Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auferlegung einer zunächst nicht vorgesehenen Geldzahlung durch das Gericht bei Hervortreten nachträglicher Umstände,die die Erteilung einer solchen Auflage rechtfertigen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Zulässigkeit der nachträglichen Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1544
- NStZ 1982, 286 (Ls.)
- StV 1982, 359
- JR 1982, 338
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft nach ihrem Wortlaut nur Urteile; sie ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anzuwenden (OLG Hamm NJV 1978, 1596; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80]; a.A. OLG Koblenz NJW 1977, 1074 [OLG Koblenz 22.10.1976 - 1 Ws 513/76] und OLG Frankfurt NJW 1978, 959). - OLG Hamm, 23.03.1978 - 5 Ws 54/78
Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
Dieser Rechtsgedanke steht nachträglichen Entscheidungen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das zunächst mit der Sache befaßte Gericht eine Entscheidung gleichen Inhalts in Abänderung seiner ursprünglichen Entscheidung selbst hätte treffen können (OLG Karlsruhe Die Justiz 1979, 211; OLG Hamm NJW 1978, 1596, 1597 [OLG Hamm 23.03.1978 - 5 Ws 54/78]; Gollwitzer JR 1977, 346, 347; Horn MDR 1981, 13, 15). - OLG Koblenz, 22.10.1976 - 1 Ws 513/76
Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft nach ihrem Wortlaut nur Urteile; sie ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anzuwenden (OLG Hamm NJV 1978, 1596; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80]; a.A. OLG Koblenz NJW 1977, 1074 [OLG Koblenz 22.10.1976 - 1 Ws 513/76] und OLG Frankfurt NJW 1978, 959).
- BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen …
Im Hinblick auf den strafähnlichen Charakter der Auflagen und ihrer Genugtuungsfunktion wird im Rahmen nachträglicher Anordnung oder Änderung der Ausgestaltung der Bewährung gemäß § 56e StGB, obwohl das Verbot der reformatio in peius bei Bewährungsauflagen nicht gilt (BGH, Beschluss vom 16. Februar 1982 - 5 StR 1/82, NJW 1982, 1544), in der Strafrechtswissenschaft und gelegentlich in der Strafrechtsprechung die Auffassung vertreten, den Verurteilten belastende Auflagen dürften nicht allein auf eine vom Tatrichter abweichende Beurteilung des Genugtuungsbedürfnisses seitens des für die Entscheidung nach § 56e StGB zuständigen Gerichts gestützt werden (…vgl. Groß aaO § 56e Rn. 13;… Stree/Kinzig aaO § 56e Rn. 4 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 362, 363). - KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04
Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das …
Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, in welchem Umfang das Verschlechterungsverbot bei derartigen Beschlüssen zu beachten sei (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit Anm. Meyer).Nach wohl überwiegender Ansicht - auch der des Senats - scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots aus (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 und OLGSt StPO § 331 Nr. 3; OLG Koblenz NStZ 1981, 154 m. Anm. Gollwitzer; OLG Hamburg NJW 1981, 470; OLG Hamm, VRS 37, 263; OLG Stuttgart NJW 1954, 611;… Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 331 Rdn. 83;… Gollwitzer in LR, StPO, 24. Aufl., § 268 a Rdn. 20; ders. Anm. zu OLG Koblenz in JR 1977, 346, 347; Meyer in JR 1982, 338, 339 Anm. zu BGH aaO.;… Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 331 Rdn. 5;… Rautenberg in HK, StPO 3. Aufl., § 331 Rdn. 8).
- OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
Geltung des Verschlechterungsverbotes für Entscheidungen des Berufungsgericht im …
Diese Vorschrift betrifft nämlich ihrem Wortlaut nach nur Urteile und ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anwendbar (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit zustimmender Anmerkung von Meyer, zu § 358 Abs. 2 StPO m.w.N.; OLG Hamburg NJW 1981, 470 = NStZ 1981, 490 sowie OLG Düsseldorf NStZ 1994, 198 f).Das Verbot, einen Angeklagten auf sein eigenes Rechtsmittel hin schlechter zu stellen, ist nämlich nicht Ausdruck eines allgemein gültigen Prozeßgrundsatzes oder dem Wesen des Rechtsstaats immanent, sondern eine "Rechtswohltat" (Meyer, Anmerkung zu BGH JR 1982, 338 f) und gilt demgemäß nur, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet (Bayrischer Verfassungsgerichtshof NJW 1959, 285; BGHSt 9, 324, 332; Gollwitzer Anmerkung zur Entscheidung des OLG Koblenz JR 1977, 346 f).
- OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der …
Hingewiesen wird auch zutreffend darauf, dass das Berufungsgericht, wenn im Berufungsurteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, neu nach § 268a StPO zu beschließen hat und insoweit nicht als Rechtsmittelgericht, sondern erstinstanzlich tätig werde (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O.) Nach anderer Meinung soll das Verbot der Schlechterstellung entsprechend dem in §§ 331, 358 Abs. 2 StPO für das Berufungs- und das Revisionsverfahren normierten Rechtsgedanken wegen des repressiven Charakters der Auflagen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, auch für vom Rechtsmittelgericht erlassene Auflagenbeschlüsse nach § 268a StPO gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.1977 - 3 Ws 457/77, NJW 1978, 959 ff, offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82, MDR 1982, 419 ff). - BGH, 29.11.1994 - 4 StR 657/94
Strafaussetzung - Beschwerde - Begründetheit
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Dortmund über die Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 268 a Abs. 1 StPO vom 23. Juni 1994 wird als unbegründet verworfen, da die getroffenen Anordnungen nicht gesetzwidrig sind (§ 305 a Abs. 1 Satz 2 StPO); sie werden vom Verschlechterungsverbot nicht erfaßt (vgl. BGH JR 1982, 338; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80];… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 41. Aufl. StPO § 268 a Rdn. 3).
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Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1982 - 3 StR 46/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einbeziehung der Selbstmorddrohung als beachtliches Mittel zur Tatbestandsverwirklichung der Vergewaltigung - Revisionsbedingte Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung des gesamten Strafausspruchs zugunsten des Angeklagten
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 286
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
Nötigung, Nötigungsmittel, Drohung mit einem empfindlichen Übel, Drohung mit …
- VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Chancenaufenthaltsrecht, Ausnahmefall, Regelerteilungsvoraussetzung, unvertyptes …
Der Senat verkennt im Übrigen nicht, dass die Androhung einer Selbstverbrennung eine Nötigung darstellen kann, wenn die Person, der gegenüber die Drohung erfolgt, hierdurch zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen veranlasst werden soll (vgl. BGH, B.v. 21.4.1982 - 3 StR 46/82; OLG Hamm, B.v. 24.4.1995 - 2 Ss 365/95 - NStZ 1995, 547). - BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel - …
Selbst wenn vorausgesetzt würde, daß eine tatbestandsmäßige Drohung auch vorliegt, wenn sie sich auf das einem nahen Angehörigen zuzufügende Übel bezieht (offen gelassen in BGH NStZ 1982, 286), bliebe doch zu beachten, daß nicht jede Drohung mit einer einfachen Körperverletzung bereits eine Gefahr für Leib oder Leben begründet (…vgl. Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 35 Rdn. 4;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 5, jeweils m.w.N.). - BGH, 10.03.1994 - 1 StR 54/94
Selbsttötung - Drohung - Täter - Opfer - Vergewaltigung
Da das Landgericht schon bei einer vorhergehenden Tat das Schwergewicht auf die Drohung des Angeklagten legte, "er werde sich die Pulsadern aufschneiden", durch welche "Drohung ... er sie sich wiederum gefügig" machte, und nur mehr beiläufig erwähnte, er habe sie dabei festgehalten, "damit sie sich nicht weiter wehren konnte", besteht Anlaß zu der Befürchtung, das Landgericht habe die Drohung des Angeklagten mit Selbsttötung als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§§ 177, 178 StGB) eingestuft; das wäre fehlerhaft (BGH NStZ 1982, 286).
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Rechtsprechung
| BGH, 06.04.1982 - 5 StR 140/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB § 178 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sexuelle Handlung an sich selbst - Nötigung - Sexuelle Handlung
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Drohung mit Selbstschädigung
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 286 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Aurich, 27.03.2017 - 11 KLs 3/17 die Handlungen an sich selbst vorgenommen (BGH NStZ 1982, 286; BGH, Beschl. v. 17.8.2010 - 3 StR 265/10).
- BGH, 02.04.1986 - 2 StR 2/86
Aufklärungsrüge eines Angeklagten hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen einer …
Soweit er Silke He. gezwungen hat, sich selbst die Likörflasche in ihre Scheide zu stecken, ist dieses Verhalten entgegen der Auffassung der Strafkammer nicht unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung gemäß § 178 StGB, sondern - wie die vorausgegangene Nötigung, die Flasche Likör leerzutrinken - unter den des § 240 StGB zu subsumieren (vgl. BGH NStZ 1982, 286;… Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. § 178 Rdn. 6). - BGH, 27.08.1985 - 4 StR 436/85
Voraussetzung einer Drohung ist zwingend die Ankündigung eines zukünftigen Übels …
Sollte sie die Voraussetzungen des § 177 StGB verneinen, so wird sie zu prüfen haben, ob der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist (vgl. BGH NStZ 1982, 286).
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