Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 100a StPO; § 24 StPO; § 4 Abs. 1 StPO
Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter Hintergrundgeräusche und -gespräche): Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des abgelehnten Richters: Beteiligung an einem Schuldspruch in einem abgetrennten Verfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Telefonüberwachung: Verwertung von Hintergrundgeräuschen und -geprächen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 100a StPO
Telefonüberwachung: Verwertung von Hintergrundgeräuschen und -geprächen - IWW
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Vortätigkeit beim Hinzutreten besonderer Umstände; Verwertbarkeit von sog. Hintergrundgesprächen oder Raumgesprächen bei Überwachung der Telekommunikation
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24 Abs. 2 ; StPO § 100a
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Vortätigkeit beim Hinzutreten besonderer Umstände; Verwertbarkeit von sog. Hintergrundgesprächen oder Raumgesprächen bei Überwachung der Telekommunikation - datenbank.nwb.de
Telefonüberwachung: Verwertung von Hintergrundgeräuschen und -gesprächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verwertbarkeit von Hintergrund- oder Raumgesprächen bei Überwachung der Telekommunikation
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Raum-/Hintergrundgespräch bei der TKÜ: Verwertbar
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ablehnung: Vorbefassung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Telekommunikationsüberwachung - und die Verwertbarkeit von Raumgesprächen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsbegründung in Strafsachen - und der erforderliche Vortrag bei Verfahrensrügen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vorbefassung des Strafrichters
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Richterablehnung und Verwertung von TKÜ
Verfahrensgang
- LG Landshut, 28.06.2017 - J KLs 502 Js 7496/17
- BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2812
- NStZ 2018, 550
- StV 2018, 772 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; rechtsfehlerhafte Zurückweisung …
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
aa) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters i.S.v. § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 19 …und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN).Das gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch ergeht, zu dem sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen den oder die früheren Angeklagten später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (…BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 …und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20 …und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN;… siehe auch Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 24 sowie Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222).
Das ist jedoch stets zur Begründung von Befangenheit ungeeignet (…vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 f. …und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
- BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Das gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch ergeht, zu dem sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen den oder die früheren Angeklagten später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (…BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 …und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.;… Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.;… etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20 …und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN;… siehe auch Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 24 sowie Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222).
Das ist jedoch stets zur Begründung von Befangenheit ungeeignet (…vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 f. …und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.;… Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
- BGH, 30.06.2010 - 2 StR 455/09
Erfolgreiche Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit; Abtrennung des …
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Das gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch ergeht, zu dem sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen den oder die früheren Angeklagten später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (…BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.;… Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.;… etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20 …und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN; siehe auch Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 24 sowie Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222).
Das ist jedoch stets zur Begründung von Befangenheit ungeeignet (…vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 f. und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.;… Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
- BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13
Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem …
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
aa) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters i.S.v. § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.;… etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 19 und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN).Dies wird etwa angenommen, wenn Äußerungen in früheren Urteilen unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.;… etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20 und vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373 Rn. 12 jeweils mwN;… siehe auch Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 24 sowie Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222).
- BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05
Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Das gilt auch dann, wenn Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung abgetrennt werden und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch ergeht, zu dem sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen den oder die früheren Angeklagten später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 …und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.;… Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).Das ist jedoch stets zur Begründung von Befangenheit ungeeignet (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864, 2866 Rn. 20 f. …und vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 f.;… Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f. Rn. 20; siehe auch Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Wie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts näher dargelegt, trägt die Revision aber keine Tatsachen vor, aus denen sich die rechtzeitige Erhebung des Widerspruchs vor dem durch § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt (dazu BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 225 f.) ergibt. - BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Auf der Grundlage des erfolgten Revisionsvortrags lägen zudem die Voraussetzungen der Besorgnis der Befangenheit der beiden abgelehnten Richter nicht vor, was der Senat nach Beschwerdegrundsätzen geprüft hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14, NStZ 2016, 164, 166 Rn. 30). - BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
Überwachung von "Hintergrundgesprächen" (Telekommunikationsüberwachung; …
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Danach darf bei durch § 100a StPO gerechtfertigter Aufzeichnung eines Telefongesprächs das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gepräche verwertet werden (BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 1 StR 169/08, NStZ 2008, 473 f. mwN;… siehe auch KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 100a Rn. 54). - BGH, 07.03.2006 - 1 StR 534/05
Verwertung gemäß § 100a StPO aufgezeichneter Telefongespräche, die auf …
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Insbesondere trägt die Revision, obwohl nach ihrem Vorbringen ermittlungsrichterliche Anordnungsentscheidungen zur Überwachung der Telekommunikation getroffen worden waren, keine Verfahrenstatsachen vor, die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob im Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse die Voraussetzungen für eine solche Überwachung vorgelegen haben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 534/05, StV 2008, 63, 64 und vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117). - BGH, 24.10.2006 - 3 StR 370/06
Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Untersuchungshaft (Frankreich; 1:1)
Auszug aus BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Insbesondere trägt die Revision, obwohl nach ihrem Vorbringen ermittlungsrichterliche Anordnungsentscheidungen zur Überwachung der Telekommunikation getroffen worden waren, keine Verfahrenstatsachen vor, die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob im Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse die Voraussetzungen für eine solche Überwachung vorgelegen haben (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 534/05, StV 2008, 63, 64 und vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 370/06, NStZ 2007, 117).
