Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 09.07.1963 | BGH, 23.09.1963

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2267
BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63 (https://dejure.org/1963,2267)
BayObLG, Entscheidung vom 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63 (https://dejure.org/1963,2267)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Oktober 1963 - BReg. 1 Z 132/63 (https://dejure.org/1963,2267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,2267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbanwärterstreit; Anforderungen an einen Anfechtungsgrund im Hinblick auf die Erwartungen eines Erblassers im Rahmen eines Erbvertrags; Beginn der Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrags; Voraussetzungen einer Kenntnis des Anfechtenden vom Anfechtungsgrund

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 205
  • MDR 1964, 152
  • BayObLGZ 1963, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63
    Eine wirksame Erbvertragsanfechtung setzt voraus, daß den Anfechtungsgegner (hier der Schwiegertochter) die Urschrift oder Ausfertigung, nicht nur eine beglaubigte Abschrift der notariell beurkundeten Anfechtungserklärung übermittelt wurde ( § 2282 Abs. 3 BGB , BGHZ 31, 5; 36, 201;… Palandt BGB 22. Aufl. § 2296 Anm. 1).
  • BGH, 14.12.1961 - V ZB 20/61

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63
    Eine wirksame Erbvertragsanfechtung setzt voraus, daß den Anfechtungsgegner (hier der Schwiegertochter) die Urschrift oder Ausfertigung, nicht nur eine beglaubigte Abschrift der notariell beurkundeten Anfechtungserklärung übermittelt wurde ( § 2282 Abs. 3 BGB , BGHZ 31, 5; 36, 201;… Palandt BGB 22. Aufl. § 2296 Anm. 1).
  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97

    Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten

    Die Feststellungslast für die früher erlangte Kenntnis und damit den Ausschluß des Anfechtungsrechts durch Zeitablauf trägt der Anfechtungsgegner (BayObLGZ 1963, 260, 265; BayObLG, FamRZ 1983, 1275, 1278;… Palandt/Edenhofer, aaO., § 2082, Rz. 1;… MünchKomm/Leipold, aaO., § 2082, Rz. 11;… a. A. RGRK/Johannsen, aaO., § 2082, Rz. 16).
  • BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88

    Vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen; Bindungswirkung des Erbvertrags; …

    Im übrigen hätte der Rücktritt durch Erklärung gegenüber der damals noch lebenden Ehefrau des Erblassers erklärt werden müssen ( § 2296 Abs. 2 Satz 1 BGB ) und zwar dadurch, daß dieser eine Ausfertigung der notariell beurkundeten Erklärung übermittelt wurde (vgl. BayObLGZ 1963, 260/264 m.w.Nachw.).

    Die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Anfechtung ( § 2283 Abs. 1 BGB ) erfordert zunächst eine Klarstellung des Anfechtungsgrundes (BayObLGZ 1963, 260/262).

  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des …

    Die materielle Beweislast für den Anfechtungsgrund - dazu gehört auch der Kausalzusammenhang - trifft denjenigen, der sich auf die Anfechtung beruft (BGH LM 2078 BGB Nr. 8; BayObLGZ 1963, 260/264; 1971, 147/150; Palandt; § 2078 Anm. 5).
  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …

    Die materielle Beweislast für den Anfechtungsgrund - dazu gehört auch der Kausalzusammenhang - trifft denjenigen, der sich auf die Anfechtung beruft (BayObLGZ 1963, 260/264; Palandt § 2078 Anm. 5).
  • BayObLG, 18.12.1978 - BReg. 1 Z 110/78

    Zum Wirksamwerden und zur Gültigkeitsdauer einer Einwilligungserklärung

    Da die Einwilligungserklärung der notariellen Beurkundung bedarf ( § 1748 Abs. 3 BGB a. F., § 56 Abs. 1 BeurkG ), ist sie erst dann zugegangen, wenn der Empfänger das Original oder eine Ausfertigung der Urkunde erhält; der Zugang einer beglaubigten Abschrift genügt nicht ( BGHZ 48, 374 ; 31, 5/7; NJW 1962, 1388 ; BayObLGZ 1963, 260 /264; OLG Hamburg MDR 1968, 238 ;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 130 BGB Rdnr. 18;… Keidel-Kuntze-Winkler FGG 11. Aufl. Teil B § 47 BeurkG Rdnr. 7 mit Nachw. bei Fn. 3 bis 7;… a. A. Jansen NJW 1960, 475 f. und § 48 BeurkG Rdnr. 3 mit Nachw. b. Fn. 14).
  • BayObLG, 12.05.1976 - BReg. 1 Z 109/75

    Kriterien für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung in Form eines …

    Die materielle Beweislast für den Testamentsanfechtungsgrund obliegt dem Anfechtenden (BayObLGZ 1963, 260/264; Palandt Anm. 5 zu § 2078 BGB).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1982 - 8 W 374/81

