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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4765
BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06 (https://dejure.org/2006,4765)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2006 - 3 StR 183/06 (https://dejure.org/2006,4765)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06 (https://dejure.org/2006,4765)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 226 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 354 Abs. 1a StGB
    Schwere Körperverletzung (Versuch; Lähmung; dauerhafte Entstellung); Angemessenheit der Rechtsfolge (fakultative Strafmilderung beim Versuch; für die Strafzumessung grundlegende Weichenstellung; Rechtsfolgenentscheidung durch das Revisionsgericht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer die Schwelle des § 226 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) überschreitenden Verunstaltung der äußeren Gesamterscheinung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 267 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 226 Abs. 1; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 226 Abs. 2

  • streifler.de

    Schwere Körperverletzung durch erhebliche dauernde Entstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3
    Entstelltsein durch Narben an den Beinen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB: In erheblicher Weise dauernd entstellt - Narbe an weniger sichtbaren Stellen

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 686
  • StV 2006, 633
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06
    Die von der Kammer ohne Rechtsfehler als ebenfalls verwirklicht erkannte gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB steht zu der versuchten schweren Körperverletzung im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHSt 21, 194, 195 f.).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06
    Wenigstens der in ihrem Gewicht geringsten dieser Folgen muss die dauernde Entstellung im Maß ihrer beeinträchtigenden Wirkung in etwa gleichkommen (vgl. BGH StV 1991, 115; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 226 Rdn. 9).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07

    Schwere Körperverletzung (erhebliche Entstellung)

    a) Da das Merkmal der erheblichen Entstellung in § 226 Abs. 1 StGB in einer Reihe mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung, Verlust des Sehvermögens auf einem Auge, eines wichtigen Gliedes u. ä. steht, die für die Einstufung einer Körperverletzungstat als Verbrechen maßgeblich sind, ist eine Verunstaltung des Gesamterscheinungsbildes des Verletzten erforderlich, die in ihrer Bedeutung für den Menschen etwa der Benachteiligung entspricht, die mit den anderen in § 226 StGB genannten Folgen verbunden sind (Horn/Wolters in SKStGB § 226 Rdn. 12 f.; BGH StV 1992, 115; NStZ 2006, 686).

    Grundsätzlich können auch verunstaltende Narben im Gesicht eines Opfers erheblich entstellend sein (BGH NJW 1967, 297; NStZ 2006, 686).

  • BGH, 02.05.2007 - 3 StR 126/07

    Schwere Körperverletzung (Entstellung; Narbe)

    Für die Annahme einer Entstellung im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB genügt nicht, dass eine Narbe überhaupt sichtbar ist; vielmehr ist erforderlich, dass durch diese die Gesamterscheinung des Verletzten in einem Maße verunstaltet wird, bei dem die Beeinträchtigung in ihrem Gewicht den übrigen in § 226 StGB genannten Folgen in etwa nahe kommt (vgl. BGH NStZ 2006, 686; StV 1992, 115).
  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

    Dies kann jedoch im Einzelfall bei besonders großen oder markanten Narben der Fall sein (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 2); insbesondere aber auch bei verunstaltenden Narben im Gesicht eines Opfers (BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297; Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06, NStZ 2006, 686; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, NStZ 2008, 32).
  • BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19

    Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch

    Anders als bei Narben im Gesicht, die das Gesamterscheinungsbild stärker prägen, hat der Senat dies etwa im Fall von zahlreichen Narben an den Unterschenkeln und in der rechten Kniekehle, deren größte 20 cm lang und teils verbreitert ist, verneint (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06, juris Rn. 2 f.).
  • OLG Jena, 22.11.2007 - 1 Ss 100/07

    Schwere Körperverletzung

    Da die Verwirklichung des Merkmals der erheblichen dauerhaften Entstellung in § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB nach dem Unrechtsgehalt die Anwendung des Strafrahmens des § 226 Abs. 1 StGB rechtfertigen können muss, dürfen nur solche Verunstaltungen des Gesamterscheinungsbildes des Verletzten als tatbestandsmäßig eingestuft werden, die im Maß ihrer beeinträchtigenden Wirkung zumindest der in ihrem Gewicht geringsten der übrigen in § 226 Abs. 1 StGB genannten Folgen (z.B. Verlust des Sehvermögens, des Sprechvermögens, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit, Behinderung) in etwa gleichkommen (BGH StV 1992, 115; NStZ 2006, 686; Urteil vom 28.06.2007, 3 StR 185/07, bei Juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2006 - 3 StR 244/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5399
BGH, 20.07.2006 - 3 StR 244/06 (https://dejure.org/2006,5399)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2006 - 3 StR 244/06 (https://dejure.org/2006,5399)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06 (https://dejure.org/2006,5399)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95

    Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - 3 StR 244/06
    Das von der Revisionsbegründung der Angeklagten B. ins Feld geführte Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (NJW 1995, 3194 f.) steht der Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 354/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (Strafbarkeit, Vorliegen des

    aa) Die Möglichkeit, § 227 StGB durch einen Garanten aufgrund einer Körperverletzung durch Unterlassen zu verwirklichen, ist in der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 118 und vom 20. Juli 1995 - 4 StR 129/95, NStZ 1995, 589 f.; Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06, StraFo 2006, 466 f.; vgl. auch Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 StR 238/07 Rn. 30 (insoweit in NStZ 2008, 150 f. nicht abgedruckt)) und der Strafrechtswissenschaft (siehe nur Ingelfinger GA 1997, 573 ff.; BeckOK-StGB/ Eschelbach aaO § 227 Rn. 3 und 11; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 227 Rn. 1 und 6a; Hardtung in Münchener Kommentar zum StGB, Band 1, 3. Aufl., § 18 Rn. 47; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 227 Rn. 1) anerkannt.

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der in dem Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (4 StR 129/95, NStZ 1995, 589 f.) geäußerten Rechtsauffassung, in Fällen, in denen die Körperverletzung durch Unterlassen verwirklicht werde, komme eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge nur in Betracht, wenn erst durch das Unterbleiben der gebotenen Handlung eine Todesgefahr geschaffen wird, in dieser Allgemeinheit gefolgt werden könnte (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06, StrafFo 2006, 466 f.).

  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 479/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gegenüber einem Säugling

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats, eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen komme nur in Betracht, wenn erst durch das Unterbleiben der gebotenen Handlung eine Todesgefahr geschaffen wird (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 -4 StR 129/95, NStZ 1995, 589, 590), in dieser Allgemeinheit gefolgt werden könnte (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06, StraFo 2006, 466 f.; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, NJW 2017, 418, 420).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Sollte das Kind mithin zu dem Zeitpunkt, zu dem die Angeklagte mit Körperverletzungsvorsatz von einem Tätigwerden absah, schon so stark dehydriert und überhitzt gewesen sein, dass es bereits letal geschädigt war und nicht mehr hätte gerettet werden können, wäre eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen nicht gegeben (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318 Rn. 22; Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06, BGHR StGB § 227 Todesfolge 5; s. auch BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 4 StR 129/95, BGHR StGB § 226 Todesfolge 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2006 - 2 StR 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4864
BGH, 14.06.2006 - 2 StR 65/06 (https://dejure.org/2006,4864)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2006 - 2 StR 65/06 (https://dejure.org/2006,4864)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06 (https://dejure.org/2006,4864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 249 StGB; § 250 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
    Unzulässige Verfahrensrüge (Beweisermittlungsantrag); schwerer Raub (Versuch; Vollendung; Irrtum über die Art der Beute); Ablehnung eines Beweisantrags (Begutachtung durch einen psychologischen Sachverständigen; Anknüpfungstatsachen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Schuldspruchs und Aufhebung eines Strafausspruchs im Zusammenhang mit Begehung eines Raubes nebst gefährlicher Körperverletzung; Fähigkeit eines Gerichts zur rechtlichen Einordnung von Anträgen

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 23 Abs. 2

  • streifler.de

    Vollendeter Raub bei gewaltsamer Wegnahme von Behältnissen mit erwartungswidrig unbrauchbarem Inhalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 242 Abs. 1
    Vollendung und Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Kartons

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 686
  • NStZ-RR 2010, 131
  • StV 2007, 513
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Nimmt der Täter - wie hier der Angeklagte - ein Behältnis nur deshalb an sich, weil er darin Bargeld vermutet, das er für sich behalten will, eignet er sich das Behältnis nicht zu (BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 StR 425/09, NStZ-RR 2010, 75; Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48; Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06, NStZ 2006, 686, 687; Beschluss vom 31. Oktober 1986 - 3 StR 470/86, StV 1987, 245).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09

    Begriff des Beweisantrages (Unerreichbarkeit; Angabe der aktuellen Anschrift des

    Hierfür ist neben der Benennung eines Beweisthemas nicht nur die Benennung eines Beweismittels erforderlich, sondern es ist regelmäßig auch anzugeben, auf welchem Wege das Beweismittel (der Zeuge) erreicht werden kann (vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06; StV 1996, 581; Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).

    Allerdings wäre, zumal das Gericht nach der Beweisperson schon einige Zeit vergeblich mit Haftbefehl fahndete, auch unter dem Blickwinkel einer Aufklärungsrüge vorzutragen gewesen, welche konkreten, vom Gericht bisher nicht ergriffenen Möglichkeiten dies gewesen wären (vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06).

  • BGH, 06.07.2011 - 2 StR 124/11

    Antrag auf Vernehmung eines sachverständigen, präsenten Zeugen (Umdeutung in

    Keine völlige Ungeeignetheit liegt vor, wenn nur wenige Anknüpfungstatsachen vorliegen (BGH StV 07, 513).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06

    Karton-Fall - Raub; Zueignungsabsicht; Fehlvorstellung über die entwendete Sache;

    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen)

    Auch ist vorzutragen, welches Ergebnis diese Bemühungen gehabt hätten (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 ? 2 StR 65/06, StV 2007, 513; vgl. auch Sättele in SSW-StPO, 4. Aufl., § 244 Rn. 75).
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