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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.11.1988 | BVerwG, 26.08.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,267
BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87 (https://dejure.org/1989,267)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1989 - 7 C 82.87 (https://dejure.org/1989,267)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 (https://dejure.org/1989,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - Wilder Müll - Beseitigungspflicht - Ermessenssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1295
  • NVwZ 1989, 669 (Ls.)
  • DVBl 1989, 522
 
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 168.81

    Zulässigkeit der Regelung der Beseitigungspflicht des Abfallbesitzers durch …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87
    Deshalb ist, wie im Urteil des Senats vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 12, ausgeführt, nicht der bürgerlich-rechtliche, sondern ein öffentlich-rechtlicher Besitzbegriff zugrunde zu legen.

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt gibt keine Veranlassung, über die im Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O., genannten Beispiele der Grundstücke in Wald und Flur hinaus abschließend zu entscheiden, in welchen Fällen unter Beachtung der Verkehrsauffassung von einer allgemeinen Zugänglichkeit eines Grundstückes mit der Folge auszugehen ist, daß die tatsächliche Gewalt des Grundstückseigentümers(-besitzers) über die dort lagernden Abfälle nicht mehr angenommen werden kann.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß derartige landesrechtliche Eingriffsermächtigungen bundesrechtlich unbedenklich sind, sofern sie die durch § 3 AbfG getroffene bundesrechtliche Regelung der Beseitigungspflicht respektieren (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 168.81 - und Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 87.86 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 12 und 24).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - (BVerwGE 67, 8 ) die Voraussetzungen näher dargelegt, unter denen der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks auch Besitzer der darauf ohne oder gegen seinen Willen verbrachten Abfälle ist und damit die Pflichten aus § 3 Abs. 1 und 4 AbfG erfüllen muß (zustimmend der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 5.80 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 15 sowie BGH, UPR 1985, 240).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 7 C 87.86

    Reichweite - Voraussetzungen - Drittverpflichtung - Abfallbesitzer - Landesrecht …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87
    Der Senat hat bereits entschieden, daß derartige landesrechtliche Eingriffsermächtigungen bundesrechtlich unbedenklich sind, sofern sie die durch § 3 AbfG getroffene bundesrechtliche Regelung der Beseitigungspflicht respektieren (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 168.81 - und Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 87.86 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 12 und 24).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 5.80

    Beseitigung von Fischkadavern - Bundeswasserstraße - Beseitigungspflichtige …

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - (BVerwGE 67, 8 ) die Voraussetzungen näher dargelegt, unter denen der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks auch Besitzer der darauf ohne oder gegen seinen Willen verbrachten Abfälle ist und damit die Pflichten aus § 3 Abs. 1 und 4 AbfG erfüllen muß (zustimmend der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 5.80 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 15 sowie BGH, UPR 1985, 240).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Diese "Arbeitsteilung" zwischen Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft ist Ausdruck der gesetzgeberischen Wertung und Entscheidung, daß der einzelne Bürger entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip seinen Teil zur Lösung dieses bedeutsamen Umweltproblems beitragen soll und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen der Allgemeinheit überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 = DVBl 1989, 522; Beschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 [BVerwG 27.06.1995 - 7 NB 1/95]).

    Diese Verantwortlichkeit für "aufgedrängten" Abfall ist eine verfassungsgemäße Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. den auf die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O. ergangenen Beschluß des BVerfG vom 17. April 1989 - 1 BvR 385/89 -).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat den Abfallbesitz eines Grundstückseigentümers (oder -besitzers) verneint, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern, das der Allgemeinheit rechtlich und tatsächlich frei zugänglich ist, etwa aufgrund naturschutz- oder waldrechtlicher Betretungsrechte (…vgl. die Urteile vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - a.a.O. und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bisher schon die Begründung von Abfallbesitz durch das verbotswidrige Fortwerfen oder Ablagern von Abfällen durch Dritte auf nicht frei zugänglichen Grundstücken im Innenbereich (…Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - a.a.O.; Beschluß vom 20. Juli 1988 - BVerwG 7 B 9.88 - NVwZ 1988, 1021) und im Außenbereich (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.) nicht davon abhängig gemacht, ob der Eigentümer des Grundstücks gegen derartiges Tun wirksame Abwehrmaßnahmen treffen kann oder nicht.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß es in Fällen, in denen der Verursacher einer illegalen Abfallablagerung greifbar ist, geboten sein kann, vorrangig diesen durch ordnungsrechtliche Verfügung zur Wiederaufnahme des unerlaubt aufgegebenen Abfallbesitzes zu verpflichten; der Verursacher wird dann als (erneuter) Abfallbesitzer seinerseits überlassungspflichtig (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - a.a.O.; vgl. auch Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 87.86 - DVBl 1988, 150 = NVwZ 1988, 1126).

