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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 26.01.1989 | BVerwG, 13.01.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87   

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https://dejure.org/1989,29
BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87 (https://dejure.org/1989,29)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 (https://dejure.org/1989,29)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 (https://dejure.org/1989,29)
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Nichteinberufung zur Wehrübung

Kein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog, mit der eine Amtshaftungsklage vorbereitet werden soll (kein Anspruch auf den "sachnäheren" Richter);

§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 73 VwGO, bei Erledigung der Hauptsache im Widerspruchsverfahren muß die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig abweisen (vgl. dazu § 80 Abs. 1 Satz 5 LVwVfG)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlendes [Fortsetzungsfeststellungs-] Interesse bei Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung; Amtshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses - Erledigung vor Klageerhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 226
  • NJW 1989, 2486
  • MDR 1990, 304
  • NVwZ 1989, 959 (Ls.)
  • DVBl 1989, 873
  • DÖV 1989, 641
 
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Wird zitiert von ... (464)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Ein Anspruch auf den (angeblich) "sachnäheren" Richter besteht nicht (vgl. Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 23 [26]).

    Für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist vielmehr kennzeichnend, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 [13 f.] unter Hinweis auf das Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 S. 66; ferner Urteil vom 14. Januar 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist vielmehr kennzeichnend, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 [13 f.] unter Hinweis auf das Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 S. 66;… ferner Urteil vom 14. Januar 1980, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 85.80

    Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses; Abschiebung …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Ebensowenig kann die Absicht des Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlichrechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozeß vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen (vgl. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 S. 7 [10] sowie Beschlüsse vom 31. August 1983 - BVerwG 1 B 92.83 - amtl.
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Für die Schutzwürdigkeit des Interesses an einer Feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist vielmehr kennzeichnend, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 [13 f.] unter Hinweis auf das Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 36 S. 66;… ferner Urteil vom 14. Januar 1980, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74

    Feststellungsinteresse in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Diese Vorschrift stellt an das Rechtsschutzinteresse höhere Anforderungen als § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO , denen der Hinweis auf eine beabsichtigte Amtshaftungsklage nicht zu genügen vermag (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 S. 46 f.).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Umdruck S. 3 f.; ferner Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150 S. 51 [52]).
  • BVerwG, 24.01.1984 - 1 B 11.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Umdruck S. 2 f. und vom 24. Januar 1984 - BVerwG 1 B 11.84 - amtl.
  • BVerwG, 31.08.1983 - 1 B 92.83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Kriterien für das Vorliegen …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Ebensowenig kann die Absicht des Klägers, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlichrechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozeß vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen (vgl. Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 85.80 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 5 S. 7 [10] sowie Beschlüsse vom 31. August 1983 - BVerwG 1 B 92.83 - amtl.
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Das gilt auch in den Fällen, in denen sich ein streitiger Verwaltungsakt - wie hier - bereits vor der Klageerhebung erledigt hat (vgl. u.a. Urteile vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - BVerwGE 12, 87 [90] und vom 1. Juli 1975 - BVerwG I C 35.70 - BVerwGE 49, 36 [39], st.Rspr.).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87
    Das gilt auch in den Fällen, in denen sich ein streitiger Verwaltungsakt - wie hier - bereits vor der Klageerhebung erledigt hat (vgl. u.a. Urteile vom 28. Februar 1961 - BVerwG I C 54.57 - BVerwGE 12, 87 [90] und vom 1. Juli 1975 - BVerwG I C 35.70 - BVerwGE 49, 36 [39], st.Rspr.).
  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 76.84

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerung - Wehrübung

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine …

    Dem entspricht im Ausgangspunkt, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechend auf Fälle anzuwenden ist, in denen sich ein Verwaltungsakt vor Klagerhebung erledigt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1961 - BVerwG 1 C 54.57 - BVerwGE 12, 87, 90; vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161, 165; vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 35.70 - - BVerwGE 49, 36, 39 ; vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226, 227; Beschluß vom 26. April 1993 - BVerwG 4 B 31.93 - NVwZ 1994, 282: § 113 Abs. 1 Satz 2 oder § 43 VwGO).

