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Weitere Entscheidung unten: BSG, 18.02.1997

Rechtsprechung
   BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,697
BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95 (https://dejure.org/1996,697)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 6 RKa 88/95 (https://dejure.org/1996,697)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 6 RKa 88/95 (https://dejure.org/1996,697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerderecht - KZÄV - Prüfungsausschuß - Sonstiger Schaden - Verjährung - Unterbrechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses, Verjährungsfrist bei sonstigem Schaden, Verjährungsunterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Formen von Regress- und Honorarrückforderungen: Diesen Gefahren sind Sie ausgesetzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 97
  • NJW 1997, 3116
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Daß das Gesetz selbst das Merkmal der "Betroffenheit" nur im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht der Ärzte und der Landesverbände der KKn (§ 106 Abs. 5 S 4 SGB V idF des GSG) erwähnt, ändert nichts daran, daß auch bei allen anderen Anfechtungsberechtigten eine eigene Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit des konkret eingelegten Rechtsbehelfs gegeben sein muß (…dazu: BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S 97 ff; vgl auch Senatsurteil vom 30. November 1994, SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2, zu dem vergleichbar ausgestalteten Widerspruchsrecht der K(Z)ÄVen in Zulassungssachen).

    Hieraus folgt ihre Befugnis, die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidungen unabhängig vom Nachweis eines darüber hinausgehenden konkreten rechtlichen Interesses im Einzelfall geltend zu machen (im selben Sinne: Urteil des Senats vom 30. November 1994, SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 zum Beschwerderecht der K(Z)ÄV in Zulassungsangelegenheiten).

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94

    Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch …

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Der Senat ist allerdings in einem Urteil vom 20. September 1995 (BSGE 76, 285 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30), in dem er sich mit der Möglichkeit einer Unterbrechung der für das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden vierjährigen Ausschlußfrist zu befassen hatte, davon ausgegangen, daß insoweit die Stellung eines bloßen Prüfantrags nicht ausreicht, es vielmehr der Erhebung einer (Untätigkeits-)Klage gegen das Prüfgremium bedarf.

    Gleichwohl kann, wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 20. September 1995 (BSGE 76, 285, 291 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 172) im Zusammenhang mit der Frage der Unterbrechung der für das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden Ausschlußfrist ausgeführt hat, unter bestimmten Voraussetzungen durch Erhebung einer Untätigkeitsklage gegen das Prüfgremium die Verjährung eines gegen den (Zahn-)Arzt gerichteten Anspruchs unterbrochen werden.

  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86

    Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Für den Anspruch der Krankenkasse auf Ersatz eines "sonstigen Schadens" gilt eine vierjährige Verjährungsfrist (Fortführung von BSG vom 27.1.1987 - 6 RKa 27/86 = SozR 2200 § 368e Nr. 10).

    Der Senat hat dies für den ähnlich gelagerten Ersatzanspruch der Krankenkasse (KK) wegen unzulässiger oder unwirtschaftlicher Arzneiverordnungen bereits entschieden (Urteil vom 27. Januar 1987, SozR 2200 § 368e Nr. 10 S 19 ff).

  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Da es sich bei der Prüfungsbefugnis, wie das BSG im Urteil vom 16. Juni 1993 (BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19) dargelegt hat, nicht um einen Anspruch iS des § 194 Abs. 1 BGB, sondern um ein nicht der Verjährung unterliegendes verfahrensrechtliches Gestaltungsrecht handelt, kann dies nur in der Form einer Ausschlußfrist geschehen.
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Der frühere 14a-Senat des BSG hat in der Parallelvorschrift des § 12 Nr. 6 EKV-Z eine bloße Einziehungsregelung gesehen, die über die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Einziehung des Schadensbetrages hinaus keine Haftung der KZÄV für den eingetretenen und durch die zuständige Vertragsinstanz festgestellten Schaden begründe (Urteil vom 21. April 1993, SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 5 ff).
  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis - …

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Daß das Gesetz selbst das Merkmal der "Betroffenheit" nur im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht der Ärzte und der Landesverbände der KKn (§ 106 Abs. 5 S 4 SGB V idF des GSG) erwähnt, ändert nichts daran, daß auch bei allen anderen Anfechtungsberechtigten eine eigene Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit des konkret eingelegten Rechtsbehelfs gegeben sein muß (dazu: BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S 97 ff;… vgl auch Senatsurteil vom 30. November 1994, SozR 3-2500 § 119 Nr. 1 S 2, zu dem vergleichbar ausgestalteten Widerspruchsrecht der K(Z)ÄVen in Zulassungssachen).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 17/94

    Verjährungsfristen bei kassenärztlichen Honoraransprüchen

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Eine analoge Anwendung von Verjährungsvorschriften des BGB, wie sie die Krankenkasse (KK) fordert, kann nur insoweit in Betracht kommen, als allgemeine Rechtsgrundsätze und Erfordernisse des öffentlichen Rechts oder Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes nicht entgegenstehen (vgl dazu auch Senatsurteil vom 10. Mai 1995, BSGE 76, 117, 118 [BSG 10.05.1995 - 6 RKa 17/94] = SozR 3-1200 § 45 Nr. 5 S 16).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 22/91

    Sozialrechtlicher Berufsschadensausgleich - Verjährung von Ansprüchen auf …

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Der Rechtsgedanke aus § 210 BGB ist grundsätzlich auf sozialrechtliche Ansprüche übertragbar, wie die Regelungen zur Verjährungsunterbrechung bei Sozialleistungsansprüchen (§ 45 Abs. 3 SGB I) und bei Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (§ 27 Abs. 3 S 2 SGB IV) zeigen (vgl dazu auch BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 18.04.1984 - 6 RKa 38/82

    Sonstiger Schaden - Kassenarzt - Honorarregreß

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Dazu muß nicht entschieden werden, ob die KZÄV trotz des eindeutigen Wortlauts des § 23 Abs. 1 S 2 BMV-Z und der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Übertragung der Schadenfeststellungskompetenz auf die Prüfungseinrichtungen (BSG SozR 5540 § 34 Nr. 1;… SozR 2200 § 368n Nr. 26;… SozR 5545 § 24 Nr. 2 S 3) eine Verletzung eigener Rechte mit der Begründung behaupten kann, sie selbst und nicht der Prüfungsausschuß sei für die Feststellung "sonstiger Schäden" zuständig.
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64

    Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen …

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95
    Soweit die Rechtsprechung bei bestimmten Ansprüchen eine Berücksichtigung der Verjährung von Amts wegen gefordert hat (…BSGE 22, 177 = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO; BSGE 25, 73 = SozR Nr. 12 zu § 29 RVO: Ansprüche auf rückständige Sozialversicherungsbeiträge), ist dies mit Besonderheiten des betreffenden Rechtsgebiets begründet worden, die hier nicht einschlägig sind.
  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei …

    Dabei gilt die für sozialrechtliche Ansprüche allgemein vorgesehene Verjährungsfrist von vier Jahren (BSG Urteil vom 28.8.1996 - 6 RKa 88/95 - BSGE 79, 97, 100 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger …

    Rn. 12 1. Die KÄV ist durch den Bescheid, mit dem der Beklagte einen Arzneikostenregress gegen den Beigeladenen zu 1. festgesetzt hat, rechtlich beschwert (BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3 f;… BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 21).

    Dies hat das BSG - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BSG…, Urteil vom 16.1.1991 - BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4, …und vom 31.7.1991 - BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) bereits mit Urteil vom 16.6.1993 (…14a/6 RKa 37/91- BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19; bestätigt durch BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4;… s auch BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 16;… BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, RdNr 20) entschieden.

    Es ist jedenfalls kein Anspruch, sondern einem Gestaltungsrecht vergleichbar (…BSG aaO; s auch BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4).