  • BVerwG, 28.04.2026 - 10 C 7.24

    Keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Beseitigung von "wildem Müll" …

    Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Abfallrecht nicht der bürgerlich-rechtliche, sondern ein öffentlich-rechtlicher Besitzbegriff zugrunde zu legen, bei dem es insbesondere auf einen Besitzbegründungswillen nicht ankommt (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 < 12> und vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 < 1296>).

    Rn. 16 An einer solchen (exklusiven) Sachherrschaft fehlt es bei dem Eigentümer eines Grundstücks, wenn er dieses nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entziehen kann, weil es kraft allgemeiner Betretungsrechte, etwa nach Maßgabe naturschutz- oder forstrechtlicher Bestimmungen, frei zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 < 11 f.>, vom 2. September 1983 - 4 C 5.80 - NJW 1984 817 < 819>, vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 < 1296> und vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 < 46>;… Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Januar 2026, KrWG § 3 Rn. 131).

    Legt die Rechtsordnung einem Grundstückseigentümer im Allgemeininteresse die Last der freien Zugänglichkeit auf, so trifft nicht ihn, sondern die Allgemeinheit in Gestalt der entsorgungspflichtigen Körperschaft die Verpflichtung zur Beseitigung der unerlaubt fortgeworfenen Abfälle (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 < 1296>).

    Seine rechtliche Befugnis zur Einfriedung des Grundstücks gewährleistet immerhin ein für den Abfallbesitz vorausgesetztes Mindestmaß an Sachherrschaft über das Grundstück und damit auch über den Zugang von Abfällen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1983 - 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 < 11 f.> und vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 < 1296>).

  • BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18

    Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht

    § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG dient der Durchsetzung dieser Nachsorgepflicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 und vom 29. November 1991 - 7 C 6.91 - BVerwGE 89, 215 ;… Schomerus, in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 4. Aufl. 2019 § 40 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87   

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https://dejure.org/1988,351
BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87 (https://dejure.org/1988,351)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1988 - 4 C 11.87 (https://dejure.org/1988,351)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1988 - 4 C 11.87 (https://dejure.org/1988,351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Verkehrslärm - Lärmschutz - Schallschutz - Zumutbarkeitsgrenze - Entschädigung - Berechnungsgrundlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1295 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 255
  • NZV 1989, 325 (Ls.)
  • DVBl 1989, 358
  • DVBl 358, 359
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 ) und wird vom Beklagten auch grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

    Die Überschreitung einer solchen Zumutbarkeitsschwelle, wie sie für das Wohnen im Innern der Gebäude durch die Rechtsprechung herausgebildet worden ist (BVerwGE 51, 15 ; BVerwGE 77, 285), führt bei den Freiflächen nicht ohne weiteres zu Ausgleichsansprüchen.

    Selbst wenn insofern auf generelle Maßstäbe oder allgemein zu verwertende Erkenntnisse von Sachverständigen zurückgegriffen werden könnte, bestehen jedenfalls keine wesentlichen Zusammenhänge mit den vom Senat (BVerwGE 51, 15 ; 77.285) gegebenen Hinweisen auf die allgemeine Schutzwürdigkeit des Wohnens innerhalb eines Gebäudes in einem nicht vorbelasteten Wohngebiet.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats steht die Entscheidung darüber, ob von einem Straßenbauvorhaben unzumutbare Beeinträchtigungen für die Bewohner ausgehen, nicht im Ermessen der Behörden (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Die Überschreitung einer solchen Zumutbarkeitsschwelle, wie sie für das Wohnen im Innern der Gebäude durch die Rechtsprechung herausgebildet worden ist (BVerwGE 51, 15 ; BVerwGE 77, 285), führt bei den Freiflächen nicht ohne weiteres zu Ausgleichsansprüchen.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Das Berufungsgericht hat diese Verpflichtung dem Grunde nach festzustellen und gleichzeitig die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 ).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Dazu gehören nach feststehender Rechtsprechung des Senats auch Schallschutzfenster, wie sie im angefochtenen Bescheid - ergänzt durch klarstellende Hinweise während des Verwaltungsstreitverfahrens - dem Straßenbaulastträger zur Auflage gemacht worden sind (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 17-19.81 - BVerwGE 77, 295 ; Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - DVBl. 1988, 1167).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84

    innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß, …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87
    Dazu gehören nach feststehender Rechtsprechung des Senats auch Schallschutzfenster, wie sie im angefochtenen Bescheid - ergänzt durch klarstellende Hinweise während des Verwaltungsstreitverfahrens - dem Straßenbaulastträger zur Auflage gemacht worden sind (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 17-19.81 - BVerwGE 77, 295 ; Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 4 N 1.87 - DVBl. 1988, 1167).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

    Nur dann, wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen, kann gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG die Frage eines Ausgleichs einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorbehalten bleiben (vgl. Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 9, …und vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 84 f.).

