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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95   

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https://dejure.org/1997,1219
BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95 (https://dejure.org/1997,1219)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - I ZR 58/95 (https://dejure.org/1997,1219)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - I ZR 58/95 (https://dejure.org/1997,1219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kein arzneimittelrechtlicher Wettbewerbsverstoß ("TIAPRIDAL" und "TIAPRIDEX") - Import und In-Verkehr-bringen von Fertigarzneimittel - Tatsächliche und fiktive Zulassung - Parallelimportierte Päparate - Vereinfachtes Zulassungsverfahren - Warenverkehrsfreiheit

  • Judicialis

    UWG § 1; ; AMG 1976 § 21; ; AMG 1976 § 25; ; AMG 1976 § 29; ; AMG 1976 § 105; ; EG-Vertrag Art. 30, 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1792
  • GRUR 1998, 407
  • EuZW 1998, 284
  • NJWE-WettbR 1998, 169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.11.1996 - C-201/94

    The Queen / The Medicines Control Agency, ex parte Smith & Nephew Pharmaceuticals

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    Weisen die Mittel dagegen keine therapeutisch relevanten Unterschiede auf, darf die Zulassung des importierten Mittels nicht von der Vorlage von Unterlagen abhängig gemacht werden, die mit denen identisch sind, die der Hersteller oder offizielle Importeur des Mittels bereits der Zulassungsstelle vorgelegt hat (EuGH Slg. 1976, 613, 636 Tz. 21/22 = NJW 1976, 1575, 1576 - De Peijper; Urt. v. 12.11.1996 - Rs. C-201/94, Slg. 1996, I-5819, 5855 f. Pharma Recht 1997, 92, 95 f. Tz. 22 ff. - Smith & Nephew).

    Soweit der Gesundheitsschutz dem nicht entgegensteht, muß für dieses Präparat die Verkehrsgenehmigung gelten, die für die bereits im Verkehr befindliche Arzneispezialität erteilt worden ist (EuGH Slg. 1996, I-5819, 5857 = Pharma Recht 1997, 92, 96 Tz. 29 - Smith & Nephew).

    Unterschiede in der Bezeichnung des Importmittels zum bereits zugelassenen Mittel sind - worauf nach der Rechtsprechung des EuGH (Slg. 1996, I-5819, 5855 ff. - Pharma Recht 1997, 92, 95 f. Tz. 22, 26 ff. - Smith & Nephew) allein abzustellen ist nicht therapeutisch relevant, da sie die stoffliche Zusammensetzung des Mittels nicht betreffen.

    Ohne solche Unterlagen darf die Behörde eine "echte" Zulassung im Sinne einer Verkehrsgenehmigung nach der Richtlinie 65/65/EWG nicht erteilen (EuGH Slg. 1996, I-5819, 5855, 5857 = Pharma Recht 1997, 92, 95 f. - EWS 1997, 56 Tz. 19, 29, 30 - Smith & Nephew).

    Stellt die Behörde im Rahmen einer derartigen Identitätskontrolle fest, daß das importierte Präparat nicht in jeder Hinsicht mit dem bereits tatsächlich oder fiktiv zugelassenen Arzneimittel übereinstimmt, sondern therapeutisch relevante Unterschiede aufweist, bedarf es einer neuen Verkehrsgenehmigung, also einer (Voll-)Zulassung nach §§ 21 ff. AMG (EuGH Slg. 1996, I-5819, 5857 = Pharma Recht 1997, 92, 96 Tz. 30 - Smith & Nephew).

    Vielmehr muß die Behörde - soweit keine Erwägungen eines wirksamen Schutzes des Lebens und der Gesundheit von Menschen dem entgegenstehen - die bestehende Verkehrsgenehmigung auch für das parallelimportierte Präparat gelten lassen (EuGH Slg. 1996, I-5819, 5858 = Pharma Recht 1997, 92, 96 f. Tz. 32 - Smith & Nephew).

