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Weitere Entscheidung unten: BSG, 16.07.1996

Rechtsprechung
   BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94   

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https://dejure.org/1996,51
BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 (https://dejure.org/1996,51)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 (https://dejure.org/1996,51)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 6 RKa 62/94 (https://dejure.org/1996,51)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenversicherung - Normsetzungsbefugnis - Methadon- Richtlinien - Drogensubstitution - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Methadon-Richtlinien - Heroinabhängige Versicherte - Substitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Substitutionsbehandlung bei heroinabhängigen Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 70
  • NJW 1997, 823 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (303)Zitiert selbst (25)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall - …

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Darüber hinausgehend ist die Auffassung vertreten worden, daß es sich bei den RL zwar um Verwaltungsbinnenrecht handele, das aber grundsätzlich als maßgeblich bei der Sachentscheidung zu beachten sei (BSGE 73, 271, 287 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Soweit in früheren Entscheidungen die Rechtswirkung der RL anders beurteilt worden ist, ergingen diese Entscheidungen zum KV-Recht vor Inkrafttreten des GRG vom 20.12.1988 zum 1.1.1989 (BGBl I 2477) oder sie führen nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl BSGE 73, 271, 289 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Die Vertragsärzte wiederum konkretisieren im Verhältnis zu den Versicherten deren Leistungsansprüche gegen die KKn(…zum Naturalleistungsprinzip Schulin, aaO, § 6 RdNr 106; BSGE 73, 271, 274 f [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) Das Naturalleistungsprinzip setzt damit Rechtsbeziehungen zwischen KKn und den Leistungserbringern voraus.

    Vielmehr müssen beide Teilgebiete als notwendiger Beitrag zu dem einheitlichen und widerspruchsfrei konzipierten Naturalleistungssystem der gesetzlichen KV betrachtet werden, so daß bloße Rahmen-Rechte des Leistungsrechts durch konkretisierende Regelungen des Leistungserbringerrechts zu Ansprüchen iS von § 194 Abs. 1 BGB verbindlich ausgestaltet werden können (vgl BSGE 73, 271, 278 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Anhaltspunkte dafür, daß diese Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Abstinenztherapie und Substitutionstherapie durch den Bundesausschuß der Ärzte und KKn als dem vom Gesetzgeber dazu berufenen fachkundigen Gremium im Grundsatz schlechthin sachlich unvertretbar wäre (vgl BSGE 73, 271, 288 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4), sind nicht ersichtlich.

    Nach dieser Regelung darf der zugelassene Vertragsarzt bei der wenig konturierten "Auffang-Indikation" nach Nr. 2.3 der Methadon-RL ("vergleichbar schwere Erkrankung") nicht - wie sonst üblich (vgl §§ 13, 15, 16 BMV-Ä 1995) - kraft eigener Beurteilung, aber auch auf eigenes Risiko einer nachträglichen Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit, die von ihm für geeignet gehaltene Leistung erbringen (zur Konkretisierung des Rahmenrechts des Versicherten auf ärztliche Behandlung durch den Vertragsarzt s BSGE 73, 271, 282 f [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Darüber hinausgehend ist die Auffassung vertreten worden, daß es sich bei den RL zwar um Verwaltungsbinnenrecht handele, das aber grundsätzlich als maßgeblich bei der Sachentscheidung zu beachten sei (BSGE 73, 271, 287 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Soweit in früheren Entscheidungen die Rechtswirkung der RL anders beurteilt worden ist, ergingen diese Entscheidungen zum KV-Recht vor Inkrafttreten des GRG vom 20.12.1988 zum 1.1.1989 (BGBl I 2477) oder sie führen nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl BSGE 73, 271, 289 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Die Vertragsärzte wiederum konkretisieren im Verhältnis zu den Versicherten deren Leistungsansprüche gegen die KKn(…zum Naturalleistungsprinzip Schulin, aaO, § 6 RdNr 106; BSGE 73, 271, 274 f [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) Das Naturalleistungsprinzip setzt damit Rechtsbeziehungen zwischen KKn und den Leistungserbringern voraus.

