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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.11.1979

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,439
BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78 (https://dejure.org/1979,439)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1979 - V ZR 71/78 (https://dejure.org/1979,439)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1979 - V ZR 71/78 (https://dejure.org/1979,439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwendbarkeit der §§ 985 ff. analog

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 288
  • NJW 1980, 833
  • MDR 1980, 299
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Auf den Bucheigentümer aber sind nach herrschender Auffassung die §§ 987 ff BGB anwendbar (BGHZ 41, 30, 34; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 121, 335; 163, 62;… Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 27).

    Indessen wird hinsichtlich des Grundbuchberichtigungsanspruches (§ 894 BGB) schon bei der hierauf gerichteten Klage ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 2 BGB bejaht (vgl. BGHZ 41, 30, 33 ff; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 163, 62; RG HRR 1928 Nr. 2276).

  • RG, 22.01.1927 - V 191/26

    Nichtiges Grundstücksgeschäft

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Auf den Bucheigentümer aber sind nach herrschender Auffassung die §§ 987 ff BGB anwendbar (BGHZ 41, 30, 34; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 121, 335; 163, 62;… Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 27).

    Indessen wird hinsichtlich des Grundbuchberichtigungsanspruches (§ 894 BGB) schon bei der hierauf gerichteten Klage ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 2 BGB bejaht (vgl. BGHZ 41, 30, 33 ff; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 163, 62; RG HRR 1928 Nr. 2276).

  • RG, 26.06.1926 - V 532/25

    53. Zurückbehaltungsrecht.

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Auf den Bucheigentümer aber sind nach herrschender Auffassung die §§ 987 ff BGB anwendbar (BGHZ 41, 30, 34; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 121, 335; 163, 62;… Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 27).

    Indessen wird hinsichtlich des Grundbuchberichtigungsanspruches (§ 894 BGB) schon bei der hierauf gerichteten Klage ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 2 BGB bejaht (vgl. BGHZ 41, 30, 33 ff; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 163, 62; RG HRR 1928 Nr. 2276).

  • RG, 26.02.1940 - V 147/39

    Hat der Käufer eines Grundstücks gegenüber dem Anspruch auf Einwilligung in die …

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Auf den Bucheigentümer aber sind nach herrschender Auffassung die §§ 987 ff BGB anwendbar (BGHZ 41, 30, 34; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 121, 335; 163, 62;… Pikart in BGB-RGRK 12. Aufl. § 987 Rdn. 27).

    Indessen wird hinsichtlich des Grundbuchberichtigungsanspruches (§ 894 BGB) schon bei der hierauf gerichteten Klage ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 2 BGB bejaht (vgl. BGHZ 41, 30, 33 ff; RGZ 114, 266; 115, 35, 46; 163, 62; RG HRR 1928 Nr. 2276).

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen …

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Was das Besitzverhältnis anbelangt, so war der Beklagte zwar im Zeitpunkt der Verwendungen, die er angeblich ab Frühjahr 1973 und möglicherweise noch vor dem Wiederkauf vorgenommen hatte, aufgrund seines Kaufvertrages vom 8. Dezember 1972 rechtmäßiger Besitzer; für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es jedoch nur darauf an, daß sein Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruches nicht mehr besteht, weil sich sonst der berechtigte Besitzer schlechter stehen würde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; Senatsurteil vom 13. Oktober 1978 - V ZR 147/77 = NJW 1979, 716).
  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/64

    Auflassungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Da die Auflassungsvormerkung kein der Zwangsversteigerung entgegenstehendes Recht im Sinne des § 28 ZVG darstellt, konnte die Klägerin als Vormerkungsberechtigte die Versteigerung der Grundstücke nicht verhindern (vgl. BGHZ 46, 124).
  • BGH, 13.10.1978 - V ZR 147/77

    Schwiegertochter Grundstücksschenkung - §§ 1000, 996 BGB, berechtigte Besitzerin, …

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Was das Besitzverhältnis anbelangt, so war der Beklagte zwar im Zeitpunkt der Verwendungen, die er angeblich ab Frühjahr 1973 und möglicherweise noch vor dem Wiederkauf vorgenommen hatte, aufgrund seines Kaufvertrages vom 8. Dezember 1972 rechtmäßiger Besitzer; für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es jedoch nur darauf an, daß sein Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruches nicht mehr besteht, weil sich sonst der berechtigte Besitzer schlechter stehen würde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; Senatsurteil vom 13. Oktober 1978 - V ZR 147/77 = NJW 1979, 716).
  • BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69

