische Betätigungen im Betrieb insoweit unterlassen müßten, wie dadurch der Betriebsfrieden beeinträchtigt werde oder andere Arbeitnehmer sich belästigt fühlten (in diesem Sinne BAG 23, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG [zu I]; BAG 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB [zu II 2 b]; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 c];… vgl. zu dieser Frage allgemein Dietz-Richardi, aaO, § 74 Anm. 40;… Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 74 Anm. 9;… Galperin-Löwisch, aaO, § 74 Anm. 23; Gnade, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Bd. 14 (1976) S. 59 [67 f.]; Meisel, RdA 1976, 38 [42 ff.]; Thiele, GK-BetrVG, § 74 Anm. 51). - BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus …
Auszug aus BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76
Dabei hat das Landesarbeitsgericht nicht beachtet, daß nach der Rechtsprechung des Senats auch Umstände, die nach der Kündigung eingetreten sind, bei der Interessenabwägung eine Rolle spielen können, wenn sie das frühere Verhalten des Gekündigten in einem anderen Licht erscheinen lassen, d. h. ihm ein größeres Gewicht als Kündigungsgrund verleihen (BAG 2, 245 [252] = AP Nr. 1 zu § 67 HGB [zu III]). - BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70
Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung
Auszug aus BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76
Ob und inwieweit dieser Vorschrift auch ein für die übrigen Arbeitnehmer geltendes Verbot der parteipolitischen Betätigung im Betrieb zu entnehmen ist, wird im Schrifttum unterschiedlich beantwortet; teilweise wird die Ansicht vertreten, jedenfalls aus dem Arbeitsvertrag ergebe sich für die einzelnen Arbeitnehmer, daß sie parteipolitische Betätigungen im Betrieb insoweit unterlassen müßten, wie dadurch der Betriebsfrieden beeinträchtigt werde oder andere Arbeitnehmer sich belästigt fühlten (in diesem Sinne BAG 23, 371 [375] = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG [zu I]; BAG 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB [zu II 2 b]; BAG AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969 [zu II 3 c];… vgl. zu dieser Frage allgemein Dietz-Richardi, aaO, § 74 Anm. 40;… Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 74 Anm. 9;… Galperin-Löwisch, aaO, § 74 Anm. 23; Gnade, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Bd. 14 (1976) S. 59 [67 f.]; Meisel, RdA 1976, 38 [42 ff.]; Thiele, GK-BetrVG, § 74 Anm. 51).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Rn. 53 (b) Nachträglich eingetretene Umstände können nach der Rechtsprechung des Senats für die gerichtliche Beurteilung allerdings insoweit von Bedeutung sein, wie sie die Vorgänge, die zur Kündigung geführt haben, in einem neuen Licht erscheinen lassen (Senat 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - zu III 3 d der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - zu II 2 d der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 62 = EzA BGB § 626 nF Nr. 9; 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - zu III der Gründe, BAGE 2, 245). Dazu müssen zwischen den neuen Vorgängen und den alten Gründen so enge innere Beziehungen bestehen, dass jene nicht außer Acht gelassen werden können, ohne dass ein einheitlicher Lebensvorgang zerrissen würde (…Senat 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - aaO;… ErfK/Müller-Glöge 10. Aufl. § 626 Rn. 54;… KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 177;… SPV/Preis 10. Aufl. Rn. 551; vgl. auch Walker NZA 2009, 921, 922). - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
- BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09
Fall "Emmely": Revisionszulassung
Durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Oktober 1977 (- 2 AZR 387/76 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3), vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 437/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 38 = EzA KSchG § 1 Verdachtskündigung Nr. 2) und vom 24. November 2005 (- 2 AZR 39/05 - AP BGB § 626 Nr. 197 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 12) ist die aufgeworfene Rechtsfrage noch nicht abschließend geklärt.Im Urteil vom 13. Oktober 1977 (- 2 AZR 387/76 - zu III 3 d der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass auch Umstände, die nach der Kündigung eingetreten sind, bei der Interessenabwägung eine Rolle spielen können, "wenn sie das frühere Verhalten des Gekündigten in einem anderen Licht erscheinen lassen, dh.
