Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchgriffshaftung von Vereinsmitgliedern - Pachtvertrag mit einem Verein - Einziehung von bestehenden Pachtrückständen eines Vereins durch einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 54, 222
- NJW 1970, 2015
- MDR 1970, 919
- DNotZ 1970, 742
- WM 1970, 1106
- BB 1970, 1024
- DB 1970, 1874
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54
Enteignung einer GmbH
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Auch der erkennende Senat hält an dem vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof mehrfach (RGZ 156, 271, 277; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 11 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 26, 31, 37) [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55]ausgesprochenen Grundsatz fest, daß über die Rechtsfigur einer juristischen Person nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden darf.Es ist Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen, Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (RGZ 99, 232, 234; 103, 64, 66; 129, 50, 53, 54; BGHZ 20, 4, 14 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 29, 385, 392) [BGH 12.03.1959 - II ZR 180/57].
- RG, 30.11.1937 - VII 127/37
1. Wirkt die gemäß § 91 Abs. 2 ZVG. zwischen einem Grundschuldgläubiger und dem …
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Auch der erkennende Senat hält an dem vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof mehrfach (RGZ 156, 271, 277; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 11 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 26, 31, 37) [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55]ausgesprochenen Grundsatz fest, daß über die Rechtsfigur einer juristischen Person nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden darf.Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Abweichung als notwendig erweist, um einem mit der juristischen Person in Rechtsbeziehungen getretenen Dritten zu der ihm nach Treu und Glauben zukommenden Leistung zu verhelfen (RGZ 156, 271, 277).
- BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55
Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit …
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Auch der erkennende Senat hält an dem vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof mehrfach (RGZ 156, 271, 277; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 11 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 26, 31, 37) [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55]ausgesprochenen Grundsatz fest, daß über die Rechtsfigur einer juristischen Person nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden darf.
- RG, 22.06.1920 - III 68/20
Leistungsunmöglichkeit eines Alleingesellschafters
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Es ist Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen, Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (RGZ 99, 232, 234; 103, 64, 66; 129, 50, 53, 54; BGHZ 20, 4, 14 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 29, 385, 392) [BGH 12.03.1959 - II ZR 180/57]. - BGH, 12.03.1959 - II ZR 180/57
Entlastung des Vorstandes (AG)
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Es ist Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen, Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (RGZ 99, 232, 234; 103, 64, 66; 129, 50, 53, 54; BGHZ 20, 4, 14 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 29, 385, 392) [BGH 12.03.1959 - II ZR 180/57]. - RG, 21.10.1921 - II 113/21
Gesellschaft m. b. H. Eigener Geschäftsanteil
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Es ist Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen, Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (RGZ 99, 232, 234; 103, 64, 66; 129, 50, 53, 54; BGHZ 20, 4, 14 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 29, 385, 392) [BGH 12.03.1959 - II ZR 180/57]. - RG, 29.06.1942 - II 22/42
1. Betrifft der Grundsatz des deutschen Warenzeichenrechts, daß das …
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Auch der erkennende Senat hält an dem vom Reichsgericht und vom Bundesgerichtshof mehrfach (RGZ 156, 271, 277; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 11 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 26, 31, 37) [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55]ausgesprochenen Grundsatz fest, daß über die Rechtsfigur einer juristischen Person nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden darf. - RG, 19.05.1930 - VI 534/29
1. Können bei Bemessung der Höhe eines von einer Gesellschaft mbH. geschuldeten …
Auszug aus BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69
Es ist Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen, Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (RGZ 99, 232, 234; 103, 64, 66; 129, 50, 53, 54; BGHZ 20, 4, 14 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 29, 385, 392) [BGH 12.03.1959 - II ZR 180/57].
- BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06
"GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und …
In Bezug auf den eingetragenen Idealverein hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass für dessen Verbindlichkeiten regelmäßig nur dieser selbst und nicht die hinter ihm stehenden Vereinsmitglieder haften; eine Durchbrechung dieses Trennungsgrundsatzes hält er nur ausnahmsweise dann für zulässig, wenn die Ausnutzung der rechtlichen Verschiedenheit zwischen der juristischen Person und den hinter ihr stehenden natürlichen Personen rechtsmissbräuchlich ist (st. Rspr. BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333;… Sen.Urt. v. 10. Dezember 2007 - II ZR 239/95, ZIP 2008, 364 - Kolpingwerk, z.V.b. in BGHZ). - BGH, 10.12.2007 - II ZR 239/05
Kolpingwerk
Regelmäßig haftet daher für Verbindlichkeiten eines eingetragenen Vereins nur dieser selbst und nicht die hinter ihm stehenden Vereinsmitglieder (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 54, 222, 224 m.w.Nachw.; 78, 318, 333).b) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Durchbrechung dieses Trennungsgrundsatzes nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Ausnutzung der rechtlichen Verschiedenheit zwischen der juristischen Person und den hinter ihr stehenden natürlichen Personen rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BGHZ 54, 222, 224 m.w.Nachw.; 78, 318, 333).
- BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87
Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks
Über die rechtliche Verschiedenheit von juristischen Personen und ihren Gesellschaftern darf jedoch nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden (u. a. BGHZ 54, 222, 224 m. w. Nachw.; 78, 318, 333).b) Wenn jedoch § 242 BGB grundsätzlich anwendbar ist, so muß, wie in den Fällen gesellschaftsrechtlicher Durchgriffshaftung, das Identitätserfordernis nach Treu und Glauben jedenfalls dann zurücktreten, wenn "die Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen« es dem Richter gebieten (BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333), [BGH 05.11.1980 - VIII ZR 230/79]die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintanzusetzen.
In einem solchen Fall muß die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintangesetzt werden, um dem Unternehmer zu der ihm nach Treu und Glauben zustehenden Leistung zu verhelfen (vgl. BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333) [BGH 05.11.1980 - VIII ZR 230/79].
- BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89
Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …
Ein zur Unwirksamkeit führender Mißbrauch setzt besondere Umstände voraus, etwa das Vorschieben der juristischen Person, um rechtswidrige Vorteile zu erlangen (vgl. BGHZ 54, 222, 224; 68, 312, 314;… BGH, Urt. v. 14. Mai 1974 - VI ZR 8/73, NJW 1974, 1371, 1372 f.). - BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72
Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden
Über die Rechtsfigur einer juristischen Person darf deshalb nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden (BGHZ 20, 4, 11; 45, 204, 207; 54, 222, 224; 55, 20, 32).Die Rechtsprechung hat bereits in einer Reihe von Fällen den tatsächlichen Gegebenheiten bei der Einmanngesellschaft, besonders der Einmann-GmbH, nämlich der Beherrschung der Gesellschaft durch ihren einzigen Gesellschafter, Rechnung getragen und die Einmanngesellschaft dem alleinigen Gesellschafter gleichgestellt, ohne daß damit die rechtliche Verschiedenheit der beiden Rechtssubjekte in Frage gestellt werden sollte (zB in den Fällen der sog Durchgriffshaftung durch den verschleiernden Mantel der juristischen Person (RGZ 99, 232, 234; 129, 50, 53; BGHZ 20, 4, 11; 22, 226, 230; vgl auch BGHZ 54, 222), bei der Irrtumsanfechtung (RGZ 143, 429, 431); im Maklerrecht (BGH, Urt v 12. Mai 1971 - IV ZR 82/70 = LM BGB § 652 Nr. 41), bei Anwendung des § 47 Abs. 4 GmbHG (BGH, Urt v 29. März 1973 - II ZR 139/70 = LM GmbHG § 47 Nr. 20 = DB 1973, 864) und früher im Aufwertungsrecht (RGZ 130, 340)).
- BFH, 18.03.2004 - III R 25/02
Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH
Die Rechtsprechung lässt den Durchgriff zu, wenn die Rechtsform der juristischen Person missbräuchlich verwendet wird (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. November 1956 II ZR 156/55, BGHZ 22, 226, 230; vom 13. November 1973 VI ZR 53/72, BGHZ 61, 380) oder die Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit der juristischen Person gegen Treu und Glauben verstieße (BGH-Urteile vom 8. Juli 1970 VIII ZR 28/69, BGHZ 54, 222, 224; vom 5. November 1980 VIII ZR 230/79, BGHZ 78, 318, 333 zur Beherrschung der Einmann-GmbH durch den Alleingesellschafter; vom 13. April 1994 II ZR 16/93, BGHZ 125, 366, m.w.N.; vom 17. September 2001 II ZR 178/99, BGHZ 149, 10;… im Einzelnen Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl., Einführung Vor § 21 Rz. 12 bis 12 b, m.w.N.; ferner Keßler, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2002, 945;… ausführlich auch Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 9, mit kritischer Stellungnahme unter II. 3.). - BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 20/82
Objektive Maßstäbe für Mißbrauch bei Durchgriffshaftung - Keine Subsidiarität bei …
4 zu § 13; für die Rechtsprechung vgl. vor allem: RGZ 99, 232, 234; 103, 64, 66; 129, 50, 53, 54; 156, 271, 277; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 13; 22, 226, 230; 26, 31, 33 ff.; 29, 385, 392; 31, 258, 271; 54, 222, 224; 59, 64, 68; 68, 312, 315; BAG AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG; BSGE 19, 18, 20; 45, 279, 283).Angesichts des nach dem Vortrag des Klägers und den Feststellungen des LSG beabsichtigten erheblichen Umfangs der Geschäfte der GmbH & Co KG kann das für die Komplementär-GmbH vorgesehene Stammkapital nicht als ausreichend in diesem Sinne erachtet werden, schon gar nicht die darauf geleisteten Einzahlungen (vgl. BGHZ 54, 222, 224).