    Vielmehr müssen beide Teilgebiete als notwendiger Beitrag zu dem einheitlichen und widerspruchsfrei konzipierten Naturalleistungssystem der gesetzlichen KV betrachtet werden, so daß bloße Rahmen-Rechte des Leistungsrechts durch konkretisierende Regelungen des Leistungserbringerrechts zu Ansprüchen iS von § 194 Abs. 1 BGB verbindlich ausgestaltet werden können (vgl BSGE 73, 271, 278 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Anhaltspunkte dafür, daß diese Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Abstinenztherapie und Substitutionstherapie durch den Bundesausschuß der Ärzte und KKn als dem vom Gesetzgeber dazu berufenen fachkundigen Gremium im Grundsatz schlechthin sachlich unvertretbar wäre (vgl BSGE 73, 271, 288 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4), sind nicht ersichtlich.

    Nach dieser Regelung darf der zugelassene Vertragsarzt bei der wenig konturierten "Auffang-Indikation" nach Nr. 2.3 der Methadon-RL ("vergleichbar schwere Erkrankung") nicht - wie sonst üblich (vgl §§ 13, 15, 16 BMV-Ä 1995) - kraft eigener Beurteilung, aber auch auf eigenes Risiko einer nachträglichen Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit, die von ihm für geeignet gehaltene Leistung erbringen (zur Konkretisierung des Rahmenrechts des Versicherten auf ärztliche Behandlung durch den Vertragsarzt s BSGE 73, 271, 282 f [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Die Verleihung von Satzungsautonomie ist dabei nicht auf mitgliedschaftlich strukturierte Körperschaften, in denen gleichgerichtete Interessen gebündelt werden, beschränkt; vielmehr kommen auch Anstalten des öffentlichen Rechts in Frage, sofern der Gedanke der Betroffenen-Partizipation bei der Ausgestaltung der Entscheidungsgremien wenigstens durch Beteiligung der relevanten Gruppen seinen Niederschlag findet (vgl BVerfGE 37, 1, 25 [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72];… Clemens, Festschrift für Böckenförde, 1995, S 259, 266, Fn 35; Tempel-Kromminga, Die Problematik der RL der Bundesausschüsse der Ärzte und KKn nach dem neuen Recht des SGB V, 1994, S 119).

    Im letztgenannten Fall muß allerdings zum Ausgleich dafür, daß die durch Wahl von Repräsentanten vermittelte quasi-demokratische Legitimation der Entscheidungsträger (vgl Merten, Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwaltung, Bd 120 der Schriftenreihe der Hochschule Speyer, 1995, S 19) fehlt, in einer den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 S 2 GG entsprechenden Weise Inhalt, Zweck und Ausmaß der Normsetzungsermächtigung im Parlamentsgesetz selbst festgelegt sein (BVerfGE 37, 1, 25 [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72]; ebenso Ebsen, VSSR 1990, 57, 61; Umbach/Clemens, VSSR 1992, 265, 292).

    Zudem ist eine ausreichende Einwirkungs- und Überwachungsmöglichkeit der dem demokratischen Gesetzgeber verantwortlichen staatlichen Exekutive erforderlich (BVerfGE 37, 1, 27) [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72].

    Demgemäß hat es auch die Rechtsprechung des BVerfG als zulässig angesehen, daß die Zusammenfassung gesellschaftlicher Gruppen zur Erledigung öffentlicher Aufgaben über die Organisationsform der Anstalt erfolgt und dieser Rechtssetzungsautonomie verliehen wird (BVerfGE 37, 1, 24 ff [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] - zum anstaltlich organisierten "Stabilisierungsfonds für Wein").

    Der hier tätig gewordene Bundesausschuß der Ärzte und KKn erfüllt die Anforderungen an eine Anstalt als einer Verwaltungseinrichtung, die "aktiv gestaltend, insbesondere durch Eingriffe in die Freiheitssphäre der Verwaltungsunterworfenen" (BVerfGE 37, 1, 24) [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] nach außen wirkt.