- BGH, 04.06.2024 - 2 StR 51/23
Erfolgreiche Richterablehnung nach nicht eingehaltener Vereinbarung eines …
Das Verfahrensgeschehen, auf dessen Grundlage der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hat, ob das Ablehnungsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 25. Oktober 2023 - 2 StR 195/23, Rn. 21; Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, Rn. 4;… vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21, NStZ 2023, 168, 170 Rn. 47), ist geeignet, die Besorgnis der Befangenheit gegen die abgelehnte Vorsitzende zu begründen. - BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an …
bb) Die von den Revisionen vorgetragenen Tatsachen, aufgrund derer allein der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hat, ob das Ablehnungsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen worden ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, juris Rn. 4), sind auch mit Blick auf neuere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht geeignet gewesen, die Besorgnis der Befangenheit gegen die abgelehnten Richter zu begründen.(1) Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters ist, sofern sie nicht den Tatbestand eines gesetzlichen Ausschlussgrundes erfüllt, regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne des § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56; Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550;… vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Rn. 19 mwN;… Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 Rn. 23; Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
Das gilt selbst dann, wenn - wie hier - das Verfahren gegen einzelne Angeklagte zur Verfahrensbeschleunigung oder aus sonstigen Gründen abgetrennt wird und in dem abgetrennten Verfahren ein Schuldspruch gegen frühere Mitangeklagte wegen eines auch die verbliebenen Angeklagten betreffenden Tatgeschehens mit Feststellungen ergeht, zu denen sich das Gericht im Ursprungsverfahren gegen diese später ebenfalls noch eine Überzeugung zu bilden hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550;… Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vortätigkeit 3 Rn. 13;… Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Rn. 20 mwN;… Urteile vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 Rn. 24;… vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 Rn. 20; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034, 3036).
Dies ist etwa anzunehmen, wenn Ausführungen in dem Urteil gegen die früheren Mitangeklagten in dem abgetrennten Verfahren unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten oder wenn ein Richter sich bei seiner Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (st. Rspr.; s. etwa BGH…, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 56; Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186, 187; vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46;… vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 Rn. 20;… Urteile vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 Rn. 24;… vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 Rn. 20; Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221 f.).
- BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22
Bankrott (Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensbestandteile: Begriff …
Unabhängig davon konnte die Strafkammer - was der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hat (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 Rn. 4 mwN) - das Ablehnungsgesuch schon deswegen verwerfen, weil es nicht unverzüglich (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StPO) angebracht worden war.
- BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23
Besorgnis der Befangenheit (Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten: …
Das feststehende Verfahrensgeschehen, auf dessen Grundlage der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hat, ob das Ablehnungsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, Rn. 4;… vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21, NStZ 2023, 168, 170 Rn. 47), ist geeignet, die Besorgnis der Befangenheit gegen die abgelehnte Schöffin zu begründen. - BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21
Unzureichender Vortrag bei der Rüge der Mitwirkung eines wegen Vorbefassung …
b) Dessen hätte es aber bedurft (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. zur Unzulässigkeit schon des Antrags gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO BGH, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252; Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120).Eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne von § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520; vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. auch EGMR, Urteil vom 10. August 2006 - Nr. 75737/01, StraFo 2006, 406).