    Zudem ist aufgrund des Urteils des EuGH vom 12. November 1996 (EuGH Slg. 1996, I-5819, 5855, 5857 = Pharma Recht 1997, 92, 95 f. Tz. 19, 29, 30 - Smith & Nephew) nunmehr davon auszugehen, daß eine neue Zulassung allein aufgrund von Abweichungen der stofflichen Identität eines Arzneimittels mithin nicht wegen einer Namensabweichung - verlangt werden darf.

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 73/92

    "Zulassungsnummer"; Anbringung der Gebrauchsanleitung auf der Verpackung eines

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    Denn das Erfordernis einer Zulassung oder Genehmigung für parallelimportierte Arzneimittel stellt grundsätzlich eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S. des Art. 30 EGV dar (st. Rspr.; EuGH, Urt. v. 20.5.1976 - Rs. 104/75, Slg. 1976, 613, 635 Tz. 12/13 = NJW 1976, 1575 - De Peijper; Urt. v. 16.4.1991 - Rs. C-347/89, Slg. 1991, I-1747, 1770 = NJW 1991, 2951, 2952 Tz. 24 - Freistaat Bayern/Eurim Pharm GmbH; BGHZ 126, 270, 277 - Zulassungsnummer I; Reich, RIW 1986, 536, 537 f.; Schroeder, EuZW 1994, 78, 81).

    Ungeachtet der Frage der Produkt- oder Personenbezogenheit der Registrierung kommt eine andere Nummer nicht in Betracht (vgl. dazu BGHZ 126, 270, 277 - Zulassungsnummer I).

  • BVerwG, 13.04.1989 - 3 C 11.86

    Arzneimittel - Bezeichnung - Zulassung - Parallelimport - Abweichung - Neues

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    dd) Auch der Unterschied in der Bezeichnung der in Rede stehenden Arzneimittel - Tiapridex und Tiapridal - rechtfertigt es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, das sich insoweit auf BVerwGE 82, 7 bezieht (vgl. dazu nachfolgend unter II.4.d), nicht, den Vertrieb des stoffgleichen Importpräparats von der Erteilung einer (Voll-)Zulassung nach § 21 AMG abhängig zu machen.

    d) Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. April 1989 (BVerwGE 82, 7) für Parallelimporte, die sich auf fiktive Zulassungen nach dem damals geltenden Art. 3 § 7 AMNG stützen, jedenfalls dann eine eigene Zulassung gefordert, wenn die Bezeichnung des Parallelimports von der des Originalpräparats abweicht.

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    Denn das Erfordernis einer Zulassung oder Genehmigung für parallelimportierte Arzneimittel stellt grundsätzlich eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S. des Art. 30 EGV dar (st. Rspr.; EuGH, Urt. v. 20.5.1976 - Rs. 104/75, Slg. 1976, 613, 635 Tz. 12/13 = NJW 1976, 1575 - De Peijper; Urt. v. 16.4.1991 - Rs. C-347/89, Slg. 1991, I-1747, 1770 = NJW 1991, 2951, 2952 Tz. 24 - Freistaat Bayern/Eurim Pharm GmbH; BGHZ 126, 270, 277 - Zulassungsnummer I; Reich, RIW 1986, 536, 537 f.; Schroeder, EuZW 1994, 78, 81).

    Weisen die Mittel dagegen keine therapeutisch relevanten Unterschiede auf, darf die Zulassung des importierten Mittels nicht von der Vorlage von Unterlagen abhängig gemacht werden, die mit denen identisch sind, die der Hersteller oder offizielle Importeur des Mittels bereits der Zulassungsstelle vorgelegt hat (EuGH Slg. 1976, 613, 636 Tz. 21/22 = NJW 1976, 1575, 1576 - De Peijper; Urt. v. 12.11.1996 - Rs. C-201/94, Slg. 1996, I-5819, 5855 f. Pharma Recht 1997, 92, 95 f. Tz. 22 ff. - Smith & Nephew).