    Siedlungsgesetzliches Wiederkaufsrecht in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Das auf § 20 RSiedlG beruhende Wiederkaufsrecht der Klägerin erlangte durch die Grundbucheintragung die Bedeutung einer Vormerkung (§ 883 BGB) zur dinglichen Sicherung des Rückübereignungsanspruches (vgl. die Senatsentscheidungen BGHZ 57, 356; 58, 395; 59, 94).
  • BGH, 23.06.1972 - V ZR 95/70

    Wert eines siedlungsrechtlichen Wiederkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Das auf § 20 RSiedlG beruhende Wiederkaufsrecht der Klägerin erlangte durch die Grundbucheintragung die Bedeutung einer Vormerkung (§ 883 BGB) zur dinglichen Sicherung des Rückübereignungsanspruches (vgl. die Senatsentscheidungen BGHZ 57, 356; 58, 395; 59, 94).
  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 28/62
    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
    Insoweit folgt der Senat - abweichend von seinem Urteil vom 31. Januar 1964 - V ZR 28/62 = WM 1964, 298, 301 - einer für den ähnlichen Fall des dinglichen Vorkaufsrechts und insbesondere für die Auflassungsvormerkung vielfach im Schrifttum vertretenen Auffassung (…vgl.Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 888 Rdn 6 - anders hinsichtlich des dinglichen Vorkaufsrechts Staudinger/Dittmann § 1100 Rdn. 9;… Augustin in BGB-RGRK 12. Aufl. § 888 Rdn. 13 - anders hinsichtlich des dinglichen Vorkaufsrechts Rothe in BGB-RGRK 12. Aufl. § 1100 Rdn. 5;… Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 1098 Rdn. 4;… Baur, Sachenrecht 10. Aufl. § 20 IV 1 e;… Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 84 IV 4 c; Hartmann NJW 1956, 899; Peßler NJW 1960, 1785, 1789; Hoche NJW 1963, 301, 302; Schwerdtner BWNotZ 1972, 145; vgl. auch RG HRR 1928 Nr. 2276).
  • RG, 27.06.1928 - V 543/27

    Buchmäßige Eigentümer ; Hypothekbestellung

  • BGH, 12.05.1972 - V ZR 102/70

    Wiederkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

  • RG, 13.01.1923 - V 330/22

    Evangelische Brüdergemeinde; Abtrennungsrecht

  • BGH, 14.03.2025 - V ZR 153/23

    Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

    Dass der Verwendungsersatzanspruch nach § 1001 Satz 1 BGB erst mit Wiedererlangung der Sache oder Genehmigung der Verwendungen fällig wird, ist unschädlich (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 1979 - V ZR 71/78, BGHZ 75, 288, 293; Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 25/62, BGHZ 41, 30, 33 ff. mwN).

    Er muss maximal die Aufwendungen des Besitzers ersetzen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 1979 - V ZR 71/78, BGHZ 75, 288, 295 mwN), begrenzt wiederum auf die dadurch eingetretene Werterhöhung.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Denn für die Anwendung der §§ 987 ff BGB kommt es nach gefestigter Rechtsprechung auch des Senats nur darauf an, daß das Besitzrecht später weggefallen ist und jedenfalls bei Geltendmachung des Vindikationsanspruchs nicht mehr besteht, weil sonst der berechtigte Besitzer schlechter stünde als der unberechtigte (BGHZ 34, 122, 131; 75, 288, 292 f; Senatsurteile v. 13. Oktober 1978, V ZR 147/77, NJW 1979, 716; v. 14. Juli 1995, V ZR 45/94, NJW 1995, 2627).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Ob Verwendungsersatzansprüche bestehen, richtet sich allein nach den Vorschriften der §§ 994 ff. BGB (vgl. Senat, BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 298; 144, 323).
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage durch ein Urteil über den …

    Diese Vorschrift findet auf den Grundbuchberichtigungsanspruch des Eigentümers gemäß § 894 BGB nach unbestrittener Ansicht deshalb Anwendung, weil der Grundbuchberichtigungsanspruch nicht nur auf die Erklärung der Zustimmung zur Grundbuchberichtigung und nicht nur auf die Vornahme einer Handlung gerichtet ist, sondern auf die Herausgabe der Buchposition des unrichtig eingetragenen Eigentümers (Senat, Urteile vom 22. Januar 1964 - V ZR 25/62, BGHZ 41, 30, 34 f. und vom 5. Oktober 1979 - V ZR 71/78, BGHZ 75, 288, 293;… Erman/Artz, BGB, 15. Aufl., § 894 Rn. 35;… jurisPK-BGB/Toussaint, 8. Aufl., § 894 Rn. 52;… Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 894 Rn. 137).
  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86

    Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche …

    bbb) Im Urteil BGHZ 34, 122, 131 ff. hat der Senat entschieden, daß ein Verwendungsersatzanspruch des Besitzers auch dann entsteht, wenn er zwar zur Zeit der Verwendung zum Besitz berechtigt war, die Vindikationslage ihm gegenüber jedoch später eingetreten ist (zustimmend BGHZ 75, 288, 292 f.).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 453/99

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Eintragung einer Vormerkung

    Die Entscheidung ist auf die Erwägungen gestützt worden, mit denen der Senat zuvor schon die entsprechende Anwendung der §§ 994 ff BGB im Verhältnis zwischen Vormerkungsberechtigtem und Dritterwerber bejaht und danach den Anspruch des Dritterwerbers auf Ersatz von Verwendungen auf das Grundstück beurteilt hatte (BGHZ 75, 288, 291).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat ein Dritterwerber gegen den Vormerkungsberechtigten grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz von Verwendungen, die er auf das Grundstück gemacht hat, in entsprechender Anwendung der §§ 994 ff BGB (BGHZ 75, 288;… vgl. auch MünchKomm-BGB/Wacke, § 888 Rdn. 19;… Staudinger/Gursky, § 888 Rdn. 56 m.w.N.).

    Für diese Sicht spricht, daß - anders als im direkten Anwendungsbereich der §§ 994 ff - der Vormerkungsberechtigte gegen den Dritterwerber gar keinen Herausgabeanspruch hat, an seine Stelle vielmehr der Anspruch auf Zustimmung zu seiner Wiedereintragung gewährt wird, ein Anspruch, der vergleichbar ist mit dem Herausgabeanspruch hinsichtlich einer Buchposition (vgl. Senat, BGHZ 75, 288, 292 ff).

    Folgerichtig hat der Senat dem Dritterwerber ein Zurückbehaltungsrecht schon gegenüber der Geltendmachung dieses Zustimmungsanspruchs zugebilligt (BGHZ 75, 288, 293, gestützt allerdings trotz fehlender Fälligkeit auf § 273 Abs. 2 BGB statt auf eine entsprechende Anwendung des § 1000 BGB).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …

    b) Gegenüber einer Berichtigungsklage nach § 894 BGB ist regelmäßig ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB möglich (BGHZ 75, 288, 293;… BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. § 894 Rn. 47).
  • BGH, 20.05.1983 - V ZR 291/81

    Herausgabe von Nutzungen und Verwendungsersatz bei Ausübung eines dinglichen …

    Kennt der Käufer eines Grundstücks das darauf lastende dingliche Vorkaufsrecht eines Dritten, so ist er im Rahmen der entsprechenden Anwendung der §§ 990 ff BGB im Verhältnis zum Vorkaufsberechtigten bei Besitzerwerb innerhalb der Ausübungsfrist des Vorkaufsrechts grundsätzlich wie ein bösgläubiger Besitzer zu behandeln (Abweichung von BGHZ 75, 288 Leitsatz c).

    Der Senat hat dies für den Fall eines durch Vormerkung gesicherten Wiederkaufsrechts bereits ausgesprochen und näher begründet (BGHZ 75, 288, 291 ff) [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78].

    Der Senat hat zwar für den Fall eines im Grundbuch eingetragenen gesetzlichen Wiederkaufsrechts in BGHZ 75, 288, 294 ff [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78] allein die Kenntnis des Rechts zur Bösgläubigkeit nicht genügen lassen und ausgeführt, § 990 BGB könne frühestens mit Ausübung des Wiederkaufsrechts eingreifen, weil erst damit der "aufgrund des Kaufvertrages berechtigte Besitzer" sein Besitzrecht verliere.

    Die in BGHZ 75, 288, 291 [BGH 05.10.1979 - V ZR 71/78] aus geführten Gründe treffen nicht nur für die entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Verwendungsersatz zu, sondern rechtfertigen es auch, die Bestimmungen über den Ersatz von Nutzungen (§§ 987 ff BGB) im vorliegenden Fall analog heranzuziehen.

