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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23131
BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11 (https://dejure.org/2012,23131)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2012 - V ZR 94/11 (https://dejure.org/2012,23131)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11 (https://dejure.org/2012,23131)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    WEG § 14 Nr. 4, § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 4; BGB § 280

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum bzw. verzögerter Umsetzung entsprechender Sanierungsbeschlüsse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Nr 4 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 23 Abs 4 WoEigG, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB
    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum bzw. verzögerter Umsetzung entsprechender Sanierungsbeschlüsse

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 14, 21, 23, 27; BGB §§ 280, 286, 31, 89; ZPO § 260
    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen verzögerter Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Schadensersatz bei unterlassener Beschlussanfechtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines WEG-Beschlusses über die Zurückstellung einer Instandsetzung als Voraussetzung für den Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftung der WEG als Verband gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer bei verzögerter Instandsetzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 14 Nr. 4, § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 4; BGB § 280
    Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen; Verzögerung der Instandsetzung

  • rabüro.de

    Zum Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Beschlussfassung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 14 Nr. 4, § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 4; BGB § 280
    Ansprüche gegen die WEG bei verzögerter Instandsetzung von einzelnen Eigentümer beeinträchtigendem Gemeinschaftseigentum (hier: Hausschwamm)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines WEG -Beschlusses über die Zurückstellung einer Instandsetzung als Voraussetzung für den Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzögerter Beschluss über Instandsetzung: Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzögerte Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wird Beschluss zur Zurückstellung einer Instandsetzung einer Wohnung nicht angefochten, ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geschädigter Wohnungseigentümer muss gegen Verzögerung von Instandsetzung vorgehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geschädigter Wohnungseigentümer muss gegen Verzögerung von Instandsetzung vorgehen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    WEG: Ohne Beschlussanfechtung keine Schadensersatzansprüche!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung - kein Schadensersatz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen verzögerter Instandsetzung? (IMR 2012, 422)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2955
  • MDR 2012, 1276
  • NZM 2012, 685
  • ZMR 2012, 974
  • NZG 2012, 1146
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine …

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Die Wohnungseigentümer haben bei der Entscheidung darüber, in welchen Schritten sie eine sachlich gebotene Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durchführen, einen Gestaltungsspielraum (Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Dieses Treueverhältnis hat der Senat im Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband zu dem einzelnen Wohnungseigentümer anerkannt und daraus dessen Verpflichtung abgeleitet, dem Verband Schadensersatz zu leisten, wenn er seiner Verpflichtung zur Mitwirkung an der ordnungsmäßigen Verwaltung der Gemeinschaft nach § 21 Abs. 4 WEG nicht nachkommt (Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 175 f.).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Sie stellen aber zwei prozessual selbständige Ansprüche mit unterschiedlichen Streitgegenständen dar (Senat, Urteile vom 20. April 1990 - V ZR 282/88, BGHZ 111, 158, 166 und vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 249 jeweils für § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB), die in getrennten Rechtsstreiten geltend gemacht werden können.
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung …

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Ein Anspruch auf sofortige Durchführung einer bestimmten Maßnahme entsteht lediglich dann, wenn allein dieses Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08

    Zur Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Diese Zusätze haben unter den geschilderten Umständen den Charakter einer Selbstmahnung der Beklagten (dazu BGH, Urteile vom 17. Dezember 1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623 und vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/98, NJW 2009, 2600, 2602 Rn. 24).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei …

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Die Umsetzung obliegt nach § 27 Abs. 1 WEG dem Verwalter, der dem Verband auf Erfüllung und gegebenenfalls auf Schadensersatz haftet (Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 197/10, NJW-RR 2011, 1093 Rn. 20).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Diese Zusätze haben unter den geschilderten Umständen den Charakter einer Selbstmahnung der Beklagten (dazu BGH, Urteile vom 17. Dezember 1996 - X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622, 623 und vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/98, NJW 2009, 2600, 2602 Rn. 24).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen …

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Beide Ansprüche können in einem einheitlichen Rechtsstreit im Wege der Anspruchshäufung (§ 260 ZPO) geltend gemacht werden (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juli 1997, V ZR 48/96, NJW-RR 1997, 1374 für § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes …

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Sie stellen aber zwei prozessual selbständige Ansprüche mit unterschiedlichen Streitgegenständen dar (Senat, Urteile vom 20. April 1990 - V ZR 282/88, BGHZ 111, 158, 166 und vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 249 jeweils für § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB), die in getrennten Rechtsstreiten geltend gemacht werden können.
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach …

    Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats schließt die Bestandskraft eines Beschlusses den Einwand, er habe nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen, auch für einen Schadensersatzanspruch aus (Senat, Urteile vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219 und vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660, 2661 Rn. 16).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 83/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft: …

  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Wohnungseigentumssache: Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der …

  • LG Hamburg, 06.03.2009 - 318 T 99/08

    Kostenentscheidung nach Beschwerderücknahme im Wohnungseigentumsverfahren: …

  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch einzelner Wohnungseigentümer gegen die …

    Die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer trifft den Verwalter und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft; daher begründen Pflichtverletzungen des Verwalters, die sich auf die Durchführung von Beschlüssen beziehen, keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 13. Juli 2012, V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 17 ff.;… Urteil vom 25. September 2015, V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 15).

