Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 213
- autokaufrecht.info
Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus einer Garantie beruhen nicht auf "demselben Grund" i. S. von § 213 BGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hemmung der Verjährung: Beruhen zweier Ansprüche auf "demselben Grund"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 213 BGB, § 323 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 443 BGB
Hemmung der Verjährung: Beruhen zweier Ansprüche auf "demselben Grund" - IWW
§ 305c Abs. 1 BGB, § ... 307 BGB, §§ 308, 309 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 437 Nr. 2, § 323 BGB, § 213 BGB, § 203 BGB, § 214 Abs. 1 BGB, § 213 Alt. 1 BGB, § 213 Alt. 2 BGB, § 477 Abs. 3, § 639 Abs. 1 BGB, §§ 443, 477 BGB, § 13 VOB (B
- Wolters Kluwer
Verjährung des Anspruchs auf Reparatur eines gebrauchten Fahrzeugs auf Grundlage der Garantievereinbarung; Ableitung von zwei Ansprüchen aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt; Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen ...
- Betriebs-Berater
Vertraglicher Garantie- und gesetzlicher Gewährleistungsanspruch beruhen nicht auf "demselben Grund"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 213 ; BGB § 214 Abs. 1
Verjährung des Anspruchs auf Reparatur eines gebrauchten Fahrzeugs auf Grundlage der Garantievereinbarung; Ableitung von zwei Ansprüchen aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt; Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen ... - datenbank.nwb.de
Hemmung der Verjährung: Beruhen zweier Ansprüche auf "demselben Grund"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann beruhen zwei Ansprüche auf "demselben Grund"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und Garantie sind keine Ansprüche aus demselben Grund nach § 213 BGB - Keine Hemmung der Verjährung
- versr.de (Kurzinformation)
Keine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen aus Garantievertrag durch gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein identischer Anspruchsgrund bei Gewährleistungsanspruch und gleichzeitig abgeschlossener (Haltbarkeits-)Garantie
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verjährungshemmung für zusammenhängende Ansprüche
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§§ 204, 213 BGB
Keine "Kernidentität" i.S.v. § 213 BGB von kaufrechtlichem Gewährleistungsanspruch und Haltbarkeitsgarantie - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe! (IBR 2018, 105)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 31.07.2015 - 4 O 59/14
- OLG Zweibrücken, 29.04.2016 - 2 U 40/15
- BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 387
- MDR 2017, 1349
- VersR 2017, 1470
- WM 2018, 1471
- BB 2017, 2497
- BB 2017, 2578
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14
Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei …
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Hieran fehlt es im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits (Fortführung Senatsurteil vom 29. April 2015, VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151).Diesen bislang nur auf die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche der Minderung und der Wandelung beschränkten Gedanken, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf bestimmte weitere Fallgestaltungen ausgedehnt worden war, hat der Gesetzgeber mit § 213 BGB zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz umgestaltet (…BT-Drucks. 14/6040, S. 121;… BGH, Urteile vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, NJW 2010, 1284 Rn. 49; vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 Rn. 25;… BAG, NJW 2014, 717 Rn. 28;… Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb.
Rn. 19 bb
) Das damit verfolgte Anliegen des Gesetzgebers besteht darin, einen Gläubiger in verjährungsrechtlicher Hinsicht vor den Folgen eines Fehlgriffs in einer Situation zu bewahren, in der er an sich mehrere Ansprüche geltend machen könnte, das eine Begehren aber das andere - oder die anderen - ausschließt (…Staudinger/Peters/Jacoby, aaO Rn. 4, 6;… vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 121 f.;… BGH, Urteile vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, aaO; vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, aaO Rn. 26;… BAG, aaO Rn. 34).Nach dem in den Gesetzgebungsmaterialien dokumentierten Willen des Gesetzgebers soll die Anwendung des § 213 BGB unter anderem davon abhängen, dass "das Gesetz von vornherein mehrere Ansprüche dem Gläubiger zur Wahl stellt oder es ihm ermöglicht, in Verfolgung des gleichen wirtschaftlichen Interesses von einem zum anderen Anspruch überzugehen" (…BT-Drucks. 14/6020, S. 122;… BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608 Rn. 32; vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, aaO Rn. 27 f.).