In dem mit Urteil vom 13. Oktober 1977 (- 2 AZR 387/76 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3) entschiedenen Fall hatte die Arbeitgeberin die von ihr ausgesprochene Kündigung darauf gestützt, dass der entlassene Arbeitnehmer durch das Mitverfassen und Verteilen einer ehrverletzenden "Programmschrift" den Betriebsfrieden gestört habe.
Mit der Frage, ob das prozessuale Verhalten bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen ist, hat sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Oktober 1977 (- 2 AZR 387/76 - aaO.) nicht auseinandergesetzt.
- BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung …
Allerdings sind Beschränkungen des Arbeitnehmers bei seinen kritischen Äußerungen über Arbeitgeber und Beschäftigungsbetrieb durch den Inhalt des Anstellungsvertrags und die ihm übertragenen Aufgaben sowie durch allgemein anerkannte arbeitsrechtliche Grundsätze, die zum Schutz vertrauensvoller Zusammenarbeit im Betrieb bestehen, vorgegeben (vgl. BAGE 1, 185, 194 ff; 7, 256, 260 ff; 24, 438, 444 = NJW 1973, 77; BAG AP § 611 BGB - Beschäftigungspflicht - Nr. 5 = NJW 1978, 239 [BAG 26.05.1977 - 2 AZR 632/76]; § 1 KSchG 1969 - verhaltensbedingte Kündigung - Nr. 1 = NJW 1978, 1872; § 626 BGB Nr. 69 = NJW 1978, 1874, 1875; vgl. auch BVerfGE 28, 191, 199 ff, 202 ff - NJW 1970, 1498, 1501) [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68]. - LAG München, 20.08.2025 - 10 SLa 2/25
Personenbedingte Kündigung, Rechtsmißbrauch, Kündigungsschutzverfahren, …
Es wird deshalb nur eine Kündigung erfasst, die anlässlich einer Betätigung für die Betriebsratswahl oder im Zusammenhang mit ihr gerade deswegen ausgesprochen wird, um die Wahl dieses Arbeitnehmers zu verhindern oder um den Arbeitnehmer wegen seines Einsatzes bei der Betriebsratswahl zu maßregeln (BAG, Urteil vom 13. Oktober 1977, 2 AZR 387/76, Rn. 37f., juris). - BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80
Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen …
Aus diesem Grundsatz folgt im Wege der Interessenabwägung jedenfalls die Pflicht des Arbeitnehmers, im Betrieb eine provozierende parteipolitische Betätigung zu unterlassen, durch die sich andere Belegschaftsangehörige belästigt fühlen, durch die der Betriebsfriede oder der Betriebsablauf in sonstiger Weise konkret gestört wird, oder die Erfüllung der Arbeitspflicht beeinträchtigt wird (…vgl. Galperin/Löwisch, aaO., Rz. 23 a;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 74 Rz. 65; BAG Urteil vom 13. Oktober 1977 -- 2 AZR 387/76 -- AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den …
Auf die Verletzung arbeitsvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl kann der Arbeitgeber gegebenenfalls auch mit einer Kündigung reagieren, ohne gegen das Behinderungsverbot zu verstoßen (Senatsurteil 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3 zu II 3 a der Gründe).So kann die Störung des Betriebsfriedens und die Beleidigung von Kollegen auch in Verfolgung von Wahlkampfzwecken ohne Verletzung von § 20 Abs. 1 BetrVG Kündigungsgrund sein (Senatsurteil 13. Oktober 1977 aaO zu II 3 b der Gründe; BAG 15. Dezember 1977 - 3 AZR 184/76 - AP BGB § 626 Nr. 69 = EzA BGB § 626 nF Nr. 61).
