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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2883
BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 (https://dejure.org/2006,2883)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 (https://dejure.org/2006,2883)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 (https://dejure.org/2006,2883)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation; Hitlergruß und nationalsozialistische Bemerkungen gegenüber Polizeibeamten; Schutz des politischen Friedens und politisch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 ; StGB § 86a
    Strafbarkeit des "Hitler-Grußes"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hitler-Gruß ist verboten auch wenn er nicht nationalsozialistische Gesinnung, sondern Kritik an Polizisten zum Ausdruck bringt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 452
  • NJW 2006, 3052
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Der Schutz bezieht sich nicht nur auf den Inhalt der Äußerung, sondern auch auf ihre Form (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Rn. 20 bb) Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn zugleich Möglichkeiten verbleiben, im Zuge der Auslegung und Anwendung des allgemeinen Gesetzes dem Schutzgehalt der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; stRspr).

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG steht insbesondere einer Auslegung der Strafrechtsnorm entgegen, die dazu führt, dass ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch der Meinungsfreiheit ausgelöst wird und aus Furcht vor Sanktionen Kritik unterbleibt, die von der Verfassung geschützt ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; stRspr).

    Dabei sind alle wesentlichen Umstände zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Sie zielt in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 StGB auf die Abwehr der symbolhaft durch die Verwendung des Kennzeichens ausgedrückten Wiederbelebung oder des Anscheins einer solchen Wiederbelebung ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen sowie einer nach Art. 9 Abs. 2 GG verbotenen Organisation oder nach Art. 21 Abs. 2 GG für verfassungswidrig erklärten Partei, aber auch auf die Abwehr der symbolhaft gekennzeichneten Wiederbelebung der von solchen Organisationen verfolgten Bestrebungen (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 128 ).

    Mit der als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestalteten Strafrechtsnorm (vgl. BGHSt 23, 267 ; 25, 30 ) will der Gesetzgeber auch Gefährdungen durch Symbolgebrauch entgegentreten, der nicht von solchen Organisationen selbst ausgeht, aber mit ihnen in Verbindung gebracht werden und dadurch unterstützend für diese Organisationen wirken kann.

    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass die Norm darauf zielt, derartige Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland zu verbannen (vgl. BGHSt 25, 30 ; 28, 394 ).

    Allerdings pflegen die Gerichte den besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sie Ausnahmen von der Strafbarkeit für geboten halten, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 133 ;… OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246;… OLG Oldenburg, NJW 1986, S. 1275).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Rn. 17 a) § 86 a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, ist ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 111, 147 ).

    Soweit die entsprechenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 GG führen (vgl. BVerfGE 111, 147 ; stRspr).

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass die Norm darauf zielt, derartige Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland zu verbannen (vgl. BGHSt 25, 30 ; 28, 394 ).

    Dadurch soll auch einer Normalisierung der Verwendung solcher Kennzeichen entgegengewirkt werden (vgl. BGHSt 28, 394 ).

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Allerdings pflegen die Gerichte den besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sie Ausnahmen von der Strafbarkeit für geboten halten, sofern das inkriminierte Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck des Gesetzes erkennbar nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 133 ;… OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 246;… OLG Oldenburg, NJW 1986, S. 1275).

    Rn. 23 So liegt es, wenn das Kennzeichen offenkundig gerade zum Zwecke einer Kritik der verbotenen Organisation eingesetzt wird oder der Kontext der Verwendung ergibt, dass eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung ausscheidet (vgl. BGHSt 25, 133 ).

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72

    Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Sie zielt in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 StGB auf die Abwehr der symbolhaft durch die Verwendung des Kennzeichens ausgedrückten Wiederbelebung oder des Anscheins einer solchen Wiederbelebung ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen sowie einer nach Art. 9 Abs. 2 GG verbotenen Organisation oder nach Art. 21 Abs. 2 GG für verfassungswidrig erklärten Partei, aber auch auf die Abwehr der symbolhaft gekennzeichneten Wiederbelebung der von solchen Organisationen verfolgten Bestrebungen (vgl. BGHSt 25, 30 ; 25, 128 ).

