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Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19 - 83 Ss 43/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43748
OLG Köln, 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19 - 83 Ss 43/19 (https://dejure.org/2019,43748)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19 - 83 Ss 43/19 (https://dejure.org/2019,43748)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - III-1 RVs 180/19 - 83 Ss 43/19 (https://dejure.org/2019,43748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185
    Strafrecht

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1
    Bezeichnung als Gashahnaufdreher als persönlichkeitsverletzende Äußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beleidigung im Internet

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: "Gashahnaufdreher” - Beleidigung oder freie Meinungsäußerung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beleidigung im Internet: Journalist darf nicht "Gashahnaufdreher" genannt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beleidigung wegen eines kritischen Artikels zu rechtem Gedankengut

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vergleich mit "Gashahnaufdreher" der NS-Zeit ist beleidigend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergleich mit "Gashahnaufdreher" nicht zu rechtfertigen

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Beleidigung - Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Gashahnaufdreher" strafbare Online-Beleidigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1382
  • NStZ-RR 2020, 76
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei …

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Rn. 43 Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht derjenige, der einen anderen rechtswidrig in dessen Ehre angreift, indem er vorsätzlich dem anderen durch eine Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Aspekte seine Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit attestiert (vgl. SenE v. 20.01.2012 - III- 1RVs 6/12; SenE v. 30.09.2003 - Ss 405/03 - BayObLG NStZ-RR 2002, 210 [211]; KG NJW 2003, 685 [686];… Fischer, a.a.O., § 185 Rdnr. 5 f.;… Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, a.a.O., § 185 Rdnr. 2, jeweils m. w. Nachw.).

    Rn. 49 Eine Meinungsäußerung, die sich weder als Verletzung der Menschwürde, Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt, erfordert indes eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung: SenE v. 02.06.2017 - III- 1RVs 110/17; SenE v. v. 13.12.2017 - III- 1RVs 296/17; SenE v. 27.07.2018 - III- 1 RVs 150/18; vgl. auch BayObLG [15.02.02] NStZ-RR 2002, 210 [212]).

    Rn. 53 Soweit die Kammer die Auffassung vertritt, dass der Geschädigte mit seiner Meinungskundgabe im genannten Artikel öffentlich einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf geleistet habe, weswegen er habe damit rechnen können, dass sich die Leser seines Beitrags mit seiner Person befassen, weswegen er "weniger schutzbedürftig" sei als derjenige, der seine Meinungskundgabe aus der Öffentlichkeit fernhalte, mag dies zwar im Ansatz zutreffen; die Ausführungen lassen jedoch außer Acht bzw. beleuchten nicht hinreichend den Umstand, dass der Anlass-Artikel des Geschädigten - im Gegensatz zu den verfahrensgegenständlichen Äußerungen des Angeklagten - in Wortwahl und Ausdruck äußerst moderat und sachlich gefasst ist; es ist nicht ersichtlich, dass der Artikel die Äußerungen des Angeklagten in ihrer konkreten Form etwa unter dem Gesichtspunkt des "Rechts zum Gegenschlag" (vgl. dazu BayObLG [15.02.02] NStZ-RR 2002, 210 [212]; BayObLG [14.04.04] NStZ 2005, 215 [216]) provoziert haben könnte.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Merkmal der Schmähung ist die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"; BVerfG NJW 1999, 204 - "Verunglimpfung des Staates"; BVerfG NJW 1999, 2358 - "FCKW").
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Von ihr ist lediglich dann auszugehen, wenn sich der ehrbeeinträchtigende Gehalt der Äußerung von vorneherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes bewegt (so die Formulierung in der Entscheidung BVerfG NJW 2016, 2870).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Durch eine unzutreffende Deutung von Äußerungen darf weder die Meinungsfreiheit noch der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts verkürzt werden (…vgl. SenE v. 20.01.2012, a.a.O.; BVerfG NJW 2006, 3769 -"Babycaust"- bei Juris unter Rdnr. 68 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Rn. 9 Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte ist grundsätzlich zulässig, soweit der angefochtene Teil der Entscheidung einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich ist und ein erneutes Eingehen auf den nicht angefochtenen Teil nicht notwendig ist (BGHSt 27, 70 ff; SenE v. 08.08.2000 - Ss 340/00 - SenE v. 06.12.2005 - 81 Ss 58/05).
  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Rn. 53 Soweit die Kammer die Auffassung vertritt, dass der Geschädigte mit seiner Meinungskundgabe im genannten Artikel öffentlich einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf geleistet habe, weswegen er habe damit rechnen können, dass sich die Leser seines Beitrags mit seiner Person befassen, weswegen er "weniger schutzbedürftig" sei als derjenige, der seine Meinungskundgabe aus der Öffentlichkeit fernhalte, mag dies zwar im Ansatz zutreffen; die Ausführungen lassen jedoch außer Acht bzw. beleuchten nicht hinreichend den Umstand, dass der Anlass-Artikel des Geschädigten - im Gegensatz zu den verfahrensgegenständlichen Äußerungen des Angeklagten - in Wortwahl und Ausdruck äußerst moderat und sachlich gefasst ist; es ist nicht ersichtlich, dass der Artikel die Äußerungen des Angeklagten in ihrer konkreten Form etwa unter dem Gesichtspunkt des "Rechts zum Gegenschlag" (vgl. dazu BayObLG [15.02.02] NStZ-RR 2002, 210 [212]; BayObLG [14.04.04] NStZ 2005, 215 [216]) provoziert haben könnte.
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Merkmal der Schmähung ist die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"; BVerfG NJW 1999, 204 - "Verunglimpfung des Staates"; BVerfG NJW 1999, 2358 - "FCKW").
  • BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung und zum Widerruf einer …