§ 213 BGB verfolgt das Anliegen, die Verjährungshemmung über den prozessualen Anspruch hinaus, wie er im Prozessrecht durch den Streitgegenstandsbegriff definiert wird, zu erstrecken, denn im Umfang des prozessualen Anspruchs wird die Verjährung bereits durch die Klageerhebung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt (…vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 121 aE; Senatsurteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, aaO Rn. 21).
- BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08
Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung …
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Diesen bislang nur auf die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche der Minderung und der Wandelung beschränkten Gedanken, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf bestimmte weitere Fallgestaltungen ausgedehnt worden war, hat der Gesetzgeber mit § 213 BGB zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz umgestaltet (…BT-Drucks. 14/6040, S. 121; BGH, Urteile vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, NJW 2010, 1284 Rn. 49;… vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 Rn. 25;… BAG, NJW 2014, 717 Rn. 28;… Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb.Rn. 19 bb
) Das damit verfolgte Anliegen des Gesetzgebers besteht darin, einen Gläubiger in verjährungsrechtlicher Hinsicht vor den Folgen eines Fehlgriffs in einer Situation zu bewahren, in der er an sich mehrere Ansprüche geltend machen könnte, das eine Begehren aber das andere - oder die anderen - ausschließt (…Staudinger/Peters/Jacoby, aaO Rn. 4, 6;… vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 121 f.; BGH, Urteile vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, aaO;… vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, aaO Rn. 26;… BAG, aaO Rn. 34). - BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
Hemmung der Verjährung
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Diesen bislang nur auf die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche der Minderung und der Wandelung beschränkten Gedanken, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf bestimmte weitere Fallgestaltungen ausgedehnt worden war, hat der Gesetzgeber mit § 213 BGB zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz umgestaltet (…BT-Drucks. 14/6040, S. 121;… BGH, Urteile vom 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08, NJW 2010, 1284 Rn. 49;… vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 Rn. 25; BAG, NJW 2014, 717 Rn. 28; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearb.Rn. 21 (1) Für die Frage, ob ein von § 213 Alt. 1 BGB erfasster Fall elektiver Konkurrenz mehrerer Ansprüche vorliegt, ist daher darauf abzustellen, ob das Gesetz dem Gläubiger generell mehrere, einander ausschließende Ansprüche zur Auswahl stellt und diese Ansprüche für ihn aus demselben Grunde bestehen (vgl. BAGE 146, 123 Rn. 29 f.).
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13
Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein …
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Nach dem in den Gesetzgebungsmaterialien dokumentierten Willen des Gesetzgebers soll die Anwendung des § 213 BGB unter anderem davon abhängen, dass "das Gesetz von vornherein mehrere Ansprüche dem Gläubiger zur Wahl stellt oder es ihm ermöglicht, in Verfolgung des gleichen wirtschaftlichen Interesses von einem zum anderen Anspruch überzugehen" (…BT-Drucks. 14/6020, S. 122; BGH, Urteile vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608 Rn. 32;… vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, aaO Rn. 27 f.). - BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07
Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung …
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Rn. 25 "Derselbe Grund" ist hierbei nicht im Sinne des im Prozessrecht verwendeten Begriffs des Klagegrundes zu verstehen, wie er beispielsweise zur Prüfung einer Klageänderung zugrunde zu legen ist (vgl. dazu statt vieler: BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, NJW 2008, 3570 Rn. 9 mwN). - BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 49/62
Verjährung des Wandlungsanspruchs bei Nachbesserungspflicht des Verkäufers
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Den genannten Vorschriften lag die Erwägung zugrunde, der Käufer oder Besteller, der nur einen von mehreren ihm vom Gesetz eröffneten Gewährleistungsansprüchen geltend mache, solle nicht Gefahr laufen, dass bei Abweisung dieses Anspruchs die übrigen auf demselben Mangel beruhenden Ansprüche verjährten (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 49/62, BGHZ 39, 287, 293 mwN). - BGH, 15.06.1972 - VII ZR 64/71
Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Die Revision macht insoweit geltend, dies sei schon vor der Schuldrechtsreform für die verschiedenen, auf der VOB (B) beruhenden Ansprüche (Nachbesserungs- sowie Gewährleistungsansprüche gemäß § 13 VOB (B)) in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Juni 1972 - VII ZR 64/71, BGHZ 59, 202) anerkannt gewesen und die Neuregelung in § 213 BGB habe daran auch nichts ändern wollen. - RG, 22.11.1924 - I 56/24
Herausgabe oder Schadensersatz.