    Das mag etwa der Fall sein, wenn das Kennzeichen in erkennbar verzerrter, etwa parodistischer oder karikaturhafter Weise verwendet wird (vgl. BGHSt 25, 128 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 5St RR 355/01

    Verwenden des "Hitlergrußes" zur Protestkundgabe gegenüber einer Polizeiaktion

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Oktober 2002 - 5St RR 286/02 -, b) das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24. April 2002 - 4 Ns 404 Js 36163/2001 -, c) das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. Februar 2002 - 5St RR 355/01 - .
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
    Mit der als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestalteten Strafrechtsnorm (vgl. BGHSt 23, 267 ; 25, 30 ) will der Gesetzgeber auch Gefährdungen durch Symbolgebrauch entgegentreten, der nicht von solchen Organisationen selbst ausgeht, aber mit ihnen in Verbindung gebracht werden und dadurch unterstützend für diese Organisationen wirken kann.
  • OLG Oldenburg, 28.11.1985 - Ss 575/85

    Verwenden der Grußform "Heil Hitler" als Ausdruck des Protestes gegen …

  • OLG Stuttgart, 28.09.1981 - 3 Ss (13) 671/81

    Verwendung der SS-Runen im Namenszug eines Politikers

  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

    Läuft jedoch ein Handeln - wie hier der Gebrauch von Kennzeichen in eindeutig und offenkundig ablehnender Weise - dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider, wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, ein solches Verhalten gleichwohl zu inkriminieren und dadurch die Freiheit von Bürgern zu beschränken, die gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischen Bestrebungen in der Weise protestieren wollen, dass sie gerade die Kennzeichen angreifen, die eben diese unerwünschten Bestrebungen symbolisieren (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03).
  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Sie stünde überdies nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen zur Restriktion dieses Tatbestands in Einklang (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244; BVerfG NJW 2006, 3052 f.).

    Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3052).

  • BayObLG, 07.10.2022 - 202 StRR 90/22

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …

    Kammer des 1. Senats], Beschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 = BVerfGK 7, 452 = NJW 2006, 3052 = BeckRS 2006, 22584 m.w.N. aus der verfassungsgerichtlichen Rspr.).

    Kammer des 1. Senats], Beschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 a.a.O.; EGMR, Entsch.

    Dies gilt gerade mit Blick auf die gebotene (enge) Auslegung hinsichtlich der Annahme einer dem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufenden Kennzeichenverwendung (BVerfG [1. Kammer des 1. Senats], Beschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 = BVerfGK 7, 452 = NJW 2006, 3052 = BeckRS 2006, 22584 m.w.N.).

  • LG Mannheim, 29.05.2024 - 5 Qs 42/23

    Strafbarkeit der Verwendung des Slogans "From the river to the sea - Palestine …

    "Dies ist", so der BGH in der zitierten Entscheidung, "bislang für Fälle anerkannt, in denen das Kennzeichen in einer Weise dargestellt wird, die offenkundig gerade zum Zweck der Kritik an der verbotenen Vereinigung oder der ihr zugrunde liegenden Ideologie eingesetzt wird oder erkennbar verzerrt, etwa parodistisch verwendet wird Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3052)." Sodann entwickelt er diese Rechtsprechung in der zitierten Entscheidung dahingehend fort, dass für die Prüfung, ob die Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes dem Schutzzweck des § 86a StGB eindeutig nicht zuwiderlaufe, nicht auf die Darstellung des Symbols selbst zurückgegriffen werden könne; denn dieses lasse bei isoliertem Gebrauch gerade nicht erkennen, ob es als Kennzeichen der verbotenen Organisation oder - trotz der Stilisierung - zu völlig anderen, etwa religiösen oder rein dekorativen Zwecken verwendet werde.
  • BayObLG, 29.11.2023 - 202 StRR 88/23

    Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Verwendens einer ein Hakenkreuz enthaltenden …

    Rn. 7 b) Die Berufungskammer hat mit rechtsfehlerfreien Erwägungen unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG [1. Kammer des 1. Senats], Beschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 = BVerfGK 7, 452 = NJW 2006, 3052 = BeckRS 2006, 22584;… BGH, Urt. v. 15.03.2007 - 3 StR 486/06 = BGHSt 51, 244 = NJW 2007, 1602 = StraFo 2007, 244 = JA 2007, 551 = NStZ 2007, 466 = BGHR StGB § 86a Kennzeichen 3 = JZ 2007, 849 = NStZ 2007, 698 = JR 2007, 521 = BeckRS 2007, 5206; 18.10.1972 - 3 StR 1/71 = BGHSt 25, 30, 33 = NJW 1973, 106; 14.02.1973 - 3 StR 1/72 = BGHSt 25, 128; 25.04.1979 - 3 StR 89/79 = DB 1979, 1034 = MDR 1979, 686 = DRiZ 1979, 254 = NJW 1979, 1555 = BeckRS 1979, 108747), der sich der Senat angeschlossen hat (…BayObLG, Urt. v. 07.10.2022 - 202 StRR 90/22 a.a.O.), von einer Restriktion des Tatbestands abgesehen.

    Kammer des 1. Senats], Beschluss vom 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 a.a.O.; EGMR, Entsch.

    Ist das - wie hier - nicht der Fall, muss das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit zurücktreten (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 = BVerfGK 7, 452 = NJW 2006, 3052).

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß - …

    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen sind bereits geklärt (zu § 86a StGB vgl. BVerfGE 82, 1; BVerfGK 7, 452; 8, 159; zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 1 GG BVerfGE 13, 174 ; 30, 227 ; 50, 290 ; 80, 244 ; 84, 372 ; zuletzt BVerfGE 149, 160 ; zu Schranken BVerfGE 80, 244; 149, 160; siehe auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16 - und - 1 BvR 1099/16 -).

    Die vereinsrechtlichen Regelungen sind in diesem Sinne - wie § 86a StGB (vgl. BVerfGE 124, 300 ; siehe auch BVerfGK 7, 452 ) - allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 GG.

    Bei Auslegung und Anwendung von § 9 Abs. 3 und § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG kann dem Schutzgehalt der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden (zu dieser Anforderung BVerfGE 93, 266 ; dazu auch BVerfGK 7, 452 ).

  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

    Rn. 19 aa) Von der Revision aufgeworfene Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der angewendeten Strafvorschrift, die Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG geben könnten, bestehen im Ergebnis nicht (vgl. dazu näher BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805; vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 674/95, juris;… vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04, BVerfGE 111, 147 Rn. 21; vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452, 455 f.).

    Rn. 31 ee) Vor dem dargelegten Hintergrund stellt § 86a Abs. 1 StGB sowohl abstrakt als auch in seiner konkreten Anwendung eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EMRK dar (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452;… EGMR, Entscheidung vom 13. März 2018 - 35285/16, juris Rn. 54 ff.).

  • OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der …

    Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl.BVerfG NJW 2006, 3052).
  • KG, 30.09.2024 - 2 ORs 14/24

    Strafbarkeit der Verwendung der Abbildung einer medizinischen …

    Rn. 12 b) Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 86a StGB ist entgegen der Annahme des Amtsgerichts nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Angeklagte die Kennzeichen in Darstellungen verwendet hat, bei denen sich bereits aus ihrem Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise ergibt, dass sie in einem nachdrücklich ablehnenden Sinne gebraucht werden (vgl. BVerfGK 7, 452; BGHSt 51, 244).

    Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt sie Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (vgl. BVerfG NJW 2009, 2805 und BVerfGK 7, 452; BGHSt 52, 364;… BayObLG aaO; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 4 ORs 46/23 - siehe auch EGMR, Entscheidung vom 13. März 2018 - 35285/16 - [Nix v. Germany]).