    Nachdem der Senat zunächst erwogen hat, dass der Verband gegenüber den Wohnungseigentümern aufgrund des verbandsrechtlichen Treueverhältnisses verpflichtet sein könnte, die Umsetzung gefasster Beschlüsse gegenüber dem Verwalter durchzusetzen (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 17 ff.), hat er später - ohne dass es hierauf entscheidend ankam - darauf verwiesen, dass dem Verband das Handeln des Verwalters in analoger Anwendung von § 31 BGB zuzurechnen sein könnte (Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 25;… vgl. auch Urteil vom 10. Februar 2017 - V ZR 166/16, NJW-RR 2017, 844 Rn. 14 a.E.); denn im Außenverhältnis zu Dritten ist anerkannt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft für schuldhaft pflichtwidriges organschaftliches Verhalten des Verwalters gemäß §§ 31, 89 BGB analog einzustehen hat (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 18 mwN).

    Von dem Bestehen einer solchen Pflicht ist der Senat verschiedentlich ausgegangen (vgl. Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 19;… Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 246/14, BGHZ 207, 40 Rn. 15).

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft wäre entweder selbst verpflichtet, den Verwalter zur Erfüllung seiner Pflicht anzuhalten, und haftete, wenn sie dem nicht nachkäme (so Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 19), oder ihr wäre das Verhalten des Verwalters in analoger Anwendung von § 31 BGB zuzurechnen (so Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 25).

    Rn. 17 bb) Aus der allgemeinen körperschaftlichen Treuepflicht lässt sich - anders, als es der Senat zunächst erwogen hat (vgl. Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 17 ff.) -, eine eigene Pflicht des Verbands zur Durchführung von Beschlüssen nicht herleiten.

    Rn. 30 (1) Wollte man eine solche Haftung nur dann aus der Treuepflicht ableiten, wenn der Beschluss den Zweck hat, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht (in diesem Sinne Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 19), wäre für den betroffenen Wohnungseigentümer schwer erkennbar, wann er (nur) von dem Verwalter und wann er (auch) von dem Verband Schadensersatz verlangen darf.

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Allerdings haben die Wohnungseigentümer insoweit einen Gestaltungsspielraum (vgl. Senat, Urteile vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8;… vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4); sie müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten und im Grundsatz auf die Leistungsfähigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht nehmen (vgl. BayObLG, NZM 2002, 531, 532;… Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 112).

    Der Senat hat dies hinsichtlich solcher Schäden, die - wie hier - durch eine unterbliebene Beschlussfassung entstehen, bislang offengelassen (Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 7).

    Rn. 25 dd) Eine Haftung des Verbands hat der Senat allerdings in seinem Urteil vom 13. Juli 2012 (V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 17 ff.) für solche Schäden bejaht, die durch die unterbliebene Umsetzung eines bereits gefassten Sanierungsbeschlusses entstehen.

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch …

    Deshalb sind sie berechtigt, Kosten und Nutzen einer Maßnahme gegeneinander abzuwägen und nicht zwingend erforderliche Maßnahmen ggf. zurückzustellen (vgl. Senat…, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8;… Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 10;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NZM 2018, 611 Rn. 9).

    Ein Anspruch auf Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme setzt nämlich voraus, dass nur ein ganz bestimmtes und sofortiges Vorgehen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat…, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 4; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8).

  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Wohnungseigentum: Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen …

    Lehnen die Wohnungseigentümer es durch Beschluss ab, eine Maßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum durchzuführen, die ein Wohnungseigentümer zur Behebung von Schäden an seinem Sondereigentum verlangt, und erhebt der Wohnungseigentümer Anfechtungsklage und zugleich eine auf die begehrte Maßnahme bezogene Beschlussersetzungsklage, so werden Schadensersatzansprüche wegen einer verzögerten Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht dadurch ausgeschlossen, dass er nachfolgende Vertagungsbeschlüsse nicht anficht (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 13. Juli 2012, V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11).

    Trifft die Wohnungseigentümer ausnahmsweise eine Mitwirkungspflicht, ihr Stimmrecht dergestalt auszuüben, dass die erforderlichen Maßnahmen der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums beschlossen werden, haften sie bei deren Verletzung nach § 280 Abs. 1 BGB (Klarstellung zu Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014, V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24 und Urteil vom 13. Juli 2012, V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 6).