    Im Hinblick darauf, daß nach der Rechtsprechung für die Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts weder die Durchführung eines Vorverfahrens erforderlich noch eine Klagefrist vorgeschrieben ist und sich das Feststellungsinteresse an den Anforderungen des § 43 VwGO und nicht an dem für § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO Vorausgesetzten orientiert (vgl. BVerwGE 81, 226, 228), hätte es möglicherweise näher gelegen, von vornherein den Rechtsschutzbereich der allgemeinen Feststellungsklage des § 43 VwGO entsprechend weiterzuentwickeln (vgl. Pietzner, VerwArch 84 (1993), 261, 281).

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Die Anforderungen des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bleiben vielmehr hinter denen des § 43 Abs. 1 VwGO zurück (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG IV B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74 S. 46 f.; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 30 S. 1).

    Den höheren Anforderungen des § 43 Abs. 1 VwGO an das Feststellungsinteresse vermag der Hinweis auf eine beabsichtigte Amtshaftungsklage regelmäßig nicht zu genügen (…vgl. Beschluß vom 20. Juni 1974, aaO. S. 46 f. und Urteil vom 20. Januar 1989, aaO. S. 3).

    Überdies fehlte der Klägerin für einen derart geänderten Antrag zur Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses das Rechtsschutzbedürfnis, weil die die zum Gegenstand der begehrten Feststellung gemachte Rechtsfrage in dem beabsichtigten Zivilprozeß als Vorfrage geklärt werden kann (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 21.80 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 28 S. 20 [26 f.], vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 30 S. 1 m.w.N. und vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 242 S. 80 [83]).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11 …

    Denn ein solches wird in diesen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn die Erledigung des Verwaltungsakts erst nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.2.1993 - 8 S 515/92 -, VBlBW 1993, 300).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86   

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https://dejure.org/1989,1145
BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86 (https://dejure.org/1989,1145)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1989 - 6 C 66.86 (https://dejure.org/1989,1145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines bereits im Ausland in Urlaub weilenden, anwaltlich nicht vertretenen Klägers - Aufhebung eines seit vier Wochen anberaumten Termins ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 229
  • NJW 1989, 2486 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 650
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.1972 - VII C 81.70

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 - Ablehnung eines Vertagungsantrages …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß die Ablehnung eines Vertagungsantrags unter Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens jedenfalls bei einem bereits im Ausland in Urlaub weilenden, anwaltlich nicht vertretenen Kläger eine Versagung des rechtlichen Gehörs darstellt (Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - ).

    Danach muß ein Bürger seinen Urlaub nicht unter dem Vorbehalt etwaiger Terminsbestimmung in seiner Sache planen und antreten und ggf. auf ihn verzichten oder ihn unterbrechen, sondern er kann damit rechnen, daß das Gericht seinen berechtigten Belangen durch eine Aufhebung oder Verlegung des Termins entspricht; etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der betroffene Verfahrensbeteiligte den Prozeß verschleppen will (vgl. das bereits angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1972, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Vorausgegangen waren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, daß den durch den Urlaub eines Verfahrensbeteiligten bedingten Schwierigkeiten im gerichtlichen Verfahren gebührend Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfGE 25, 158 [BVerfG 21.01.1969 - 2 BvR 724/67], und 26, 315 ).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Dabei wird das Verwaltungsgericht, weil der Kläger seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch vor dem Inkrafttreten des KDVG am 1. Januar 1984 gestellt hat, die vom Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) für die Entscheidung von Altfällen niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu beachten haben.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, entscheidend auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - NJW 1986, 2897> im Anschluß an Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - ).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, entscheidend auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - NJW 1986, 2897> im Anschluß an Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - ).
  • BVerwG, 20.04.1982 - 6 C 65.81

    Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten des voraussichtlichen Prozessausgangs

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
    Er hat jedoch zugleich betont, daß in Streitigkeiten über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, anders als in Rechtstreitigkeiten auf anderen Sachgebieten der persönlichen Anwesenheit des betroffenen Wehrpflichtigen regelmäßig maßgebliche Bedeutung zukommt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, entscheidend auf seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt, daß der Eindruck, den sich das Gericht aufgrund der Vernehmung von der Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers bildet, den Kern der tatrichterlichen Beweiswürdigung bildet, und daß der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auch deshalb eine besondere Bedeutung zukommt, weil in Kriegsdienstverweigerungsverfahren die Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen ist, dem Wehrpflichtigen also nur eine Tatsacheninstanz zur Verfügung steht, in der er dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung seines Anerkennungsbegehrens unterbreiten kann; alles dies müsse das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Entscheidung über eine vom Wehrpflichtigen beantragte oder auch von Amts wegen zu prüfende Terminsaufhebung hinreichend berücksichtigen (vgl. außer den beiden bereits angeführten Urteilen vom 19. März 1976 und vom 26. April 1985 u.a. auch Beschluß vom 20. April 1982 - BVerwG 6 C 65.81 - ).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Disziplinarrechtliche Ahndung der Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party"; …

    Gleichwohl kann die Ablehnung eines Vertagungsantrages den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 , vom 3. Juli 1987 - 8 C 39.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 186 S. 12 und vom 27. März 1985 - 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2 sowie Beschluss vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der …

    So kann die Ablehnung der beantragten Terminänderung trotz Vorliegens erheblicher Gründe i.S. von § 227 ZPO ausnahmsweise ermessensgerecht sein, wenn der Prozeßbeteiligte mit seinem Antrag auf Terminänderung offenkundig eine Prozeßverschleppung beabsichtigt oder seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (st. Rspr.; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 1974 IV B 5556/73, BFHE 113, 4, BStBl II 1974, 637, 638;… vom 29. Juni 1992 V B 9/91, BFH/NV 1993, 180, unter 3. der Gründe;… BFH-Urteil vom 4. Mai 1994 XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 26. Januar 1989 6 C 66/86, NVwZ 1989, 650, 652; vgl. auch unten C. I. 2. c).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise die Ablehnung einer Terminänderung durch das Gericht trotz Vorliegens erheblicher Gründe i.S. von § 227 ZPO ermessensgerecht sein, wenn der Prozeßbeteiligte mit seinem Antrag auf Terminänderung offenkundig eine Prozeßverschleppung beabsichtigt oder seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 113, 4, BStBl II 1974, 637, 638;… in BFH/NV 1993, 180, unter 3. der Gründe;… BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 46; vgl. auch BVerwG-Urteil in NVwZ 1989, 650, 652).

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer …

    Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (Urteile vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 49 und vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14 S. 9 f.).

    Rn. 4 Allerdings kann sich ein Beteiligter, der von der Möglichkeit, sich im Rahmen des Zumutbaren rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht Gebrauch gemacht hat, später nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör versagt worden (Urteile vom 26. Januar 1989 a.a.O. S. 232 bzw. S. 49 …und vom 27. November 1989 a.a.O. S. 9 f., Beschluss vom 23. Januar 1995 a.a.O. S. 1 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19

    Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz; …

    Darüber hinaus hätten die Bevollmächtigten darlegen müssen, aus welchen Gründen es für sie unzumutbar ist, sich mit dem Vorgang in dieser Zeit näher zu befassen (vgl. BFH, Beschluss vom 14. März 2012 - V B 89/11 - sowie Beschluss vom 16. August 1999 - VIII B 63/99 - siehe auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66/86; jeweils juris, zu Terminverlegungen nach § 227 ZPO).
  • BVerwG, 03.08.1994 - 6 B 31.94

    Verfahrensmangel wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Zu den Pflichten des Verwaltungsgerichts, wenn ein Verfahrensbeteiligter unter Hinweis auf eine bereits gebuchte Auslandsreise die Aufhebung eines anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung beantragt und das Gericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte meint, dies geschehe mit der Absicht, den Prozeß zu verschleppen (u.a. im Anschluß an Urteil vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229).

