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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,908
BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98 (https://dejure.org/1998,908)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1998 - 4 B 93.98 (https://dejure.org/1998,908)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 4 B 93.98 (https://dejure.org/1998,908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    BauNVO § 14; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verpflichtung einer Gemeinde zum Vorgehen gegen die Aufstellung von Wertstoffsammelcontainern in ihrer Nachbarschaft - Antrag auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauNVO §§ 14, 15 Abs. 1 Satz 2
    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; Immissionen; Lärm; erhebliche Belästigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Standort-Alternativen

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 14, 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO §§ 14 15 Abs. 1 S. 2
    Bebauungsrecht - Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; Immissionen; Lärm; erhebliche Belästigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Standort-Alternativen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wertstoffbehälter im Allgemeinen Wohn-gebiet; Anspruch auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertstoffcontainer in allgemeinen Wohngebieten? (IBR 1999, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1275 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 298
  • NZM 1999, 135
  • NJ 1999, 158
  • BauR 1999, 145
  • ZfBR 1999, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
    Da es im vorliegenden Verfahren um Wertstoffcontainer geht, die in einem als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Gebiet aufgestellt und dort - wie die Beschwerde nicht bezweifelt - als untergeordnete Nebenanlagen gemäß 14 Abs. 1 BauNVO grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 50.96 - Buchholz 406.12 15 BauNVO Nr. 28), zielen diese Fragen auf eine Auslegung des 15 Abs. 1 BauNVO; denn das in ihm enthaltene Rücksichtnahmegebot kann im Einzelfall zum - vom Nachbarn durchsetzbaren - Ausschluß baulicher Anlagen führen, die in dem jeweiligen Baugebiet an sich regelmäßig errichtet werden dürfen.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung, daß die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muß er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 NVwZ-RR 1998, 357, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279 ).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 6 L 1223/97

    Nachbarschutz gegen Altglascontainer; Altglascontainer; Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
    BVerwG 4 B 93.98 OVG 6 L 1223/97.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Asylbewerberheim in einem …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98
    Maßgeblich ist allein die Intensität der Belastungen der Nachbarschaft im konkreten Fall; ergibt die Prüfung, daß die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muß er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 NVwZ-RR 1998, 357, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 27. August 1992 - 10 B 3439/92 - NVwZ 1993, 279 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 10 S 579/16

    Lärmbelastung - Altglassammelbehälter in einem Abstand von weniger als 6 m zu …

    Standorte für solche Behälter sind innerhalb von Gebieten, die auch dem Wohnen dienen und in denen deshalb Altglas aus privaten Haushaltungen anfällt, als untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.10.1998 - 4 B 93.98 - NVwZ 1999, 298 = juris Rn. 4).

    Die Aufstellung von Altglassammelbehältern erfolgt nicht im Weg einer Planfeststellung, bei der aufgrund des Abwägungsgebots als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Alternativen geprüft werden müssen; in den Blick zu nehmen ist vielmehr ausschließlich der ausgewählte (zukünftige oder schon bestehende) Standort (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 13.10.1998 - 4 B 93.98 - NVwZ 1999, 298 = juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 22.09.2026 - 1 ZB 24.2086

    Nachbarklage, Stellplätze, Rücksichtnahmegebot, Grundsatzentscheidung des …

    Die baurechtliche Zumutbarkeit im Sinn von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO beurteilt sich nicht danach, ob es besser geeignete Alternativstandorte gibt; ergibt die Prüfung, dass die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinn von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muss er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (…vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2010 - 7 B 58.10 - juris Rn. 5; B.v. 13.10.1998 - 4 B 93.98 - juris Rn. 5;… B.v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 3.3.2006 - 1 CS 06.227 - juris Rn. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10