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Dabei erfasst § 185 StGB sowohl herabsetzende Werturteile als auch ehrverletzende Tatsachenbehauptungen (Formalbeleidigungen im Sinne des § 192 StGB;… vgl. Fischer, a.a.O., § 185 Rdnr. 5; zur Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen vgl. BVerfG NJW 2003, 1855 f. m. w. Nachw.).
  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine …

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
    Rn. 43 Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht derjenige, der einen anderen rechtswidrig in dessen Ehre angreift, indem er vorsätzlich dem anderen durch eine Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Aspekte seine Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit attestiert (vgl. SenE v. 20.01.2012 - III- 1RVs 6/12; SenE v. 30.09.2003 - Ss 405/03 - BayObLG NStZ-RR 2002, 210 [211]; KG NJW 2003, 685 [686];… Fischer, a.a.O., § 185 Rdnr. 5 f.;… Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, a.a.O., § 185 Rdnr. 2, jeweils m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23

    Freispruch für Graffiti-Sprayer

    Dies gilt auch bei der Kunstform der Satire (so zutreffend OLG Köln, Urteil vom 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19 -, NStZ-RR 2020, 76, juris Rn. 39).

    Das Gleiche gilt, wenn dem Betroffenen durch die Bezeichnung als "Gashahnaufdreher" die Eigenschaft eigenständigen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns abgesprochen wird, er persönlich in die Nähe einer Ideologie vergleichbar mit derjenigen der Unterstützer des nationalsozialistischen Unrechtsregimes gerückt und ihm gleichsam unterstellt wird, dass er auch im NS-Unrechtsregime "Mitläufer" gewesen wäre (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19 -, NStZ-RR 2020, 76, juris Rn. 40).

  • OLG Köln, 11.01.2024 - 1 ORs 163/23

    Voraussetzung einer strafgerichtlichen Verurteilung nach § 185 StGB

    Rn. 26 d) Eine Meinungsäußerung, die sich weder als Verletzung der Menschwürde, Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt, erfordert eine Abwägung zwischen der durch Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Meinungsfreiheit und dem in Art. 2 GG verankerten Ehrschutz, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (… BVerfG Beschluss v. 19.05.2020 a.a.O. Rn. 26 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung: SenE v. 02.06.2017 - III- 1RVs 110/17; SenE v. 13.12.2017 - III- 1RVs 296/17; SenE v. 27.07.2018 - III- 1 RVs 150/18; SenE v.10.12.2019 - III 1 Rvs 180/19; SenE v. 06.03.2020 - III-1 RVs 128/20; SenE v. 24.11.2020 - III- 1 RVs 204/20).
  • LG Bonn, 21.10.2021 - 25 Ns 113/21
    Rn. 42 Das Oberlandesgericht Köln hat über die Revision der Staatsanwaltschaft mit Urteil vom 10.12.2019 (III-1 RVs 180/19), rechtskräftig seit dem 18.12.2019, entschieden.

    Rn. 139 ihm kurz vor der hier gegenständlichen Tat mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.12.2019 (III-1 RVs 180/19) noch einmal eindringlich die Grenzen seiner schriftstellerischen "Kreativität" in Bezug auf die Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen aufgezeigt worden sind, ohne dass in dies davon abzuhalten vermocht hat, am 16.01.2020 die hier gegenständliche Beleidigung zu begehen.

  • OLG Köln, 31.10.2023 - 1 ORs 129/23

    Aufhebung des angefochtenen Urteils über Verurteilung des Angeklagten wegen …

    Rn. 23 Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht derjenige, der einen anderen rechtswidrig in dessen Ehre angreift, indem er vorsätzlich dem anderen durch eine Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Aspekte seine Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit attestiert (vgl. SenE v. 20.01.2012 - III-1 RVs 6/12; SenE v. 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19, NStZ-RR 2020, 70;… BayObLG, Urt. v. 15.02.2002 - 1St RR 173/01, NStZ-RR 2002, 210; OLG Hamm, Beschluss v. 06.05.2010 - III-2 Ss 220/09, NStZ 2011, 42;… Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 185 Rn. 5 ff.;… Eisele/Schittenhelm in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 185 Rn. 2, jeweils m. w. Nachw.).

    Durch eine unzutreffende Deutung von Äußerungen darf weder die Meinungsfreiheit noch der grundrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts verkürzt werden (vgl. SenE v. 20.01.2012 - III-1 RVs 6/12; SenE v. 10.12.2019 - III-1 RVs 180/19;… BVerfG, Beschluss v. 24.05.2006 - 1 BvR 49/00 u.a., NJW 2006, 3769 -"Babycaust"- Rn. 68 m.w.N.).

  • LG Köln, 12.07.2024 - 120 Qs 31/24

    Freislervergleich, Richterbeleidigung, Meinungsäußerung

    Rn. 11 Angesichts des erheblichen Gewichts der Ehrkränkung, welche den Vorsitzenden Richters in die Nähe einer Ideologie vergleichbar mit derjenigen der Unterstützter des nationalsozialistischen Unrechtsregimes rückt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 10.12.2019 - III- 1 RVs 180/19, juris), und des - wie aufgezeigt - nur mittelbaren sachlichen Bezugs der getätigten Meinungsäußerung fällt die die erforderliche Gesamtwürdigung - bei vorläufiger Bewertung nach derzeitigem Verfahrensstand - zulasten des Beschwerdeführers aus, weswegen ein hinreichender Tatverdacht bezüglich des Vorliegens einer Beleidigung gem. § 185 StGB vorliegt.
  • AG Brühl, 05.12.2024 - 51 Ds 280/23
    Rn. 58 Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht derjenige, der einen anderen rechtswidrig in dessen Ehre angreift, indem er vorsätzlich dem anderen durch eine Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Aspekte seine Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit attestiert (OLG F., Urteil vom 10. Dezember 2019 - III-1 RVs 180/19 -, Rn. 31, juris Rn. 31 mwN).
  • OLG Köln, 09.05.2023 - 1 ORs 43/23

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten ausschließlich bzgl. Beschlussformel; Keine …

    Rn. 76 Eine Meinungsäußerung, die sich weder als Verletzung der Menschwürde, Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt, erfordert eine Abwägung zwischen der durch Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Meinungsfreiheit und dem in Art. 2 GG verankerten Ehrschutz, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (vgl. Senat in ständiger Rechtsprechung: SenE v. 02.06.2017 - III- 1RVs 110/17; SenE v. 13.12.2017 - III- 1RVs 296/17; SenE v. 27.07.2018 - III- 1 RVs 150/18; SenE v.10.12.2019 - III 1 Rvs 180/19; SenE v. 06.03.2020 - III-1 RVs 128/20; SenE v. 24.11.2020 - III- 1 RVs 204/20).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6508
OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20 (https://dejure.org/2020,6508)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.04.2020 - 3 MB 8/20 (https://dejure.org/2020,6508)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. April 2020 - 3 MB 8/20 (https://dejure.org/2020,6508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 28 Abs 1 IfSG
    Untersagung der Nutzung einer Zweitwohnung aufgrund einer infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung

  • rechtsportal.de

    Allgemeinverfügung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Beschwerde; Coronavirus SARS-CoV-2; COVID-19; Freizügigkeit; Nebenwohnung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Zitiergebot; Zweitwohnung; Infektionsschutz; Erfolglose Beschwerde der Antragsteller; Ablehnung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anreiseverbot fürs Homeoffice in der Zweitwohnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer wegen der Corona-Krise bestätigt ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    OVG Schleswig bestätigt Verbot der Anreise auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer

  • datev.de (Kurzinformation)

    Anreiseverbot auswärtiger Zweitwohnungsbesitzer bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1382

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (116)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Der Antragsgegner war daher zum Handeln verpflichtet (gebundene Entscheidung, vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Unter "Freizügigkeit" wird das Recht verstanden, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen und auch zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen (vgl. Pagenkopf, in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 11 Rn. 14 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit BVerfGE 2, 266 ).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Weil sich aus dem Infektionsschutzgesetz nichts Anderes ergibt, ist hierfür die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 -11 C 35.92 -, NJW 1993, 1729, 1730, juris Rn. 16, das zudem darauf hinweist, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung in der Regel die Lage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist;… VGH München, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 4;… Schoch a.a.O § 80 Rn. 414).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Weil sich aus dem Infektionsschutzgesetz nichts Anderes ergibt, ist hierfür die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 -11 C 35.92 -, NJW 1993, 1729, 1730, juris Rn. 16, das zudem darauf hinweist, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung in der Regel die Lage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist; VGH München, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 4;… Schoch a.a.O § 80 Rn. 414).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (…vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 4 MB 11/11
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2020 - 3 MB 8/20
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 24.03.2011 - 4 MB 11/11 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 05.12.2018 - 2 MB 26/18 -, juris Rn. 5).
  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist folglich umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2.4.2020 - 3 MB 8/20).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde; …

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" in § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ist folglich umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2.4.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Der Begriff der "Schutzmaßnahmen" ist folglich umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen (…vgl. Senatsbeschl. v. 26.5.2020 - 13 MN 182/20 -, juris Rn. 37; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2.4.2020 - 3 MB 8/20 -, juris Rn. 35).
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