Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Geänderte Fristen für Berufungseinlegung und deren Begründung; Rechtsstaatsprinzip und effektiver Rechtsschutz; Gefahr des Fristversäumnisses durch arme Partei
- Anwaltsblatt
- ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 520 Abs. 2 S. 1 § 236 Abs. 2 S. 2
Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Nachholung einer versäumten Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Unterhalt - PKH und Berufungsbegründungsfrist
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Berufungsbegründungsfrist nach PKH-Antrag
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 22.02.2002 - 5d F 164/01
- OLG Zweibrücken, 07.08.2002 - 2 UF 43/02
- BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3275
- MDR 2003, 1308
- FamRZ 2003, 1462
- VersR 2004, 1198
- AnwBl 2003, 721
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01
Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Das Bundesverwaltungsgericht (DVBl. 2002, 1050) hat lediglich für den Sonderfall, daß das Berufungsgericht von einer gesonderten Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist abgesehen hat, die zweimonatige Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (deren Lauf ebenso geregelt ist wie der Lauf der Berufungsbegründungsfrist in § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO) mit Zustellung der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe erneut beginnen lassen und ist damit für diesen Fall ebenfalls zu dem vom erkennenden Senat für angemessen gehaltenen Ergebnis gelangt.Nach allen drei Auffassungen hat die Klägerin nämlich durch ihre am 27. Juni 2002 eingegangene Berufungsbegründung die Begründungsfrist gewahrt: nach der Auffassung des Senats - und im Ergebnis ebenso nach der Entscheidung BVerwG DVBl. 2002, 1050 -, weil die zweimonatige Begründungsfrist erst mit der Zustellung der Prozeßkostenhilfebewilligung am 14. Mai 2002 zu laufen begann, und desgleichen nach der oben zu 4 zitierten Rechtsprechung, derzufolge eine einmonatige Begründungsfrist erst mit der Zustellung der vorliegenden Entscheidung des Senats beginnt, die der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gewährt.
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Dazu zählt, daß die Partei grundsätzlich die Fristen ausnutzen darf, die der Gesetzgeber für das jeweilige gerichtliche Verfahren typisierend als sachlich angemessen erachtet hat (vgl. BVerfG NJW 1987, 1191).Eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung der Begründungsfrist auf zwei Wochen seit Behebung des in der (objektiv vorliegenden oder vermeintlichen) Mittellosigkeit der Partei liegenden Hindernisses durch die Prozeßkostenhilfeentscheidung ließe sich nach Auffassung des Senats in einer den Bedürfnissen der Praxis gerecht werdenden Weise - de lege ferenda - am besten dadurch vermeiden, daß der Partei, die rechtzeitig ein vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch eingereicht hat und bedürftig ist oder sich dafür halten durfte, für die Begründung des Rechtsmittels - oder wahlweise die Beantragung der Verlängerung der Begründungsfrist - erneut eine mit der Zustellung der Prozeßkostenhilfeentscheidung beginnende Frist von zwei Monaten eingeräumt wird, die derjenigen entspricht, die der Gesetzgeber für das jeweilige gerichtliche Verfahren typisierend als sachlich angemessen erachtet hat (vgl. BVerfG aaO NJW 1987, 1191).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Zugleich läßt diese Lösung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG ZIP 2003, 1102, 1109) vermissen.
- BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
sowie des 2. Strafsenats zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 30, 335, 338) und zur Begründung der Revision (BGH…, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 459/89 - BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3),. - BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83
Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
des Bundesarbeitsgerichts zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72 a Abs. 3 ArbGG (NJW 1984, 941). - BGH, 25.10.1989 - 2 StR 459/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
sowie des 2. Strafsenats zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 30, 335, 338) und zur Begründung der Revision (BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 459/89 - BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 3),. - BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt …
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Um die verfassungsrechtlich gebotene Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer (vgl. BVerfG aaO und FamRZ 2000, 474, 475) zu gewährleisten, bedarf es daher angesichts der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Neuregelung der Berufungsbegründungsfrist einer verfassungskonformen Auslegung des § 236 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz ZPO (vgl. auch Sächsisches OVG SächsVBl. - BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64
Ausschluß aus einem Verein
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Da sie von dem Prozeßkostenhilfegesuch des Gegners regelmäßig in Kenntnis gesetzt und damit von dessen Absicht, die Entscheidung anzufechten, unterrichtet wird, ist es ihr billigerweise zuzumuten, sich auf die Folgen einzurichten, die sich aus der rückwirkenden Beseitigung der formellen Rechtskraft ergeben, wenn der armen Partei später - wie im Regelfall zu erwarten - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmitteleinlegungsfrist gewährt wird (vgl. BVerfG aaO NJW 1967, 1268). - BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
So läßt sie beispielsweise die einjährige Ausschlußfrist des § 234 Abs. 3 ZPO nicht gelten, wenn das Gericht über die rechtzeitig beantragte Prozeßkostenhilfe erst nach Ablauf dieser Frist entschieden hat (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - NJW 1973, 1373 unter Hinweis auf BVerfG NJW 1967, 1267 f.), und gewährt Wiedereinsetzung auch gegen die Versäumung von Fristen, die nicht zu den in § 233 ZPO bezeichneten Notfristen und Rechtsmittelfristen gehören (vgl. BVerfG aaO NJW 1967, 1267, 1268 m.N.). - BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Trotz des teilweise identischen Wortlauts der jeweils einschlägigen prozessualen Vorschriften ist die Frage, wann die Rechtsmittelbegründungsfrist zu laufen beginnt, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einlegungsfrist beantragt wird, von den obersten Bundesgerichten unterschiedlich beantwortet worden (vgl. BFH BB 1995, 32, 33 m.N.; BFH NJW 2003, 1550, 1551). - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73
Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist …
- BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der …
- BFH, 18.05.1994 - I R 111/93
Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der …
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Rn. 10 Die Regelung in § 18 FamFG muss, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung (dazu Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1463), verfassungskonform ausgelegt werden (…BGHZ 184, 323 = FamRZ 2010, 809 [LS] Rn. 9 mwN). - OVG Thüringen, 21.06.2012 - 3 N 653/09
Wiedereinsetzung in Ausschlussfrist bei ordnungsgemäßer …
Es ist vielmehr in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auch in Bezug auf sog. Ausschlussfristen, bezüglich deren der Rechtssicherheit wegen grundsätzlich keine Wiedereinsetzung stattfindet, eine solche dennoch in den Fällen zu gewähren ist, in denen ein ordnungsgemäßer Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Ausschlussfrist gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 --- XII ZB 147/02 ---, Juris, unter 2e der Gründe, mit Hinweis auf den Beschluss vom 12. Juni 1973 --- VI ZR 121/73 ---, Juris; ausweislich des letztgenannten Beschlusses hat der III. Zivilsenat an seiner früheren, gegenteiligen Auffassung, eine Wiedereinsetzung sei 'der Rechtssicherheit halber' [Beschluss vom 3. November 1964 --- III ZR 42/64 ---, Juris, Rdn. 4] nicht möglich, nicht mehr festgehalten; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1967 --- 1 BvR 282/65 ---, a.a.O., Juris, s. dort insbes. - BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …
§ 18 FamFG ist, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO (dazu: BGH, Beschl. v. 9. Juli 2003, XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276 f.) und ähnlich wie § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (BVerwG NJW 1992, 2307, 2308) jeweils in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung, verfassungskonform auszulegen (…Bahrenfuss in Bahrenfuss (Hrsg.) FamFG, § 18 Rdn. 2;… Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, § 18 Rdn. 23 f.;… offen Keidel/Sternal, FamFG, 16 Aufl., § 18 Rdn. 10 f.).
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08
Mitstörerhaftung eines Fotoportals
Dem Rechtsschutzbedürfnis steht es nicht entgegen, dass die Klägerin an sich auch die Möglichkeit einer Stufenklage hätte (vgl. BGH NJW 2003, 3275 f. für den insoweit vergleichbaren Fall des gewerblichen Rechtsschutzes). - BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06
Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Um diese unbillige Benachteiligung der mittellosen Partei zu vermeiden, räumte der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte der mittellosen Partei extra legem eine gesonderte Begründungsfrist ein (vgl. Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276 f. m.w.Nachw., vom 25. September 2003 - III ZB 84/02, NJW 2003, 3782 f. und vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03, NJW 2004, 2902, 2903).Dabei konnte er den Meinungsstreit zwischen anderen obersten Bundesgerichten offenlassen, ob die besondere Begründungsfrist ein oder zwei Monate betrug und ob für den Fristbeginn die Mitteilung über die Wiedereinsetzung oder über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgeblich sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3277 m.w.Nachw.).
