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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,41996
BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22 (https://dejure.org/2023,41996)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2023 - 2 BvR 294/22 (https://dejure.org/2023,41996)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2023 - 2 BvR 294/22 (https://dejure.org/2023,41996)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 257c StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Verständigung im Strafverfahren (Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren; Transparenz- und Dokumentationspflichten als Schwerpunkt des gesetzlichen Regelungskonzepts; Kontrolle des Verständigungsgeschehens durch die Öffentlichkeit; Inhalt der ...

  • Burhoff online

    Absprache/Verständigung, Umfang der Mitteilungspflicht, Umfang der Beruhensprüfung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die Transparenz von Verständigungen im Strafverfahren ("Deal") - sowie zur Überprüfung im Rahmen der Revision - hier: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 374 AO 1977
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die Transparenz von Verständigungen im Strafverfahren ("Deal") - sowie zur Überprüfung im Rahmen der Revision - hier: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch einen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; Vorwurf einer unzureichenden Erforschung der Wahrheit und Würdigung der Beweislage in einer Verständigungssituation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch einen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; Vorwurf einer unzureichenden Erforschung der Wahrheit und Würdigung der Beweislage in einer Verständigungssituation

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch einen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; Vorwurf einer unzureichenden Erforschung der Wahrheit und Würdigung der Beweislage in einer Verständigungssituation

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die Transparenz von Verständigungen im Strafverfahren ("Deal") - sowie zur Überprüfung im Rahmen der Revision - hier: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) ...

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 Strafprozessordnung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 Strafprozessordnung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Absprache: Mitteilungspflicht und Beruhensprüfung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verständigung im Strafprozess: Ein Geständnis allein stützt keine Verurteilung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Recht auf faires Verfahren bei "Deal" im Strafprozess

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Unzulängliche Mitteilung über verständigungsbezogene Erörterungen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 Strafprozessordnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der "Deal" im Strafverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Schillernde Normativierung: Das Bundesverfassungsgericht und die Beruhensprüfung bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 StPO

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Absprache: Mitteilungspflicht und Beruhensprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1097
  • NStZ 2024, 553
  • StV 2024, 785 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    Der Beschwerdeführer behauptet einen defizitären Vollzug des Verständigungsgesetzes in der konkreten fachgerichtlichen Anwendung, ohne sich mit den in der Leitentscheidung des Senats vom 19. März 2013 entwickelten grundsätzlichen Maßstäben zur Auslegung des § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BVerfGE 133, 168 ) zu befassen und hieran anzuknüpfen.

    Der Vorwurf einer unzureichenden Erforschung der Wahrheit und Würdigung der Beweislage in einer Verständigungssituation erfordert eine Auseinandersetzung mit den vom Senat in seiner Leitentscheidung vom 19. März 2013 entwickelten Grundsätzen zur Auslegung des § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt allerdings erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

    Hiernach muss sich eine Verständigung unter allen Umständen "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung offenbaren" (BVerfGE 133, 168 ;… BTDrucks 16/12310, S. 12).

    Mit dem Gebot, die mit einer Verständigung verbundenen Vorgänge umfassend in die Hauptverhandlung einzubeziehen, gewährleistet der Gesetzgeber nicht nur vollständige Transparenz; er legt zugleich besonderes Gewicht auf die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung und bekräftigt damit, dass auch im Fall der Verständigung der Inbegriff der Hauptverhandlung die Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung bleibt (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Dies ist notwendig, damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit des Staates, mittels einer wirksamen Strafverfolgung öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Gerechtigkeit im Einzelfall sowie eine gleichmäßige Behandlung aller zu garantieren, uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann (BVerfGE 133, 168 ).

