Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1996 - VII ZR 125/95 |
Lagerhalle
Baumangel, § 320 BGB;
§§ 273, 404 BGB
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Baulicher Mangel - Werklohn - Einrede
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 320 Abs. 1
Vortrag zur Höhe von Mangelbeseitigungskosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Weigerung zur Zahlung der Vergütung durch Auftraggeber wegen Baumangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Leistungsverweigerungsrecht auch ohne Angaben zu Mängelbeseitigungskosten? (IBR 1997, 14)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 734 (Ls.)
- NJW-RR 1997, 18
- MDR 1997, 35
- WM 1996, 2211
- DB 1996, 2435
- BauR 1997, 133
- ZfBR 1997, 31
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68
Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen …
Auszug aus BGH, 04.07.1996 - VII ZR 125/95
Nach § 320 Abs. 1 BGB kann ein Besteller wegen eines Mangels die Zahlung des noch offenen Werklohns des Unternehmers verweigern, das Gesetz sieht eine Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechtes auf einen dem noch ausstehenden Teil der geschuldeten Gegenleistung entsprechenden Teil grundsätzlich nicht vor (Senatsurteil vom 13. Juli 1970 - VII ZR 176/68 = BGHZ 54, 244, 249). - BGH, 05.02.1991 - XI ZR 45/90
Übernahme einer Grundschuld in Anrechnung auf den Kaufpreis; Einwendungen des …
Auszug aus BGH, 04.07.1996 - VII ZR 125/95
Hatte der Beklagte, wovon in der Revision mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts auszugehen ist, im Zeitpunkt der Abtretung der Ansprüche an den Kläger einen begründeten Anspruch gegen die Firma E. auf Herausgabe der Unterlagen, so steht ihm insoweit nach § 404 BGB ein Zurückbehaltungsrecht auch gegenüber dem Kläger als dem jetzigen Gläubiger der Werklohnforderung zu (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1991 - XI ZR 45/90 = NJW 1991, 1821).
- BGH, 06.12.2007 - VII ZR 125/06
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei …
Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31).Die Beklagte ist auch nicht - wie die Revisionserwiderung meint - gehalten, zur Höhe der Beseitigungskosten für die Mängel vorzutragen, auf die sie ihr Leistungsverweigerungsrecht stützt (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31).
Daher ist es Sache des Unternehmers darzutun, dass der einbehaltene Betrag auch bei Berücksichtigung des Durchsetzungsinteresses des Bestellers unbillig hoch ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31).
- BGH, 19.11.2021 - V ZR 104/20
Weist die Kaufsache einen behebbaren Mangel auf, ist der Käufer grundsätzlich …
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sich der Mangel - hier die Belastung des Eigentums mit Rechten Dritter - als verhältnismäßig geringfügig darstellt, trifft die Partei, die geltend macht, der andere sei an der Erhebung der Einrede ausnahmsweise nach Treu und Glauben gehindert (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, NJW-RR 1997, 18, 19), hier also den Kläger. - OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 4 U 28/08
Bauvertrag: Auslegung einer Skontoabzugsklausel
Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Vortragslast für die Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber einer Werkleistung nicht auf Seiten des Auftraggebers, sondern auf Seiten des Auftragnehmers liegt (…BGH a.a.O. Rn. 7; BGH Urteil vom 04.07.1996 - VII ZR 125/95 - Rn. 14).
- BGH, 11.03.2004 - VII ZR 339/02
Schätzung von Mängelbeseitungungskosten
Dabei ist es nicht Sache des Beklagten, der sich auf das Leistungsverweigerungsrecht stützt, seinerseits näher zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133). - OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11
Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!
Rn. 127 Diese Mängelbeseitigungskosten belaufen sich nach dem Vorbringen der Beklagten (105 GA), das die Klägerin nicht hinreichend bestritten hat (vgl. zur Darlegungslast des Unternehmers: BGH, Urteil vom 04.07.1996, VII ZR 125/95, NJW-RR 1997, 18; OLG Köln, Urteil vom 06.09.2002, 19 U 251/01, NJW-RR 2003, 596;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 3003/3006 mwN;… Ingenstau/Korbion-Wirth, a.a.O., § 13 Abs. 5 VOB/B, Rn 243 ff. mwN) , auf folgende Beträge:. - BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97
Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung …
Es kann dabei dahinstehen, ob, wie es das Berufungsgericht angenommen hat, der Vortrag der Kläger in den Tatsacheninstanzen, den das Berufungsgericht durch Bezugnahme auf den klägerischen Schriftsatz vom 29. April 1997 festgestellt hat, der erforderlichen Substantiierung nicht genügt hat (vgl. BGH…, Urt. vom 8. Februar 1996 - VII ZR 219/94, NJW 1996, 1751 f.; Urt. vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, NJW 1997, 734, 735). - BGH, 20.05.2003 - X ZR 128/01
Aufrechnung mit einer einredebehafteten Forderung
Bei Mangelhaftigkeit des Werks kann deshalb die Zahlung der versprochenen Vergütung nach § 320 BGB verweigert werden (BGHZ 26, 337; BGH, Urt. v. 04.07.1996 - VII ZR 125/95, MDR 1997, 35), es sei denn, der Besteller hätte das mangelhafte Werk ohne Vorbehalt seiner Rechte abgenommen, obschon er den Mangel kannte (§ 640 Abs. 2 BGB a.F.). - OLG Brandenburg, 27.04.2005 - 4 U 64/02
Kein Berufen auf Nichtkenntnis der VOB/B!
Unter Berücksichtigung der anerkannten Druckfunktion des Leistungsverweigerungsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.1996, BauR 1997, 133, 134 = NJW-RR 1997, 18) und der zwischenzeitlichen gesetzgeberischen Regelung in § 641 Abs. 3 BGB, die gemäß Art. 229 § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB auch auf vor dem 01.05.2000 abgeschlossene Verträge anzuwenden ist, ergibt sich damit bis zur Beseitigung der Mängel eine Berechtigung des Beklagten zur Verweigerung der Zahlung in Höhe des Dreifachen der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, mithin von 52.500,00 EUR. - LG Karlsruhe, 17.04.2019 - 6 O 125/18
Werklohnklage des Bauunternehmers: Verweisung des Auftragnehmers auf Minderung …
Es ist daher Sache des Auftragnehmers - hier der Klägerin - darzutun, dass der einbehaltene Betrag auch bei Berücksichtigung des Durchsetzungsinteresses des Bestellers (sog. Druckzuschlag) unverhältnismäßig und deshalb unbillig hoch war (BGH, Urteil vom 04.07.1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133).Das Leistungsverweigerungsrecht begründet eine verzögerliche Einrede mit der Wirkung, dass die Forderung im Sinne von §§ 286, 291, 641 Abs. 4 BGB noch nicht fällig ist (BGH, Urteil vom 14.01.1971 - VII ZR 3/69, BauR 1971, 124; BGH, Urteil vom 04.07.1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 23 U 78/02, BauR 2004, 514).
- OLG München, 04.04.2025 - 28 U 2940/24
Abschlagsrechnung, Mängelbeseitigung, Leistungsverweigerungsrecht, Teilvergleich, …
Wie bereits im Hinweisbeschluss vom 22.01.2025 ausgeführt (S. 5) ist es Sache des Unternehmers darzutun, dass der einbehaltene Betrag auch bei Berücksichtigung des Durchsetzungsinteresses des Bestellers unbillig hoch ist (BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 125/06, juris, Rn 18; BGH, Urteil vom 04.07.1996 - VII ZR 125/95).Die Klägerin als Auftragnehmerin muss darlegen und beweisen, dass der einbehaltene Betrag auch bei Berücksichtigung des Durchsetzungsinteresses des Beklagten als Auftraggebers unverhältnismäßig und deshalb unbillig hoch ist (BGH, Urteil vom 04.07.1996 - VII ZR 125/95, juris Rn 14; BGH, Urteil vom 06.12.2007 - VII ZR 125/06, juris Rn 18).
- OLG Stuttgart, 22.10.2024 - 10 U 34/24
Abnahme der GU-Leistung ≠ Abnahme der NU-Leistung!
- OLG Dresden, 06.02.2001 - 7 U 313/00
Fälligkeit des Restwerklohns bei fortschreitenden Mangelbeseitigungsarbeiten; …
- OLG Hamm, 18.10.2005 - 24 U 59/05
Keine Erledigung durch Zahlung aufgrund vorläufiger Vollstreckbarkeit; …
- BGH, 19.06.2007 - X ZR 98/04
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Hilfsaufrechnung
- OLG Naumburg, 22.03.2001 - 3 U 77/00
"Hauptabnahme" zwischen Bauherrin und Hauptunternehmer - Wirkung auf …
- KG, 28.09.2012 - 7 U 253/11
VOB-Pauschalpreisvertrag: Anforderungen an die Abrechnung des Hauptunternehmers …
- OLG Köln, 06.09.2002 - 19 U 251/01
Freizeichnung des Bauträgers von der Mängelhaftung
- KG, 31.08.2004 - 4 U 281/03
Bauträgervertrag: Auslegung einer Fälligkeitsvereinbarung für Kaufpreisraten
- OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 213/96
Anforderungen an die Vereinbarung von Ausführungsfristen; Voraussetzungen eines …
- OLG Brandenburg, 24.04.2002 - 13 U 245/01
Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek für eine Werklohnforderung
- KG, 09.11.1999 - 4 U 5313/98
Werklohnanspruch und Verlangen nach Sicherheitsleistung)
- KG, 26.10.2012 - 21 U 133/11
Anspruch auf Vergütung aus einem Vertrag über Entsorgungsleistungen und …
- LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09
Restwerklohnbegehren im Zusammenhang mit einem geschlossenen Bauvertrag …
- LG Leipzig, 18.06.2007 - 1 HKO 259/07
Verfahrensrecht - Bauprozess: Abschlagszahlungen im Wege des Urkundsprozesses?
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