    Rn. 20 (2) Etwas anderes gilt lediglich für das Verfahren auf Feststellung eines "sonstigen Schadens" (s BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4).

    Ungeachtet des Umstandes, dass eine Verjährungsunterbrechung bzw -hemmung im Regelfall nur eintritt, wenn die Klage gegen den Schuldner gerichtet wird (s BSGE 79, 97, 103 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 7), wird eine analoge Anwendung jedenfalls dann bejaht, wenn dem betroffenen Vertragsarzt vor Ablauf der Frist der Beschluss über seine Beiladung zu diesem Verfahren zugestellt wird und er damit förmlich Kenntnis nimmt (…BSGE 76, 285, 293 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 170; BSGE 79, 97, 103 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 7;… s auch BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 17)..

    Das BSG hat bereits in seinem Urteil vom 28.8.1996 (BSGE 79, 97 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1) dargelegt, dass ein Antrag auf Schadensfeststellung im Prinzip geeignet ist, eine Verjährungsunterbrechung zu bewirken, und eine Anwendung des § 210 BGB (aF) in Betracht käme (…BSGE aaO S 101 f = SozR aaO S 6).

    Zum einen wäre die rechtliche Wirkung einer derartigen Klage nicht sicher zu beurteilen, da die "verjährungsunterbrechende" Wirkung der Untätigkeitsklage von einer (einfachen) Beiladung des betroffenen Vertragsarztes abhängig ist (…vgl BSGE 76, 285, 293 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 174; BSGE 79, 97, 103 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 7 f;… s auch BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 17), die wiederum im Ermessen des Gerichts steht.

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger …

    Auch das Gesetz differenziert in § 106 Abs. 5 Satz 3 SGB V nicht nach dem Gegenstand der angegriffenen Entscheidung (vgl hierzu auch BSGE 79, 97, 98f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3), sondern stellt allein auf die Entscheidungsträger ab.

    Zwar ist der Eintritt der Verjährung auch im Bereich des Vertragsarztrechts nur auf Einrede zu beachten (BSGE 79, 97, 104 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 8); es steht dem Vertragsarzt aber jederzeit frei, diese Einrede zu erheben.

  • BSG, 04.06.2025 - B 7 AS 17/24 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter …

    Die Klägerin hat mit Schreiben vom 11.8.2021 die Einrede (zu deren Notwendigkeit BSG vom 28.8.1996 - 6 RKa 88/95 - BSGE 79, 97 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1, RdNr 22;… zu § 25 SGB IV BSG vom 19.9.2019 - B 12 KR 21/19 R - BSGE 129, 106 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 45, RdNr 33;… Engelmann in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 52 RdNr 17) der Verjährung erhoben.
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und …

    Aus dieser Aufgabenübertragung resultiert die Gesamtverantwortung der vertragsärztlichen Körperschaften für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung (stRspr des BSG, zB BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4;… BSGE 109, 182 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 8, RdNr 13).
  • BSG, 27.08.2025 - B 6 KA 9/24 R

    Zurückweisung der Revision; Zum Vorliegen eines Schadens wegen fehlerhaft …

    Der Senat hat die Übertragung der entsprechenden Kompetenzen auf die Prüfgremien gerade wegen des engen Zusammenhangs mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V in ständiger Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet (…BSG Urteil vom 22.6.1983 - 6 RKa 3/81 - BSGE 55, 144, 145, 150 = SozR 2200 § 368n Nr. 26 S 74, 79;… BSG Urteil vom 18.4.1984 - 6 RKa 38/82 - SozR 5540 § 34 Nr. 1 S 1; BSG Urteil vom 28.8.1996 - 6 RKa 88/95 - BSGE 79, 97, 99 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3;… BSG Urteil vom 20.3.2013 - B 6 KA 17/12 - SozR 4-5540 § 48 Nr. 2 RdNr 16, 19;… vgl zuletzt BSG Urteil vom 26.3.2025 - B 6 KA 6/24 R - juris RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Rn. 50 6. Die Einhaltung der für "sonstige Schäden" maßgeblichen vierjährigen Verjährungsfrist (BSG Urteil vom 28.8.1996 - 6 RKa 88/95 - BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 5;… BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 16/10 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 31 RdNr 24) steht angesichts einer Antragstellung, die im Dezember 2019 für die Quartale 1/2015 bis 2/2018 erfolgte, nicht infrage.

