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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2429
BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97 (https://dejure.org/1998,2429)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.1998 - 1 BvR 968/97 (https://dejure.org/1998,2429)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 1998 - 1 BvR 968/97 (https://dejure.org/1998,2429)
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    Begründungspflicht von mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen gerichtliche Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3484
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Rn. 15 Grundsätzlich bedürfen mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ).

    Eine Begründungspflicht ist indessen mit Rücksicht auf das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG und die Bindung des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn von dem eindeutigen Wortlaut einer Vorschrift abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ;… BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 1693).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Rn. 14 Ein Nichtannahmebeschluß nach § 554 b ZPO ist im Hinblick darauf, daß seine Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG überprüfbar sein muß, mit Gründen zu versehen, die erkennbar machen, ob der Beschluß hinsichtlich der Auslegung des § 554 b Abs. 1 ZPO mit der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift (BVerfGE 54, 277) übereinstimmt (vgl. BVerfGE 55, 205 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Mit dem dagegen gerichteten Angriff der Verfassungsbeschwerde ist deshalb nur ein Eingriff in das Vermögen als Ganzes dargetan, nicht aber auch ein Eingriff in einzelne von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte vermögenswerte Rechte (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Demgemäß sind beide Senate des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit des § 93 a BVerfGG ausgegangen (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 91, 186 ; 93, 381 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Demgemäß sind beide Senate des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit des § 93 a BVerfGG ausgegangen (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 91, 186 ; 93, 381 ).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Unterstützungskasse

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Mit dem dagegen gerichteten Angriff der Verfassungsbeschwerde ist deshalb nur ein Eingriff in das Vermögen als Ganzes dargetan, nicht aber auch ein Eingriff in einzelne von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte vermögenswerte Rechte (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Demgemäß sind beide Senate des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit des § 93 a BVerfGG ausgegangen (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 91, 186 ; 93, 381 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Rn. 12 Eine solche Verletzung wäre dann gegeben, wenn der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dessen Beschluß die Beschwerdeführerin insoweit angreift, den Geschäftsverteilungsplan willkürlich ausgelegt und angewendet oder Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hätte (vgl. BVerfGE 87, 282 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Rn. 7 Aus dem Vortrag der Beschwerdeführerin ergibt sich nicht mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 78, 320 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97
    Rn. 15 Grundsätzlich bedürfen mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei …

  • BVerfG, 06.09.1996 - 1 BvR 1485/89

    Willkürverbot: Zurückweisung der Revision nach Zulassung wegen grundsätzlicher …

  • BGH, 07.11.1995 - XI ZR 261/94

    Zulässigkeit von Transferrubel-Geschäften nach dem Recht der DDR

  • BGH, 29.04.1997 - XI ZR 301/96

    Zuständigkeit des Senats für Streitigkeiten über die Tätigkeit der …

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG …

    Rn. 25 bb) Weiter ist geklärt, dass in den Fällen, in denen die verfassungskonforme Auslegung von Regelungen über den Zugang zur Revisionsinstanz in Zivilsachen die Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels erfordert, die Vornahme dieser Prüfung - wenn auch nur knapp und unter Verweis auf den Umstand als solchen - in den Gründen der Entscheidung zu dokumentieren ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 55, 205 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1059/89 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2000 - 1 BvR 12/00 -, juris, Rn. 2 f.).

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen beider Vorschriften an die Erfolgsprüfung der Revision (zu § 554b ZPO a.F. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 54, 277 ; 55, 205 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.) decken sich in der hier zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO beschriebenen Konstellation des Wegfalls des Zulassungsgrundes vor Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (…daher nicht übertragbar BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 -, NVwZ 1993, S. 358).

  • StGH Hessen, 11.04.2002 - P.St. 1688

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Grundrechtsklage - Abschaffung des …

    Eine Begründungspflicht ist indessen mit Rücksicht auf das Willkürverbot und die Bindung des Richters an Gesetz und Recht ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn von dem eindeutigen Wortlaut einer Vorschrift abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (BVerfG , NJW 1998, S. 3484 mit Nachweisen der Senatsrechtsprechung).

    Rn. 33 Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Bearbeitung Juni 2001, § 93d Rdnr. 8; vgl. auch Clemens, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, 1992, § 93d Rdnr. 50; Hans H. Klein, Gedanken zur Verfassungsgerichtsbarkeit, in: Burmeister/Nierhaus/Püttner u. a. , Verfassungsstaatlichkeit, Festschrift für K. Stern zum 65. Geburtstag, 1997, S. 1135 : "Die Begründung von Nichtannahmeentscheidungen... sollte vom Gesetzgeber verboten werden"; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band III/2, 1994, S. 1303; offen BVerfG , NJW 1998, S. 3484; , NJW 1997, S. 2229; a.A. Zuck, in: Lechner/Zuck, BVerfGG, 4. Aufl. 1996, § 93d Rdnr. 7; Zuck, Vom Winde verweht: § 93d BVerfGG und menschliche Schicksale, NJW 1997, S. 29 f.; kritisch auch Eckart Klein, Konzentration durch Entlastung? NJW 1993, S. 2073 ; Kroitzsch, Wegfall der Begründungspflicht - Wandel der Staatsform der Bundesrepublik, NJW 1994, S. 1032 ).

  • BAG, 07.02.2012 - 8 AZA 53/11

    Letztinstanzliche Gerichtsentscheidung - Begründungserfordernis - …

    Grundsätzlich bedürfen mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung (BVerfG 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 136/05 - BVerfGE 118, 212, 238; 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 - NJW 1998, 3484; 14. November 1989 - 1 BvR 956/89 - BVerfGE 81, 97, 106; 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 - NJW 1982, 925; 28. Februar 1979 - 2 BvR 84/79 - BVerfGE 50, 287, 289 f.).
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