    Auch für einen Ermessensspielraum der Behörde ist insoweit nichts ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm; …

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (bzw. einen Ausgleich in Geld nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) ist insoweit, dass die gebietsspezifische Zumutbarkeitsgrenze für die Lärmimmissionen überschritten wird und die konkrete Fläche wegen ihrer besonderen Funktion und Lärmbetroffenheit schutzwürdig ist (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 6 S. 11).

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (bzw. einen Ausgleich in Geld nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) ist insoweit, dass die gebietsspezifische Zumutbarkeitsgrenze für die Lärmimmissionen überschritten wird und die konkrete Fläche wegen ihrer besonderen Funktion und Lärmbetroffenheit schutzwürdig ist (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 6 S. 11).

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (bzw. einen Ausgleich in Geld nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) ist insoweit, dass die gebietsspezifische Zumutbarkeitsgrenze für die Lärmimmissionen überschritten wird und die konkrete Fläche wegen ihrer besonderen Funktion und Lärmbetroffenheit schutzwürdig ist (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 = Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 6 S. 11).

    Der Entschädigungsanspruch ist dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluss festzustellen, zudem sind die Bemessungsgrundlagen für die Höhe anzugeben (Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 7 und vom 31. Januar 2001 - BVerwG 11 A 6.00 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 56 S. 20 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Zu ihm zählen die außerhalb von Wohngebäuden vorhandenen Flächen, sofern sie nicht bloß der Verschönerung des Grundstücks dienen, sondern in Ergänzung der Gebäudenutzung für ein Wohnen im Freien geeignet und bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2466
BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88 (https://dejure.org/1988,2466)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1988 - 7 B 124.88 (https://dejure.org/1988,2466)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1988 - 7 B 124.88 (https://dejure.org/1988,2466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer gewerbeaufsichtlichen Verfügung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1295 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 257
  • DÖV 1989, 400
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Gleiches gilt für die Frage, ob die vom Berufungsgericht als schädlich im Sinne des § 22 BImSchG bestätigten Lärmwerte die Grenze der Gesundheitsschädigung markieren; denn schädlich im Sinne des § 22 BImSchG sind bereits Lärmeinwirkungen, die die Nachbarschaft erheblich belästigen (§ 3 Abs. 1 BImSchG; vgl. auch Urteil des Senatsvom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 -).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Das führt nicht nur dazu, daß die belästigte Nutzung (hier die Wohnnutzung) Nachteile hinnehmen muß, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen brauchte, sondern auch dazu, daß der emittierende Betrieb nicht so frei von Rücksichten arbeiten kann, wie er es in einer von schutzwürdigen Nutzungen freien Umgebung tun könnte (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. März 1984 - 4 B 171.83 - NVwZ 1984, 646).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei - …

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Das führt nicht nur dazu, daß die belästigte Nutzung (hier die Wohnnutzung) Nachteile hinnehmen muß, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen brauchte, sondern auch dazu, daß der emittierende Betrieb nicht so frei von Rücksichten arbeiten kann, wie er es in einer von schutzwürdigen Nutzungen freien Umgebung tun könnte (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. März 1984 - 4 B 171.83 - NVwZ 1984, 646).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Danach muß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt (vgl. dazu im einzelnen BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) oder die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88
    Danach muß in der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt (vgl. dazu im einzelnen BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]) oder die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …

    Der Betreiber kann sich nicht darauf berufen, daß der Genehmigungsbescheid - wie hier die bestandskräftige Baugenehmigung - keine konkreten Anforderungen an den Schutz der Nachbarschaft stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 34.88 - DVBl 1988, 560 = NJW 1988, 2552 = Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 1 und vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 - NVwZ 1989, 257 = NuR 1989, 256 = Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Teiluntersagung des Betriebes einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage - …

    Er verkennt zwar nicht, daß die Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung die Immissionsschutzbehörde nicht daran hindert, zur Durchsetzung der Betreiberpflichten nach § 22 Abs. 1 BImSchG nachträgliche Anordnungen zu erlassen, selbst wenn es möglich gewesen wäre, bereits im Rahmen der Baugenehmigung eine entsprechende Auflage zu erteilen (vgl. Beschluß des Senats vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 34.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 1 = DÖV 1988, 560 = DVBl. 1988, 541; Beschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2 = DÖV 1989, 400 = NVwZ 1989, 257).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …

    Andererseits muss die belästigte (Wohn)Nutzung Nachteile hinnehmen, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen bräuchte (zu alledem vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.08.1988 - 7 B 124.88 -, Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.01.1989 - 3 S 2888/88 -, n.v).
  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 4 K 13.00231

    Zu den Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen gegen Gaststätten nach §§ 5 Abs. …

