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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.08.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,200
BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95 (https://dejure.org/1996,200)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95 (https://dejure.org/1996,200)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 1 BvR 1408/95 (https://dejure.org/1996,200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; AusglLG § 3
    Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Flächenerwerbsprogramm

  • snafu.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1; Ausgleichsleistungsgesetz § 3
    Verfassungsmäßigkeit des Flächenerwerbsprogramms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 334
  • NJW 1996, 3333 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1229
  • ZMR 1996, 473
  • WM 1996, 1224
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß dieser Restitutionsausschluß, der unter anderem die Enteignungen im Rahmen der Bodenreform betrifft, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 84, 90;… Beschluß vom 18. April 1996, ZIP 1996, S. 886).

    Bei der Gewichtung dieses Nachteils ist indessen zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber nicht verpflichtet war, den Opfern der Bodenreform eine Wiedergutmachung in Form einer Rückgabe der enteigneten Vermögenswerte in Natur zu gewähren (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muß der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).

    Dabei ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn - wie hier - eine gesetzliche Regelung außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 93, 181 m.w.N.).

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß dieser Restitutionsausschluß, der unter anderem die Enteignungen im Rahmen der Bodenreform betrifft, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 84, 90; Beschluß vom 18. April 1996, ZIP 1996, S. 886).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muß der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber …

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
    An der Vermeidung eines solchen Zustandes besteht, wie das Bundesverfassungsgericht für vergleichbare Sachlagen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 89, 113 ), ein erhebliches öffentliches Interesse.
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muß der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93

    Treuhandanstalt II

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
    Der Antrag ist vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 29. April 1996 - 2 BvG 1/93 - gemäß § 24 BVerfGG verworfen worden.
  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91

    Baustopp für Projekt auf einem aufgrund des Gesetzes zur Regelung offener …

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
    An der Vermeidung eines solchen Zustandes besteht, wie das Bundesverfassungsgericht für vergleichbare Sachlagen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 89, 113 ), ein erhebliches öffentliches Interesse.
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    - 1 BvR 1408/95 -,.

    Hinzu kommen Regelungen zum so genannten Flächenerwerbsprogramm in den §§ 3 und 4, das für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit des begünstigten Erwerbs von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Beitrittsgebiet eröffnet (vgl. dazu schon BVerfGE 94, 334 ), und die Vorschrift des § 5. Sie betrifft die Rückgabe beweglicher Sachen und sieht für diese, soweit es sich um Kulturgut handelt, das zur Ausstellung für die Öffentlichkeit bestimmt ist, für Zwecke der Nutzung seitens der Öffentlichkeit oder der Forschung einen zuerst unentgeltlichen, später entgeltlichen öffentlichen Nießbrauch vor.

    Rn. 146 1. Mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 wenden sich die Beschwerdeführer zu I und III, deren Vorbringen in weiten Teilen übereinstimmt, unmittelbar gegen § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und 4 Satz 1, § 4 Abs. 1, die §§ 7 und 8 EntschG, auch in Verbindung mit den §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG, die §§ 3 und 5 AusglLeistG sowie § 3 Satz 1 NS-VEntschG in Verbindung mit § 8 EntschG.

    Rn. 180 Zu den Verfassungsbeschwerden haben sich namens der Bundesregierung das Bundesministerium der Finanzen und zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 außerdem - in einer gemeinsamen Stellungnahme - die Regierungen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geäußert.

    Rn. 182 a) Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 seien im Wesentlichen zulässig, weil sie im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG von allgemeiner Bedeutung seien.

    Rn. 184 aa) Das ergebe sich für die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 aus Folgendem:.

    Rn. 218 2. Die Landesregierungen haben zu den Verfahren 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 ergänzend wie folgt Stellung genommen:.

    Rn. 230 Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95 und 1 BvR 2460/95 sind dagegen zulässig.

    Rn. 233 Unzulässig ist ferner die im Verfahren 1 BvR 1408/95 erhobene Rüge, im Hinblick auf die Restitutionsregelung für bewegliche Sachen in § 5 AusglLeistG sei § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG nicht länger mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, soweit diese Vorschrift die Rückübertragung für die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Immobilien ausschließe.

    Rn. 234 Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95 und 1 BvR 2460/95 sind unbegründet.

    Art. 14 GG verpflichtet den Bundesgesetzgeber daher weder zu einer Wiedergutmachung von Vermögensschäden in der Form einer Rückgabe rechtsstaatswidrig entzogener Vermögenswerte (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 334 ) noch zur Eröffnung von Wiedererwerbsmöglichkeiten oder zu einer Entschädigung.

    Rn. 295 Die in den Verfahren 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1408/95, 1 BvR 2460/95 und 1 BvR 2471/95 angegriffenen Vorschriften des Ausgleichsleistungsgesetzes sind mit dem Grundgesetz ebenfalls vereinbar.