    Hierdurch wird die verminderte - weil nicht auf unmittelbaren Wahlen durch die Betroffenen, sondern auf einem mehrfach gestuften Wahlverfahren beruhende und hinsichtlich der unparteiischen Mitglieder völlig fehlende - demokratische Legitimation der Mitglieder des Bundesausschusses in einer das Demokratieprinzip wahrenden Art und Weise kompensiert (vgl dazu BVerfGE 37, 1, 27) [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72].

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige, …

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Wenn aber im Einzelfall nur eine dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Methode bei notwendigerweise prognostischer Beurteilung der Erfolgsaussichten eine reale Chance (vgl hierzu BSGE 76, 194, 201 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5) zur Erreichung des Behandlungsziels bietet (…vgl dazu Schmidt in Peters, aaO, § 27 SGB V RdNrn 202 ff), dann verdichtet sich das Rahmen-Recht des § 27 Abs. 1 SGB V zum Anspruch auf diese Behandlungsmaßnahme.

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann hierunter auch die Drogensubstitution bei i.v.-Heroinabhängigen fallen, so daß die Drogensubstitution an sich nicht generell von der Leistungspflicht der gesetzlichen KV ausgeschlossen ist (BSGE 76, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5, Urteile vom 17.1. 1996 - BSGE 77, 194 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 …und vom 12.3. 1996 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 6).

    Die Rechtsprechung hat vielmehr als Voraussetzung für einen in die Leistungspflicht der gesetzlichen KV fallende Drogensubstitution gefordert, daß diese dem Ziel dient, den Gebrauch von Drogen zu beenden (BSGE 76, 194, 201 = SozR 3-500 § 27 Nr. 5;… Urteil vom 12.3. 1996 - aaO), und zugleich den Anforderungen an eine wirtschaftliche Behandlungs- und Verordnungsweise genügt (dazu BSGE 76, 194, 201 = SozR 3-2000 § 27 Nr. 5;… BSG SozR 3-5550 § 17 Nr. 2).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    In Ausprägung des Subsidiaritätsprinzips können über die in Art. 80 Abs. 1 S 1 GG genannten staatlichen Exekutivstellen hinaus auch Körperschaften, Anstalten und Verbände mit der eigenverantwortlichen Regelung solcher Angelegenheiten betraut werden, die sie selbst betreffen und die sie am sachkundigsten auch selbst beurteilen können (vgl BVerfGE 33, 125, 156; Merten, Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwaltung, Bd 120 der Schriftenreihe der Hochschule Speyer, 1995, S 11, 15).

    Hier kommt dem staatlichen Gesetzgeber zur Wahrung des Allgemeinwohls eine gesteigerte Verantwortung zu, die erfordert, daß das Parlament in erster Linie selbst entscheidet, welche Gemeinschaftsinteressen so gewichtig sind, daß die Freiheitsrechte der Einzelnen zurücktreten müssen (BVerfGE 33, 125, 158).

    Dem steht auch nicht die Grundrechtsgewährleistung der Vertragsärzte aus Art. 12 Abs. 1 GG entgegen, weil die NUB-RL mit ihrer Entscheidung, welche Behandlungen Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen KV sind, lediglich die Berufsausübung und nicht statusbestimmende Fragen regeln (vgl BVerfGE 33, 125, 160; 76, 171, 85;… zu den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage s Urteile des Senats vom heutigen Tage - BSGE 78, 91 [BSG 20.03.1996 - 6 RKa 21/95] = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 - Laborüberweisungsverbot - einerseits und - BSGE 78, 98 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 - Praxislaborbudget - andererseits).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Vielmehr ist der Parlamentsgesetzgeber verpflichtet, in grundlegenden normativen Bereichen - zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist - alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl BVerfGE 49, 89, 126; 88, 103, 116).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Dem steht auch nicht die Grundrechtsgewährleistung der Vertragsärzte aus Art. 12 Abs. 1 GG entgegen, weil die NUB-RL mit ihrer Entscheidung, welche Behandlungen Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen KV sind, lediglich die Berufsausübung und nicht statusbestimmende Fragen regeln (vgl BVerfGE 33, 125, 160; 76, 171, 85;… zu den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage s Urteile des Senats vom heutigen Tage - BSGE 78, 91 [BSG 20.03.1996 - 6 RKa 21/95] = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 - Laborüberweisungsverbot - einerseits und - BSGE 78, 98 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 - Praxislaborbudget - andererseits).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Vielmehr ist der Parlamentsgesetzgeber verpflichtet, in grundlegenden normativen Bereichen - zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist - alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl BVerfGE 49, 89, 126; 88, 103, 116).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Soweit der Anspruch der Versicherten auf Krankenbehandlung eine eigentumsrechtlich geschützte Position darstellt (vgl BVerfGE 92, 365, 405 zu sozialversicherungsrechtlichen Positionen; dazu ausführlich auch Frieß, Die Steuerungsinstrumente der Selbstverwaltung im SGB V, Diss. 1992, S 469), liegt eine verhältnismäßige Inhaltsbestimmung iS von Art. 14 Abs. 1 S 2 GG vor.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Schließlich sind in § 94 Abs. 1 SGB V mit dem Recht zur Beanstandung der Richtlinien (zu ihrer Bekanntmachung s § 94 Abs. 2 SGB V) und der Möglichkeit zur Ersatzvornahme durch den Bundesminister für Gesundheit ausreichende Einwirkungs- und Überwachungsmöglichkeiten der dem Parlament gegenüber verantwortlichen staatlichen Exekutive vorgesehen (zu diesen Anforderungen für die Verfassungsmäßigkeit von Normsetzung im untergesetzlichen Bereich BVerfGE 44, 322, 350 - Allgemeinerbindlicherklärung von Tarifverträgen).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln, …

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für …

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für …

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung - …

  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91

    Schadensersatzansprüche der Krankenkasse - Heil- und Kostenplan - Genehmigung - …

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 3/93

    Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Verordnung eines codeinhaltigen Präparates zur …

  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 33/94

    Drogensubstitution mit Methadon als Maßnahme der Krankenbehandlung

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von …

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode, die nicht im …

  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91

    Kassenarzt - Honoraranspruch - Bewertungsmaßstab

  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit - …

  • BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 22/73

    Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinie - Arzneimittel - …

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …

    Rn. 19 c) Für das Recht des SGB V vertritt das Bundessozialgericht in inzwischen ständiger Rechtsprechung (vgl. BSGE 78, 70 ; 81, 54 ) die Auffassung, das Gesetz inkorporiere die Richtlinie unmittelbar in den Bundesmantelvertrag und die Gesamtverträge.

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher keinen Anlass zu prüfen, ob die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur demokratischen Legitimation der Bundesausschüsse und des Gemeinsamen Bundesausschusses und zur rechtlichen Qualität der von ihnen erlassenen Richtlinien als außenwirksamen untergesetzlichen Rechtssätzen (vgl. dazu BSGE 78, 70 ; 81, 54 ; 81, 73 ) mit dem Grundgesetz in Einklang steht (…siehe dazu aus dem umfangreichen Schrifttum Axer, Normsetzung der Exekutive in der Sozialversicherung, 2000, S. 119 ff., 153 ff.;… Hänlein, Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht, 2001, S. 454 ff.;… Schnapp, in: von Wulffen/Krasney , Festschrift 50 Jahre Bundessozialgericht, 2004, S. 497 ff.;… Hase, MedR 2005, S. 391;… Rixen, Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht, 2005, S. 176 ff., jeweils m.w.N.).