    Anders als die auf Prüfung und ggf Kürzung der eingereichten Honorarforderung gerichtete Prüfungsbefugnis der Prüfgremien, die als verfahrensrechtliches Gestaltungsrecht nicht der Verjährung unterliegen, bildet das Verfahren auf Feststellung eines "sonstigen Schadens" nach bundesmantelvertraglichen Vorschriften die Grundlage für die Geltendmachung eines gegen den Vertragsarzt gerichteten Schadensersatzanspruchs, der wie jeder Anspruch verjähren kann (BSG Urteil vom 28.8.1996 - 6 RKa 88/95 - BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 5).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unzulässiger …

    Der Ablauf der Verjährung wird nicht aufgrund analoger Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB durch Bekanntgabe des Prüfantrags an den Vertragsarzt gehemmt (Abgrenzung zu BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

    In seinem diesbezüglichen Bescheid vom 15. Januar 2007 vertrat der Beklagte die Auffassung, im vorliegenden Fall sei die von der BSG-Rechtsprechung entwickelte Ausschlussfrist nicht einschlägig, weil dem Interesse des betroffenen Arztes, nicht zeitlich unbegrenzt Ersatzansprüchen ausgesetzt zu sein, schon durch die Verjährungsfristen Rechnung getragen worden sei, wie das BSG mit Urteil vom 28. August 1996 - 6 RKa 88/95 - bereits entschieden habe.

    Die hierfür erforderliche Betroffenheit in eigenen Rechten folgt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1;… SozR 4-2500 § 106 Nr. 5) aus ihrer Gesamtverantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).

    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 28. August 1996 (6 RKa 88/95 - SozR 3-5545 § 23 Nr. 1) näher dargelegt, dass diese nicht gilt, wenn ein im Einzelfall festzusetzender Schadensersatzanspruch einer Krankenkasse geltend gemacht wird, weil dieser nach der allgemeinen Regelung des § 194 Abs. 1 BGB verjähren kann.

    Rn. 31 Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 28. August 1996 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist dies bei Regressansprüchen zum Ausgleich eines "sonstigen Schadens" oder wegen unzulässiger bzw. unwirtschaftlicher Arzneiverordnungen (…vgl. hierzu auch BSG SozR 2200 § 368 e Nr. 10) der Fall.

    Rn. 33 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der vorliegenden Art beträgt vier Jahre (…BSG SozR 2200 § 368 e Nr. 10; SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-5545 § 23 Nr. 1) beginnt die Verjährung spätestens mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der fragliche Schadensersatzanspruch entstanden ist (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch ).

    Rn. 35 In seiner Entscheidung vom 28. August 1996 (a.a.O.) hat das BSG ausdrücklich offen gelassen, ob die Verjährung in einem derartigen Fall in entsprechender Anwendung der § 210 BGB (in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung ) unterbrochen wird.

    Denn die Verjährungsunterbrechung bzw. -hemmung durch gerichtliche Geltendmachung des Anspruch (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. bzw. § 209 BGB a. F.) tritt grundsätzlich nur ein, wenn die Klage gegen den Schuldner gerichtet wird (BSG SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 18/12 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schadensersatzanspruch der Krankenkasse nach …

    Es kann offenbleiben, auf welchen Zeitpunkt für den Fristbeginn bei einem Schadensregress im Zusammenhang mit der Abrechnung zahnprothetischer Leistungen generell abzustellen ist (generell offen gelassen auch von BSGE 79, 97, 101 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 5, 6;… zum Fristbeginn für die 4-jährige Ausschlussfrist s zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 31 mwN).