  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 218/91

    Flaschenpfand - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    Der Streitfall unterscheidet sich in dieser Hinsicht auch von den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Schelmenmarkt" (BGH, Urt. v. 8.10.1987 - I ZR 182/85, GRUR 1988, 382, 383 = WRP 1988, 356) und "Flaschenpfand" (BGH, Urt. v. 14.10.1993 - I ZR 218/91, GRUR 1994, 222, 224 = WRP 1994, 101) zugrunde lagen.
  • BGH, 08.10.1987 - I ZR 182/85

    Schelmenmarkt; Ausnahme vom Ladenschluß bei für Teilnehmer eines Marktes mit

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    Der Streitfall unterscheidet sich in dieser Hinsicht auch von den Sachverhalten, die den Entscheidungen "Schelmenmarkt" (BGH, Urt. v. 8.10.1987 - I ZR 182/85, GRUR 1988, 382, 383 = WRP 1988, 356) und "Flaschenpfand" (BGH, Urt. v. 14.10.1993 - I ZR 218/91, GRUR 1994, 222, 224 = WRP 1994, 101) zugrunde lagen.
  • EuGH, 28.01.1981 - 32/80

    Kortmann

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    a) Mit Art. 30 EGV wäre es vereinbar, wenn das deutsche Arzneimittelrecht für Fälle wie den vorliegenden eine präventive Überprüfung vorsähe, wie sie im Verfahren der Formalzulassung (s. dazu oben unter II.3.b) praktiziert wird (EuGH, Urt. v. 28.1.1981 - Rs. 32/80, Slg. 1981, 251, 267 Tz. 10 = NJW 1981, 1144, 1145 - Kortmann; Schroeder, EuZW 1994, 78, 83).
  • BSG, 29.01.1974 - 2 RU 226/72

    Anrufung des Großen Senats - Erforderlichkeit - Auslegung einer Norm -

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    Eine Vorlage ist unter diesen Umständen entbehrlich (MünchKomm./Wolf, ZPO, § 132 GVG Rdn. 17; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 132 GVG Rdn. 4; vgl. auch BSG NJW 1974, 1063 zu § 132 GVG).
  • EuGH, 16.04.1991 - C-347/89

    Freistaat Bayern / Eurim-Pharm

    Auszug aus BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95
    Denn das Erfordernis einer Zulassung oder Genehmigung für parallelimportierte Arzneimittel stellt grundsätzlich eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S. des Art. 30 EGV dar (st. Rspr.; EuGH, Urt. v. 20.5.1976 - Rs. 104/75, Slg. 1976, 613, 635 Tz. 12/13 = NJW 1976, 1575 - De Peijper; Urt. v. 16.4.1991 - Rs. C-347/89, Slg. 1991, I-1747, 1770 = NJW 1991, 2951, 2952 Tz. 24 - Freistaat Bayern/Eurim Pharm GmbH; BGHZ 126, 270, 277 - Zulassungsnummer I; Reich, RIW 1986, 536, 537 f.; Schroeder, EuZW 1994, 78, 81).
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Verstöße gegen wertbezogene Normen sind jedoch nicht zwingend auch wettbewerbswidrig (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 2.3.1973 - I ZR 16/72, GRUR 1974, 402, 404 = WRP 1973, 330 - Service-Set; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 58/95, GRUR 1998, 407, 411 f. = WRP 1998, 306 - TIAPRIDAL).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 207/02

    Topinasal

    Importarzneimittel, die - wie das im Streitfall von den Beklagten aus Portugal eingeführte "Pulmicort nasal aqua" - mit einem in Deutschland zugelassenen Arzneimittel in ihrer therapeutisch relevanten Zusammensetzung identisch sind, bedürfen - auch wenn die Bezeichnung des importierten Arzneimittels von derjenigen des inländischen abweicht - entweder keiner eigenen Zulassung, sondern einer bloßen Änderungsanzeige gemäß § 29 AMG (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 58/95, GRUR 1998, 407, 410 f. = WRP 1998, 306 - TIAPRIDAL), oder können aufgrund eines vereinfachten Zulassungsverfahrens in den Verkehr gebracht werden (vgl. EuGH, Urt. v. 20.5.1976 - Rs. 104/75, Slg. 1976, 613, 636 Tz. 21, 22 - De Peijper; Urt. v. 12.11.1996 - Rs. C-201/94, Slg. 1996, I-5819, 5855 f. Tz. 22 ff. - Smith & Nephew; Bekanntmachung des BMG v. 6.11.1995 über die Zulassung von parallelimportierten Arzneimitteln im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, BAnz.