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Zudem fehlt es auch an der weiteren Voraussetzung des § 213 Alt. 2 BGB, dass der Gläubiger in Verfolgung desselben wirtschaftlichen Interesses von einem Anspruch auf den anderen übergeht, wie das etwa der Fall ist, wenn zunächst der Anspruch auf Herausgabe einer Sache und sodann wegen Unmöglichkeit an seiner Stelle ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird (vgl. RGZ 109, 234 ff.).
- BGH, 31.10.2018 - IV ZR 313/17
Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten: Hemmung der Verjährung des Anspruchs …
§ 213 BGB setzt voraus, dass die Ansprüche, die dem Gläubiger zur Wahl stehen, nicht von vorneherein kumulativ nebeneinander gegeben sind, sondern sich gegenseitig ausschließen (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2017 - VIII ZR 99/16, NJW 2018, 387 Rn. 19 ff.;… vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 Rn. 23, 26; BGH…, Beschluss vom 3. März 2016 - IX ZB 33/14, BGHZ 209, 168 [juris Rn. 41] (in BGHZ nicht vollständig abgedruckt);… BAG NJW 2014, 717 Rn. 33). - BGH, 01.04.2020 - VIII ZR 18/19
Wiederbegründung der Kaufpreisforderung nach Inanspruchnahme der …
Dies ergibt sich bereits daraus, dass eine Garantie nach dem gesetzlichen Regelungssystem die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte unberührt lässt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2017 - VIII ZR 99/16, NJW 2018, 387 Rn. 22, 27) und Abweichendes zwischen den Kaufvertragsparteien nicht vereinbart ist. - OLG München, 13.11.2018 - 8 U 1051/18
Kein "ewiges Rücktrittsrecht" wegen Störung der Geschäftsgrundlage
Rn. 42 Die von § 213 BGB erfassten Ansprüche müssen sich nach dem Willen des Gesetzgebers gegen den gleichen Schuldner richten, müssen aus "demselben Grunde" gegeben sein, auf das gleiche wirtschaftliche Interesse gehen und es muss sich um Fälle handeln, in denen das Gesetz von vorneherein mehrere Ansprüche dem Gläubiger zur Wahl stellt, sog. Elektive Konkurrenz, § 213 Alt. 1 BGB, oder es ihm ermöglicht, in Verfolgung des gleichen wirtschaftlichen Interesses von einem zum anderen überzugehen, sog. alternative Konkurrenz, § 213 Alt. 2 BGB (…BT - Drucks. 14/6040, S. 122; BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az.: VIII ZR 99/16, Rz. 20 m.w.N. und 28).Rn. 43 Zwei Ansprüche beruhen auf "demselben Grund" im Sinn von § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt (BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az.: VIII ZR 99/16, Leitsatz und Rz. 26).
Rn. 44 Für die Frage, ob ein von § 213 Alt. 1 BGB erfasster Fall elektiver Konkurrenz mehrerer Ansprüche vorliegt, ist ausgehend von den Gesetzesmaterialien allein darauf abzustellen, ob das Gesetz dem Gläubiger von vorneherein und generell mehrere, einander ausschließende Ansprüche zur Auswahl stellt (BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az.: VIII ZR 99/16, Rz. 21; BGH…, Urteil vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 180/14, Rz. 27 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16
Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke; …
Hieran fehlt es zum Beispiel im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2017 - VIII ZR 99/16 - NJW 2018, 387, juris Rn. 25 f.).Diesen bislang nur auf die kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche der Minderung und der Wandelung beschränkten Gedanken, der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf bestimmte weitere Fallgestaltungen ausgedehnt worden war, hat der Gesetzgeber mit § 213 BGB zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz umgestaltet (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2017 - VIII ZR 99/16 - NJW 2018, 387, juris Rn. 18).
Insbesondere soll ein Gläubiger, der sich für die gerichtliche Geltendmachung eines dieser Ansprüche entscheidet, nicht gezwungen sein, sich im Prozess durch die Stellung von Hilfsanträgen vor der Verjährung der weiteren Ansprüche zu schützen (vgl. Urteil vom 27.9.2017 - VIII ZR 99/16 - NJW 2018, 387, juris Rn. 19).