Etwas anderes gilt nach innerstaatlicher Rechtsprechung nur dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Besorgnis rechtfertigen, der Richter sei nicht bereit, sich von seiner bei der Vorentscheidung gefassten Meinung zu lösen, etwa wenn er unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschlüsse vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519, 520 f.; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13; vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550;… vgl. auch EGMR aaO).
- KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten …
Der Revisionsbegründung ist der Inhalt des der Telekommunikationsüberwachung zugrundeliegenden richterlichen Beschlusses nicht zu entnehmen, sodass der Senat nicht prüfen kann, ob im Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse die Voraussetzungen für eine solche Überwachung vorgelegen haben (vgl. BGH NStZ 2018, 550 m.w.N.; NStZ 2008, 230). - BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22
Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere …
c) Die von der Revision vorgetragenen Tatsachen, auf deren Grundlage der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hat, ob das Ablehnungsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen worden ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21, NStZ-RR 2022, 345, 347; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 Rn. 4), sind - auch mit Blick auf neuere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - nicht geeignet gewesen, die Besorgnis der Befangenheit gegen die abgelehnte Richterin zu begründen.aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, sofern sie nicht den Tatbestand eines gesetzlichen Ausschlussgrundes erfüllt, regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Richters im Sinne des § 24 Abs. 2 StPO zu begründen, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen, die diese Besorgnis rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21, NStZ-RR 2022, 345, 347;… Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 56; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; jew. mwN).
Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in einem früheren Urteil unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über den jetzigen Angeklagten enthalten oder ein Richter sich in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 3 StR 181/21, NStZ-RR 2022, 345, 348;… Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 56; Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186, 187; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; jeweils mwN).
- BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)
Der Revisionsführer nimmt zur Begründung seines Vorbringens auf Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 30. September 2016, vom 25. November 2016, vom 1. und vom 23. Februar 2017, vom 16. März 2017 und vom 17. Mai 2017 Bezug, die eine Vielzahl von Anschlüssen zum Gegenstand haben, sowie auf Verwertungswidersprüche vom 17. August 2018 und vom 12. November 2018, ohne diese jedoch vollständig vorzulegen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 Rn. 18 …und vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 Rn. 4 mwN;… KK-Bruns, StPO, 8. Aufl., § 100a Rn. 70;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 100a Rn. 39). - BGH, 27.04.2021 - 5 StR 57/21
Verwerfung der Revision als unbegründet
Deshalb hätte die Revision im Einzelnen darlegen müssen, dass die erhobenen Verwertungswidersprüche nicht nur bezüglich der Inaugenscheinnahme der jeweiligen Telefonate, sondern auch bezüglich der Vernehmungen der hierzu gehörten Beamten rechtzeitig, also im zeitlichen Rahmen des § 257 StPO, erfolgt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 Rn. 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 19 A 397/18
Wertung des Verfassens eines E-Books über die islamische Geistheilung (Ruqia) mit …
Rn. 14 Vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 -, juris, Rn. 21.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
WaffG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abs. 2 Unterabs. 3 Nr. 2 und 2.1, § 45 Abs. 2
Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung; Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose; Mitwirkung an Gewalttätigkeiten; Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen; Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Zugehörigkeit zu einer ...
- rechtsinformationen.bund.de
Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins; freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Gewaltausübung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 10 Abs 4 S 4 WaffG 2002, Anl 2 Abs 2 UAbs 3 Nr 2 WaffG 2002, Anl 2 Abs 2 UAbs 3 Nr 2.1 WaffG 2002
Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins; freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Gewaltausübung - Wolters Kluwer
Begründung der Versagung und des Widerrufs des Kleinen Waffenscheins mit der freiwilligen Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Nachweisliche Gewaltausübung als prägendes Strukturmerkmal des Motorradclubs "Outlaws MC Germany"
- doev.de
Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins
- ra.de
- rechtsportal.de
Begründung der Versagung und des Widerrufs des Kleinen Waffenscheins mit der freiwilligen Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Nachweisliche Gewaltausübung als prägendes Strukturmerkmal des Motorradclubs "Outlaws MC Germany"
- datenbank.nwb.de
Versagung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins; freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe; Gewaltausübung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein kleiner Waffenschein bei Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Widerruf des Kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zu gewaltbereiter Gruppe
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 16.11.2016 - 5 K 4670/15
- VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
- BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2812
- DÖV 2018, 916
Wird zitiert von ... (67) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
Die Versagung und der Widerruf des Kleinen Waffenscheins können auf die freiwillige Zugehörigkeit zu einer organisierten Gruppe gestützt werden, wenn die Gewaltausübung ein prägendes Strukturmerkmal dieser Gruppe darstellt und ein Mitglied jederzeit in deren Gewalttätigkeiten hineingezogen werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105).Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr;… vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17; vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 …und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:171116U6C36.15.0] - BVerwGE 156, 283 Rn. 15).
Hinzukommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - NJW 2015, 3594 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 11 ff.).
- BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15
Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr;… vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17;… vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:171116U6C36.15.0] - BVerwGE 156, 283 Rn. 15).Es gilt uneingeschränkt auch für den Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und damit für Erteilung und Widerruf des Kleinen Waffenscheins (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15).
- BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen, …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17;… vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280115U6C1.14.0] - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 …und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:171116U6C36.15.0] - BVerwGE 156, 283 Rn. 15). - BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14
Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18
Rn. 4 Damit hat der Kläger einen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht aufgezeigt (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 20 A 2384/20
Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln
Rn. 34 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris, Rn. 6 und 8, m. w. N., und Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 20 B 1740/19 -, juris, Rn. 9, m. w. N. - OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
"Reichsbürger" müssen Waffen abgeben
Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…st. Rspr. des BVerwG, u.a. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17 und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6). - VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsschutzrechtlicher Einstufung …
Rn. 6 a) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) - c) WaffG Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sorgfaltsanforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition nicht beachten werden, etwa diese Gegenstände missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, nicht sorgfältig verwahren oder nicht berechtigten Personen überlassen werden, (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - 6 S 2193/19 -, VBlBW 2022, 67 ).Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19
Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen
Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…st. Rspr. des BVerwG, u.a. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17 und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).Rn. 32 Der dargelegte Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose gilt für alle im Waffengesetz vorgesehenen Erlaubnisse und damit auch für die Erteilung und den Widerruf des Kleinen Waffenscheins (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 8;… Urteil des Senats vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17 -, juris, Rn. 26 ).
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des …
Dabei darf für die Frage der Zuverlässigkeit auf die Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, da sie den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes konkretisiert (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176 -, juris Rn. 11;… Gerlemann, in: Steindorf, WaffG, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 5; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).Rn. 22 Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sorgfaltsanforderungen für den Umgang mit Waffen und Munition nicht beachten werden, etwa diese Gegenstände missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, nicht sorgfältig verwahren oder nicht berechtigten Personen überlassen werden, § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a bis lit. c WaffG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).
Hinzukommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe - selbst wenn es dies persönlich nicht anstreben sollte oder sogar für sich vermeiden wollte - aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ;… Beschluss vom 15.02.2019 - 6 B 153.18 -, juris Rn. 7).
Die maßgeblichen Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ; Beschluss vom 15.02.2019 - 6 B 153.18 -, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig
Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, zuletzt Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17 und insoweit auch Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).Der dargelegte Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose gilt für alle im Waffengesetz vorgesehenen Erlaubnisse und damit auch für die Erteilung und den Widerruf des Kleinen Waffenscheins (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 8).
Hinzu kommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris, Rn. 7).
Davon, dass die Bereitschaft, unter bestimmten Umständen Gewalt auszuüben, ein prägendes Strukturmerkmal der Gruppe darstellt, kann ausgegangen werden, wenn gewaltsame Angriffe auf Außenstehende oder gewalttätige Auseinandersetzungen in der Vergangenheit zum spezifischen Erscheinungsbild der Gruppe gehört haben (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris, Rn. 7).
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank
Somit verlangt die Zuverlässigkeitsprüfung, soweit der Gesetzgeber nicht anders entschieden hat (vgl. insoweit § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG), für die Handhabung des Merkmals der Zuverlässigkeit die Vornahme einer Prognose (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.2018 - 6 B 79.18 - juris Rn. 6). - VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen …
Hinzukommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, …und Urteil vom 28.01.2015, a.a.O.).Dass keine Anhaltspunkte für eine herausgehobene Funktion des Klägers bestehen und aktuell auch kein (besonderes) regionales Gewaltpotential der örtlichen Organisationseinheit der Hells Angels aktenkundig sein mag, führt angesichts der streng hierarchischen Struktur des HAMC ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Gremium MC" auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 - …und Urteile vom 18.10.2018, a.a.O. und vom 22.08.2018 - 4 K 3040/16 -, jeweils m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17, 7 A 11749/17 und 7 A 11750/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 6 B 153.18, 6 B 155.18 und 6 B 156.18 -, jeweils juris; demgegenüber eine Prüfung des konkreten Charters bzw. der individuellen Angaben des jeweiligen Klägers vornehmend: VG Freiburg, Urteil vom 24.07.2018 - 9 K 8114/17 - VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, jeweils juris).