    Danach setzt, wie oben unter II 2 c aa dargelegt, die Zulassung eines Importarzneimittels nicht voraus, daß das importierte Arzneimittel in seiner Bezeichnung dem inländischen Bezugsarzneimittel entspricht (vgl. BGH GRUR 1998, 407, 410 - TIAPRIDAL).

  • OLG Köln, 31.08.2001 - 6 U 21/01

    UWG -Recht: "Dental Gel"

    Sie hat sich bezüglich der Berechtigung zum Parallelimport auf die Entscheidung "Tiapridal" des BGH (GRUR 98, 407 ff) gestützt und zudem die Meinung vertreten, durch den Zusatz "Dental Gel" werde der Verkehr nicht irregeführt.

    Nach der Entscheidung "Tiapridal" (BGH GRUR 98, 407 ff) macht eine abweichende Bezeichnung eines importierten Arzneimittels eine Vollzulassung nicht erforderlich, sofern Stoffidentität besteht.

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/98

    Zulassung eines Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit eines von der zuständigen

    Denn jedenfalls trägt die Erwägung des Berufungsgerichts, ein Verhalten, das von den zuständigen Behörden als rechtmäßig anerkannt werde, stelle keinen Wettbewerbsverstoß dar (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 58/95, GRUR 1998, 407, 411 f. = WRP 1998, 306 - TIAPRIDAL).
  • LG Essen, 12.04.2018 - 43 O 106/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Anbietens der geschäftsmäßigen

    (2.3) Das oben dargestellte Ergebnis stellt keinen Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Art. 49, 56 AEUV dar mit der Folge, dass eine unzulässige Werbung trotz Erfüllung der gesetzlichen Tatbestände nicht anzunehmen wäre (vgl. dazu Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 3a UWG, Rn. 1.84; BGH GRUR 1998, 407, 409).
  • KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01

    Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr; Präsentationsarzneimittel bei

    Der Verstoß gegen §§ 21 AMG, 3 a HWG als wertbezogen, dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienende Vorschriften begründet regelmäßig einen Verstoß gegen § 1 UWG (BGH, GRUR 1998, 407, 411 -Tiapridal; GRUR 1996, 806, 808 - Herz-Ass).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2002 - 20 U 2/02

    Wettbewerbswidrigkeit des Inverkehrbringens und Bewerbens eines zulassungsfreien

    In diesem Zusammenhang hat es die Rechtsprechung auch abgelehnt, (angebliche) Rechtsverstöße auch als wettbewerbswidrig zu beurteilen, wenn die zuständigen Behörden nicht von Rechtswidrigkeit ausgingen (BGH NJW 95, 2558 - Räumungsverkauf an Sonntagen; NJW 98, 1792, 1796 - Tiapridal; Baumbach/ Hefermehl a.a.O. § 1 UWG, Rdnr. 616; Köhler/Piper a.a.O. § 1, Rdnr. 668).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 177/08
    Ein Verstoß gegen die genannten Gesetzesvorschriften scheitert auch nicht daran, dass diese etwa gegen die Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes verstießen (vgl. BGH GRUR 1998, 407, 409 - "Tiapridal").
  • OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 363/01

    Wettbewerbswidriges Verhalten bei Verstoß gegen § 14 Abs. 4 Satz ApoG

    Zwar kann in Fällen unklarer, zweifelhafter Rechtslage der Bewertung eines Verhaltens als sittenwidrig entgegenstehen, dass dieses Verhalten durch die zuständigen Behörden in gefestigter Verwaltungspraxis gebilligt wird (BGH WRP 98, 306, 311 - Tiapridal; OLG Frankfurt, WRP 99, 948 - Vepesid - mit Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1998).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 3/01

