Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.09.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11
BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 (https://dejure.org/1995,11)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • DFR

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • Bundesverfassungsgericht
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Einmalzahlungen

  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Einbeziehung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags, Arbeitslosengelds, Krankengelds und Übergangsgelds

  • Deutsche Rentenversicherung
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und Beiträge zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Karlsruhe rügt zweierlei Maß beim Weihnachts- und Urlaubsgeld - Auch Einmalzahlungen müssen Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sozialversicherung; verfassungswidrige Einbeziehung von Einmalzahlungen in die Beitragserhebung

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 53
  • NJW 1995, 2279 (Ls.)
  • NZA 1995, 752
  • NZS 1995, 312
  • NZS 1996, 312
  • WM 1995, 1042
  • BB 1995, 1143
  • DB 1995, 1084
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (415)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 48 Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 89, 365 ).

    Die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Nach § 78 Satz 2 BVerfGG, der im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entsprechend anwendbar ist, sind im Interesse der Rechtsklarheit auch die Nachfolgevorschriften des § 227 SGB V und des § 164 SGB VI, die keine inhaltliche Änderung aufweisen, in diesem Umfang für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar zu erklären (vgl. BVerfGE 61, 319 m.w.N.).

    Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften aber weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus solchen der Rechtssicherheit, notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 62 2. Eine Unvereinbarkeitserklärung hat grundsätzlich zur Folge, daß die Normen in dem sich aus der Entscheidungsformel ergebenden Umfang nicht mehr angewendet werden dürfen (BVerfGE 37, 217 ; 55, 100 ).

    Ausnahmsweise sind verfassungswidrige Vorschriften aber weiter anzuwenden, wenn die Besonderheit der für verfassungswidrig erklärten Norm es aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus solchen der Rechtssicherheit, notwendig macht, die verfassungswidrige Vorschrift als Regelung für die Übergangszeit fortbestehen zu lassen, damit in dieser Zeit nicht ein Zustand besteht, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als der bisherige (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 48 Da der Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 89, 365 ).

    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 22/86 -,.

    Rn. 25 In dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil des Bundessozialgerichts (vgl. im einzelnen SozR 2200 § 385 Nr. 18) wird im wesentlichen ausgeführt, die Entscheidung der AOK sei nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 88, 87 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Hinblick auf die Zwangsmitgliedschaft der Versicherten in einem öffentlichrechtlichen Verband, die deren allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt, von Bedeutung (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 32, 54 ; 38, 281 ; 78, 320 ; 89, 365 ).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Rentner-Pensionäre

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
    Rn. 52 Als Teil des Arbeitsentgelts tragen auch Einmalzahlungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten bei, die als Anknüpfungspunkt der Beitragsbelastung anerkannt ist (vgl. BVerfGE 79, 223 ).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Soldatenversorgungsgesetz

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82

    Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die genannte Vorschrift ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (BVerfGE 18, 288 ; 40, 296 ; 91, 1 ; 92, 53 ; 94, 241 ; 98, 365 ; 104, 126 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Zudem würde eine Nichtigerklärung des § 7 Abs. 1a Satz 1 AtG zu einem Rechtszustand führen, der mit dem vom Gesetzgeber im Grundsatz verfassungsgemäß angestrebten Rechtszustand noch weniger in Einklang stünde als die befristete Weitergeltung des für verfassungswidrig befundenen Rechtszustands (zu dieser Fallgruppe vgl. BVerfGE 83, 130 ; 92, 53 ; 111, 191 ; 117, 163 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, ist es geboten, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; s. auch BVerfGE 122, 39 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1290
BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 BvR 598/93 (https://dejure.org/1994,1290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsportal.de

    Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewährungsauflage - Allgemeine Handlungsfreiheit - Rechtsgrundlage - Strafaussetzung zur Bewährung - Verurteilter - Einkommensverhältnisse - Auflagenerfüllung - Wiedergutmachung - Widerruf der Strafaussetzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2279
  • NStZ 1995, 25
  • StV 1995, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    Das Grundrecht verbietet Eingriffe der Staatsgewalt, die nicht rechtsstaatlich sind (vgl. BVerfGE 9, 83 [88]; 17, 306 [313 f.]; 19, 206 [215]; 29, 402 [408]; 33, 44 [48]; 42, 20 [27 f.]; st. Rspr.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 19, 206 [225]).

    Dies gilt aber nur, soweit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG und einer besonderen Grundrechtsnorm unter demselben sachlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt, nicht aber, wenn Art. 2 Abs. 1 GG unter einem Gesichtspunkt verletzt ist, der nicht in den Bereich der besonderen Grundrechtsnorm fällt (BVerfGE 19, 206 [225]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    a) Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit, das Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet, schützt in einem umfassenden Sinne (vgl. BVerfGE 6, 32 [36]; 54, 143 [144]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 19, 206 [225]).