    Anders liegt es aber jedenfalls dann, wenn nur die sofortige Vornahme einer bestimmten Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht und dies von einem Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt wird, der andernfalls Schäden an seinem Sondereigentum erleidet; hier ergibt sich eine Mitwirkungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer schon aus der gegenseitigen Treuepflicht (Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8 jeweils mwN).

    Soweit der Senat als Grundlage der Haftung der übrigen Wohnungseigentümer demgegenüber § 280 Abs. 1 und 2, § 286 BGB angeführt hat (Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 24; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 6), hält er daran nicht fest.

    Rn. 42 aa) Allerdings hat der Senat entschieden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen ausscheidet, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; vgl. auch Senat…, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

    Dass sich der Verwalter und die Wohnungseigentümer daran hielten, sei nicht pflichtwidrig (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11; Urteil vom 3. Februar 2012 - V ZR 83/11, ZWE 2012, 218, 219;… Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, NJW 2011, 2660 Rn. 16).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger …

    Die Vornahme konkreter Maßnahmen kann er dagegen nur verlangen, wenn sich das grundsätzlich bestehende Ermessen bei der Entscheidung über die Instandsetzung oder Instandhaltung (…dazu: Senat, Urteile vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10, NJW 2011, 2958 Rn. 8 und vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 8) auf null reduziert hat.

    Für Defizite bei der Umsetzung der gefassten Beschlüsse haftet dagegen allein der Verband (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 17 ff. …und Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 25).

    Liegt - wie hier - ein bestandskräftiger ablehnender Erstbeschluss vor, ist dieser nach § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 4 WEG die Grundlage der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, und zwar auch, wenn er inhaltlich falsch sein sollte (Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11).

    Er muss den Beschluss umsetzen und hat kein Recht, die Umsetzung abzulehnen, etwa weil er meint, der Anspruch bestehe nicht (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11, 19).

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss …

    Jedenfalls mit Rücksicht auf die auch dem Verband gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern bestehende Treuepflicht (Senat, Urteile vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, juris Rn. 19; vgl. auch Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, WM 2007, 132, 133) gilt dies auch dann, wenn es - wie hier - um Verträge geht, die der Verband mit einzelnen Mitgliedern geschlossen hat.
  • BGH, 20.04.2023 - I ZR 140/22

    Transportrecht: Schadensersatzanspruch; Entbehrlichkeit einer Mahnung bei …

    Auch unter dem Aspekt einer Selbstmahnung kann eine Mahnung entbehrlich sein, wenn der Schuldner die alsbaldige Leistung ankündigt, aber gleichwohl nicht leistet (…vgl. BGH, NJW-RR 1997, 622 [juris Rn. 13]; BGH…, Urteil vom 16. Januar 2008 - VIII ZR 222/06, NJW 2008, 1216 [juris Rn. 16];… Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132 [juris Rn. 24]; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 [juris Rn. 22]; zum Seefrachtrecht vgl. auch Bahnsen, RdTW 2021, 219, 220).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 43/19

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen …

    Anerkannt ist insoweit nur, dass ein nicht dem Verband angehörender Dritter diesen in Anspruch nehmen kann, wobei sich der Verband gemäß §§ 31, 89 BGB analog sowohl das schuldhaft pflichtwidrig organschaftliche Verhalten des Verwalters als auch das Organisationsverschulden der Wohnungseigentümer zurechnen lassen muss (vgl. AG München, ZWE 2014, 364; Jacoby, ZWE 2014, 9, 10; ders., ZWE 2017, 149, 155; Dötsch/Greiner, ZWE 2014, 343, 344 mwN; vgl. allgemein zur Anwendung der §§ 31, 89 BGB analog im Außenverhältnis zu Dritten auch Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 18;… Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 10).
  • BGH, 10.02.2017 - V ZR 166/16

    Wohnungseigentum: Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Anspruchs auf …

    Erleidet ein Wohnungseigentümer aufgrund einer Versorgungssperre einen Schaden und beruht dies auf der schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Durchsetzung der beschlossenen Wohngeldansprüche, kann ihm allerdings ein Schadensersatzanspruch gegen den Verband zustehen (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 17 ff. zu der unterbliebenen Umsetzung eines bereits gefassten Sanierungsbeschlusses; zur dogmatischen Begründung siehe Senat…, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 25).
  • LG Hamburg, 17.05.2017 - 318 S 89/16

    Wohnungseigentum: Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des …

    Diese können sich etwa gegen die übrigen Wohnungseigentümer richten, wenn diese schuldhaft zur Mängelbeseitigung erforderliche Beschlüsse nicht fassen (vgl. BGH…, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375, Rn. 21, zitiert nach juris), oder gegen den Verband gerichtet sein wegen "Defiziten" bei der Umsetzung der zur Mängelbeseitigung beschlossenen Maßnahmen (…vgl. BGH a.a.O., Rn. 25; Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, NJW 2012, 2955, Rn. 17 ff., zitiert nach juris).