    Vergleichende Werbung: Hinweis auf Importarzneimittel auf andere Inlandsmarke

    Denn der Bezug zu einem in seiner Zusammensetzung identischen und im Verkehr bereits bekannten Medikament hat einen eigenständigen Mitteilungswert für alle diejenigen, die sich allein aufgrund der Pflichtangaben nicht ebenso rasch, klar und zuverlässig über die medizinische Wirkung des Arzneimittels unterrichten können (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, WRP 1998, 306, 309 [vor Ziff. 3.] ­ Tiapridal).
  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 204/01

    Angabe des Parallelimporteurs auf der Packungsbeilage eines Arzneimittels

  • OLG Hamburg, 08.11.2001 - 3 U 175/01

    Unzulässigkeit der Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/78
  • LG Hamburg, 17.07.2001 - 312 O 229/01

    Feststellungsinteresse für negative Feststellungsklage; Drohender

  • LG Hamburg, 17.07.2001 - 312 O 170/01

    Feststellungsinteresse für negative Feststellungsklage; Drohender

  • LG Essen, 15.07.1998 - 44 O 110/98
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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1684
BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95 (https://dejure.org/1997,1684)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1997 - I ZR 130/95 (https://dejure.org/1997,1684)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - I ZR 130/95 (https://dejure.org/1997,1684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unzulässige Heilmittelwerbung durch Bezugnahme auf wissenschaftliche Beschäftigung mit dem beworbenen Wirkstoff - Lebertran II

  • Wolters Kluwer

    Prinzipien der Werbung für Heilmittel - Beurteilung der irreführenden Werbung aus Sicht des Verbrauchers - Wettbewerbverstoß durch Werbeverbot

  • werbung-schenken.de

    Lebertran II

    UWG § 1; HWG § 11
    HWG - Werbung mit fachlicher Autorität

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1797
  • MDR 1998, 731
  • GRUR 1998, 495
  • NJWE-WettbR 1998, 169 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; dieser verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Blick auf den weiten Anwendungsbereich des von der Beklagten beworbenen Präparats auch als Kräftigungsmittel und vorbeugend gegen Infektionskrankheiten sind vorliegend neben den im Pharmabereich tätigen Unternehmen überdies auch - jedenfalls weitgehend - die in der Liste aufgeführten Kurkliniken, Unternehmen der Medizintechnik und Unternehmen des Bereichs "Naturheilmittel ..." einzubeziehen; denn es ist naheliegend, daß sie zumindest potentiell zur Beklagten in Wettbewerb treten (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III).

    Indessen läßt sich der Aussage nicht einmal ein solch allgemeiner Hinweis entnehmen, selbst wenn berücksichtigt wird, daß er nicht ausdrücklich, sondern auch in versteckter Form erfolgen kann (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III, m.w.N.).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 77/95

    Naturheilmittel - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; dieser verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Damit soll Suggestivwirkungen, die für den Laien von fachlicher Autorität ausgehen können, und der besonderen Irreführungsgefahr begegnet werden, die in derartigen Fällen besonders leicht gegeben sein können, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall wirklich eintreten (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel).

  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Sinn und Zweck des § 11 HWG ist die Unterbindung bestimmter unsachlicher, nicht allein auf zutreffende Information beschränkter Werbeaussagen gegenüber dem Laienpublikum, von denen die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung oder Irreführung des Verkehrs ausgehen kann (BGH, Urt. v. 16.5.1991 - I ZR 207/89, GRUR 1991, 701, 702 = WRP 1993, 465 - Fachliche Empfehlung I; Urt. v. 27.4.1995 - I ZR 116/93, GRUR 1995, 612, 615 = WRP 1995, 701 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Davon ist auch hier auszugehen, nachdem der Kläger in der Revisionsinstanz eine Mitgliederliste unter namentlicher Nennung der ihm angehörenden Gewerbetreibenden vorgelegt hat (vgl. BGHZ 131, 90 - Anonymisierte Mitgliederliste).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; dieser verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 207/89