Deshalb hat der BGH den im konkreten Fall als begründet erachteten Durchgriff des gegen einen Verein bestehenden Anspruchs auf die Vereinsmitglieder in ihrer Mehrpersonenzahl ohne weiteres zugelassen (BGHZ 54, 222; in diesem Sinn auch BSGE 45, 279, 283;… Rehbinder aaO, S. 580;… Roth, aaO RdNr. 3.3.2. zu § 13; Krauskopf in Die Beiträge 1972, 321, 324).
In BGHZ 54, 222 bejaht er schließlich den Haftungsdurchgriff, ohne die Frage nach anderweitigen Anspruchsgrundlagen zu erwähnen.
- BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79
Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen …
Die Beurteilung der Durchgriffsfrage nach deutschem Recht durch das Berufungsgericht gibt zu Bedenken Anlaß; denn es darf zwar über die Rechtsfigur einer juristischen Person nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden (BGHZ 54, 222, 224 m.w.Nachw.).Es ist Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintanzusetzen, wenn die Wirklichkeit des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (BGHZ 54, 222, 224).
- LSG Hessen, 18.11.2021 - L 1 BA 25/21
BA
Rechtsmissbrauch komme hiernach nur dann in Betracht, wenn mit der Gesellschaft Zwecke verfolgt würden, für die sie von ihrer Rechtsform her nicht bestimmt sei, oder wenn durch die Verwendung dieser Rechtsform die Gesellschaftsgläubiger - hier die Sozialversicherung - getäuscht bzw. hintergangen würden, sog. Rechtsformmissbrauch (…Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 4. Aufl. 2020, HGB § 171 Rn. 29; vgl. auch BGH v. 8. Juli 1970 - VIII ZR 28/69). - BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75
Durchgriffshaftung bei unterkapitalisierter GmbH
In BGHZ 54, 222, 224 hat der erkennende Senat die Haftung der Mitglieder einer Siedlungsgesellschaft (e.V.) für deren Pachtzinsschulden in einem Falle bejaht, in dem der Verein von Anfang an vermögenslos war und lediglich deshalb zwischen die Siedler und den Grundstückseigentümer eingeschaltet war, damit dieser die Pacht in einem Betrag erhielt und nicht mit den einzelnen Siedlern abzurechnen brauchte. - BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH
- BSG, 01.02.1996 - 2 RU 7/95
Haftung der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen GmbH für deren …
- BGH, 14.05.1974 - VI ZR 8/73
Ansehen einer Person als Verrichtungsgehilfe; Anwendbarkeit des § 831 Abs. 2 …
- LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18
Auftraggeber und Eigentümer nicht identisch: Einräumung einer Sicherungshypothek …
- BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 80/96
Schadensersatz wegen Betruges und Durchgriffshaftung gegen einen …
- BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/92
Haftung des Alleingesellschafters - Beitragsansprüche - Konzernhaftung - …
- OLG Köln, 14.05.2004 - 16 W 11/04
Gerichtsstand für eine Klage des Insolvenzverwalters gegen die …
- OLG Brandenburg, 12.02.2020 - 11 U 172/17
Schadensersatz wegen verlorener Investitionen zum Erwerb einer …
- LG Magdeburg, 23.01.2020 - 10 O 671/19
Bestehen eines ersatzfähigen Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom …
- LG Magdeburg, 30.01.2020 - 10 O 818/19
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der sogenannten …
- LG Magdeburg, 05.09.2019 - 10 O 1822/18
Eintritt eines Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom sogenannten …
- LG Dresden, 06.04.2004 - 10 O 5117/02
Haftung von Mitgliedern eines Vereines gegen rückständige leasingvertragliche …
- LG Magdeburg, 05.12.2019 - 10 O 1719/18
Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal, Außenhaftung einer …
- OLG Karlsruhe, 07.04.1989 - 14 U 16/86
Wettbewerb; Gewerbe; Gewerberaummiete
- OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 21 U 49/06
Identität von Besteller und Eigentümer
- SG Darmstadt, 15.02.2021 - S 13 R 645/16
- OLG Zweibrücken, 21.09.1984 - 1 U 244/82
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung eines Kreditvertrages im …
- BSG, 27.10.1994 - 10 RAr 1/92
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - …
- OVG Niedersachsen, 22.02.1996 - 11 L 6450/92
GmbH-Gesellschafter; Durchgriffshaftung; Rückzahlung von Subventionen
- OLG Zweibrücken, 17.05.2004 - 7 U 13/03
Schadenersatz wegen mangelhafter und verspäteter Bauleistung; Haftung aus dem …
- BGH, 03.11.1976 - I ZR 156/74
Haftung aus Garantievertrag - Anforderungen an Durchgriffshaftung im …
- BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 782/85
- BGH, 26.02.1975 - VIII ZR 265/73
Vertragliche Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrags im Falle des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1996 - 5 A 10654/96
Kostenerstattungsanspruch bzw. Freistellungsanspruch des Personalrates gegenüber …
- OLG Hamm, 07.12.1984 - 20 U 151/84
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages über eine …
- BGH, 07.06.1973 - II ZR 34/72
Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung gegenüber einer Wechselverpflichtung …
- BGH, 13.06.1978 - KZR 2/77
Sonderabnehmerin für elektrische Energie bei einem auf privatwirtschaftlicher …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 14/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 8 LBesG 1965 Nordrhein-Westfalen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 03.11.1966 - 1 K 567/66
- VG Gelsenkirchen, 13.07.1967 - 1 K 567/66
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 14/66
Papierfundstellen
- BVerfGE 29, 1
- NJW 1970, 1679
- NJW 1970, 2015 (Ls.)