    Beweislastregelung bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch …

    Die ganz überwiegende Meinung geht ohnehin davon aus, daß die Beweislast für die Versäumung einer Anfechtungsfrist (§§ 121, 124, 1594, 1954, 2082, 2283 BGB) immer den Anfechtungsgegner treffe (vgl. u.a. zu § 1594 BGB BGH LM Nr. 1, und FamRZ 1978, 494; zu § 2082 und § 2283 BGB BayObLGZ 1963, 260).
  • BayObLG, 11.12.1984 - BReg. 1 Z 83/84

    Anfechtung eines Testaments des Erblassers durch die erst nach dessen Errichtung …

    Der Anfechtungsgegner, nämlich der durch den Wegfall der letztwilligen Verfügung Betroffene, trägt - bei nach ausreichenden Ermittlungen (§ 12 FGG) noch verbleibenden Zweifeln - die Feststellungslast (materielle Beweislast) dafür, daß der Erblasser genauso testiert hätte, wenn er vorausgesehen hätte, es werde noch ein Pflichtteilsberechtigter eintreten (BayObLGZ 1963, 260/264 f.; 1970, 173/181; 1971, 147/151; BayObLG FamRZ 1983, 952/953).
  • KG, 01.12.1975 - 12 U 1117/75

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; Recht der Anfechtung im Falle …

    Den Beweis hat derjenige zu führen, der aus der Anfechtung Rechte herleitet (BGH, NJW 1963, 246 = LM Nr. 8 zu § 2078 BGB ; BayObLGZ 1963, 260/1, 264; 71, 147, 150; OLG Hamm, OLGZ 1966, 497;… Palandt-Keidel, a.a.O., § 2078 Anm. 5; Johannsen in WM 1972, 642, 647).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1089
BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63 (https://dejure.org/1963,1089)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63 (https://dejure.org/1963,1089)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1963 - BReg. 1 Z 25/63 (https://dejure.org/1963,1089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1365

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsgeschäft; Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung; Ersetzung; Zustimmung; Zweckmäßigkeit; Benachteiligung; Ehegatten; Bedingung

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 205 (Ls.)
  • FamRZ 1963, 521
  • BayObLGZ 1963, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01

    Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit …

    Für die Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde ist nicht § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG, sondern § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG maßgebend (BayObLGZ 1963, 183/191; FamRZ 1976, 49/50;… Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 20, 41).
  • BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Entziehung der elterlichen …

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG rechtfertigt aber das unterliegen eines Beteiligten noch nicht ohne weiteres, seine Verpflichtung zur Kostenerstattung anzuordnen (BayObLGZ 1963, 183/190).

    Bei der Entscheidung der Frage, ob die Auferlegung von Kosten der Billigkeit entspricht, hat der Senat mit berücksichtigt, daß im gegebenen Fall die Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers nach § 1638 Abs. 1 BGB zweifelhaft war und es sich um eine Familienstreitigkeit handelt, bei der hinsichtlich der Auferlegung einer Kostenerstattungspflicht Zurückhaltung geboten ist (BayObLGZ 1963, 183/191; 1961, 183/186).

    Allein der Umstand, daß die Anregung des Beteiligten zu 3 im Hinblick auf § 1667 BGB (a.F.) erfolglos war, rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Anordnung einer Verpflichtung zur Kostenerstattung (vgl. BayObLGZ 1963, 183/190).

  • BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80

    Ehegatten; Haushaltsgegenstände; Veräußerung; Zustimmung; Genehmigung; Anspruch; …

    Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtsbeschwerdeverfahrens konnte gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG aus Billigkeitsgründen von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen werden, zumal es insoweit wesentlich um die Klärung umstrittener Rechtsfragen ging (BayObLGZ 1963, 183/191;… Keidel/Kuntze/Winkler, Jansen, je a.a.O.).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 96/01

    Hauptsacheerledigung im Anmeldeverfahren - Ausscheiden eines Gesellschafters

    Hierbei gilt der Grundsatz, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat und die Auferlegung der Kosten besonderer Rechtfertigung im Einzelfall bedarf (BayObLGZ 1963, 183/190;… Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 21).
  • BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat und die Auferlegung der Kosten besonderer Rechtfertigung im Einzelfall bedarf (BayObLGZ 1963, 183/190; 1973, 30/32 f.;… Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 01.09.1988 - 8 W 180/88

    Gütergemeinschaft durch Ehevertrag und Erbvertrag; Zustimmung zur Übernahme des …

    Dabei ist auch der Wunsch des verstorbenen Ehemannes der Antragstellerin zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1963, 183), der nach dem Vortrag der Antragstellerin die Übergabe des Hofes an den von ihm hierzu bestimmten Sohn G. gewünscht hatte.
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 43/00