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10
Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz
Auf seine Einreichung beim Wahlvorstand kommt es nicht an (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - zu 2 der Gründe, BAGE 34, 291; 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; die Frage offen lassend BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1). - ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16
Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG
Hierzu ist im Fachschrifttum schon vor Jahrzehnten - wenn auch in anderem Kontext - auf das Problem verwiesen worden, dass es mit den Prinzipien der Rechtsgleichheit in Konflikt zu geraten droht, wenn Vertragsparteien trotz sachlich identischer Ausgangslage gleichwohl nur über deutlich imparitätische Mittel verfügen, kränkende Übergriffe der anderen Seite zu beantworten 73 S. Heide M. Pfarr , Anm. BAG [13.10.1977 - 2 AZR 387/76] AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 [III.]: "Wenn es zutrifft, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit die Beziehungen der Arbeitsvertragsparteien prägt, möchte man vermuten, dass auch die dieser Freiheit durch das Vertragsverhältnis gesetzten Schranken als Verhaltenspflichten beide Parteien treffen.S. Heide M. Pfarr , Anm. BAG [13.10.1977 - 2 AZR 387/76] AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 [III.]: "Wenn es zutrifft, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit die Beziehungen der Arbeitsvertragsparteien prägt, möchte man vermuten, dass auch die dieser Freiheit durch das Vertragsverhältnis gesetzten Schranken als Verhaltenspflichten beide Parteien treffen.
73) S. Heide M. Pfarr , Anm. BAG [13.10.1977 - 2 AZR 387/76] AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 [III.]: "Wenn es zutrifft, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit die Beziehungen der Arbeitsvertragsparteien prägt, möchte man vermuten, dass auch die dieser Freiheit durch das Vertragsverhältnis gesetzten Schranken als Verhaltenspflichten beide Parteien treffen.
- LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07
Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamem Antrag nach § 17 …
Das ist als gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB zu verstehen (allgemeine Meinung, vgl. BAG vom 13.10.1977 - 2 AZR 387/76, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… Fitting, BetrVG, § 20 Rdn. 15, 33 mit weiteren Nachweisen).Es wird deshalb nur eine Kündigung erfasst, die anlässlich einer Betätigung für die Betriebsratswahl oder im Zusammenhang mit ihr gerade deswegen ausgesprochen wird, um die Betriebsratswahl oder die Wahl dieses Arbeitnehmers zu verhindern bzw. um den Arbeitnehmer wegen seines Einsatzes bei der Betriebsratswahl zu maßregeln (BAG vom 13.10.1977, a.a.O., LAG Hamm vom 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84, LAGE § 20 BetrVG, Nr. 5).
- VG Köln, 06.10.2020 - 33 K 1757/20
Anfechtung einer Personalratswahl wegen Corona-bedingter Einschränkungen bei der …
- BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85
Nichtige Wahl des Wahlvorstandes
- BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87
Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines …
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81
Kirchenaustritt - Kündigung
- BAG, 15.12.1977 - 3 AZR 184/76
Verhaltensbedingte Kündigung - Außerordentliche fristlose Kündigung - Wichtiger …
- ArbG Herford, 21.07.2010 - 2 Ca 302/10
Wahlbewerber, Sonderkündigungsschutz, Zeitpunkt, Beginn.