    Auch für die Schadensregressverfahren gemäß § 48 BMV-Ä wird jedenfalls in Teilbereichen ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum anerkannt (vgl BSGE 79, 97, 104 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 9;… zu Schadensregressen vgl auch aus dem Zahnbereich BSG SozR SozR 4-5555 § 12 Nr. 1 betr Mängel der prothetischen Versorgung).

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf - …

    Ihre materielle Beschwer, wie sie für Rechtsmittel von Beigeladenen gegeben sein muss (…s zB BSGE 85, 145, 146 = SozR 3-5525 § 20 Nr. 1 S 2;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 6;… zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 82 f), liegt darin, dass KÄVen auf Grund ihres Sicherstellungsauftrages die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung tragen (vgl zB BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4;… BSG SozR 4-2500 § 117 Nr. 1 RdNr 15).
  • BSG, 12.08.2026 - B 12 KR 2/26 B
    Erlassen ist der Verwaltungsakt, wenn er dem Schuldner bekanntgegeben ist (§ 37 SGB X) und damit Wirksamkeit (§ 39 Abs. 1 Satz 1 SGB X) erlangt (BSG Urteil vom 28.8.1996 - 6 RKa 88/95 - SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 - juris RdNr 21).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

  • OLG Köln, 07.12.2017 - 12 U 243/17

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung …

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …

  • OLG Köln, 11.07.2019 - 12 U 243/17

    Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse wegen Rückstand mit mehr …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 653/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen …

  • BSG, 23.03.2023 - B 6 KA 4/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kinder- und Jugendärzte ohne …

  • SG Dortmund, 18.09.2024 - S 16 KA 3/24

    Psychiaterin unterschreibt Rezepte für an ihre Patienten verordnete Medikamente …

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 40/96

    Besetzung der Richterbank bei einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines …

  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 652/07
  • SG Berlin, 27.08.2008 - S 83 KA 651/07
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der Ausschlußfrist bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 03.07.2024 - S 17 KA 88/23

    Vertragsarztrecht

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 48/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittelbefugnis einer Krankenkasse wie auch …

  • LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 518/97

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Schadensersatzanspruches durch eine …

  • SG Marburg, 05.12.2007 - S 12 KA 114/07

    Regress wegen fehlerhafter kieferorthopädischer Behandlung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - L 11 Ka 42/96

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 19.01.2011 - S 12 KA 262/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - kieferorthopädische Behandlung - Vorliegen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 94/14

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen die einem …

  • SG Marburg, 21.03.2007 - S 12 KA 840/06

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Zuständigkeit für Feststellung eines sonstigen …

  • SG Dresden, 26.03.2008 - S 18 KA 831/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, …

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - L 4 KA 18/07

    Verhältnis - Schadensersatzanspruch gegen Vertragsarzt wegen unzulässiger …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - L 9 AL 28/08

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen erteilte …

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.02.2007 - L 5 KR 59/06

    Verrechnung einer Beitragsrückerstattung mit ausstehenden Beitragsforderungen

  • SG Marburg, 19.01.2011 - S 12 KA 318/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Regressforderung wegen mangelhafter …

  • LSG Sachsen, 28.10.2009 - L 1 KA 4/08
  • BSG, 10.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden Ausschlussfrist bei …

  • SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
  • BGH, 23.06.1998 - VI ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen einen Kassenarzt wegen erhöhter Anforderung von …

  • SG München, 08.12.2015 - S 28 KA 1344/14

    Erstmaliges Überschreiten des Richtgrößenvolumens löst eine Beratungspflicht der …

