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Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 16.08.2006 | KG, 28.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06, 5 StR 299/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1662
BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06, 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,1662)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2007 - 5 StR 305/06, 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,1662)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,1662)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 72 IRG; § 206a StPO; § 353 StPO; § 359 Nr. 5 StPO; § 46 StGB; § 266 StGB; § 370 AO; § 358 StPO
    Etwaige Folgen eines Widerrufs der Bewilligung von Rechtshilfe, wenn diese bereits abschließend verwertet wurde (Teilrechtskraft; Bindungswirkung und Selbstbindung; Rechtskraftdurchbrechung; Fall Schreiber); völkerrechtliche Verwertungsverbote oder Verfahrenshindernisse ...

  • lexetius.com

    IRG § 72; StPO §§ 206a, 353 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    IRG § 72; ; StPO § 206a; ; StPO § 353 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Widerrufs der Bewilligung von Rechtshilfen bei zuvor bereits abschließender Verwertung der durch die ursprüngliche Bewilligung erlangten Unterlagen; Rechtsqualität des "Aberkennens der Rechtshilfefähigkeit von Beweismitteln" durch Widerruf der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 72; StPO § 206a § 353 Abs. 2
    Widerruf der Bewilligung von Rechtshilfe nach Verwertung deren Erkenntnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer Justizbehörden im Komplex Schreiber; Weitere Strafreduzierungen gegen Thyssen-Manager

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtshilfe - "Widerruf der Bewilligung von Rechtshilfe" -Neue BGH-Entscheidung zum Komplex Schreiber

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafzumessung - Der Bundesgerichtshof und der Kampf um die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 202
  • NJW 2007, 853
  • NStZ 2007, 345
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82

    Geltung des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung eines Verfolgten an die …

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Rn. 24 Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. April 1982 (BGHSt 31, 51) betraf die Frage, inwieweit sich die geänderte Rechtsauffassung des um Rechtshilfe ersuchten Staates in einem Auslieferungsverfahren für das innerstaatliche Recht als Verfahrenshindernis auswirken kann.

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall einer mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgten Auslieferung verneint, es aber offen gelassen, ob der ersuchte Staat nachträglich die Bedingungen einer Auslieferung einseitig ändern kann und ob hieraus ein Verfahrenshindernis für das Strafverfahren in Deutschland erwachsen würde (BGHSt 31, 51, 54).

    Dabei kann offen bleiben, ob die im Einzelfall geleistete Rechtshilfe als spezieller (fallbezogener) völkerrechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Staaten anzusehen ist (für das Auslieferungsverfahren offen gelassen in BGHSt 31, 51, 54).

    Im Übrigen hatte der ersuchte Staat auch hinreichend die Gelegenheit - zum Beispiel durch eine entsprechende Formulierung des Spezialitätsvorbehaltes -, seine Interessen schon bei der Rechtshilfeleistung zu schützen (BGHSt 31, 51, 54).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Rn. 1 Nachdem der Senat eine frühere Verurteilung des Angeklagten zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben hatte (BGHSt 49, 317), hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Untreue und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Im vorgehenden Revisionsverfahren hat der Angeklagte die Verwertung der Unterlagen, die von den Schweizer Behörden unter einen Spezialitätsvorbehalt gestellt worden waren, mit einer Verfahrensrüge erfolglos gerügt (BGHSt 49, 317, 322 ff.).

    Eine Strafbarkeit wegen Untreue ist für den Angeklagten nur deshalb entstanden, weil die Auszahlung der Schmiergelder über den Thyssen-Konzern gelaufen war, demgegenüber er in einem Vermögensbetreuungsverhältnis stand und demgegenüber er nicht berechtigt war, die Gelder zu vereinnahmen (BGHSt 49, 317, 332 ff.).

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Der Senat kann einen Beschluss, mit dem er die Teilrechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGHSt 17, 94).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren …

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Rn. 28 Das nachträglich ausgesprochene Verwertungsverbot ist eine sogenannte Rechtstatsache, weil es lediglich die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts betrifft und eine Rechtsfolge setzt (BGHSt 39, 75, 79 f.).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Ein Teil der Literatur nimmt dies in den Fällen an, in denen die Wiederaufnahmevoraussetzungen im Sinne des § 359 StPO vorliegen (…vgl. Gössel in Festschrift für Peter Ries 2002 S. 118 ff. m.w.N.;… vgl. auch Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn. 21;… Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 353 Rdn. 30 f.; offen gelassen in BGH NJW 1982, 1295, 1296;… a.A. Temming in Heidelberger Kommentar 3. Aufl. § 353 Rdn. 10).
  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches …

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Solche allein das Verfahren betreffende Umstände begründen keinen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO (vgl. BGHSt 42, 314, 319 zu § 79 Abs. 1 BVerfGG).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Das Revisionsgericht darf im zweiten Rechtsgang von den Aufhebungsgründen nicht abweichen (BGHSt -GS- 33, 356, 360; BGH NJW 1953, 1880;… vgl. Kuckein in KK 5. Aufl. § 358 StPO Rdn. 13; ferner GmS OGB BGHZ 60, 392, 397).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Ebenso wenig kann aus den weiteren Entscheidungen, auf die sich die Revision beruft (BGHSt 13, 128; 15, 203), für die hier zu beurteilende Fragestellung etwas hergeleitet werden.
  • BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56

    Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der …

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Rn. 18 Das Bestehen eines Verfahrenshindernisses führt dazu, dass das Gericht nicht mehr zu einem Sachurteil hinsichtlich des Tatvorwurfs gelangen darf (vgl. BGHSt 10, 74, 75).
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Ebenso wenig kann aus den weiteren Entscheidungen, auf die sich die Revision beruft (BGHSt 13, 128; 15, 203), für die hier zu beurteilende Fragestellung etwas hergeleitet werden.
  • BGH, 17.09.1953 - 3 StR 295/53

    Tötung von 'Reichsausschusskindern' mit Luminal oder durch Morphiuminjektionen

  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Der Senat kann daher auch die Fragen unbeantwortet lassen, ob er selbst an seine in der ersten Entscheidung in dieser Sache (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) vertretene diesbezügliche Rechtsansicht gebunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 360 ff.; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204 f.;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 358 Rn. 15) und ob an der sogenannten Rechtsfolgenlösung überhaupt festzuhalten ist.
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten …

    Allerdings hat das Landgericht im weiteren Verfahren aufgrund der innerprozessualen Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202, 205; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 293) die eingetretene Teilrechtskraft zu beachten und darf in der hinzuverbundenen Sache nur insoweit erstinstanzlich verhandeln, als Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 1 Ss 96/20

    Gießener Ärztin Hänel rechtskräftig wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch …

    Handelt es sich, wie vorliegend, um ein sachlich-rechtliches Aufhebungsurteil, stellen die Beurteilung der Verfassungs- und Europarechtskonformität der angewandten Strafnormen zwingende, vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Vorfragen dar (vgl. BVerfGE 4, 1, 5; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes , BGHZ 60, 392, 396 ff.; BGHSt 51, 202, 204 Tz. 11 f.; OLG Bamberg , NJOZ 2017, 1292, 1293 Tz. 4; KG , NStZ-RR 2010, 346, 347 f.; OLG Nürnberg , StV 2000, 573, 574;… Franke , in: LR-StPO, 26. Aufl. 2013, § 358 Rn. 7 u. 16 f.;… Knauer / Kudlich , in: MüKo-StPO, 2019, § 358 Rn. 7, 10).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …

    Soweit der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 10. Januar 2007 (5 StR 305/06) eine durch das Schweizerische Bundesamt für Justiz ausgesprochene Beschränkung der Verwendung von im Rahmen der Rechtshilfe übersandten Unterlagen am Maßstab des Schweizer Rechts überprüft hat (insoweit in BGHSt 51, 202, 210 f. Rn. 31 f. nur teilweise abgedruckt), sind die dortigen Erwägungen nicht tragend.

    Auf die nachträglich durch die Schweiz erklärte Beschränkung kam es nicht mehr an, weil die verwendeten Unterlagen sich lediglich auf solchen Verfahrensstoff bezogen, in Bezug auf den bereits vor der entsprechenden Erklärung Teilrechtskraft eingetreten war (BGH, aaO, BGHSt 51, 202, 204 f. Rn. 9-12).

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …

    Sie entfaltet vielmehr innerprozessuale Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202 Rn. 10;… vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202 Rn. 12 f.) mit der Folge, dass die übernehmende Strafkammer insoweit nur noch eine Rechtsfolgenentscheidung und die dafür maßgeblichen Feststellungen zu treffen hat.
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. …

    Darin, dass das Revisionsgericht in seiner sich erst aus jener Senatsentscheidung ergebenden Besetzung nicht schon früher entschieden hat, liegt keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. zudem zur fehlenden Rechtsstaatswidrigkeit längerer Verfahrensdauer in umfänglichen und schwierigen Verfahren BGH NJW 2007, 853, 857).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art …

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06 (alt: 5 StR 299/03) -,.

    c) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 -,.

  • BGH, 17.12.2014 - StB 10/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim …

    Allerdings darf ein Gericht sachlich nur dann über einen Vorwurf befinden, wenn die Person, der gegenüber dieser erhoben wird, lebt (vgl. zum sogenannten Befassungsverbot allgemein BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 205;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Einl. Rn. 143).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in …

    (2) Der Senat braucht nicht zu klären, wie weit der Kreis der durch den Spezialitätsgrundsatz verbotenen Untersuchungshandlungen reicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, NStZ 2007, 345 mit abl.
  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein Verfahrenshindernis durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 168 f. mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 205 Rn. 14).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 304/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer …

  • OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14

    Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und …

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in …

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer …

  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 227/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet; keine Gegenvorstellung gegen …

  • OLG Zweibrücken, 14.09.2009 - 1 Ws 108/09

    Steuerstrafverfahren: Wiederaufnahme auf Grund einer vom Strafurteil abweichenden …

  • BGH, 07.01.2026 - 2 StR 557/25

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Angeklagten wegen …

  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07

    Dauerhaftes Verfahrenshindernis: Freispruch wegen Verjährung in einem …

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3331
OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06 (https://dejure.org/2006,3331)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.08.2006 - 9 U 6/06 (https://dejure.org/2006,3331)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. August 2006 - 9 U 6/06 (https://dejure.org/2006,3331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltssozietät: Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Sozietätsvertrages; Schadensersatzanspruch wegen verschwiegener Annahme der Sittenwidrigkeit des Vertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbliche Einschränkungen von Sozien nach Beendigung des Vertrages; Auslegung von Sozietätsverträgen zwischen Rechtsanwälten ohne ausdrückliche Beschränkung nachvertraglicher Tätigkeit; Abschluss eines sittenwidrigen Sozietätsvertrages; Rechte auf Schadensersatz; ...

  • Judicialis

    BGB § 705

  • BRAK-Mitteilungen

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • rechtsportal.de

    BGB § 705 § 823 Abs. 2
    Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Sozietätsvertrags - Schadenersatzanspruch wegen rechtswidrigen Verhaltens eines Sozius vor oder bei Beginn des Sozietätsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wettbewerbliche Einschränkungen von Sozien nach Beendigung des Vertrages; Auslegung von Sozietätsverträgen zwischen Rechtsanwälten ohne ausdrückliche Beschränkung nachvertraglicher Tätigkeit; Abschluss eines sittenwidrigen Sozietätsvertrages; Rechte auf Schadensersatz; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 853 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 65
  • ZIP 2007, 432
  • DB 2007, 1249
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.01.2006 - 9 U 92/05

    Wiederherstellung des versicherten Gebäudes - keine Modernisierung bei …

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2006 - 9 U 6/06
    Denn einerseits ist der Senat schon nicht überzeugt davon, dass die Beklagten bei Abschluss des Vertrages mit Betrugsvorsatz handelten (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2005, 9 U 92/05).

    Dies ist aber gerade nicht der Fall, da der Vertrag - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 9. Dezember 2005, 9 U 92/05) - tatsächlich mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren zustande gekommen ist.

  • KG, 12.11.2007 - 10 U 15/07
    Das Abwägungsergebnis steht im Einklang mit den bisherigen Entscheidungen beider Pressesenate des Kammergerichts (9. Zivilsenat, Urteile vom 1. September 2006 - 9 U 6/06 und 9 U 7/06; Urteil vom 1. September 2006 - 9 U 175/05 = ZUM-RD 2007, 549; Urteile vom 12. Januar 2007 - 9 U 164/06 und 9 U 234/06; Urteil vom 28, September 2007 - 9 U 93/07; 10. Zivilsenat, Urteil vom 6, Juli 2006 - 10 U 200/05; Beschluss vom 19, April 2007 -10 U 18/07; Beschluss vom 27. September 2007 -10 U 121/07).
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Rechtsprechung
   KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7963
KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
KG, Entscheidung vom 28.09.2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
KG, Entscheidung vom 28. September 2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BRAGO § 23; ; BRAGO § 52; ; ZPO § 92 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 2
    Vergleichsgebühr des Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren, Auslegung der Kostenregelung des Vergleichs

  • Wolters Kluwer

    Vergleichsgebühr des Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren; Auslegung der Kostenregelung des Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 853 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 212
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 15.04.1999 - 14 W 200/99

    Auslegung einer Kostenregelung im Vergleich Verfahrenskosten - Verkehrsanwalt

    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06
    Gesichtspunkte, die ausnahmsweise für eine andere Auslegung des Vergleichs sprechen könnten (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2000, 476), sind nicht ersichtlich, worauf im gerichtlichen Schreiben vom 3.8.2006 hingewiesen wurde.
  • OLG Brandenburg, 08.02.1999 - 8 W 42/99
    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06
    Denn bei der Auslegung dieser Kostenregelung ist der Grundsatz zu beachten, dass die Kosten für die Zuziehung mehrerer Rechtsanwälte in der Regel nur insoweit zu erstatten sind, als sie die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht übersteigen, § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO (vgl. Brandenburg, OLG, MDR 99, 1349).
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