    Ordnungsgemäße Verwaltung des Gesamtgutes

    Entscheidend sind aber die Gesamtumstände, die Vermögensverhältnisse und auch die Wohnungssituation der Antragsgegnerin (vgl. BayObLG FamRZ 1963, 521/522; OLG Hamm FamRZ 1967, 572;… Staudinger/Thiele § 1365 Rn. 76).
  • BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 1 Z 17/81

    Bestellung eines Nachlaßpflegers zur Sicherung des Nachlasses; Aufhebung der …

    Hinsichtlich der im ersten Rechtszug erwachsenen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten erscheint es mangels besonderer Umstände billig, gemäß dem Grundsatz, daß im (Amts-)Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (BayObLGZ 1963, 183/190; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 21, Jansen RdNr. 9, je zu § 13 a FGG), von der Anordnung einer Kostenerstattung abzusehen.
  • BGH, 28.11.1977 - NotZ 9/77

    Kostenerstattung in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Eine Erstattung durch andere Beteiligte setzt voraus, daß im Einzelfall besondere Gründe bestehen, die eine Kostenerstattung als billig erscheinen lassen (…Jansen FGG 2. Aufl. § 13 a Rdn. 20;… Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 13 a Rdn. 23, 44; Zimmermann, RPfleger 1959, 387, 388; BayObLGZ 1963, 183, 190; KG RPfleger 1959, 385, 386 und NJW 1965, 1538, 1540; OLG Hamm RPfleger 1958, 187, 189).
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZB 63/77

    Beschluss über die Zuteilung der elterlichen Gewalt - Ergänzung des Beschlusses …

    Eine solche Anordnung kann jedoch nur im Rahmen der verfahrensbeendenden Sachentscheidung ergehen, nicht dagegen im Rahmen eines Beschlusses, der, wie der vom 8. Februar 1978, 1ediglich eine fehlerhafte Prozeßentscheidung der Vorinstanz aufhebt (…Keidel/Winkler, Freiw. Gerichtsbarkeit, § 13 a FGG, Rdn. 36 ff;… Jansen, FGG, § 13 a, Rdn. 31; BayObLGZ 1959, 139, 145; 1960, 254, 261; 1963, 183, 191).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1997 - 2 TaBV 42/96

    Verhältnis zwischen dem prozessrechtlichen und materiellrechtlichen …

  • OLG Bamberg, 20.01.1982 - 2 UF 246/81
  • BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 60/87
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1963 - III ZR 87/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2021
BGH, 23.09.1963 - III ZR 87/63 (https://dejure.org/1963,2021)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1963 - III ZR 87/63 (https://dejure.org/1963,2021)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1963 - III ZR 87/63 (https://dejure.org/1963,2021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,2021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 205
  • MDR 1964, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2015 - 7 U 248/14
    Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage existiert nicht, der Bundesgerichtshof hat lediglich in einer älteren Entscheidung ausgeführt, dass eine teilweise Abweisung eines Pflichtteilsanspruchs unzulässig ist, wenn die Höhe des Nachlasses noch nicht ermittelt ist und daher unklar ist, ob die Abweisung auf zu geringen Aktiva oder zu hohen Passiva beruht (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.1963 - III ZR 87/63 -, abgedruckt in: NJW 1964, 205).
  • OLG Köln, 22.08.2007 - 17 U 57/06

    Verfahrensrecht - Teilurteil über Abweisung einzelner Rechnungsposten?

    Wenn eine den Klageanspruch - ggf. teilweise - zusprechende Entscheidung bei entgegengesetzter Auffassung des Berufungsgerichts nicht möglich ist, liegt kein verfahrensrechtlich ausscheidbarer Teilanspruch vor (BGH, MDR 1964, 123;… OLG Zweibrücken, a. a. O.).
  • BGH, 19.04.1977 - VI ZR 34/75

    Beschädigung eines Trägers einer Eisenbahnbrücke - Bestimmung des nach § 249 S. 2 …

    Damit konnte von einem abtrennbaren Teil der Klagforderung, die Gegenstand einer Teilabweisung hätte sein können, nur insoweit die Rede sein, als die Gesamtkosten der vom Berufungsgericht abgelehnten Berechnungsmethode diejenigen der von ihm gebilligten per saldo überstiegen, die Klage also höchstens in Höhe des Rests begründet sein konnte (vgl. dazu BGH Urteil vom 23. September 1963 - III ZR 87/63 - LM ZPO § 301 Nr. 16;… Baumbach/Albers 35. Aufl. ZPO § 301 Anm. 2 c; allg. Meinung).
  • BGH, 14.07.1970 - I ZR 134/69

    Schriftliche Revisionsbegründung - Gesonderte Stellungnahme zu einer …

    Denn insoweit beruht die Abweisung nicht nur auf einem besonderen Streitstoff, sie hätte auch durch Teilurteil erfolgen können, da die Teilabweisung vom Streit über den Rest des Anspruchs nicht berührt worden wäre (BGH NJW 64, 205; RGZ 143, 170, 171).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht