Rechtsprechung
| BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 2 BRAO, § 59c Abs 2 BRAO
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung - rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 2 BRAO, § 59c Abs 2 BRAO
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Substantiierung - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG zur Rechtsanwaltschaft
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzulässigkeit der Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Keine Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft als GmbH & Co. KG
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 2 Abs. 2; HGB § 161 Abs. 1
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG zur Rechtsanwaltschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Rechtsanwaltsgesellschaft als GmbH & Co. KG!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Anwalts-GmbH & Co. KG weiterhin nicht eintragungsfähig
Besprechungen u.ä.
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- AGH Bayern, 15.11.2010 - BayAGH I - 1 - 1/10
- BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10)
- BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 993
- ZIP 2012, 367
- AnwBl 2012, 192
- NZG 2012, 343
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Rechtsanwaltsberuf
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Solchen Gefahren zu wehren, ist im Interesse der Rechtspflege und des Ansehens der Rechtsanwaltschaft geboten und erkennbares Ziel des § 2 Abs. 2 BRAO (vgl. BVerfGE 87, 287 ).Es ist dazu geeignet und auch erforderlich, die Berufsbezeichnung des Rechtsanwalts nicht zu einem bloßen Titel werden zu lassen (BVerfGE 87, 287 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entscheidung darauf beruht, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (BVerfGE 1, 418 ; 7, 198 ; 18, 85 ). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Unterschiede oder Gemeinsamkeiten gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeiten wären näher darzulegen gewesen; denn die freien Berufe sind gegenüber den Gewerbetreibenden weiterhin durch eine Reihe von Besonderheiten in der Ausbildung, der staatlichen und berufsautonomen Regelung ihrer Berufsausübung, ihrer Stellung im Sozialgefüge, der Art und Weise der Erbringung ihrer Dienstleistungen und auch des Einsatzes der Produktionsmittel Arbeit und Kapital geprägt (vgl. BVerfGE 120, 1 ). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Maßgeblich kann indes nur die Gesellschaft selbst sein, weil sie eine eigene, von den Zulassungen der dahinterstehenden Berufsträger unabhängige, berufsrechtliche Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft erstrebt (vgl. BVerfGE 102, 197 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entscheidung darauf beruht, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat (BVerfGE 1, 418 ; 7, 198 ; 18, 85 ). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Er muss substantiiert darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert; die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 108, 370 ). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ). - BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10
Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2011 - AnwZ (Brfg) 18/10 -, b) das Endurteil des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 15. November 2010 - BayAGH I - 1/10 -, c) den Bescheid der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München vom 12. Januar 2010 . - BGH, 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03
Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH wegen Umwandlung in eine AG
Auszug aus BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei den §§ 59c ff. BRAO um rechtsformunabhängige, generell notwendige Voraussetzungen für die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2005 - AnwZ (B) 27/03, 28/03 -, NJW 2005, S. 1568 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Kommunale Wählervereinigungen
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R
Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit …
Zwar bedarf es nicht immer eines ausdrücklichen gesetzlichen Verbots bestimmter vertrags(zahn)ärztlicher Tätigkeiten, sondern es reicht, dass sich ein solches Verbot durch Auslegung von Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens und ohne Verletzung der anerkannten Auslegungsgrundsätze ergibt (BSGE 111, 240 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 25, RdNr 25 unter Bezugnahme auf BVerfG <Kammer> vom 6.12.2011 - 1 BvR 2280/11 - NJW 2012, 993, 994 f = Juris RdNr 19). - BGH, 15.07.2014 - II ZB 2/13
Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft mit …
Rn. 21 e) Auch das Bundesverfassungsgericht - jedenfalls versteht der Senat den Nichtannahmebeschluss vom 6. Dezember 2011 (1 BvR 2280/11, ZIP 2012, 367 ff.) in diesem Sinne (…ebenso Timmer in Hense/Ulrich/Maxl, WPO, 2. Aufl., § 27 Rn. 10) - geht davon aus, dass § 49 Abs. 2 StBerG und § 27 Abs. 2 WPO spezielle Regelungen gegenüber § 105 Abs. 1, § 161 HGB darstellen.Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht (im Gegensatz zu BGH…, Urteil vom 18. Juli 2011 - AnwZ (Brfg) 18/10, ZIP 2011, 1664 Rn. 25) angenommen, dass es der GmbH & Co. KG freistehe, statt als Rechtsanwalts GmbH & Co. KG "im Rahmen der berufsrechtlichen Anforderungen eine Zulassung als Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungs-Kommanditgesellschaft zu erhalten, wenn sie sich wegen ihrer Treuhandtätigkeit in das Handelsregister eintragen lässt" (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 1 BvR 2280/11, ZIP 2012, 367 Rn. 16 aE).
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 47/11 R
Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Ausübung der Tätigkeit …
In der vom BVerfG (Kammerbeschluss vom 6.12.2011 - 1 BvR 2280/11 - NJW 2012, 993) entschiedenen Konstellation liege ein solches auf der Hand: § 2 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung statuiere, dass der Rechtsanwalt kein Gewerbe ausführe, § 161 Abs. 1 Handelsgesetzbuch normiere demgegenüber, dass die Kommanditgesellschaft (KG) ein Handelsgewerbe betreibe.Es reicht insoweit aus, wenn ein solches Verbot durch Auslegung von Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens und ohne Verletzung der anerkannten Auslegungsgrundsätze gewonnen werden kann (BVerfG <Kammer> vom 6.12.2011 - 1 BvR 2280/11 - NJW 2012, 993, 994 f = Juris RdNr 19).
- OLG Braunschweig, 17.12.2021 - 3 W 48/21
Beschwerde gegen die Feststellung einer Fiskuserbschaft; Funktionell zuständiger …
Bei den beiden Gesellschaften handelt es sich schon aufgrund ihrer Rechtsform ersichtlich nicht um Rechtsanwaltsgesellschaften im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 FamFG, denn solche können nicht in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zugelassen werden (BGH…, Urteil vom 18. Juli 2011 - AnwZ (Brfg) 18/10 -, NJW 2011, S. 3036; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2011 - 1 BvR 2280/11 -, NJW 2012, S. 993). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 11 KA 102/14
Sonderbedarfszulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag
Ein solches Verbot lässt sich auch nicht durch Auslegung von Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens nach anerkannten Auslegungsgrundsätze gewinnen (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 47/11 R - unter Bezugnahme auf BVerfG (Kammer) vom 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11 -).Dabei muss sich das Verbot zumindest durch Auslegung von Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens nach anerkannten Auslegungsgrundsätze sicher gewinnen lassen (BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 47/11 R - unter Bezugnahme auf BVerfG (Kammer) vom 06.12.2011 - 1 BvR 2280/11 - BSG, Urteil vom 15. August 2012 - B 6 KA 47/11 R -).
- KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12
Gesellschaftsumwandlung: Formwechsel einer Steuerberatungs- und …
Voraussetzung ist aber gemäß § 49 Abs. 2 StBerG bzw. § 27 Abs. 2 WPO, dass sie wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden ist (vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 06.12.2011, 1 BvR 2280/11, NJW 2012, 993, 994).Selbst wenn diese Tätigkeiten nunmehr eine Eintragung als KG gestatteten, wobei nach der herkömmlichen Auffassung auf den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 18.07.2011, AnwZ 18/10, zitiert nach juris, Rn. 17 ff, 24, vorgehend zu BVerfG, 06.12.2011, 1 BvR 2280/11; BayObLG, NZG 2002, 718;… MK-HGB/ Karsten Schmidt, 3. Aufl. 2010, § 1 Rn. 35;… Henssler, a.a.O., S. 1129), kann diese Eintragung nicht im Wege der Umwandlung gegen den Wortlaut der §§ 49 Abs. 2 StBerG, 27 Abs. 2 WPO erreicht werden.
- OLG Zweibrücken, 21.01.2016 - 3 W 136/15
Handelsregisterverfahren: Aussetzung zur Vorlage an das Landesverfassungsgericht …
Vielmehr steht es der Gesellschaft frei, auch nichtgewerbliche, insbesondere freiberufliche Tätigkeiten zu entfalten, wenngleich der Verband durch die (gemäß § 11 Abs. 1 GmbHG konstitutiv wirkende) Handelsregistereintragung qua Rechtsform auch in diesen Fällen als Handelsgesellschaft gilt (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und deshalb den Regelungen für (gewerblich tätige) Kaufleute unterliegt (§§ 6 Abs. 1 und 2, 1 Abs. 1 und 2 HGB); anders verhält es sich nur für den zum Streitfall entgegengesetzten Fall, dass eine freiberufliche Tätigkeit in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft ausgeübt werden soll (BGH, Urteil vom 18. Juli 2011, Az. AnwZ (Brfg) 18/10, nach Juris; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2280/11; nach Juris).Indes entspricht es herkömmlicher verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass sich dahingehende Regelungen auch durch Auslegung von Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens und ohne Verletzung der anerkannten Auslegungsgrundsätze ergeben können (s. insoweit BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2280/11; nach Juris).
- LSG Sachsen, 24.04.2012 - L 3 AS 569/10
Begriff des Rechtsanwaltes; Beiordnung eines Rechtsanwaltes; …
Er hat dann darüber zu befinden, ob die Rechtsanwaltsgesellschaft oder Rechtsanwalts-GmbH im Sinne der §§ 59c ff. BRAO, die Partnerschaftsgesellschaft, die Rechtsanwaltssozietät, aber auch weitere Zusammenschlüsse wie die Rechtsanwalts-AG (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ta 12/10 - JURIS-Dokument) oder eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 1 BvR 2280/11 - NJW 2012, 993 ff.) im Rahmen einer Prozesskostenhilfebewilligung beigeordnet werden können.
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