    Dementsprechend sind alle wesentlichen Elemente einer Verständigung, zu denen nach dem vom Gesetzgeber verfolgten Konzept auch außerhalb der Hauptverhandlung geführte Vorgespräche zählen, zum Gegenstand der Erörterung in der Hauptverhandlung zu machen und unterliegen der Protokollierungspflicht (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    (1) Der Inhalt des während der Unterbrechung der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht geführten Gesprächs zwischen dem Vertreter der Staatsanwaltschaft, dem Strafrichter und dem Verteidiger des Beschwerdeführers unterfiel jedenfalls ab dem Zeitpunkt der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 StPO, als der Vorsitzende durch die Aussage "Wenn es eine Vereinbarung geben solle, müsse sich diese auf die gesamten Anklagevorwürfe beziehen" ausdrücklich die Möglichkeit einer Vereinbarung in Betracht gezogen hatte (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168 ).

    Nach dem Sinn und Zweck des § 243 Abs. 4 StPO oblag es dem Vorsitzenden jedoch, dem Beschwerdeführer und der Allgemeinheit darüber hinaus mitzuteilen, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei den anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Die Transparenz- und Dokumentationspflichten des Verständigungsgesetzes dürfen angesichts ihrer zentralen Bedeutung nicht als bloße Ordnungsvorschriften verstanden werden (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Die Öffentlichkeit soll nicht nur eine später zustande kommende Verständigung als solche mitverfolgen, sondern auch die darauf im Vorfeld geführten Unterredungen der Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung nachvollziehen und kontrollieren können (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass sich die Verständigung nicht hinreichend "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung" offenbart hat (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).

    An ihm ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt allerdings erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    Richterliche und nichtrichterliche Mitteilungen sind nicht von identischer Qualität; der Strafprozessordnung liegt an verschiedenen Stellen die Wertung zugrunde, dass Authentizität, Vollständigkeit und Verständlichkeit einer Mitteilung oder Belehrung nur durch richterliches Handeln verbürgt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19 -, Rn. 38).

    Ein Einfluss einer unzureichenden Information der Öffentlichkeit auf das Urteil kann aber beispielsweise dann ausnahmsweise ausgeschlossen werden, wenn der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzeswidrigen Absprache gerichtet waren (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, Rn. 19;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14-, Rn. 28 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19 -, Rn. 39).

    (aa) Es ist bereits nicht ersichtlich, dass das Revisionsgericht sich mit dem Gesichtspunkt auseinandergesetzt hätte, dass richterliche und nichtrichterliche Mitteilungen nicht von identischer Qualität sein können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19 -, Rn. 38), sodass auch bei erfolgter Unterrichtung durch den Verteidiger das richterliche Mitteilungsdefizit Auswirkungen auf das Aussageverhalten des Beschwerdeführers gehabt haben könnte.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    An ihm ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt allerdings erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ; 133, 168 ).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    Da die Bandbreite möglicher Verstöße gegen § 243 Abs. 4 StPO von lediglich geringfügigen Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten bis hin zu groben Falschdarstellungen oder zum völligen Fehlen der Mitteilung reicht, können im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung die Schwere des Verstoßes und die Art der in der Hauptverhandlung nicht mitgeteilten Gesprächsinhalte von Bedeutung sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14 -, Rn. 29).

    Ein Einfluss einer unzureichenden Information der Öffentlichkeit auf das Urteil kann aber beispielsweise dann ausnahmsweise ausgeschlossen werden, wenn der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzeswidrigen Absprache gerichtet waren (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14-, Rn. 28 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19 -, Rn. 39).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    a) aa) Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ; 118, 212 ; 122, 248 ) und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ).

    Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    Dies gilt jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn bei verständiger Einschätzung der Rechtslage und der jeweiligen verfahrensrechtlichen Situation ein Begehren nur Aussicht auf Erfolg haben kann, soweit verfassungsrechtliche Erwägungen in das fachgerichtliche Verfahren eingeführt werden, beispielsweise soweit eine bestimmte Normauslegung angestrebt wird, die ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht begründbar ist (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Dies entspricht der dem Grundgesetz zugrunde liegenden Vorstellung über die Verteilung der Aufgaben von Fachgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    Ergänzt das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft in seiner Entscheidung nicht, kann davon ausgegangen werden, dass es sich die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zu eigen gemacht hat (vgl. BVerfGK 5, 269 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13 -, Rn. 25;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 17; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03 -, juris, Rn. 1;… Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 229/10 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    Ergänzt das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft in seiner Entscheidung nicht, kann davon ausgegangen werden, dass es sich die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zu eigen gemacht hat (vgl. BVerfGK 5, 269 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13 -, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 17; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03 -, juris, Rn. 1;… Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 229/10 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen …

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
    Ein Einfluss einer unzureichenden Information der Öffentlichkeit auf das Urteil kann aber beispielsweise dann ausnahmsweise ausgeschlossen werden, wenn der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzeswidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 -, Rn. 19;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14-, Rn. 28 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19 -, Rn. 39).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …

  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren; Berücksichtigung …

  • BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Rechtsstaatsprinzip; faires …

  • BVerfG, 01.07.2014 - 2 BvR 989/14

    Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde (Auseinandersetzung mit vorhandener …

  • BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03

    Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines …

  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das …

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art …

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …

  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung; …

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11

    Unzureichende Beweiswürdigung nach Verständigung (Erstreckung des Erfolgs der …

  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen …

  • BVerfG, 12.02.2020 - 2 BvR 2215/19

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Subsidiaritätsgrundsatzes an die …

  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 69/22

    Anforderungen an richterliche Beweiswürdigung im Rahmen der Bewertung eines …

  • BGH, 15.05.2025 - 1 StR 481/24

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …

    Der Revisionsführer muss dabei die den Mangel enthaltenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14 Rn. 57 mwN; speziell zu den Anforderungen betreffend die Rüge des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO siehe BVerfG, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 BvR 294/22 Rn. 34).

    Rn. 14 aa) Bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ist bei Zugrundelegung der von der herkömmlichen Dogmatik des Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne eines um normative Aspekte angereicherten Beruhensbegriffs regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (…vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98;… 2015, 1235 Rn. 28;… 2020, 2461 Rn. 37 ff.; 2024, 1097 Rn. 55 ff.).

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Schwere des Verstoßes und die Art der in der Hauptverhandlung nicht mitgeteilten Gesprächsinhalte (…vgl. BVerfG NJW 2013, 1058 Rn. 98;… 2015, 1235 Rn. 28;… 2020, 2461 Rn. 37 ff.; 2024, 1097 Rn. 55 ff.).

    Richterliche und nichtrichterliche Mitteilungen sind nicht von identischer Qualität; der Strafprozessordnung liegt an verschiedenen Stellen die Wertung zugrunde, dass Authentizität, Vollständigkeit und Verständlichkeit einer Mitteilung oder Belehrung nur durch richterliches Handeln verbürgt sind (BVerfG NJW 2024, 1097 Rn. 57 mwN).

    Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass sich die Verständigung nicht hinreichend "im Lichte der öffentlichen Hauptverhandlung" offenbart hat (vgl. BVerfG NJW 2024, 1097 Rn. 62).

  • BGH, 11.12.2024 - 1 StR 356/24

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …

    Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob die nicht mitgeteilten Informationen zu einer nennenswerten Verkürzung der Kontrolle des Verständigungsgeschehens durch die Öffentlichkeit geführt haben könnten (BVerfG, Beschluss vom 8. November 2022 - 2 BvR 294/22 Rn. 61).
  • BGH, 30.04.2024 - 6 StR 488/21

    Verwerfung der Anhörungsrügen als unbegründet

    Er hat ihnen allerdings aus den Gründen nicht beizutreten vermocht, die in dem angefochtenen Beschluss und der dort in Bezug genommenen Antragsschrift des Generalbundesanwalts dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u.a., NJW 2005, 3410, 3413; BVerfG, NJW 2024, 1097, 1100 mwN).
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