    Die Rücksichtnahme muss wechselseitig sein (BVerwG, B. v. 26.8.1988 UPR 1989, 28).
  • VGH Hessen, 26.03.2015 - 4 C 1566/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein öffentlich genutztes Gebäude in der Nähe …

    Dem stehen insbesondere Bestandsschutzgesichtspunkte nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 1988 - 7 B 124.88 -, NVwZ 1989, 257; vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 -, BVerwG 98, 235; vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, BVerwGE 145, 145; Hessischer VGH, Urteil vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.04.1995 - 22 B 93.1948

    Immissionsschutzrecht: Beschränkung der Betriebszeit eines Biergartens

    Die Rücksichtnahme muß wechselseitig sein (BVerwG vom 26.8.1988, UPR 1989, 28).

    Auch ein trotz des Nichtvorliegens einer Baugenehmigung denkbarer baurechtlicher Bestandsschutz stünde Anordnungen zur Durchsetzung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nicht entgegen, ob sie nun auf § 24 BImSchG (vgl. dazu BVerwG UPR 1989, 28) oder - im Anwendungsbereich des Gaststättengesetzes aus Gründen des Spezialitätsvorrangs (BayVGH GewArch 1990, 218) - auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG gestützt sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91

    Heranrückende Bebauung - Studentenwohnheim neben bestehendem Gewerbebetrieb - …

    Andererseits muß die belästigte (Wohn)Nutzung Nachteile hinnehmen, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen bräuchte (zu alldem vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 26.8.1988 -- BVerwG 7 B 124.88 --;… Beschluß des Senats vom 5.1.1989 aaO.).
  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens; …

    Dem stehen Bestandsschutzgesichtspunkte nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 -, NVwZ 1989, 257).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 CS 18.1076

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Sanierung einer Gastwirtschaft

    Ob dies hier Sache der Bauaufsichtsbehörde ist (vgl. Art. 54 Abs. 2 Satz 1 BayBO, "soweit nicht andere Behörden zuständig sind"; vgl. etwa §§ 24 f. BImSchG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG) oder die Voraussetzungen des Art. 54 Abs. 4 BayBO für Anordnungen gegenüber bestandsgeschützten Anlagen vorliegen, sofern sie angesichts der dynamisch angelegten Grundpflichten aus § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG überhaupt vorliegen müssen (…vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1999 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = juris Rn. 26; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.8.1988 - 7 B 124.88 - NVwZ 1989, 257 = juris Rn 5 und U.v. 25.2.1992 - 1 C 7.90 - BVerwGE 90, 53 = juris Rn. 16, jeweils m.w.N.), bedarf wohl keiner Klärung, weil die Beigeladene etwaige sich aus den "Auflagen zum Immissionsschutz" ergebende, den Bestandsschutz einschränkende Anordnungen hingenommen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91

    Heranrückende Wohnbebauung - Gebot der Rücksichtnahme

    Ist die Gebietseigenart, wie hier, bereits durch ein Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt, so sind die jeweiligen Grundstücke mit einer gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht belastet in der Weise, daß die gewerbliche Nutzung die von ihr ausgehenden Belästigungen in Grenzen halten und die benachbarte Wohnbebauung ihre Nähe zur Belästigungsquelle im Sinn eines (in Würdigung der jeweiligen Einzelumstände und nicht schematisch festzulegenden) "Mittelwerts" schutzmindernd respektieren muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49; Beschlüsse vom 26.8.1988, NVwZ 1989, 257, vom 25.11.1985, BRS 44 Nr. 176, vom 29.10.1984, NVwZ 1985, 186 und vom 5.3.1984, NVwZ 1984, 646).

    Solche nachträglichen Anordnungen können grundsätzlich auch gegenüber bestandsgeschützten Anlagen ergehen (Beschluß vom 26.8.1988, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91

    Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden

  • VGH Hessen, 08.05.2024 - 4 C 2423/20

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Emissionskontingentierung

  • VG Hannover, 08.10.2010 - 4 B 3887/10

    Heranrückende Wohnbebauung; Rücksichtnahmepflicht; Schlachterei; Schlachterei

  • VG Düsseldorf, 23.02.2018 - 25 K 15597/16

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines …

  • VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 3 K 17.02482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Sanierung und Teilumnutzung eines …

  • OVG Bremen, 15.04.1993 - 1 B 94/92

    Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für …

  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 4 C 1813/19

    Baurecht - Bebauungsplan Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg, 4. Änderung

  • VG Augsburg, 15.04.2009 - Au 5 S 09.117

    Nutzungsuntersagung; Bestandsschutz; Speditionsbetrieb; TA Lärm

  • VG Minden, 19.06.2001 - 1 K 3258/00

    Nachbarschützendes Abwehrrecht gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.12.1988 - 7 B 67/88

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung ; Untersagung eines …

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