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …

    Rn. 25 cc) Die durch den GBA auf der Rechtsgrundlage des § 92 SGB V erlassenen Richtlinien sind nach der Rechtsprechung der mit dieser Frage befassten Senate des BSG untergesetzliche Rechtsnormen (BSGE 78, 70, 75 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 30;… BSGE 82, 41, 47 f = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 17 < 6. Senat>;… BSGE 81, 73, 81 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S 56 < 1. Senat>;… BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 7 RdNr 20 < 3. Senat>).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen …

    Das Wirtschaftlichkeitsgebot greift bloß dann nicht ein, wenn überhaupt nur eine Leistung in Rede steht (…vgl zum Ganzen BSGE 111, 146 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 6, RdNr 13 f; s auch BSGE 78, 70, 89 f = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 46; Hauck, SGB 2010, 193, 198).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95   

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https://dejure.org/1996,1007
BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95 (https://dejure.org/1996,1007)
BSG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 1 RK 15/95 (https://dejure.org/1996,1007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch - Nierentransplantation - Leistungen an Organspender - 'Selbstbeschaffung' eines zu transplantierenden Organs - privater Organhandel - Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Selbstbeschaffung - Organtransplantation

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erstattung selbstbeschaffter Aufwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 53
  • NJW 1997, 823
  • MDR 1997, 176
  • VersR 1998, 610
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall - …

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Die KKn haben im Rahmen der ihnen obliegenden Garantiehaftung für Systemmängel (vgl BSGE 73, 271, 274 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 13) nur dafür einzustehen, daß die zZ medizinisch möglichen, notwendigen und zweckmäßigen Leistungen erbracht werden.
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Die KKn haben im Rahmen der ihnen obliegenden Garantiehaftung für Systemmängel (vgl BSGE 73, 271, 274 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 13) nur dafür einzustehen, daß die zZ medizinisch möglichen, notwendigen und zweckmäßigen Leistungen erbracht werden.
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Zwar konnte der Versicherte auch unter der Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn die Krankenkasse (KK) zuvor eine Leistung rechtswidrig abgelehnt hatte und der Versicherte dadurch gezwungen worden war, sich die Leistung selbst zu beschaffen (BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368a RVO;… BSG SozR 2200 § 194 Nr. 4 und § 182 Nr. 74;… s zum Ganzen auch BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86).
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder …

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Die Organtransplantation ist Teil der Krankenhilfe für den Organempfänger, und die Aufwendungen für die ambulante oder stationäre Behandlung des Organspenders stellen eine Nebenleistung zu der dem Empfänger zu gewährenden Krankenhilfe dar (BSGE 35, 102, 103 f = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; Schmidt in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, SGB V § 27 RdNr 276; Kummer in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1 Krankenversicherungsrecht, § 23 RdNr 24).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 68/76

    Heimdialyse - Mithilfe der Ehefrau - Geldentschädigung

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Alle diese Gesichtspunkte schließen es aber auch aus, aus anderen rechtlichen Gründen (zB ungerechtfertigte Bereicherung - § 812 BGB - wegen der bei der Beklagten "ersparten" Aufwendungen vgl dazu BSGE 45, 130, 132 = SozR 2200 § 185 Nr. 2) einen Anspruch auf einen Geldbetrag zu bejahen, mit dem die den Versicherten entstandenen Aufwendungen für die "private Beschaffung" eines Organs ausgeglichen werden könnten.
  • BSG, 08.10.1992 - 5 BJ 160/92

    Dolmetscher - Eid - Sozialgerichtsverfahren - Revision - …

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Unabhängig davon, ob in der Revisionsbegründung darüber hinaus dargelegt werden muß, welche vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen unrichtig sind und inwiefern die tatsächlichen Feststellungen darauf beruhen, daß der hinzugezogene Dolmetscher unrichtig übersetzt hat (vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1; möglicherweise anders der BGH, vgl NStZ 1982, 517; Strafverteidiger 1987, 238; NStZ 1988, 20), steht der mögliche Verfahrensfehler einer Entscheidung in der Sache nicht entgegen.
  • BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82