    Wie der Senat mit Urteil vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229, entschieden hat, verletzt das Verwaltungsgericht den seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrenden Wehrpflichtigen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör durch persönliche Anhörung zu seinem Anerkennungsbegehren, wenn es einen knapp vier Wochen vorher anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung trotz einer bereits gebuchten und bezahlten Auslandsreise nicht aufhebt und wenn auch keine sonstigen Umstände dafür sprechen, daß der Antrag auf Terminsaufhebung mit der Absicht der Prozeßverschleppung gestellt wurde; auf die Gründe dieses Urteils im einzelnen wird verwiesen.

    Gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 Abs. 1 ZPO "kann" ein anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung "aus erheblichen Gründen" aufgehoben werden; nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts "muß" dies geschehen, wenn anderenfalls die betroffene Partei in ihrem grundrechtlich geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG, verletzt würde (vgl. BVerfGE 25, 158, 166 und 26, 315, 319 sowie die im bereits angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1989, a.a.O., genannten Fundstellen; vgl. auch Urteil vom 7. Juni 1990 - BVerwG 6 C 48.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 223, nur LS).

    In diesem Zusammenhang ist zugunsten des Klägers und seines Bevollmächtigten zu berücksichtigen, daß es das Verwaltungsgericht war, das durch seine sehr kurzfristige Terminierung sich selbst und die Verfahrensbeteiligten in Zeitnot gebracht hatte, und daß hierdurch bedingte Schwierigkeiten nicht den Verfahrensbeteiligten angelastet werden dürfen (vgl. hierzu bereits das Urteil vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange …

    Rn. 29 Die Ablehnung eines Terminverlegungsantrags kann den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1985 - 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2, vom 3. Juli 1987 - 8 C 39.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 186 S. 12 und vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 sowie Beschluss vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Der Vertagungsantrag ist als Antrag nach § 227 Abs. 1 S. 1 ZPO zu verstehen, der gem. § 173 S. 1 VwGO auch im Verwaltungsprozess Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 -, BVerwGE 81, 229 [232] m.w.N.;… Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 B 13/00 -, zitiert nach juris, Rn. 3;… Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 15. EL 2007, § 173 Rn. 174 m.w.N.).

    Die Entscheidung steht im Ermessen des Gerichts ("kann", BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 8 B 69/01 -, NJW 2001, 2735 [2735];… Geiger, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 102 Rn. 6;… siehe auch Stadler, in: Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 227 Rn. 4 m.w.N.), Ermessensleitlinie ist dabei die Wahrung des rechtlichen Gehörs der Verfahrensbeteiligten (…vgl. Geiger, a.a.O., § 102 Rn. 6;… Meissner, a.a.O., § 173 Rn. 174; siehe auch BVerwGE 81, 229 [233 f.]; BVerwG, NJW 2001, 2735 [2735 f.]).

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121

    Anforderungen an Terminverlegungsantrag bei Erkrankung des …

    Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, v. 26.1.1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229).
  • BVerwG, 05.12.1994 - 8 B 179.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch auf Gewährung rechtlichen …

    Gleichwohl kann die Ablehnung eines Vertagungsantrages den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn die Terminsverlegung aus erheblichen Gründen geboten ist (§ 227 Abs. 1 ZPO, vgl. Urteile vom 26. Januar 1989 - BVerwG 6 C 66.86 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 212 S. 46 , vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 39.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 186 S. 12 und vom 27. März 1985 - BVerwG 4 C 79.84 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 3 S. 2 sowie Beschluß vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 S. 103 ).

    Das hat die Prozeßbevollmächtigte der Beklagten mit der Antragstellung innerhalb von sechs Tagen nach Ladung unter Einschluß eines Wochenendes getan (vgl. Urteil vom 26. Januar 1989, a.a.O., S. 51).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2018 - 9 A 1980/17

    Zulassung der Berufung wegen der geltend gemachten und dargelegten Versagung …

    Rn. 10 vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 -, BVerwGE 81, 229, juris Rn. 25,.