    Zum anderen stellt das Flächenerwerbsprogramm ein eigenständiges Förderprogramm zugunsten der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Ländern dar, mit dem die Eigentumsbildung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erleichtert werden soll (vgl. dazu schon BVerfGE 94, 334 ).

    Denn die durch das Flächenerwerbsprogramm begünstigten Alteigentümer haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen Wiedergutmachung in der Form des subventionierten Rückerwerbs land- und forstwirtschaftlicher Flächen unter Ausschluss anderer gewährt wird (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 334 ).

    Auch Satz 5 des § 3 Abs. 5 AusglLeistG, nach dem ein Anspruch auf bestimmte Flächen nicht besteht, ist nicht zu beanstanden, weil sich ein derartiger Anspruch verfassungsrechtlich nicht begründen lässt (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 334 ).

    Rn. 359 Auch § 2 Satz 2 und § 3 Satz 1 NS-VEntschG in Verbindung mit § 8 EntschG, die in den Verfahren 1 BvR 1120/95 und 1 BvR 1408/95 angegriffen werden, haben verfassungsrechtlich Bestand.

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die …

    Rn. 10 Daher ist über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

    Hinzu kommen Regelungen zum so genannten Flächenerwerbsprogramm in § 3 und § 4, das für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit des begünstigten Erwerbs von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Beitrittsgebiet eröffnet (vgl. BVerfGE 94, 334 ).

    Rn. 131 Mit den Regelungen zum begünstigten Flächenerwerb wollte der Gesetzgeber zwei Zwecke erreichen: einerseits ein Wiedergutmachungsprogramm für Alteigentümer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und andererseits ein Förderprogramm zum Aufbau der privatnützigen Land- und Forstwirtschaft in den neuen Ländern (vgl. BVerfGE 94, 334 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2868
BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95 (https://dejure.org/1996,2868)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.1996 - 2 BvR 115/95 (https://dejure.org/1996,2868)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 1996 - 2 BvR 115/95 (https://dejure.org/1996,2868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • rechtsportal.de

    Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 1, GG Art 2, GG Art 3
    Befangenheit; Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3333
  • NStZ 1997, 430
  • NStZ-RR 1997, 23
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
    § 24 Abs. 2 StPO soll im Einzelfall gewährleisten, daß die Verfahrensbeteiligten einem persönlich und sachlich unabhängigen, unparteilichen und neutralen Richter gegenüberstehen (vgl. BVerfGE 21, 139 [146]).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
    Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
    Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
    Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
    Es ist ihm aber nicht zuzumuten, bei der weiteren Beschreitung des Rechtswegs möglicherweise zunächst einem unzuständigen Richter unterworfen zu sein (vgl. BVerfGE 24, 56 [61]).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
    Bei der Frage, ob dieser Befund den Tatbestand des § 24 Abs. 2 StPO ausfüllen kann, hat das Oberlandesgericht allgemeiner Ansicht entsprechend darauf abgestellt, ob die Anstaltsleitung bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme haben konnte, der abgelehnte Richter nehme ihr gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (vgl. BVerfGE 32, 288 [290];… zu weiteren Nachweisen siehe Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 24 StPO Rn. 8).
  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 25/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

  • BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).

  • BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).

  • BGH, 20.06.2012 - 2 StR 61/12

    Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).

    Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).

  • LG Frankfurt/Oder, 25.06.2021 - 24 Qs 11/21

    Andreas Müller (Richter)

    Entscheidend ist jedoch, dass zwischen den Äußerungen und dem konkreten Verfahren, in welchem der Richter abgelehnt wird, ein Bezug gegeben ist, denn eine verfahrensübergreifende Generalablehnung wegen geäußerter Rechtsansichten ist dem Gesetz fremd (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. August 1996 - 2 BvR 115/95-, juris, Kammerbeschluss vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10-, juris).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2025 - 1 W 60/25

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Ob die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich jedoch stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; eine verfahrensübergreifende Generalablehnung ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. zum Ablehnungsrecht nach § 24 StPO: BVerfG, Beschluss vom 19.08.1996 - 2 BvR 115/95, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 09.05.2012 - 2 StR 622/11, juris Rn. 4).
  • LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, falsche Rechtsanwendung

    Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006, Az.: 2 BvR 958/06 = NJW 2007, 1670, mwN; Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 115/95 = NJW 1996, 3333).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2006 - L 1 SF 55/06
    Die vom Kläger zum Beleg des Gegenteils zitierte Entscheidung des BVerfG (vom 19.8. 1986, NJW 1996, 3333) betrifft einen Einzelfall der Besorgnis der Befangenheit aufgrund ausführlicher publizistischer Äußerungen im Vorfeld gerichtlicher Entscheidungen und ist damit ersichtlich auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.
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