Die Prognose hat sich vielmehr an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Urteile vom 28.01.2015, a.a.O., vom 30.09.2009 - 6 C 29.08 -, juris, vom 17.11.2016 - 6 C 36.15 -, BVerwGE 156, 283 und Beschluss vom 10.07.2018, a.a.O.).
Rn. 30 Die Zuverlässigkeit ist waffenrechtlich auf der Grundlage des § 5 WaffG einheitlich zu beurteilen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018, a.a.O.), so dass es insoweit entgegen der Auffassung des Klägers nicht darauf ankommt, ob die Verfügung wie hier auf § 41 WaffG oder aber auf § 45 WaffG (Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wie im zugrundeliegenden Sachverhalt des BVerwG…, Urteil vom 28.01.2015, a.a.O.) gestützt wurde.
Tritt dieser Fall ein, liegt es wiederum nicht fern, dass das Mitglied hierbei - ob beabsichtigt oder unter dem Druck der Situation - im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c WaffG Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder Nichtberechtigten überlassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 …und Beschluss vom 15.02.2019 - 6 B 155.18 -, jeweils a.a.O.; Beschluss vom 10.10.2018 - 6 B 79.18 -, juris; VG Karlsruhe…, Urteil vom 22.08.2008, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2025 - 4 LB 37/23
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach Teilnahme an einer Demonstration im …
Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG ist für den Kleinen Waffenschein lediglich der Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG) entbehrlich, die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG hat hingegen uneingeschränkt zu erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - juris Rn. 8; VGH München…, Beschluss vom 30. September 2020 - 24 ZB 19.1931 -, juris Rn. 15;… Beschluss des Senats vom 11. September 2023 - 4 LA 96/21 -, juris Rn. 12 ).Im Falle von Rockergruppen stellt das Bundesverwaltungsgericht darauf ab, dass das einzelne Mitglied der Gruppe aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (BVerwG…, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 11 ff. und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris Rn. 7).
- BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21
Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche …
Nach diesem materiell-rechtlichen Ansatz sind in einer Fallgestaltung, wie sie nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hier besteht, in erster Linie die Strukturmerkmale der Gruppe und nicht die konkrete Persönlichkeitsstruktur des jeweiligen Mitglieds entscheidend (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2019 - 6 B 153.18 - juris Rn. 7 und - 6 B 155.18 - juris Rn. 7, jeweils unter Bezug auf: BVerwG…, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 7).Nach dieser Rechtsprechung finden die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse (…hierzu: BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 6 ff., - 6 C 2.14 - juris Rn. 6 ff. und - 6 C 3.14 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 4 ff.;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 13 ff.), sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (BVerwG…, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 102 Rn. 31, 33, 35).
Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17…, vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105 Rn. 17 …und vom 17. November 2016 - 6 C 36.15 - BVerwGE 156, 283 Rn. 15; Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113 Rn. 6;… Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - BVerwGE 166, 45 Rn. 16).
In Anbetracht dessen liegt auf der Hand, dass sich auch in Bezug auf das Verbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kein Hinderungsgrund dafür herleiten lässt, eine negative Zuverlässigkeitsprognose unter den dargestellten Voraussetzungen darauf zu stützen, dass sich eine Person freiwillig in einem gewaltaffinen Umfeld bewegt, in dessen Gewaltausübung sie aufgrund des gruppenspezifischen Loyalitätsdrucks jederzeit hineingezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 113, Rn. 11).