- LAG Hessen, 14.08.1986 - 12 Sa 1225/85
Versetzung von nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern
- LAG Berlin, 09.01.1979 - 3 TaBV 6/78
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Freistellung zur Sammlung der Unterschriften für …
- ArbG Herford, 21.07.2010 - 2 Ca 268/10
Beginn Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers zur Betriebsratswahl; Beginn …
- LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1566/10
Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber; unwirksame ordentliche Kündigung bei …
- LAG Sachsen, 27.08.2008 - 2 Sa 752/07
Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern durch Zusage einer bestimmten …
- LAG Hessen, 22.10.2015 - 9 TaBV 71/15
Wiederholung der Betriebsratswahl wegen Behinderung einer Bewerberliste
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2010 - 10 Sa 34/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen unbefugtem Verlassen des Arbeitsplatzes
- LAG Hessen, 04.12.1992 - 9 Sa 1936/91
Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens; Grundsatz der Meistbegünstigung ; …
- LAG Hamm, 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84
Beweislast; Benachteiligung wegen der Wahrnehmung gesetzlicher Rechte; …
- ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2018 - 19 BV 136/18
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Zweckentfremdung bei Wohnraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Umfang des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.09.1976 - XIII A 117.75
- OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1872 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin, 16.07.1976 - II B 107.75
Auszug aus OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
Bei dieser Sachlage bedarf es wie in dem Urteil des Senats vom 16. Juli 1976 (OVG Bln. E 14, 74 = NJW 1977, 314) keiner Erörterung der Frage mehr, ob für die mit einer Zwangsgeldandrohung verbundene Anordnung, die Wohnung wieder Wohnzwecken zuzuführen und den entsprechenden Mietvertrag vorzulegen, eine Rechtsgrundlage (Art. 20 Abs. 3 GG) gegeben ist.Weiter bedarf es keiner Prüfung mehr, ob die in dem Urteil des Senats vom 16. Juli 1976 (a.a.O.) angenommene, nach der Ermächtigungsgrundlage erforderliche besondere Gefährdung der Wohnraumversorgung in Berlin noch gegeben ist.
- BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auszug aus OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
Das Mietrechtverbessungsgesetz bezweckt lediglich den Bestandsschutz von Wohnraum (BVerfGE 38, 348, 359 f.) [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74]. - BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76
Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als …
Auszug aus OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
Dies könnte unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 6 § 1 MRVerbG, der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O.) und der zur Rechtslage noch dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung der Wohnungswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 389/GVBl. S. 646) vertretenen Auffassung (vgl. Hess.VGH, ZMR 1965, 56 mit Nachweisen) zweifelhaft sein (vgl. auch Binz, NJW 1977, 2239, 2243 f.) [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75] . - BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75
Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung
Auszug aus OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
Dies könnte unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 6 § 1 MRVerbG, der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O.) und der zur Rechtslage noch dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung der Wohnungswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 389/GVBl. S. 646) vertretenen Auffassung (vgl. Hess.VGH, ZMR 1965, 56 mit Nachweisen) zweifelhaft sein (vgl. auch Binz, NJW 1977, 2239, 2243 f.) [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75] .
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16
Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über …
Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.;… ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist"). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum
Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.;… ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist"). - VG Berlin, 30.10.2019 - 6 K 126.18
Friedenau: "Geisterhaus" muss wieder bewohnbar gemacht werden
Dies entspricht im Ergebnis der überholten Rechtslage nach dem Mietrechtsverbesserungsgesetz, wonach neben der objektiven Eignung der Räume zu Wohnzwecken "die nach außen sichtbar werdende subjektive Zweckbestimmung durch den Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbots" maßgeblich war (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, juris Rn. 13 m.w.N.). - VG Berlin, 22.04.2021 - 6 L 299.20 Dies entspricht im Ergebnis der überholten Rechtslage nach dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - Mietrechtsverbesserungsgesetz -, wonach neben der objektiven Eignung der Räume zu Wohnzwecken "die nach außen sichtbar werdende subjektive Zweckbestimmung durch den Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbots" maßgeblich war (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
- VG Berlin, 06.10.2020 - 6 K 85.18
Klage gegen Rückführungsaufforderungen nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
Dies entspricht im Ergebnis der überholten Rechtslage nach dem Mietrechtsverbesserungsgesetz, wonach neben der objektiven Eignung der Räume zu Wohnzwecken "die nach außen sichtbar werdende subjektive Zweckbestimmung durch den Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbots" maßgeblich war (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
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