    Rn. 20 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1989 - 6 C 66.86 -, BVerwGE 81, 229, juris Rn. 21 f.; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO 6. Aufl. 2015, § 102 Rn. 9.

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau …

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtverlegung der …

  • BVerwG, 30.10.2002 - 5 B 231.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 30.11.2023 - 2 B 1.23

    Gehörsrüge; Anwesenheit bei mündlicher Verhandlung im Disziplinarklageverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 10 A 62/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2013 - 7 N 78.13

    Zulassungsbegehren; Visum; Ehegattennachzug; Kurde; Türkei; 22 Jahre ältere …

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 5 ZB 19.33789

    Kein Verfahrensmangel wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs

  • VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 49/09

    Platzverweis und Aufenthaltsverbot bei Skinheadkonzert

  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2011 - 7 K 7/10

    Hausverbot für Bibliothek

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 31.05.2007 - 8 B 25.07

    Durchführung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung des Gerichts trotz …

  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 20.1732

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - erweiterte Gewerbeuntersagung

  • VG Stuttgart, 25.07.2007 - 2 K 2805/07

    Festhalten auf einer geschlossenen Station ohne die Herbeiführung einer …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2025 - L 15 U 276/23
  • VG Koblenz, 03.06.2009 - 5 K 91/09

    Rechtsmäßigkeit eines mündlich ausgesprochenen Platzverweises und eines …

  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 10 ZB 20.21

    Keine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Straffälligkeit

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2019 - L 8 AS 450/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • BFH, 16.08.1999 - VIII B 63/99

    Urlaub als Grund für Terminsverlegung?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 5 A 457/16

    Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "erheblichen Gründe" betreffend …

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 PKH 3.05

    Zulassung einer Revision wegen der Verletzung eines Anspruchs auf Gewährung von …

  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 C 42.87

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 89.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund der …

  • VGH Bayern, 02.01.2017 - 13a ZB 16.30515

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Verfahrensmangels

  • VG Cottbus, 15.03.2018 - 5 K 265/11

    Straßen- und Wegerecht

  • VG Regensburg, 24.01.2020 - RN 6 K 19.1698

    Ablehnung einer Terminsaufhebung

  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 11 ZB 17.30219

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Nichtbescheidung eines …

  • OVG Sachsen, 19.08.2011 - A 3 A 218/11

    Verlegungsantrag, rechtliches Gehör, Verhandlungsunfähigkeit

  • BVerwG, 28.06.1991 - 7 B 77.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VG Minden, 23.06.2021 - 7 K 2069/18
  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 90.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …

  • VG Cottbus, 21.06.2018 - 6 K 1031/14

    Erforderlichkeit einer Terminsverlegung bei Erkrankung; Sachdienlichkeit einer …

  • BVerwG, 19.02.1998 - 6 B 5.98

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Klageabweisung ohne …

  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 91.89

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …

  • BVerwG, 29.09.1989 - 5 B 92.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur Einlegung der …