  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen …

    Den Klägern steht - auch schon vor ihrem Eigentumserwerb oder ihrer Eintragung als Nießbraucher - gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung zu (vgl. BGHZ 75, 288, 293; 87, 296, 297; 115, 335, 344 ff).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05

    Umfang der Enteignungsentschädigung des Pächters; Entschädigung des vom Pächter …

    Für diese Regelung stand und steht außer Streit, dass Verwendungsersatz nur bis zur Höhe der der Sache jetzt noch anhaftenden Wertsteigerung, jedoch nicht über die tatsächlich aufgewendeten Kosten hinaus in Betracht kommt (RGZ 106, 147, 149; BGHZ 75, 288, 295).
  • LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19

    Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

  • BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00

    Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten

  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 279/02

    Zurückbehaltungsrecht des nichtberechtigten Besitzers wegen Aufwendungen zur …

  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 18/19

    Bedarf der Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufs zur …

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 146/86

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zwischen einem Siedlungsunternehmen und …

  • OLG Dresden, 10.03.1999 - 18 U 2745/98

    Bewirtschaftung und Instandhaltung von Vermögenswerten durch die Treuhandanstalt

  • LG Hamburg, 01.09.2006 - 318 O 43/06

    Anspruch auf Erteilung der Bewilligung zur Löschung der zu Gunsten des …

  • BGH, 18.12.1986 - V ZR 137/85

    Streit um die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts bei einem Grundstück mit …

  • OLG Brandenburg, 05.06.1998 - 4 U 30/97

    Publizität bei Vertrauen auf Verkäuferidentität

  • OLG Saarbrücken, 28.06.1995 - 5 W 385/94

    Anspruch auf Herausgabe eines Kellerraums zur gemeinsamen Nutzung aller …

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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,955
BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78 (https://dejure.org/1979,955)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1979 - I ZR 28/78 (https://dejure.org/1979,955)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1979 - I ZR 28/78 (https://dejure.org/1979,955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen; Annahme eines Gutes im Güterfernverkehr unter Voraussetzung einer Abrede bzgl. des Ablieferungsorts zwischen dem Frachtführer und dem Absender

  • rechtsportal.de

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen; Annahme eines Gutes im Güterfernverkehr unter Voraussetzung einer Abrede bzgl. des Ablieferungsorts zwischen dem Frachtführer und dem Absender

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 833
  • MDR 1980, 281
  • VersR 1980, 181
  • DB 1980, 685
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 114/76

    Frachtgut - Luftfrachtführer - Obhut - Beginn der Obhut - Übernahmedes Frachtguts …

    Auszug aus BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
    Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung (§ 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH v. 19.1.73 - I ZR 4/72 - m.w.N. - NJW 73, 511, 512; v. 27.10.78 - I ZR 114/76 - NJW 79, 493; Helm, Großkomm. HGB Anm. 12 zu § 429 HGB).
  • BGH, 21.11.1975 - I ZR 74/75

    Aufrechnungsverbot nach ADSp

    Auszug aus BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
    Das Berufungsgericht nimmt ferner zutreffend an, daß die Beklagte nach § 413 Abs. 1 HGB, da sie und die Rechtsvorgängerin der Klägerin sich auf einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt hatten, ausschließlich die Rechte und Pflichten eines Frachtführers hat und zwar eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (vgl. st.R. BGHZ 65, 340; zuletzt Senatsurteil vom 4. Mai 79 - I ZR 51/78 m.w.N. - VersR 79, 811); damit sind die Vorschriften der Kraftverkehrsordnung (KVO) als zwingend vorgeschriebene Beförderungsbedingungen (§§ 26, 20, 106 Abs. 2 GüKG) Inhalt des Vertrages, auf den der Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des beförderten Gutes gestützt wird.
  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 51/78

    KFZ - Güterfernverkehr - Sammelspediteur - Frachtführer - Haftung - Abdingbarkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
    Das Berufungsgericht nimmt ferner zutreffend an, daß die Beklagte nach § 413 Abs. 1 HGB, da sie und die Rechtsvorgängerin der Klägerin sich auf einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt hatten, ausschließlich die Rechte und Pflichten eines Frachtführers hat und zwar eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (vgl. st.R. BGHZ 65, 340; zuletzt Senatsurteil vom 4. Mai 79 - I ZR 51/78 m.w.N. - VersR 79, 811); damit sind die Vorschriften der Kraftverkehrsordnung (KVO) als zwingend vorgeschriebene Beförderungsbedingungen (§§ 26, 20, 106 Abs. 2 GüKG) Inhalt des Vertrages, auf den der Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des beförderten Gutes gestützt wird.
  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72

    Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher …

    Auszug aus BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
    Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung (§ 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH v. 19.1.73 - I ZR 4/72 - m.w.N. - NJW 73, 511, 512; v. 27.10.78 - I ZR 114/76 - NJW 79, 493; Helm, Großkomm. HGB Anm. 12 zu § 429 HGB).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut …

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Frachtgut ausgeliefert im Sinne des § 29 KVO ist (Ergänzung zu Senatsurteil vom 9. November 1979 - I ZR 28/78 = NJW 1980, 833).

    Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

  • OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85

    Versicherungsnehmers; Repräsentant

    Im Sinne von § 61 VVG bedeutet die Annahme grober Fahrlässigkeit auch, daß der VN zumindest wissen mußte, daß sein Verhalten geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern (vgl. BGH VersR 1980, 181; Prölss-Martin § 61 Anm. 4).

    Denn der Eintritt des Versicherungsfalles wird schon dann grob fahrlässig herbeigeführt, wenn er durch das Verhalten des Versicherten gefördert wird (vgl. BGH VersR 1980, 181; 61 Anm. 4).

  • OLG Köln, 13.12.1994 - 22 U 148/94

    Kein Ersatzanspruch bei Beschädigung des Frachtgutes nach Auslieferung - …

    Rn. 5 Die Auslieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284).

    Die insoweit von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.11.1979 (NJW 1980, 833) ist hier nicht einschlägig.

  • OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05

    Speditionsvertrag zu fixen Kosten: Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung …

    Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, dann wird sich die Einwilligung des Verfügungsberechtigten zur Aufgabe der Obhut durch den Frachtführer regelmäßig mit der zwischen Absender und Frachtführer getroffenen Vereinbarung decken; ist demnach vereinbart, dass der Frachtführer das Gut an einem bestimmten Platz absetzen muss, dann ist die Einwilligung des Verfügungsberechtigten erst dann anzunehmen, wenn der Frachtführer das Gut an diese Stelle verbracht hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 09.11.1979, I ZR 28/78, zitiert nach juris, dort Rn.8; ebenso Oberlandesgericht Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 1055 [1056]).
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2025 - 3 U 7/25

    Qualifiziertes Verschulden eines Versanddienstleisters

    Denn die Beklagte hat nach Übernahme des Gutes zur Beförderung dieses nicht abgeliefert (zur Ablieferung vgl. nur BGH, Urteile vom 9. November 1979 - I ZR 28/78, Rn. 8, juris, …und vom 23. Oktober 1981 - I ZR 157/79, Rn. 10, juris;… Koller a.a.O. Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.1993 - 4 U 52/92

    Streit um Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers wegen des …

    Der Begriff der Auslieferung in § 29 KVO entspricht dem Begriff der Ablieferung in § 429 HGB (BGH NJW 80, 833; BGH NJW-RR 90, 1314, 1315).

    Auf der Seite des Empfängers genügt der erkennbare Wille zum Besitzerwerb, wobei zu unterstellen ist, daß der Empfänger das will, was vereinbart ist (BGH NJW 80, 833;… Koller a.a.O. Rdnr. 6).

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06

    Keine Haftung des Frachtführers nach § 425 Abs. 1 HGB nach vereinbarungsgemäßer …

    Die Ablieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02

    Frachtführerhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Haftung aus positiver …

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist Ablieferung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH NJW 1980, 833 zu § 29 KVO und § 429 HGB a. F.; Fremuth/Thume, a. a. O., § 425 Rn. 18; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., § …
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94

    Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und …

    Denn bei der Annahme im Sinne der vorerwähnten Vorschrift handelt es sich nicht lediglich um eine tatsächliche Handlung, sondern um einen Vorgang, durch den der Frachtführer die zu Transportzwecken erlangte Obhut über Sachen mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1979 - I ZR 28/78, TranspR 1980, 94).
  • LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 3/91

    Bestimmung der Anforderungen an das Verlorengehen von Blechen; Vorliegen einer …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist Auslieferung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1982, 1284; NJW 1980, 833; mit weiteren Nachweisen).

    Sofern keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die eine andere Berurteilung rechtfertigen, wird sich die Einwilligung des Verfügungsberechtigten regelmäßig mit der zwischen Absender und Frachtführer getroffenen Vereinbarung decken (BGH, NJW 1980, 833).

  • OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 3 U 72/94

    Frachtrechtliche Haftung eines Spediteurs

  • OLG Bremen, 15.03.2001 - 2 U 120/00

    Begriff der Ablieferung; Haftung des Frachtführers bei Abstellung von neuwertigen …

  • OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94

    Abstellen; Unfall; Pkw; Kfz; Ruinengrundstück; Gefahrerhöhung; Grobe …

  • OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81

    Transport einer automatischen Nähmaschine für industrielle Verwertung; …

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