- MDR 1970, 906
- DB 1970, 1644
- DÖV 1970, 678
Wird zitiert von ... (18)
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
Rn. 25 a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfGE 29, 1 ).
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
Zu einer Angleichung ist es im Bereich des Alimentationsgrundsatzes, der zu den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums zählt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ), gerade nicht gekommen. - BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an …
Rn. 23 a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfGE 29, 1 ).
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Beamtenrecht: Eingetragene Lebenspartnerschaft
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfGE 29, 1 ).
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an …
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfGE 29, 1 ).
- BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; …
Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52, 46/52 - BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (BVerfG, Beschlüsse vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 - BVerfGE 21, 329 , vom 9. Juni 1970 - 2 BvL 14/66 - BVerfGE 29, 1 , vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75 - BVerfGE 44, 249 , vom 10. Oktober 1978 - 2 BvL 10/77 - BVerfGE 49, 260 , vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363 und vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300 ).Zur Familie des Beamten gehören die Ehegatten und die Kinder (BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1970 a.a.O.).
- BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81
Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB
Da aber dieselben Gründe, die zur Nichtigkeit des Art. 15 Abs. 2 erster Halbsatz EGBGB führen, auch für die verfassungsrechtliche Beurteilung der kollisionsrechtlichen Anknüpfung in Art. 15 Abs. 1 EGBGB gelten, hat das Bundesverfassungsgericht in Anwendung des § 78 Satz 2 BVerfGG auch dessen Nichtigkeit ausgesprochen (vgl. BVerfGE 29, 1 (10 f.)). - VerfGH Bayern, 28.04.2015 - 6-VII-13
Kopplung des beamtenrechtlichen Familienzuschlags zugunsten von Großelternteilen …
Zur Familie des Beamten gehören auch die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Beamten lebenden Kinder (BVerfG vom 9.6.1970 BVerfGE 29, 1/9;… vom 8.11.2007 FamRZ 2008, 487 Rn. 23). - BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92
Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung
Vielmehr beschränkt sich die Alimentationspflicht des Dienstherrn grundsätzlich auf die Familie im engeren Sinne (Kleinfamilie), die - außer dem Soldaten - nur seine Ehefrau und Kinder umfaßt (vgl. für den Beamten BVerfGE 21, 329 (347 f.); 25, 142 (148 f.); 29, 1 (9); BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1971 - BVerwG II B 45.71 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 36; Beschluß vom 13. Dezember 1977 - BVerwG II B 31.76 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayBG Nr. 5). - OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08
Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen; …
Rn. 81 Zu der Familie des Beamten gehören sein Ehegatte und die Kinder, mit denen eine familiäre Gemeinschaft besteht (BVerfG, Beschl. v. 8.11.2007, FamRZ 2008, 487; BVerfGE 29, 1, 9). - BVerwG, 19.06.2013 - 2 B 45.12
Versorgung von Ruhestandsbeamten; Alimentationsprinzip; kinderbezogene …
- BVerwG, 21.04.1973 - VI C 27.70
Anspruch eines Beamten auf Kinderzuschlag für ein verheiratetes Kind - Gewährung …
- BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2a BKKG
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2008 - 4 S 1533/05
- BVerwG, 13.12.1977 - 2 B 31.76
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Eltern des Beamten - Fürsorgepflicht …
- BVerwG, 16.02.1972 - II C 15.69
Kostenentscheidung nach Erledigterklärung der Hauptsache durch die Parteien - …
- BVerwG, 10.05.1972 - VI B 29.70
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
- BVerwG, 13.11.1970 - VI C 2.65
Rechtsmittel
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