    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

    Standorte für Wertstoffcontainer sind deshalb innerhalb eines als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Gebietes als untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998, NVwZ 1999, 298 und juris, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,209
BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 (https://dejure.org/1998,209)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 (https://dejure.org/1998,209)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 (https://dejure.org/1998,209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    BGB § 626; ; BetrVG § ... 102 Abs. 1; ; MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal vom 31. August 1992 §§ 41 f.; ; Abkommen zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen (Schutzabkommen) vom 18. April 1980 § 6

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Hohe Hürden für betriebsbedingte Kündigungen "unkündbarer" Mitarbeiter

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Hohe Hürden für betriebsbedingte Kündigungen "unkündbarer" Mitarbeiter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" Arbeitnehmer nach Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilausgliederung - Darlegungslast

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kündigungsschutz; außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch bei Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1275
  • NJW 1999, 1276
  • ZIP 1999, 326
  • NZA 1999, 258
  • BB 1998, 2648
  • DB 1999, 154
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Vor einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich "unkündbaren" Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 143 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) muß der Arbeitgeber auch dann alle zumutbaren, eine Weiterbeschäftigung ermöglichenden Mittel ausschöpfen, wenn der Arbeitnehmer einem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat.

    Die Frist ist schon deshalb gewahrt, weil es sich beim Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für einen "unkündbaren" Arbeitnehmer um einen Dauertatbestand handelt (Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 143 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nicht geregelt wird damit eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen, die nach der Senatsrechtsprechung allenfalls unter Einräumung einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist, also gerade nicht fristlos erklärt werden kann (vgl. Urteil vom 5. Februar 1998, aaO).

    Angesichts der "Unkündbarkeit" des Klägers wäre es Sache der Beklagten, im einzelnen darzulegen, daß die von ihr beschäftigen LAN-Koordinatoren ebenfalls "unkündbar" und sozial schützwürdiger als der Kläger waren (vgl. zur gebotenen Sozialauswahl in einem solchen Fall Senatsurteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO), weil die Beklagte andernfalls diesen LAN-Koordinatoren vorrangig hätte kündigen müssen, wenn sie sie nicht hätte anderweitig beschäftigen oder bei einer Konzerntochter hätte unterbringen können.

    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe; BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).

    Die Zurückverweisung erfaßt auch den Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers, der gegebenenfalls begründet sein könnte (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 -, aaO).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber aber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 158 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).

    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Jedenfalls der unkündbare Arbeitnehmer muß keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (Senatsurteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - n.v., zu II 4 b der Gründe).

    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe;… BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).

  • LAG Hessen, 07.05.1997 - 2 Sa 2275/95

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 2 Sa 2275/95 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Mai 1997 - 2 Sa 2275/95 - aufgehoben.

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Der Arbeitnehmer kann den Widerspruch jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs wirksam erklären (vgl. zum Widerspruchsrecht zuletzt BAG Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BB 1998, 1421, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (…vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe;… BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (…vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, aaO; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 09.07.1964 - 2 AZR 419/63

    Deutsche Bundesbahn - Unkündbarer Arbeiter - Gesundheitliche Gründe - Fristlose …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe;… BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).
  • BAG, 23.03.1972 - 2 AZR 216/71

    NS-Vergangenheit - Dienststelle des Bundes - Unkündbarer Angestellter - Grund zur …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
    Für die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers müssen insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG Urteil vom 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, a. E. der Gründe; BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - RzK I 6 f Nr. 15, zu II 4 b der Gründe;… BAG Urteil vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - aaO, zu II 3 f der Gründe).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum …

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

  • BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91

    Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige - …

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche …

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Benutzen die Tarifpartner einen gesetzlichen Begriff, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie diesen in seiner allgemeinen Bedeutung gebrauchen (Senat 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3; 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 82).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang

    Die tarifliche besondere Absicherung des Arbeitsverhältnisses wird durch einen voraussetzungslos zulässigen Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht gemindert (…vgl. BAG 29. März 2007 - 8 AZR 538/06 - Rn. 35; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - zu II 6 der Gründe).

    Rn. 41 (aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in einer früheren Entscheidung einem (privaten) Arbeitgeber abverlangt, einen Arbeitnehmer, der einen "normalen" Sonderkündigungsschutz genoss und dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a BGB widersprochen hatte, gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG aF solange auf seinem "übergegangenen" Arbeitsplatz einzusetzen, bis bei ihm - dem kündigenden Veräußerer - selbst geeignete Arbeitsplätze frei wurden (vgl. BAG 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - zu II 6 der Gründe).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Das gilt auch dann, wenn es sich um auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigungen handelt (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 31.97   

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https://dejure.org/1998,623
BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 31.97 (https://dejure.org/1998,623)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1998 - 9 C 31.97 (https://dejure.org/1998,623)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1998 - 9 C 31.97 (https://dejure.org/1998,623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Asylanspruch wegen eigener politischer Verfolgung - Zuerkennung von Familienasyl - Differenzierung zwischen dem Ehegatten und den minderjährigen ledigen Kindern eines noch nicht bestandskräftig anerkannten Asylberechtigten - Fehlen eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 26
    D (A), Familienasyl, Minderjährige, Kinder, Asylberechtigung, Eltern, Unanfechtbarkeit, Gesetzesänderung

  • rechtsportal.de

    AsylVfG § 26
    Asylrecht; Familienasyl; "stammberechtigtes" Familienmitglied; unanfechtbare Anerkennung; Gleichstellung von Ehegatten und minderjährigen Kindern; Neuregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 231
  • NJW 1999, 1275 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 196
  • FamRZ 1999, 1267
  • DVBl 1999, 175
  • DÖV 1999, 341
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 27.01.1997 - 3 R 84/95
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 31.97
    VG Saarlouis vom 25.01.1994 - Az.: VG 5 K 267/93.A - II. OVG Saarlouis vom 27.01.1997 - Az.: OVG 3 R 84/95 -.

    BVerwG 9 C 31.97 OVG 3 R 84/95.

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 31.97
    Ausgangspunkt hierfür war die bei einem "Praktikertreffen" im BMI erhobene Forderung, die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 89, 315) geschaffene Rechtslage zu ändern und Familienasyl nur bei unanfechtbarer Anerkennung des "Stammberechtigten" zu gewähren (vgl. Henning, EE Brief 3/98 S. 7; ebenso die Schreiben des BMI und des Vermittlungsausschusses vom April 1998 an den Senat zu den Verfahren BVerwG 9 C 46.97 u.a.).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 9 C 46.97

    Bestehen einer handlungsfähigen Gesamtstaatsgewalt oder staatsähnlicher …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 31.97
    Ausgangspunkt hierfür war die bei einem "Praktikertreffen" im BMI erhobene Forderung, die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 89, 315) geschaffene Rechtslage zu ändern und Familienasyl nur bei unanfechtbarer Anerkennung des "Stammberechtigten" zu gewähren (vgl. Henning, EE Brief 3/98 S. 7; ebenso die Schreiben des BMI und des Vermittlungsausschusses vom April 1998 an den Senat zu den Verfahren BVerwG 9 C 46.97 u.a.).
  • BVerwG, 26.08.1998 - 9 B 590.98

    Unzureichende Sachaufklärung - Antrag auf Asylgewährung - Vorliegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 31.97
    Die Beschwerde des Vaters gegen die Nichtzulassung der Revision ist durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1998 BVerwG 9 B 590.98 verworfen worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen …

    Rn. 156 So bereits BVerwG, Urteil vom 29.09.1998 - 9 C 31.97 -, NVwZ 1999, 196; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 05.05.2009 - 10 C 21.08 -, NVwZ 2009, 1308 zur Sonderkonstellation der unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung (Revisionsurteil) über die Anerkennung des Stammberechtigten.
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 21.00

    Politische Verfolgung durch staatsähnliche Organisation; quasi-staatliche …

    Auch der weitere Einwand der Beklagten ist berechtigt, das Berufungsgericht hätte den Klägern zu 2 bis 6 nach der Neufassung des § 26 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG (i.d.F. von Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 29. Oktober 1997, BGBl I S. 2584) Familienasyl mangels Unanfechtbarkeit der Anerkennung des stammberechtigten Klägers zu 1 nicht zusprechen dürfen (vgl. Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 9 C 31.97 - BVerwGE 107, 231).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz; …

    Diesem Ziel hat der Gesetzgeber nunmehr Vorrang eingeräumt gegenüber der Erleichterung für Behörden und Gerichte, im Falle der Anerkennung zumindest eines Ehegatten zugleich auch über die Asylanträge u.a. des anderen Ehegatten positiv entscheiden zu können, ohne dessen Asylgründe nachprüfen zu müssen (vgl. Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 9 C 31.97 - BVerwGE 107, 231 ).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 5 A 6183/96   

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https://dejure.org/1998,1569
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 5 A 6183/96 (https://dejure.org/1998,1569)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.09.1998 - 5 A 6183/96 (https://dejure.org/1998,1569)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. September 1998 - 5 A 6183/96 (https://dejure.org/1998,1569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unerlaubtes Parken auf Busparkplatz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OBG NW §§ 14, 24; PolG NW § 43 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Busparkplatz; Abschleppen; Abschleppen ohne konkrete Behinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1275
  • NVwZ 1999, 563 (Ls.)
  • DÖV 1999, 305
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 5 A 6183/96
    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 -, NJW 1993, 870; OVG NW, Urteil vom 27. Februar 1996 - 5 A 1700/92 - OVG NW, Urteil vom 26. September 1996 - 5 A 1746/94 -, VRS 94 (1998), 159; OVG NW, Urteil vom 24. März 1998 - 5 A 183/96 -, NJW 1998, 2465.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 183/96

    Abschleppen eines Kfz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 5 A 6183/96
    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 -, NJW 1993, 870; OVG NW, Urteil vom 27. Februar 1996 - 5 A 1700/92 - OVG NW, Urteil vom 26. September 1996 - 5 A 1746/94 -, VRS 94 (1998), 159; OVG NW, Urteil vom 24. März 1998 - 5 A 183/96 -, NJW 1998, 2465.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 5 A 1746/94

    Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungsrechtlichen Abschleppanordnung; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 5 A 6183/96
    Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 -, NJW 1993, 870; OVG NW, Urteil vom 27. Februar 1996 - 5 A 1700/92 - OVG NW, Urteil vom 26. September 1996 - 5 A 1746/94 -, VRS 94 (1998), 159; OVG NW, Urteil vom 24. März 1998 - 5 A 183/96 -, NJW 1998, 2465.
  • BayObLG, 11.07.1997 - 1 ObOWi 282/97

    Unzulässige Feststellung von Parkverstößen durch Private auch bei Auswertung und …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1998 - 5 A 6183/96
    Der Hinweis des Klägers auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. Juli 1997 - 1 ObOWi 282/97 -.
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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 29.06.1998 - 5 E 500/98.Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14593
VG Meiningen, 29.06.1998 - 5 E 500/98.Me (https://dejure.org/1998,14593)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29.06.1998 - 5 E 500/98.Me (https://dejure.org/1998,14593)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - 5 E 500/98.Me (https://dejure.org/1998,14593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1275 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 213
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Meiningen, 03.12.1998 - 5 E 1127/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baunachbarrecht; …

    Er ist somit mit den in § 6 Abs. 7 ThürBO im Einzelnen aufgeführten mehr der Verbesserung der Gestaltung und der architektonischen Gliederung dienenden Bauteilen nicht vereinbar (VG Meiningen, B. v. 29.06.1998, Az.: 5 E 500/98.Me).
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