  • VG München, 21.05.2015 - M 25 K 13.3885

    Fehlende Vorlage einer Prozessvollmacht

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1989 - 4 NB 33.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2120
BVerwG, 13.01.1989 - 4 NB 33.88 (https://dejure.org/1989,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1989 - 4 NB 33.88 (https://dejure.org/1989,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1989 - 4 NB 33.88 (https://dejure.org/1989,2120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2486 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 661
  • DÖV 1989, 452
  • BauR 1989, 303
  • ZfBR 1989, 79
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1989 - 4 NB 33.88
    Das Normenkontrollgericht berufe sich aber noch auf das Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - (BVerwGE 55, 369), von dem dieser in seiner neueren Rechtsprechung gerade abgerückt sei.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1989 - 4 NB 33.88
    Die Antragsteller rügen eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - (BVerwGE 69, 344 = DVBl. 1985, 110).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1989 - 4 NB 33.88
    Im Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - (BRS 42 S. 73 = DVBl. 1985, 112) wird ergänzend dazu ausgeführt, daß ein solcher Hinweis in der Angabe einer das Plangebiet begrenzenden oder anderweitig bestimmenden Straße, eines Flurnamens oder einer ähnlich schlagwortartigen Kennzeichnung des Plangebiets bestehen kann, solange dadurch das Inkrafttreten neuen Bebauungsrechts in einem näheren Bereich des Gemeindegebietes dem Normadressaten gegenüber bewußt gemacht und dieser zu dem richtigen - bei der Gemeinde ausliegenden - Plan geführt wird, wenn er sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bebauungsplans informieren will.
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; …

    Denn eine Zahl lässt keinerlei Rückschlüsse auf die räumliche Belegenheit eines Plans zu und kann dem Normadressaten demgemäß auch keinerlei Erkenntnisse darüber vermitteln, in welchem Teil der Gemeinde neues Baurecht gilt (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1989 - BVerwG 4 NB 33.88 - Buchholz 406.11 § 12 BBauG/BauGB Nr. 17 = ZfBR 1989, 79).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und …

    a) Das Normenkontrollgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu der vom Senat in den Entscheidungen vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - (DVBl 1985, 110) und vom 13. Januar 1989 - BVerwG 4 NB 33.88 - (NVwZ 1989, 661) vertretenen Auffassung steht, dass das Plangebiet im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hinreichend verlässlich gekennzeichnet werden muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2004 - 7a D 142/02

    Gemeinden können Einzelhandel beschränken

    Rn. 37 - vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1989 - 4 NB 33.88 - BRS 49 Nr. 23 -.
  • OVG Sachsen, 29.07.2015 - 4 A 209/14

    Windkraftanlage, Regionalplan, Abwägungsfehler, Tabuzonen, Rüge

    Die vorgetragene Abweichung von BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 1989 - 4 NB 33.88 44 - und von BVerwG, Beschl. v. 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 - betrifft die Bekanntmachung des Regionalplans und ist ebenfalls nicht entscheidungsrelevant.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2024 - 3 K 531/19

    Normenkontrollantrag gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur …

    Rn. 60 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen, die an die Erfüllung des Hinweiszwecks bei der Schlussbekanntmachung zu stellen sind, in der Regel geringer sind als diejenigen für die Anstoßwirkung der Auslegungsbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB (BVerwG…, Urteil vom 10. August 2000 - 4 CN 2.99 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 13. Januar 1989 - 4 NB 33.88 -, Rn. 3, juris;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 151. EL August 2023, BauGB § 10 Rn. 114).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 BN 1.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einzeichnung eines …

    Damit erledigen sich auch von der Beschwerde vorgetragene Erwägungen zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1989 - BVerwG 4 NB 33.88 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 87 = DVBl 1996, 264).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1989 - 8 S 3128/88

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Demgemäß genügt eine schlagwortartige Kennzeichnung des Plangebiets (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984, BVerwGE 69, 345/349 und v. 13.1.1989 -- 4 NB 33.88 -- ZfBR 89, 79).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 3 S 1288/93

    Keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung städtebaulicher Rahmenpläne für …

    Eine Selbstbindung des Planungsermessens wird dadurch jedoch nicht begründet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.01.1989, BauR 1989, 303; Ernst/Zinkahn/ Bielenberg, BauGB, § 1 RdNr. 231).
  • VG München, 18.03.1993 - M 1 K 92.1001

    Erteilung einer Teilungsgenehmigung für die Teilung von Grundstücken aus …

    Die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans ( § 12 BBauG ) unter der schlagwortartigen Bezeichnung ... ist ausreichend (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.1981, NJW 1981, 2060;… Urt. v. 06.07.1984, NJW 1985, 1569; Urt. v. 13.01.1989, BauR 1989, 303).
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