    Rn. 53 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber aus dem mitgliedschaftlichen Treueverhältnis verpflichtet ist, den Verwalter zur unverzüglichen Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer anzuhalten (BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Der Verband ist jedenfalls dann dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber verpflichtet, diesen Anspruch gegenüber dem Verwalter durchzusetzen, wenn die gefassten Beschlüsse den Zweck haben, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht (BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, Rn. 19, zitiert nach juris).

    Rn. 62 Zu dem Pflichtenkreis der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer gehört es demgemäß, gefasste bestandskräftige Beschlüsse nach einem angemessenen Vorbereitungszeitraum durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 94/11, Rn. 23, zitiert nach juris).

  • LG München I, 31.03.2016 - 1 S 11890/14

    Gemeinschaftseigentum - Ursache für Schimmelbildung?

  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2017 - 13 S 128/16

    Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur …

  • LG Hamburg, 29.03.2017 - 318 S 162/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers …

  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …

  • LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines …

  • AG Hamburg-Blankenese, 08.01.2014 - 539 C 17/13

    Schimmel im Sondereigentum: Verwalter muss Ursache nachgehen!

  • AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14

    Verwalter ist kein Bauüberwacher!

  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 84/16

    Wohnungseigentum: Mietausfallschaden des Sondereigentümers wegen Instandsetzung …

  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter …

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei …

  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des …

  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche; …

  • LG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 S 36/20

    Verwalter weicht von Instandsetzungsbeschluss ab: Schadensersatzpflicht und kein …

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 S 103/19

    Beschlussersetzung für Herabsetzung einer Sicherheitsleistung wegen Lifteinbaus?

  • AG München, 18.04.2023 - 1294 C 14128/22

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner Wohnungseigentümer, Gemeinschaft der …

  • LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15

    Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?

  • AG Rosenheim, 05.05.2023 - 8 C 1598/21

    Beschlussfassung bei Untergemeinschaften

  • LG Hamburg, 22.12.2021 - 318 S 23/21

    Wohnungseigentumssache: Verzicht auf die Rechte aus dem angegriffenen Beschluss …

  • OLG Köln, 23.02.2023 - 18 U 30/22

    Erfolgsabhängige Zusatzvergütung für einen Vorstand

  • AG Bremen, 08.08.2014 - 29 C 20/14

    Wasserschäden am Sondereigentum: Keine Haftung der WEG gegenüber Eigentümer

  • LG Berlin, 02.02.2018 - 85 S 88/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verjährung des Erstattungsanspruchs eines …

  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 18/16

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers hinsichtlich des …

  • LG München I, 13.11.2014 - 36 S 28109/13

    Kamin, Rechtswidriger Einbau

  • AG Hamburg-St. Georg, 01.04.2022 - 980a C 43/20

    Unterbliebene Instandsetzungsmaßnahmen begründen Schadensersatz!

  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19

    Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung

  • LG Dortmund, 07.02.2023 - 1 S 116/22

    Beschlussersetzung durch das Gericht sowohl über das "Ob" als auch über das "Wie" …

  • LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16

    Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses; …

  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2023 - 13 S 109/22

    Welches Recht ist anzuwenden? Zeitpunkt der Pflichtverletzung ist entscheidend!

  • AG München, 03.12.2020 - 483 C 249/20

    Keine Berechtigung des WEG-Verwalters zur Auftragserteilung bei Defekt einer …

  • AG Hamburg-St. Georg, 07.09.2018 - 980b C 77/16

    Wohnungseigentümerhaftung für schuldhaft verzögerte Instandsetzungen

  • LG Hamburg, 10.03.2017 - 318 S 76/16

    Wohnungseigentumsrecht: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf …

  • AG Ratingen, 04.04.2018 - 8 C 298/17

    Kann einzelner Eigentümer Schadensersatz vom Verwalter verlangen?

  • LG München I, 07.11.2013 - 36 S 16560/12

    WEG-Beschluss wird über Jahre nicht umgesetzt: Verzugsschaden

  • AG München, 02.07.2025 - 1292 C 17918/24

    Wohnungseigentum, Feststellungsinteresse, Schadensersatzanspruch, …

  • AG Bremen-Blumenthal, 28.10.2016 - 44 C 2041/16

    Nur Verband kann Verwalter zur Durchführung der Beschlüsse anhalten!

  • AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20

    Pflicht zur Wiederherstellung von Markierungen

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