- OLG Karlsruhe, 15.06.2020 - 12 U 113/19
Nachbarrechtliche Ansprüche in Bezug auf Bepflanzung im Grenzbereich
Insoweit kann offen bleiben, ob beide Ansprüche auf " demselben Grund " im Sinne von § 213 BGB beruhen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27.09.2017 - VIII ZR 99/16 -). - OLG Bamberg, 09.02.2026 - 4 U 16/25
Falsche Verdächtigung durch die Äußerung eines Tatverdachts als Zeuge, …
Voraussetzung ist nach dem Willen des Gesetzgebers, dass das Gesetz von vornherein mehrere Ansprüche dem Gläubiger zur Wahl stellt oder es ihm ermöglicht, in Verfolgung des gleichen wirtschaftlichen Interesses von einem zum anderen Anspruch überzugehen (vgl. BGH, VIII ZR 99/16, Urteil vom 27.09.2017, Rn. 18 ff. m. w. N. - juris).Rn. 164 Für die Frage, ob ein von § 213 Alt. 1 BGB erfasster Fall elektiver Konkurrenz mehrerer Ansprüche vorliegt, ist darauf abzustellen, ob das Gesetz dem Gläubiger generell mehrere, einander ausschließende Ansprüche zur Auswahl stellt und diese Ansprüche für ihn aus demselben Grunde bestehen (vgl. BGH, VIII ZR 99/16, Urteil vom 27.09.2017, Rn. 21 - juris).
Der Anspruchsgrund muss "im Kern" identisch sein (vgl. BGH, VIII ZR 99/16, Urteil vom 27.09.2017, Rn. 25 f. m. w. N. - juris).
- OLG Karlsruhe, 09.12.2025 - 14 U 61/24
Verjährung des Vermächtnisanspruchs des Vertragsvermächtnisnehmers; …
Dass es sich um denselben Streitgegenstand im Sinne des Prozessrechts handelt, ist hingegen nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 27.09.2017 - VIII ZR 99/16, Rn. 25 f., juris;… MüKoBGB/Grothe, 10. Aufl. 2025, § 213 Rn. 3). - OLG Düsseldorf, 10.05.2024 - 23 U 187/22
Darlegungs- und Beweislast für den Neuabschluss eines Werkvertrags i.R.e. Klage …
Denn der Anspruchsgrund ist hier "im Kern" (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2017, VIII ZR 99/16, juris, Rn. 26) nicht identisch.Hier sind andere Fälle gemeint, etwa wenn zunächst der Anspruch auf Herausgabe einer Sache und sodann wegen Unmöglichkeit an seiner Stelle ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird (BGH, Urteil vom 27.09.2017, VIII ZR 99/16, juris, Rn. 28;… vgl. weitere Beispiele bei BeckOGK/Meller-Hannich, BGB, § 213 Rn. 7).
- KG, 12.11.2018 - 20 U 132/17
Vertragliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Verjährung des …
Rn. 30 (3) Zu berücksichtigen ist zudem Folgendes: Der Gesetzgeber hat, wie der BGH betont (siehe etwa NJW 2018, 387 Rn. 20), nicht beabsichtigt, die Erstreckungswirkung des § 213 BGB ins Uferlose auszudehnen. - AG München, 28.02.2023 - 484 C 25206/17
Wohnungseigentümergemeinschaft, Streitwertfestsetzung, Bestellung eines …
Die Identität des Klagegrundes wird aufgehoben, wenn durch neue Tatsachen der Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts verändert wird (BGH NJW 1997, 588; BGHZ 154, 342 (348 f.) = NJW 2003, 2317; BGH NJW 2007, 83 (84) - Lesezirkel II; s.a. BGH NJW 2008, 3570 (3571); NJW 2018, 387 Rn. 25; BAG NZA 2010, 362 (364)) Es muss sich um wesentliche Abweichungen handeln, so dass die bloße Ergänzung oder Berichtigung der tatsächlichen Angaben keine Änderung des Klagegrundes ist (§ 264 Nr. 1 ZPO). - LG Memmingen, 25.10.2022 - 36 O 656/18
Mangelfolgeschaden, Sachverständigengutachten, Verjährungsbeginn, Elektronischer …
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