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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.03.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,57
BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99 (https://dejure.org/2003,57)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2003 - 1 BvR 558/99 (https://dejure.org/2003,57)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 1 BvR 558/99 (https://dejure.org/2003,57)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • DFR

    Alterssicherung der Landwirte

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    ALG § 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Ehegatten von Landwirten in die Versicherungspflicht der landwirtschaftlichen Alterssicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzesüber die Alterssicherung der Landwirte (ALG) bei Nichtmitarbeit des Ehegatten im landwirtschaftlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte verfassungsmäßig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Alterssicherung der Landwirte

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Alterssicherung der Landwirte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alterssicherung der Landwirte - Frau eines Nebenerwerbslandwirts klagte gegen die Versicherungspflicht

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 96
  • NJW 2004, 2371 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 463
  • NZS 2004, 258
  • FamRZ 2004, 346
  • DVBl 2004, 450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (240)Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Zwar wird in dieses Grundrecht dadurch eingegriffen, dass den Ehegatten von Landwirten eine Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflichten in der Alterssicherung der Landwirte auferlegt werden und somit eine bestimmte Form der Altersvorsorge vorgeschrieben wird (vgl. BVerfGE 97, 271 ; stRspr).

    Ihnen stand, wenn sich der Landwirt - was meistens der Fall war - von der Versicherungspflicht im Rahmen der Altershilfe hatte befreien lassen, allein eine fürsorgerisch motivierte (vgl. BVerfGE 97, 271 ), abgeleitete Teilsicherung in Form einer Witwen- oder Witwerrente nach Maßgabe des SGB VI zu.

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da die Hinterbliebenenrente nicht auf eigenen Beiträgen der Beschwerdeführerin beruht (vgl. BVerfGE 97, 271 ) und es zudem möglich ist, dass sie diese Rente aus anderen Gründen nicht erhalten wird, zum Beispiel im Falle einer Scheidung.

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Mit dem Altersgeld sollte den Landwirten das neben einem Altenteil zur Lebensführung nötige Bargeld gewährt und ihnen so auch nach Abgabe des Hofes die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards ermöglicht werden (vgl. BVerfGE 15, 121 ; 25, 314 ).

    Die Einführung einer Versicherungs- und Beitragspflicht für Landwirtsehegatten ist eine Maßnahme der Sozialversicherung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zum Begriff der Sozialversicherung BVerfGE 22, 241 ; 25, 314 ; 75, 108 ; 87, 1 ; 88, 203 ; stRspr).

    Die Alterssicherung der Ehegatten von Landwirten gewährleistet neben den spezifisch landwirtschaftsbezogenen Leistungen, wie der Betriebs- und Haushaltshilfe, Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenrenten und deckt damit - wie schon bei der Gestaltung der landwirtschaftlichen Altershilfe auf der Grundlage des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte von 1957 - herkömmliche Risiken der Sozialversicherung ab (so bereits zu diesem Gesetz BVerfGE 25, 314 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
    Die vom Bundesverfassungsgericht für die soziale Pflegeversicherung in seinem Urteil vom 3. April 2001 (BVerfGE 103, 242) entwickelten Grundsätze lassen sich auf die Gestaltung des Beitragsrechts des Alterssicherungsgesetzes für Landwirte nicht übertragen.

    Wer in ihr versichert ist, kann davon ausgehen, dass die heute von Versicherten erzogenen Kinder in diesem System in der Zukunft zu Beitragszahlern werden und die Finanzierung von Versicherungsleistungen, die er dann beansprucht, durch Beiträge sicherstellen (vgl. BVerfGE 103, 242 ).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …

    Rn. 43 2. Die gesetzliche Anordnung der Zwangsmitgliedschaft und damit verbundener Beitragspflichten ist zwar ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (…vgl BVerfG Beschluss vom 18.2.1998 - 1 BvR 1318/86 ua - BVerfGE 97, 271, 286 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 7; BVerfG Beschluss vom 9.9.2003 - 1 BvR 558/99 - BVerfGE 109, 96, 111 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 38).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …

    Rn. 49 Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit ist betroffen, wenn der Gesetzgeber Personen der Pflichtversicherung in einem System der sozialen Sicherheit unterwirft (vgl. BVerfGE 29, 221 ; 29, 245 ; 29, 260 ; 109, 96 ; stRspr).
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …

    Rn. 41 2. Die gesetzliche Anordnung der Zwangsmitgliedschaft und damit verbundener Beitragspflichten ist zwar ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (…vgl BVerfG Beschluss vom 18.2.1998 - 1 BvR 1318/86 ua - BVerfGE 97, 271, 286 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 7; BVerfG Beschluss vom 9.9.2003 - 1 BvR 558/99 - BVerfGE 109, 96, 111 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 38).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1115
BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 1 BvR 2098/01 (https://dejure.org/2004,1115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen - Geldentschädigung bei Diffamierungen und Drohungen auf einem privaten Anrufbeantworter - Erstreckung des Schutzes der Menschenwürde auf die Privatsphäre - Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Entschädigung wegen beleidigender Äußerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarin auf dem Anrufbeantworter übel beschimpft - Bundesverfassungsgericht zu den Kriterien für Schmerzensgeld wegen Beleidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 49
  • NJW 2004, 2371
  • NVwZ 2004, 1350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (35)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Auf diesen Schutzauftrag geht der Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zurück (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2187 ; vgl. auch BGHZ 35, 363 ; 128, 1 ).

    Rn. 15 Ob eine hinreichende schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, dabei insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie von dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. BGH, VersR 1988, 405 ;… BGH, VersR 1989, S. 628 ; BGHZ 128, 1 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt eine Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ).

    Verfehlen sie dies, so liegt darin nicht nur eine Verletzung objektiven Verfassungsrechts, sondern auch ein Verstoß gegen die subjektiven Grundrechte des Betroffenen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 99, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
    Rn. 26 5. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2014 - 1 Ss 270/14

    Adhäsionsausspruch: Schmerzensgeld für einen Polizisten bei Beleidigung …

    Rn. 4 Aufgrund der Anordnung des § 253 BGB kann ein Schmerzensgeldanspruch im Fall einer Beleidigung nur ausnahmsweise unmittelbar aus Artikel 1 Abs. 1, 2, Abs. 1 GG folgen (BVerfG, NJW 2004, 2371).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 15 Sa 517/08

    Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung - …

    Bei Anwendung dieser Tatbestandsmerkmale haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfG vom 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 - NJW 2004, 2371 Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen …

    Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ).
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