    Vergessener Dolmetschereid - § 189 GVG, Aufhebung des Urteils, wenn aus dem …

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Unabhängig davon, ob in der Revisionsbegründung darüber hinaus dargelegt werden muß, welche vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen unrichtig sind und inwiefern die tatsächlichen Feststellungen darauf beruhen, daß der hinzugezogene Dolmetscher unrichtig übersetzt hat (…vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1; möglicherweise anders der BGH, vgl NStZ 1982, 517; Strafverteidiger 1987, 238; NStZ 1988, 20), steht der mögliche Verfahrensfehler einer Entscheidung in der Sache nicht entgegen.
  • BGH, 17.12.1986 - 3 StR 581/86

    Erfordernis der Vereidigung eines Dolmetschers

    Auszug aus BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95
    Unabhängig davon, ob in der Revisionsbegründung darüber hinaus dargelegt werden muß, welche vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen unrichtig sind und inwiefern die tatsächlichen Feststellungen darauf beruhen, daß der hinzugezogene Dolmetscher unrichtig übersetzt hat (…vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1; möglicherweise anders der BGH, vgl NStZ 1982, 517; Strafverteidiger 1987, 238; NStZ 1988, 20), steht der mögliche Verfahrensfehler einer Entscheidung in der Sache nicht entgegen.
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als …

    Rn. 22 Die Organtransplantation ist grundsätzlich Teil der dem Organempfänger von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu gewährenden Krankenbehandlung; die ambulante und stationäre Behandlung des Organspenders stellen eine Nebenleistung zu der dem Organempfänger zu erbringenden Behandlungsmaßnahme dar (BSG vom 16.7.1996 - 1 RK 15/95 - BSGE 79, 53 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) - …

    Der Gesetzgeber wollte offensichtlich Schlußfolgerungen entgegenwirken, wie sie die Rechtsprechung in anderen Fällen der Einbeziehung Dritter in eine Behandlung gezogen hatte (…vgl etwa BSGE 35, 102, 103 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; BSGE 79, 53, 54 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 S 22 zur Behandlung des Organspenders als Nebenleistung bei der Organtransplantation;… BSG SozR 2200 § 199 Nr. 4 S 8 zur Anstaltspflege für einen gesunden Säugling als Nebenleistung zur Entbindungsanstaltspflege der Mutter).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz …

    Diese Gefahr ist indessen nicht größer, als bei einer sonstigen Lebendspende (vgl BSGE 79, 53 - 57 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 zu dem Fall der Lebendspende des Bruders, der eine Summe von 55.000,00 DM für erlittene Nachteile erhalten hat).

    Auch hinsichtlich der Höhe der zu erstattenden Kosten (Auswahlermessen) sind Handlungsalternativen kaum denkbar (…vgl zum Umfang der Krankenhilfe bei Organübertragungen: BSGE 35, 102, 103 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; BSGE 79, 53 ff = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische …

    Der Gesetzgeber wollte offensichtlich Schlußfolgerungen entgegenwirken, wie sie die Rechtsprechung in anderen Fällen der Einbeziehung Dritter in eine Behandlung gezogen hatte (…vgl etwa BSGE 35, 102, 103 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; BSGE 79, 53, 54 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 S 22 zur Behandlung des Organspenders als Nebenleistung bei der Organtransplantation;… BSG SozR 2200 § 199 Nr. 4 S 8 zur Anstaltspflege für einen gesunden Säugling als Nebenleistung zur Entbindungsanstaltspflege der Mutter).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 5/02 R

    Krankenversicherung - Transplantation - Nierentransplantation - Nierenspende - …

    Über § 18 Abs. 1 SGB V sind ebenso die Kosten einer wegen ethisch-moralischer Bedenken in Deutschland unzulässigen Behandlung nicht erstattungsfähig (vgl zur Beschaffung von Organen zum Zwecke der Transplantation unter Lebenden BSGE 79, 53 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7, BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 2 sowie BSG…, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 VS 1/01 R, S 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 25/95