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 77/96 R

    Zulässigkeit - Anfechtungsklage - Kassenärztliche Vereinigung - …

  • LSG Niedersachsen, 01.12.1999 - L 5 KA 29/99

    Unterlassung der Bildung einer Widerspruchsstelle; Zulässigkeit einer …

  • SG Marburg, 21.03.2007 - S 12 KA 1026/06

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Zuständigkeit für Feststellung von Ansprüchen …

  • SG Dortmund, 24.04.2001 - S 26 (10) KA 99/00

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines gegenüber einem Beigeladenen verhängten …

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Rechtsprechung
   BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3045
BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96 (https://dejure.org/1997,3045)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 1 RK 23/96 (https://dejure.org/1997,3045)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96 (https://dejure.org/1997,3045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3116 (Ls.)
  • NZS 1997, 420
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Bebauungspläne Hamburg

    Auszug aus BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96
    Abgesehen davon, daß die gesetzliche Regelung gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers auch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung nicht auf Fahrten zu Dialysebehandlungen erstreckt werden könnte (vgl dazu BVerfGE 8, 28, 34; 70, 35, 63 f mwN;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 19. Aufl, RdNr 80), gibt es für die Privilegierung der in § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB V genannten Tatbestände hinreichende sachliche Gründe.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96
    Abgesehen davon, daß die gesetzliche Regelung gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers auch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung nicht auf Fahrten zu Dialysebehandlungen erstreckt werden könnte (vgl dazu BVerfGE 8, 28, 34; 70, 35, 63 f mwN;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 19. Aufl, RdNr 80), gibt es für die Privilegierung der in § 60 Abs. 2 Satz 1 SGB V genannten Tatbestände hinreichende sachliche Gründe.
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 2/16 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Kontrolluntersuchung - Transplantationszentrum …

    Erfasst werden sollen nur Ausnahmefälle, in denen eine aus allein medizinischer Sicht eigentlich notwendige stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant vorgenommen wird (…BSG SozR 4-2500 § 60 Nr. 7 RdNr 19; noch offengelassen in BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Zuzahlung - ambulante Behandlung - Abgrenzung: …

    Erfasst werden sollen nur Ausnahmefälle, in denen eine aus allein medizinischer Sicht eigentlich notwendige stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant vorgenommen wird (noch offengelassen in BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 S 2). Der Begriff "geboten" entspricht nicht nur nach seinem Wortlaut dem Begriff "erforderlich" iS des § 39 Abs. 1 S 2 SGB V (…vgl dazu Großer Senat BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10, RdNr 16).
  • BSG, 22.02.2024 - B 3 KR 15/22 R

    Krankenversicherung - vollstationär aufgenommener Versicherter - Krankentransport …

    Rn. 15 Der Anspruch von Versicherten auf Fahrkosten bei Leistungen, die - wie hier - stationär erbracht werden, ist gesetzlich abschließend in § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V geregelt (vgl BSG vom 12.9.2012 - B 3 KR 17/11 R - juris RdNr 27); eine analoge Anwendung der weiteren, im Einzelnen in § 60 Abs. 2 SGB V formulierten privilegierten Tatbestände für die Übernahme von Fahrkosten ("Katalogfälle") - etwa bei Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen (§ 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V) - scheidet aus (vgl BSG vom 18.2.1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1, juris RdNr 12 zu dem weiteren Katalogfall des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V;… Waßer in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 60 RdNr 87, 89, Stand 3.1.2022).
  • SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 KR 159/12

    Berechtigung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur Ausstellung von …

    Das BSG habe sich zwar mit seiner Dialyseentscheidung (1 RK 23/96) gegen eine Fahrkostenerstattung ausgesprochen.

    Erfasst werden sollen nur solche Ausnahmefälle, in denen eine aus allein medizinischer Sicht eigentlich notwendige stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant vorgenommen wird (…BSG v. 18.11.2014, a. a. O., Rn. 19; noch offen gelassen in BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 Satz 2).

    Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des BSG (BSG v. 18.02.1997, 1 RK 23/96) und den darin zitierten Bericht des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags (BT-Drs. 12/3937 S. 12) vom 08.12.1992 verweist und daraus den Schluss zieht, dass nach BSG unter § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V auch solche Behandlungen fallen, die zwar (noch) überwiegend stationär erbracht werden, grundsätzlich aber auch ambulant durchführbar sind und durchgeführt werden, vermag das Gericht daraus keine Schlussfolgerung für den vorliegenden Fall im Sinne der Rechtsauffassung der Klägerin zu ziehen.

    Denn diese Maßnahmen zur Qualitätssicherung ermöglichen erst das ambulante Operieren in der Vertragsarztpraxis, was zur Gleichstellung des ambulanten Operierens in der Vertragsarztpraxis mit dem im Krankenhaus führt, begründen jedoch nicht die generelle Fahrkostenübernahme bei ambulanten Kataraktoperationen der Kategorie 1. Die Ausführungen der Klägerin, "hierfür habe der Gesetzgeber entsprechende Anreize unter anderem mit § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V geschaffen, damit solche ursprünglich stationären Leistungen zu Zwecken der Beitragsstabilität und Kostendämpfung bei gleichem Qualitätsstandard in den ambulanten Bereich überhaupt verlagert werden könnten (BSG, 1 RK 23/96, Rn. 14)", entbehren im Hinblick auf einen Anspruch der Versicherten auf Übernahme der Fahrkosten zu ambulanten Kataraktoperationen der Kategorie 1 jeder Grundlage.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 1/09

    Erstattung von Fahrkosten - Anspruch auf Freistellung von Taxikosten unterliegt …

    Dort ist anerkannt, dass bei Leistungen, die grundsätzlich ambulant erbracht werden (zB Dialysebehandlungen), stationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist und daher idR nicht vermieden werden kann (BSG 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 unter Hinweis auf AusBer-GSG 1993 BT-Drucks 12/3937 S 12, Begr zu § 60).

    Hier scheint ein Anwendungsbereich für § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V (und § 37 Abs. 1 Satz 1 - 2. Alternative) verschlossen (vgl BSG 18. Februar 1997, aaO, und Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 68. EL 2010 § 60 SGB V Rn 4).

    Ob dies auch gilt, wenn eine Behandlung sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden kann (zB ambulante Operationen), hat das BSG im Hinblick auf § 115b SGB V offen gelassen (BSG 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96, aaO;… dagegen für den Regelfall Baier in Krauskopf, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    Eine Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf weitere, nicht ausdrücklich genannte Fälle einer ambulanten Behandlung käme nur in Betracht, wenn die getroffene Regelung gemessen an den mit ihr verfolgten Zielen unvollständig wäre und durch die Einbeziehung ähnlicher, vom Gesetzeszweck ebenfalls erfasster Sachverhalte ergänzt werden müsste (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 12).

    Rn. 38 Bereits der Umstand, dass das Gesetz die Übernahme der durch eine medizinische Behandlung verursachten Fahrkosten auf bestimmte, genau umschriebene Sachverhalte beschränkt und die Fälle, in denen Krankenkassen Fahrkosten zu übernehmen haben, abschließend regelt (…vgl. BSG, Urteil v. 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 Rdn. 12), macht deutlich, daß die Regelung Ausnahmecharakter hat und die privilegierten Tatbestände abschließend erfassen will (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 13).

    Das GSG vom 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zwar den Katalog der zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zählenden Fahrkosten um den Tatbestand des jetzigen § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V erweitert, jedoch das der Vorschrift zugrundeliegende Regel-Ausnahmeprinzip nicht aufgegeben (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 13).