    Fachliche Empfehlung I - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
    Sinn und Zweck des § 11 HWG ist die Unterbindung bestimmter unsachlicher, nicht allein auf zutreffende Information beschränkter Werbeaussagen gegenüber dem Laienpublikum, von denen die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung oder Irreführung des Verkehrs ausgehen kann (BGH, Urt. v. 16.5.1991 - I ZR 207/89, GRUR 1991, 701, 702 = WRP 1993, 465 - Fachliche Empfehlung I; Urt. v. 27.4.1995 - I ZR 116/93, GRUR 1995, 612, 615 = WRP 1995, 701 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie).
  • OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Die in der Werbung außerhalb der Fachkreise verwendete Aussage, dass wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen existieren, enthält noch keinen Hinweis auf solche Veröffentlichungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG (BGH WRP 98, 499, Lebertran II).
  • OLG Dresden, 02.02.1999 - 14 U 1700/98

    Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbandes zur Förderung gewerblicher

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5414
BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95 (https://dejure.org/1997,5414)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1997 - I ZR 142/95 (https://dejure.org/1997,5414)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - I ZR 142/95 (https://dejure.org/1997,5414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irreführende Werbung für ein Grundwerk mit Nachlieferungen - Bedeutung der Aufmachung und des Inhalts des Bestellformulars - Täuschung durch Verschweigen einer Tatsache - Kriterien für die Beurteilung der Irreführungsgefahr

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Irreführung durch unzureichende Hinweise auf eine Verpflichtung zum Bezug von Ergänzungslieferungen zu einem Grundwerk; Zulässiger Inhalt einer Unterlassungsverfügung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1998, 169
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht hinreichend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, Urt. v. 05.06.1997 - I ZR 69/95, WRP 1998, 42, 45 f. - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, m.w.N.; Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 256 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I).

    Daher würde die Entscheidung über die Wettbewerbswidrigkeit eines weiteren vom Beklagten verwendeten Bestellformulars in das Vollstreckungsverfahren verlagert und damit für den Beklagten als Unterlassungsschuldner eine nicht erträgliche Unsicherheit über die Reichweite des ihm auferlegten Unterlassungsgebots geschaffen (BGH WRP 1998, 42, 46 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).

    Dieser Zusatz hätte für sich auch die Deutung gerechtfertigt, daß der Kläger damit lediglich die konkrete Verletzungsform und solche weiteren Verletzungsformen angreifen wollte, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 257 [BGH 11.10.1990 - I ZR 35/89] li.Sp. unten - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; WRP 1998, 42, 46 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Anspruch der Parteien auf ein faires Verfahren gebieten es, in einem solchen Fall den Kläger nicht wegen eines Umstandes, der erstmals in der Revisionsinstanz bedeutsam geworden ist, Klageabweisung in Kauf nehmen zu lassen, die er bei der insbesondere im Wettbewerbsprozeß häufig schwierigen Antragsformulierung vor dem Tatrichter nicht abzusehen vermochte (BGH WRP 1998, 42, 46 f. - Unbestimmter Unterlassungsantrag III m.w.N.).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht hinreichend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, Urt. v. 05.06.1997 - I ZR 69/95, WRP 1998, 42, 45 f. - Unbestimmter Unterlassungsantrag III, m.w.N.; Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 256 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I).

    Dieser Zusatz hätte für sich auch die Deutung gerechtfertigt, daß der Kläger damit lediglich die konkrete Verletzungsform und solche weiteren Verletzungsformen angreifen wollte, die - ersterer unmittelbar vergleichbar - das für die konkrete Verletzungsform Charakteristische enthalten (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 257 [BGH 11.10.1990 - I ZR 35/89] li.Sp. unten - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; WRP 1998, 42, 46 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93

    Neues Informationssystem - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95
    Denn eine Angabe ist als irreführend gemäß § 3 UWG auch dann zu beanstanden, wenn der angesprochene Verkehr im Zeitpunkt seiner Kaufentscheidung nicht in einem Irrtum befangen, die betreffende Angabe aber geeignet ist, ihn anzulocken und ihn zu veranlassen, sich mit diesem Angebot zu befassen, das er sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätte (BGH, Urt. v. 05.04.1995 - I ZR 59/93, GRUR 1995, 610, 611 - Neues Informationssystem).
  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 35/68

    Lockvogel

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95
    Daß ein solcher Irrtum nicht von vornherein ausgeschlossen sein muß, zeigt sich schon daran, daß der Verkehr auch aus der herausgestellten Werbung für eine oder mehrere besonders preisgünstige Waren den Schluß auf eine besondere Preisgünstigkeit des Gesamtangebots des Werbenden ziehen kann (BGHZ 52, 302, 306 [BGH 17.09.1969 - I ZR 35/68] - Lockvogel).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen läßt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten läßt (vgl. etwa BGH, Urt. v. 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89, MDR 1991, 505; Urt. v. 30. Oktober 1997 - I ZR 142/95, NJWE-WettbR 1998, 169, 170; Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., § 253 Rdn. 13).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Aus diesem Grund sind in der Rechtsprechung wiederholt Unterlassungsanträge, die Formulierungen wie "eindeutig" und "unübersehbar" enthielten, für zu unbestimmt und damit als unzulässig erachtet worden (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 38/77, GRUR 1978, 652 = WRP 1978, 656 - mini-Preis; Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 169/76, GRUR 1978, 649, 650 = WRP 1978, 658 - Elbe-Markt; Urt. v. 29.9.1978 - I ZR 122/76, GRUR 1979, 116, 117 = WRP 1978, 881 - Der Superhit; Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 142/95, NJWE-WettbR 1998, 169, 170).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 5.6.1997 - I ZR 69/95, GRUR 1998, 489, 491 = WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 142/95, NJWE-WettbR 1998, 169, 170, jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend sind Klageanträge, die auslegungsbedürftige Formulierungen enthalten wie "eindeutig", "angemessen" oder "unübersehbar" in der Regel unbestimmt und damit unzulässig (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 256 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; BGH NJWE-WettbR 1998, 169, 170; GroßkommUWG/Jacobs, Vor § 13 Abschn. D Rdn. 99; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 321 f.).

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 4 U 151/01

    Wettbewerbsverstoß: Pflichten des Werbenden bei vergleichender Preiswerbung

    Eine Irreführung durch positives Tun (BGH VuR 1998, 285) scheidet aus.
  • ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17

    Echte Direktionsrechtserweiterung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Grenze,

    Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens der klagenden Partei nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf die beklagte Partei abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97, BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Bestimmtheit 41; 30.10.1997 - I ZR 142/95, NJWE-WettbR 1998, 169, 169; 11.10.1990 - I ZR 35/89, BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Bestimmtheit Nr. 15).
  • ArbG Hamburg, 28.02.2024 - 3 Ca 42/23

    Bestimmtheit bei verschiedenen Klagegegenständen

    Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeid bare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. etwa BGH, Urt. v. 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89, MDR 1991, 505; Urt. v. 30. Oktober 1997 - I ZR 142/95, NJWE-WettbR 1998, 169, 170; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 253 Rdnr. 13.).
  • ArbG Essen, 07.12.2004 - 2 Ca 2743/04

    Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen

    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret (beziffert oder gegenständlich) bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) erkennbar abgrenzt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko des (evtl. teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt ( vgl. BGH vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 - MDR 1991, 505; BGH vom 30. Oktober 1997 - I ZR 142/95 - NJWE-WettbR 1998, 169, 170; BGH vom 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97 - MDR 1999, 954 = NJW 1999, 954 = BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Bestimmtheit 41 = JZ 1999, 848 [BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97] ).
  • OLG München, 25.11.2010 - 29 U 3458/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Orientteppiche "ausnahmslos bis zu

    Denn die Frage, ob ein entsprechender Hinweis deutlich genug ist, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BGH, Urt. v. 04.05.2005 - I ZR 127/02, juris, Tz, 16 ff. - "statt"-Preis ; BGH, Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 142/95, juris, Tz. 30).
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