    Erstattung der Kosten einer Organtransplantation im Ausland

    Der Versicherte hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die er für die Transplantation eines gegen Bezahlung gespendeten Organs aufgewendet hat (Fortführung von BSG vom 16.7.1996 - 1 RK 15/95 = BSGE 79, 53 [BSG 16.07.1996 - 1 RK 15/95] = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil vom 16. Juli 1996 (SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 = NJW 1997, 823) bereits entschieden, daß die Kosten für die Beschaffung eines zu Transplantationszwecken benötigten Organs nicht zu den in § 27 Abs. 1 SGB V aufgeführten Leistungen der Krankenversicherung gehören, und zwar auch dann nicht, wenn die Transplantation medizinisch notwendig war und ohne den Ankauf des Organs nicht zustande gekommen wäre.

    Für seinen gegenteiligen Standpunkt kann sich der Kläger nicht auf das Senatsurteil vom 16. Juli 1996 (SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 = NJW 1997, 823) berufen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende - …

    Der Versicherte hat beispielsweise keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die er für die Transplantation eines gegen Bezahlung gespendeten Organs aufgewendet hat (BSG vom 15.04.1997- 1 RK 25/95 - NJW 1997, 3114 ff; BSG vom 16.7.1996 - 1 RK 15/95 - BSGE 79, 53-57).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 107/12

    Krankenversicherung - Untersuchungsleistung durch ermächtigten …

    Rn. 22 Diese Rechtslage fügt sich in die noch unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) ergangene Rechtsprechung des BSG ein, nach der die im Zusammenhang mit einer Organtransplantation bei dem Organspender entstehenden Aufwendungen als Vor- und Nebenleistungen zu der dem Organempfänger zu gewährenden Krankenhilfe gehörten und deshalb von dessen Krankenkasse zu tragen waren (BSG…, Urteil vom 12. Dezember 1972 - 3 RK 47/70, juris Rn 15 ff - SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 RK 15/95, juris Rn 15 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 jeweils mwN).

    Dazu hat es - allerdings ohne abschließende präzise Zuordnung - ausgeführt, die insoweit anfallenden Kosten müssten jedenfalls zum Teil die Krankenversicherungsträger übernehmen (Urteil vom 16. Juli 1996 aaO, Rn 19).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 17/00 R

    Maßnahmen der extrakorporalen Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Der Gesetzgeber wollte offensichtlich Schlußfolgerungen entgegenwirken, wie sie die Rechtsprechung in anderen Fällen der Einbeziehung Dritter in eine Behandlung gezogen hatte (…vgl etwa BSGE 35, 102, 103 = SozR Nr. 54 zu § 182 RVO; BSGE 79, 53, 54 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 7 S 22 zur Behandlung des Organspenders als Nebenleistung bei der Organtransplantation;… BSG SozR 2200 § 199 Nr. 4 S 8 zur Anstaltspflege für einen gesunden Säugling als Nebenleistung zur Entbindungsanstaltspflege der Mutter).
  • LSG Bayern, 04.04.2002 - L 4 KR 209/01

    Voraussetzungen der Kostenerstattung für Leistungen der pulsierenden …

    Die Krankenkassen haben im Rahmen der ihnen obliegenden Garantiehaftung für Systemmängel nur dafür einzustehen, dass die zur Zeit medizinisch möglichen, notwendigen und zweckmäßigen Leistungen erbracht werden (BSG vom 16.07.1996 BSGE 79, 53; BSG vom 16.12.1993 BSGE 73, 271).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - L 11 (2) KR 51/04

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 98/02

    Versorgung mit besonderen Speiseölen durch eine gesetzliche Krankenversicherung; …

  • LSG Bayern, 23.07.2002 - L 4 KR 178/01

    Anspruch auf Kostenerstattung für eine Umweltanamnese, Malz-Agar-Platten, eine …

  • BSG, 19.12.1967 - 10 RV 375/65

    Tod infolge eines Leidens - Kausalzusammenhang - Rechtsvermutung

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