    Läuft jedoch ein Handeln dem Schutzzweck des § 86a StGB nicht zuwider, wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, ein solches Verhalten gleichwohl zu inkriminieren und dadurch die Freiheit von Bürgern zu beschränken, die gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischen Bestrebungen in der Weise protestieren wollen, dass sie gerade die Kennzeichen angreifen, die eben diese unerwünschten Bestrebungen symbolisieren (vgl. BVerfGK 7, 452; BGHSt 51, 244; 52, 364).

    Diese Tabuisierungsfunktion des Gesetzes soll nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Verwendung derartiger Symbole allein deswegen für zulässig angesehen wird, weil sie in kritischer Absicht erfolgt (vgl. BVerfGK 7, 452).

    Fehlt es - wie hier - an der Erkennbarkeit, muss das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit zurücktreten (vgl. BVerfGK 7, 452;… BayObLG aaO).

  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Prozess gegen Künstler Meese: Heil Freispruch!

    Im Umkehrschluss sollen solche Handlungen dem Tatbestand nicht unterfallen, die dem Schutzzweck der Norm erkennbar nicht zuwiderlaufen (vgl. BGHSt 25, 30, 33; 28, 394, 396 f. = NJW 1979, 1555; 51, 244, 246 ff. = NJW 2007, 1602 ff.; 52, 364, 375 = NJW 2009, 928 ff; München NStZ 2007, 97; BVerfG NJW 2006, 3052, 3053;… Fischer, StGB, § 86a Rz. 18).
  • BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23

    Freispruch für Graffiti-Sprayer

  • VG Wiesbaden, 16.04.2025 - 28 L 149/24

    Vorläufige Dienstenthebung, Polizeichatgruppe "Itiotentreff", …

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem …

  • OLG Bremen, 30.05.2024 - 1 ORs 6/24

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung durch Zeigen eines sog Ungeimpften-Sterns als …

  • OLG Oldenburg, 18.09.2023 - 1 ORs 132/23

    Teleologische Reduktion der Bedeutung des Prophetensiegels; Verwendung des …

  • OLG Köln, 09.05.2023 - 1 ORs 43/23

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten ausschließlich bzgl. Beschlussformel; Keine …

  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24

    Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in …

  • KG, 20.01.2026 - 3 ORs 50/25

    Einordnung einer Phrase ("From the River to the Sea …") als Kennzeichen …

  • VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1881/06

    Aufforderung zum T-Shirt-Wechsel unverhältnismäßig

  • LG Berlin I, 17.12.2025 - 502 KLs 13/25

    Strafbar: "From the river to the sea" ist Kennzeichen der Terrororganisation …

  • OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 1 Ws 120/06

    Hauptverfahren gegen Versandhändler von Punkartikeln mit nationalsozialistischen …

  • EGMR, 13.03.2018 - 35285/16

    Beschwerde über die Verurteilung wegen Veröffentlichung des Bildes einer …

  • VerfGH Saarland, 07.05.2021 - Lv 5/19

    Anforderungen an Begründung der Verfassungsbeschwerde; Recht auf Strafverfolgung; …

  • BayObLG, 12.06.2026 - 206 StRR 137/26

    Sigrune, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Verbotsirrtum, Beweiswürdigung, …

  • KG, 12.03.2024 - 161 Ss 153/22

    Zu den Voraussetzungen einer Strafbarkeit des sog. "Kühnengrußes"

  • KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10

    Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten …

  • LG Memmingen, 25.05.2023 - 4 Ns 409 Js 3586/21

    Voraussetzungen des "Verbreitens" iSd §§ 86a Abs. 1 StGB

  • AG Offenburg, 26.05.2025 - 4 Ds 300 Js 5128/24

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen …

  • AG Offenburg, 22.11.2024 - 4 Cs 305 Js 5129/24

    Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger …

  • LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06

    Gemeinsame Darstellung der Personen Hitler, Bush und Blair auf einem T-Shirt

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