  • BSG, 21.11.2001 - B 8 KN 3/01 R

    Erforderliche" Fahrkosten für Familienheimfahrten aus Anlaß einer beruflichen …

    Dabei sind jedoch - wie das LSG mit Recht hervorhebt - von der danach regelmäßig erforderlichen sog Vergleichsberechnung entsprechend § 6 Abs. 1 BRKG (…hierzu BSG aaO und Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 mwN) zur Ermittlung des nach öffentlichen Verkehrsmitteltarifen maßgeblichen Höchstbetrages bereits in der Rechtsprechung zu der früheren, im Krankenversicherungsrecht geltenden Reisekosten-Regelung des § 194 Reichsversicherungsordnung Vorgängerregelung zu § 60 SGB V) für den Fall Ausnahmen anerkannt, daß "öffentliche Verkehrsmittel nicht vorhanden oder nicht erreichbar sind" (…BSG Urteil vom 22. Mai 1985 - 1 RK 5/84 - SozR 2200 § 194 Nr. 12 S 33).

    Aus dieser ergibt sich, daß hier - im Gegensatz zu § 60 SGB V (hierzu BSG Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 RK 23/96 -SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 S 3) - eine zunächst vorgeschlagene Eigenbeteiligung der Versicherten verworfen und statt dessen eine Verdoppelung der zu fördernden Familienheimfahrten beschlossen wurde; hieraus ist zu folgern, daß eine Verschärfung gegenüber der durch die Rechtsprechung zu § 194 RVO gekennzeichneten Rechtslage zur Fahrkostenerstattung bei Reha-Maßnahmen, die auch die Berücksichtigung nicht-gesundheitlicher Gründe für die Benutzung eines privaten PKW einschloss, nicht beabsichtigt war (vgl BT-Drucks 11/5490 S 31 und 11/5530 S 104).

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 2/00 R

    Krankenversicherung - Krankenfahrt - Anordnung von Sammelfahrten aus …

    Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch der Versicherten gegenüber der Beklagten auf eine Kostenübernahme für Taxifahrten zur Dialyse ab dem 1. Oktober 1996 kommt allein § 60 Abs. 2 Satz 2 iVm § 61 Abs. 1 Nr. 3 SGB V in Betracht, wonach die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendigen Fahrtkosten von Versicherten zu übernehmen sind, wenn die Versicherten unzumutbar belastet würden (vollständige Befreiung - vgl Urteil des 1. Senats vom 18. Februar 1997, 1 KR 23/96 R = SozR 3-2500 § 60 Nr. 1).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - L 6 KR 49/14

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung zur ambulanten Bisphosphonattherapie - …

    Hierzu hat das BSG entschieden, diese könne in Anspruch genommen werden, wenn (weitere) Krankenhausbehandlung medizinisch "nicht zweifelsfrei geboten" sei und eine ambulante Behandlung "vertretbar" scheine; in jedem Fall kämen nur akute Behandlungsfälle in Betracht (vgl. BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1; BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R - BSGE 83, 254).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 17/10

    Krankenversicherung - Kontrolluntersuchungen nach Nierentransplantation - …

    Hierzu hat das BSG entschieden, diese könne in Anspruch genommen werden, wenn (weitere) Krankenhausbehandlung medizinisch "nicht zweifelsfrei geboten" sei und eine ambulante Behandlung "vertretbar" scheine; in jedem Fall kämen nur akute Behandlungsfälle in Betracht (vgl. BSG, Urt. v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96 - SozR 3-2500 § 60 Nr. 1;… BSG, Urt. v. 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R - BSGE 83, 254).
  • LSG Hessen, 16.02.2012 - L 8 KR 243/11

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - kein …

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht - lebensnotwendiges Arzneimittel (hier: …

  • LSG Bayern, 29.05.2002 - L 4 KR 89/01

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; Transportleistungen im …

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2013 - L 11 KR 2432/12
  • SG Frankfurt/Main, 29.08.2002 - S 30/9 KR 1552/01
  • VG Stade, 28.08.2002 - 4 A 1044/01

    Eingliederungshilfe; Kraftfahrzeug

  • SG Hannover, 04.11.2003 - S 2 KR 1610/01
  • SG Leipzig, 21.05.2003 - S 8 KR 116/02
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