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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,177
BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 (1) (https://dejure.org/2003,177)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 (1) (https://dejure.org/2003,177)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 (1) (https://dejure.org/2003,177)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 544

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Verletzung der Hinweispflicht auf die gewandelte Rechtsauffassung; Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch; Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip; Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber Gehörsverstößen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus vollstreckbarer Urkunde; Nichtzulassung der Revision; Vereinbarkeit mit Rechtsstaatsprinzip; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Fehlender rechtlicher Hinweis des Gerichts; Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes

  • captain-huk.de

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zivilprozeß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 341
  • NJW 2003, 3687
  • NVwZ 2004, 334 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 85
 
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Wird zitiert von ... (239)Zitiert selbst (51)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
    Das Plenum hat durch Beschluss vom 30. April 2003 entschieden, dass es mit dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG, NJW 2003, S. 1924).

    Wie das Plenum des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 30. April 2003 (BVerfG, NJW 2003, S. 1924) entschieden hat, verstößt es gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG, wenn eine Verfahrensordnung bei entscheidungserheblichen Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit vorsieht.

    Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eröffnet wegen des Grundsatzes der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) und des in den §§ 93 a ff. BVerfGG normierten Annahmeverfahrens für sich allein keine ausreichende Rechtsschutzmöglichkeit für die Beseitigung solcher Gehörsverstöße (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).

    Rechtsbehelfe müssen in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für den Bürger erkennbar sein (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).

    Es bleibt vielmehr der Entscheidung des Gesetzgebers überlassen, ob er den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz zur Wahrung des Art. 103 Abs. 1 GG durch die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch das Ausgangsgericht (iudex a quo) oder durch die Möglichkeit der Anrufung eines Rechtsmittelgerichts (iudex ad quem) eröffnet (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).

    Dieser Antrag ist binnen 14 Tagen seit Zustellung der Entscheidung zu stellen (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).

    - 1 PBvU 1/02 -.

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
    So zählt das Bundesverfassungsgericht Akte des Rechtspflegers ebenso zur öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 101, 397 ) wie die Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte (vgl. BVerfGE 28, 10 ).

    Die das gerichtliche Verfahren betreffenden Verfahrensgrundrechte können nicht durch einen Träger der vollziehenden Gewalt verletzt werden, denn sie sind ausschließlich an die Gerichte adressiert (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

    Der durch die Justizgewährungsgarantie gebotene Rechtsschutz vor den Fachgerichten beschränkt sich demgegenüber nicht auf besonders gewichtige Fehler oder Situationen existentiellen Betroffenseins, sondern erfasst Rechtsbeeinträchtigungen jeglicher Art (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
    Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Die Parteien müssen zweifelsfrei erkennen können, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 108, 341, 349).
  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: …

    Nach dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit müssen die Parteien allerdings zweifelsfrei erkennen können, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 108, 341, 349; BGH…, Urteil vom 9. Oktober 2014 - I ZR 162/13, GRUR 2015, 498 Rn. 13 = WRP 2015, 569 - Combiotik).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Es verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe; 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 108, 341;… BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 34;… 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 17, BAGE 140, 76).
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