- BGH, 25.09.2003 - III ZB 84/02
Frist zur Nachholung der Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von …
Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).In Fortführung der Erwägungen des XII. Zivilsenats in dessen Entscheidung vom 9. Juli 2003 (XII ZB 147/02) bedarf es indessen einer verfassungskonformen Auslegung des § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO (und im Ergebnis des § 575 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZPO), wenn eine Partei wegen Mittellosigkeit nicht fristgemäß Rechtsbeschwerde einlegen konnte.
Dies entspricht der Rechtsprechung anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes für die dortigen Verfahrensordnungen (Nachweise im Beschluß des XII. Zivilsenats vom 9. Juli 2003 aaO).
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
Schloss-Fotos I
Dem Rechtsschutzbedürfnis steht es nicht entgegen, dass die Klägerin an sich auch die Möglichkeit einer Stufenklage hätte (vgl. BGH NJW 2003, 3275 f. für den insoweit vergleichbaren Fall des gewerblichen Rechtsschutzes). - BGH, 29.06.2006 - III ZA 7/06
Beginn der Berufungsbegründungsfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe
Seit dem Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) steht ihm in diesen Fällen nach Wegfall des Hindernisses die Wiedereinsetzungsfrist von einem Monat zur Verfügung, innerhalb deren die versäumte Prozesshandlung nachzuholen ist (Abgrenzung zum Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275).Es hat sich insoweit auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, die - vor Inkrafttreten des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198) - zur Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist eine verfassungskonforme Auslegung von § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO für erforderlich gehalten und als eine Lösung angesehen hat, den Beginn des Laufs der Rechtsmittelbegründungsfrist an die Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung zu knüpfen (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - NJW 2003, 3275, 3276 f; ähnlich Senatsbeschluss vom 25. September 2003 - III ZB 84/02 - NJW 2003, 3782 f zur Rechtsbeschwerde und Beschluss vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03 - NJW 2004, 2902, 2903).
- BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur …
Richtig ist auch, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO den gegen die Verfassungsmäßigkeit der früheren Regelung bestehenden Bedenken (BGH, Beschl. v. 9. Juli 2003, XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276) hat Rechnung tragen wollen. - BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur …
Zum anderen wurde erwogen, mit der Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung die volle Rechtsmittelbegründungsfrist in Lauf zu setzen (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02 - FamRZ 2003, 1462, 1464; ähnlich BVerwG NVwZ 2002, 992, 993 und BFHE 201, 425, 428 ff.). - BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines …
- BGH, 05.03.2008 - XII ZB 182/04
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere …
- BGH, 17.06.2004 - IX ZB 208/03
Rechtsfolgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz im …
- BGH, 25.09.2003 - III ZB 85/02
Verfahrensrecht - Nachholung einer versäumten Berufungsbegründung
- KG, 30.05.2006 - 4 U 116/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn und Dauer der …
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
Schloss-Fotos II
- BGH, 23.09.2003 - VI ZA 16/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
- OLG Stuttgart, 23.05.2006 - 5 U 78/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gegen …
- BGH, 04.02.2004 - VIII ZB 77/03
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Anbringung eines …
- OLG München, 21.03.2006 - 1 U 4589/05
Arme Partei: Zwei Monate Frist für die Einlegung der Berufung ab Zugang der …
- BGH, 21.07.2004 - XII ZB 50/04
Zur Berufungsbegründungsfrist bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die …
- OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe
- OLG Frankfurt, 25.06.2007 - 6 UF 156/06
Wiedereinsetzung: Verfassungsmäßigkeit der durch das erste …
- OLG Rostock, 23.06.2004 - 10 UF 266/03
Verkürzung der Berufungsfrist nach Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung …
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