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2024 - 6 S 1171/23
Reichsbürger; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; unklarer Tatsachenhintergrund …
- OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 508/23
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und des Jagdscheins wegen persönlicher …
- VG Neustadt, 07.01.2019 - 5 K 836/18
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Reichsbürger-Vorwurfs rechtswidrig
- VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20
Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe
- VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
Sofortige Sicherstellung von Waffen bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22
Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum …
- VG Karlsruhe, 22.08.2018 - 4 K 3040/16
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds in einer örtlichen …
- OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23
Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe; …
- VG München, 12.06.2024 - M 7 K 23.1219
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2025 - 7 A 10038/25
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Mitglied im Verein "Rote Hilfe e.V."
- VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737
Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der …
- VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16
Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition
- VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 9 K 5923/24
Widerruf; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Wohlverhaltensfrist; Gesinnung; Indizien; …
- OVG Bremen, 30.04.2026 - 1 B 286/25
Erfolgreiche Beschwerde der erstinstanzlich unterlegenen Antragsgegnerin - …
- VG Düsseldorf, 18.09.2024 - 22 L 1895/24
Große Magazine, Aufbewahrung, Aufbewahrungsverstoß, verbotene Waffe, …
- VGH Bayern, 08.12.2021 - 24 ZB 20.1495
Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - "Reichsbürgerbewegung"
- VG Karlsruhe, 18.10.2018 - 12 K 6041/17
Waffenrechtliche Untersagung des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und …
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 542/18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines den Jihad billigenden Unterstützers
- BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 156.18
Klage gegen die Aufhebung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253
Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2026 - 3 M 82/26
Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis - …
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 1 S 315/19
Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarte und kleinem Waffenschein
- VGH Bayern, 11.08.2022 - 24 B 20.1363
Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines Angehörigen der Reichsbügerszene
- VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse eines Prospect der Hells Angels
- BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 153.18
Klage gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen
- VG Münster, 19.02.2024 - 1 L 777/23
Ablehnung, Aggressivität, Anhörung, Anhörungsmangel, Antrag auf Ausstellung einer …
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251
Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen …
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496
Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur …
- VG Freiburg, 17.07.2019 - 6 K 4503/18
Widerruf einer Waffenbesitzkarte von mutmaßlichem Reichsbürger
- VG Sigmaringen, 27.03.2025 - 7 K 3232/24
Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; erlaubnispflichtige Waffen; waffenrechtliche …
- VG Düsseldorf, 08.07.2026 - 22 K 5973/24
- VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 B 22.317
Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- VGH Bayern, 12.01.2026 - 24 CS 25.1270
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Aufbewahrungsverstoß, Beurteilung einer Waffe …
- VG Aachen, 13.12.2023 - 6 K 1802/22
Waffenrechtliche Erlaubnis; staatsfeindliche Bestrebungen; Postings; Unterstützen
- VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
Widerruf waffen-, sprengstoff- und jagdrechtlicher Erblaubnisse bei Verstößen …
- VG Schleswig, 26.08.2026 - 7 B 57/26
- VG Mainz, 23.09.2024 - 1 L 537/24
Jagdrechtliche Zuverlässigkeit sog. Reichsbürger bzw. Selbstverwalter
- VGH Bayern, 22.01.2026 - 24 CS 25.1950
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Kenntnis vom Aufbewahrungsverstoß, Offene …
- VG Aachen, 20.09.2021 - 6 L 184/21
- BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 155.18
Klage gegen die Aufhebung eines erteilten Kleinen Waffenscheins
- VG Ansbach, 25.10.2024 - AN 16 K 23.1114
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Reichsbürgerszene
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2022 - 7 E 10456/22
Streitwert im Waffenrecht
- VG Mainz, 05.11.2020 - 1 K 1038/19
Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse; …
- VG Köln, 25.06.2025 - 20 L 1113/25
- VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 8 S 23.525
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Verdacht auf Anhängerschaft zur …
- VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe
- VG Köln, 21.02.2025 - 20 L 2351/24
- VG Augsburg, 10.09.2024 - Au 8 K 23.1034
Waffenbesitzkarte, Widerruf, unangekündigte Waffenkontrolle, Verstöße gegen …
- VG Köln, 03.09.2025 - 20 L 1752/25
- VG Köln, 27.03.2025 - 20 L 137/25
- VG Köln, 21.02.2025 - 20 L 2355/24
- VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37
Unzuverlässigkeit durch Versendung einer Waffe ohne Sicherstellung, dass diese …
- VG Ansbach, 27.01.2026 - AN 16 K 24.1983
Waffenrecht, Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher …
- VG Köln, 01.01.1970 - 20 L 2351/24
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