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
    Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist zu Recht darauf hin, daß diese Auflage im Strafgesetzbuch keine Stütze findet, da § 56b Abs. 2 StGB nach allgemeiner Meinung eine abschließende Aufzählung der vom Gesetzgeber zugelassenen Auflagen enthält (vgl. BVerfGE 58, 358 [365];… Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zu § 24a StGB a.F., BTDrucks. V/4094, S. 12;… Dreher/Tröndle, 46. Aufl., 1993, § 56b StGB Rn. 5;… Ruß, in: LK, 10. Aufl., § 56b StGB Rn. 3;… Stree, in: Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 56b StGB Rn. 8;… Lackner, 20. Aufl., § 56b StGB Rn. 2;… SK-Horn, 6. Aufl., 16. Lfg. (Stand März 1992), § 56b StGB Rn. 3).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, verbietet sich aus rechtsstaatlichen Gründen der Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Klarheit gerade bei Maßnahmen im Bereich des Strafrechts eine erweiternde Auslegung der Vorschrift von § 56b StGB (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos …

    Eine ausdrückliche Benennung des als verletzt gerügten Grundrechtsartikels verlangten § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG nicht (BVerfGE 47, 182 ; 85, 214 ; 91, 176 ; BVerfGK 4, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 -, NJW 1995, S. 2279 ).
  • BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11

    Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit, …

    Das Bundesverfassungsgericht hat weiter entschieden, dass die Auflage, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen, die allgemeine Handlungsfreiheit einschränke und dass es einer Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG selbst dann nicht bedürfe, wenn durch den zwischenzeitlichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in dessen Schutzbereich eingegriffen worden sei (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 -, NStZ 1995, S. 25 ).
  • BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Bewährungsbeschluß

    Anders als in dem von der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - (NStZ 1995, S. 25 f.) entschiedenen Fall ging es hier nicht um die Offenlegung der Vermögensverhältnisse zur Ermöglichung einer Überprüfung der Erfüllung der Auflage der Schadenswiedergutmachung.
  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel …

    Dazu darf es sich auch Weisungen bedienen (…vgl. gerade für den Fall der Nichtmitteilung eines Wohnungswechsels Fischer, KK z. StPO 5. Aufl. § 453 c Rdnr. 3;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 453 c Rdnr. 5; dabei ist allerdings unzutreffend von einer Auflage die Rede), solange diese Weisung zumindest auch den Zweck verfolgt, dem Verurteilten zu helfen, in seinem weiteren Leben Straftaten zu vermeiden, und nicht eine reine Kontrollfunktion übrig bleibt (vgl. BVerfG NJW 1993, 3315, 3316 für Urinkontrollen bei einem Betäubungsmittelabhängigen; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 2279, 2280).
  • VerfGH Sachsen, 13.11.2025 - 78-IV-25
    (1) Soweit der Beschwerdeführer die dem Widerruf zugrundeliegenden Weisungen selbst angreift, ist allerdings - ungeachtet der Frage, ob er diese Rüge mangels Einlegung der Beschwerde nach § 305a Abs. 1 StPO überhaupt noch in zulässiger Weise erheben kann (vgl. zu § 59 Abs. 2 Satz 1 JGG offen gelassen: SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 64-IV-12; vgl. - wegen fehlender Rechtswegerschöpfung ablehnend - BVerfG…, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 2 BvR 1277/91 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - juris Rn. 10) - der Schutzbereich des Grundrechts auf Freiheit der Person nicht eröffnet.
  • OLG Hamburg, 08.01.2004 - 2 Ws 344/03

    Strafaussetzung: Kein Bewährungswiderruf bei unzulässiger Auflage einer …

    Auf den Verstoß gegen eine unzulässige Auflage oder Weisung darf ein Widerruf der Strafaussetzung nicht gestützt werden (im Ergebnis ebenso BVerfG in NJW 1995, 2279, 2280; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1997, 2;… Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 56 f Rdn. 16;… Horn in SK-StGB, § 56 f Rdn. 24).
  • OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96

    Geltung des Verschlechterungsverbotes für Entscheidungen des Berufungsgericht im …

    Diese Auflage findet in § 56 b StGB, der nach allgemeiner Ansicht eine abschließende Aufzählung der vom Gesetzgeber zugelassenen Auflagen enthält, keine Stütze (vgl. BVerfG NJW 1995, 2279 f).
  • KG, 12.05.2004 - 5 Ws 119/04

    Widerruf der Strafaussetzung wegen gröblichen oder beharrlichen Verstoßes gegen …

    Es ist daher z. B. unzulässig, die Offenlegung der Einkommensverhältnisse anzuordnen, um die ordnungsgemäße Erfüllung einer Schadenswiedergutmachungsaufläge kontrollieren zu können (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 25, m. weit. Nachw.).
  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
    a) Soweit der Beschwerdeführer die dem Widerruf zugrundeliegende Weisung selbst angreift, ist allerdings - ungeachtet der Frage, ob er diese Rüge mangels Einlegung der Beschwerde nach § 59 Abs. 2 Satz 1 JGG überhaupt noch in zulässiger Weise erheben kann (vgl. - wegen fehlender Rechtswegerschöpfung ablehnend - BVerfG…, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 2 BvR 1277/91 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 - juris Rn. 10) - der Schutzbereich des Grundrechts auf Freiheit der Person nicht eröffnet.
  • KG, 12.05.2004 - 2 AR 49/04
    Es ist daher z. B. unzulässig, die Offenlegung der Einkommensverhältnisse anzuordnen, um die ordnungsgemäße Erfüllung einer Schadenswiedergutmachungsaufläge kontrollieren zu können (vgl. BVerfG, NStZ 1995, 25 , m. weit. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht