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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.10.1981 | BGH, 22.10.1981 | AG Bückeburg, 01.10.1981

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,886
BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80 (https://dejure.org/1981,886)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1981 - 2 StR 477/80 (https://dejure.org/1981,886)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - 2 StR 477/80 (https://dejure.org/1981,886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen Untreue - Zweckwidrige Verwendung zweckgebundener Gelder

  • studentenpolitik.de

    StGB § 266; HessHSchG §§ 26, 27, 33
    Untreue durch Mitglieder des AStA

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Veruntreuung von Asta-Mitteln durch Druck "allgemein-politischer" Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HessHSchG §§ 26, 27, 33; StGB § 266

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 247
  • NJW 1982, 346
  • MDR 1982, 335
  • NStZ 1982, 70
  • StV 1982, 115
  • StV 1982, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80
    Durch sie würde deshalb das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Hauptfreiheitsrecht des einzelnen Studenten unzulässigerweise beeinträchtigt werden, da die Studentenschaft dann im Namen ihrer Mitglieder ohne deren Zustimmung politische Erklärungen in dem oben dargelegten Sinn abgeben dürfte (vgl. BVerwGE 59, 231, 238 ff).

    Schon aus diesem Grund könnte sich - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer - kein Gewohnheitsrecht des Inhalts gebildet haben, daß der Studentenschaft ein "allgemeinpolitisches Mandat" erteilt ist (BVerwGE 59, 231, 240).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80
    Selbst bei Fehlen dieser ausdrücklichen Regelung könnte nichts anderes gelten; denn Beiträge, die eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft erhebt, dürfen nur für ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben verwendet werden (BVerfGE 38, 281, 311).
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80
    Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehört nicht die Veröffentlichung derartiger Druckschriften, die weder Angelegenheiten der Universität noch der Studenten in ihrer Eigenschaft als Angehörige der öffentlichrechtlichen Körperschaft betreffen (BVerwGE 34, 69, 74).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80
    Er setzt allerdings Rechtsbeziehungen voraus, bei denen die Verpflichtung, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, den wesentlichen Inhalt des Treueverhältnisses bildet; ferner muß diese Pflicht einiges Gewicht haben und zu ihrer Erfüllung dem Verpflichteten eine gewisse Selbständigkeit eingeräumt sein (BGHSt 3, 289, 293 f).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Rn. 31 Da der Untreuetatbestand den Zweck hat, das dem Treupflichtigen anvertraute fremde Vermögen zu schützen (vgl. BGHSt 43, 293, 297), ist die Vermögensbetreuungspflicht des § 266 Abs. 1 StGB in der Regel nicht verletzt, wenn der Vermögensinhaber sein Einverständnis mit der Vermögensschädigung erklärt hat (vgl. BGHSt 3, 23, 25; siehe auch BGHSt 9, 203, 216, wonach die Rechtswidrigkeit entfällt; offen gelassen in BGHSt 30, 247, 249).
  • BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90

    Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte

    Auf den Beschluß der Verbandsversammlung konnte er sich insoweit nicht berufen, weil durch ihn die zweckwidrige Verwendung der öffentlichen Mittel nicht wirksam genehmigt werden konnte, dem Beschluß kommt deshalb keine tatbestands- oder unrechtsausschließende Wirkung zu (vgl. BGHSt 30, 247, 249).
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin …

    c) Die Genehmigung der Anpassungsverträge durch die VV am 5. Mai 2011 entfaltete keine tatbestands- oder unrechtsausschließende Wirkung, weil selbst das Kollektivorgan eine zweckwidrige Verwendung von öffentlichen Mitteln nicht wirksam zu genehmigen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1990 - 2 StR 439/90, NJW 1991, 990, 991, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 37, 226; Beschluss vom 23. Oktober 1981 - 2 StR 477/80, BGHSt 30, 247, 249).

    c) Die Genehmigung der Anpassungsverträge durch die VV am 5. Mai 2011 entfaltete keine tatbestands- oder unrechtsausschließende Wirkung, weil selbst das Kollektivorgan eine zweckwidrige Verwendung von öffentlichen Mitteln nicht wirksam zu genehmigen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1990 - 2 StR 439/90, NJW 1991, 990, 991, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 37, 226; Beschluss vom 23. Oktober 1981 - 2 StR 477/80, BGHSt 30, 247, 249).

  • LG Marburg, 02.11.1999 - 1 KLs 4 Js 16966/97

    Zweckfremde Verwendung von Haushaltsmitteln der Studentenschaft; Verletzung der …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,577
BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81 (https://dejure.org/1981,577)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1981 - 4 StR 262/81 (https://dejure.org/1981,577)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 262/81 (https://dejure.org/1981,577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheit im Verkehr - Anwendbarkeit der für Kraftfahrer geltenden Grundsätze hinischtlich der absoluten Fahruntüchtigkeit auf Mofafahrer - Höhe der Blutalkoholkonzentration für eine Verurteilung gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) - Gebundenheit eines Richters an ...

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 316

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25) ist bei einem Blutalkoholgehalt von 1,3 (jetzt 1,1) Promille absolut fahruntüchtig

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 251
  • NJW 1982, 588
  • MDR 1982, 159
  • NStZ 1982, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 134/74

    Trunkenheit im Verkehr - Bestimmung eines allgemeinen Grenzwerts der …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
    Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog. Mofa 25) ist bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 3 %o absolut fahruntüchtig (Aufgabe von BGHSt 25, 360).

    Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog. Mofa 25) ist bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 3 %o absolut fahruntüchtig (Aufgabe von BGHSt 25, 360).

    Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 29. August 1974 (BGHSt 25, 360) sah das Oberlandesgericht Koblenz auch 1980 noch "keinen hinreichenden Grund" für eine unterschiedliche Beurteilung der Fahrtauglichkeit des Führers eines Mofa 25 und eines Radfahrers, welche der Bundesgerichtshof seinerzeit abgelehnt hatte.

    Das vorlegende Oberlandesgericht würde mit seiner beabsichtigten Entscheidung auch von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 360) abweichen.

    Dementsprechend hat er auch, als er 1974 die Bestimmung eines allgemeinen Grenzwertes der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit für Mofafahrer ablehnte, das vor allem damit begründet, daß der damals verwertbare wissenschaftliche und statistische Erkenntnisstand eine andere Entscheidung nicht zulasse, und hat auf eben diesen Hinderungsgrund im Leitsatz seines Beschlusses ausdrücklich hingewiesen (BGHSt 25, 360).

    Die Entscheidung, mit der der Senat an seinem Beschluß vom 29. August 1974 (BGHSt 25, 360) nicht mehr festhält, entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts.

  • BGH, 07.08.1963 - 4 StR 270/63

    (Absolute) Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers - Bestimmung eines …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
    Die Auffassung des Senats, in Ermangelung anderer Erkenntnisse sei der Fahrer eines Mofa hinsichtlich der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit dem Radfahrer gleichzusetzen, für welchen er "in Einklang mit der ärztlichen Wissenschaft" bisher noch keinen absoluten Grenzwert feststellen konnte (vgl. BGHSt 19, 82, 83), kann heute nicht mehr aufrecht erhalten werden.

    So erhält der Beschluß des Senats zum Alkoholgrenzwert des Radfahrers (BGHSt 19, 82), in welchem experimentelle Untersuchungen noch vermißt wurden, durch diese wissenschaftlichen Erkenntnisse eine bedeutsame Ergänzung.

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
    Auf diese Verpflichtung hat der Senat gerade bei seinen Entscheidungen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Kraftfahrers wiederholt hingewiesen (vgl. u.a. BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203; 25, 246, 248).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des …

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
    Auf diese Verpflichtung hat der Senat gerade bei seinen Entscheidungen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Kraftfahrers wiederholt hingewiesen (vgl. u.a. BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203; 25, 246, 248).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
    Veranlaßt war diese zusätzlich durch die in letzter Zeit außergewöhnliche Zunahme alkoholbedingter Verkehrsunfälle von Mofafahrern, die zugleich auch darauf hindeuten, daß die Anforderungen an die Gesamtleistungsfähigkeit (vgl. dazu BGHSt 13, 83, 90) des Mofafahrers im Straßenverkehr gestiegen und heute denen anderer motorisierter Kraftfahrer gleichzustellen sind.
  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70

    Der Sturztrunk

    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
    Auf diese Verpflichtung hat der Senat gerade bei seinen Entscheidungen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Kraftfahrers wiederholt hingewiesen (vgl. u.a. BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203; 25, 246, 248).
  • OLG Hamm, 25.03.1981 - 7 Ss 2998/80
    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
    Es ist der Auffassung, daß die von der Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern geltenden Grundsätze auch auf den Fahrer eines Mofa 25 anzuwenden sind, jedenfalls aber, daß der Mofafahrer bei einem Blutalkoholgehalt von 2, 2 %o absolut fahruntüchtig ist (vgl. im einzelnen VRS 61, 123 ff).
  • OLG Koblenz, 29.05.1980 - 1 Ss 176/80
    Auszug aus BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
    So zu entscheiden sieht es sich jedoch gehindert durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (VRS 59, 203), in welchem die Blutalkoholkonzentration von 2, 14 %o eines in seiner Fahrweise unauffällig gebliebenen Mofafahrers nicht für ausreichend angesehen wird, um allein damit eine Verurteilung nach § 316 StGB zu rechtfertigen.
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (BGHSt 21, 157, 159; 24, 200, 203; 25, 246, 248; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85] ; BGH NZV 1990, 157, 158).

    Aus diesem Grunde hat der Senat bereits bei seinen Entscheidungen zum Grenzwert der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit von Mofa- und Fahrradfahrern (BGHSt 30, 251; 34, 133) [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85] vorrangig auf die bei Fahrversuchen gewonnenen Untersuchungsergebnisse abgestellt.

    Dieser Wert gilt für alle Führer von Kraftfahrzeugen (vgl. BGHSt 22, 352, 357 ff [BGH 14.03.1969 - 4 StR 183/68] ; 30, 252, 253 f [BGH 29.10.1981 - 4 StR 262/81] ;… BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit, alkoholbedingte 2).

  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Rn. 12 Auch wenn der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Trunkenheitsfahrt eines Autofahrers zugrunde lag, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass dieser Grenzwert generell für (alle) Führer von Kraftfahrzeugen gilt, und dies zusätzlich durch Bezugnahme auf vorausgegangene Entscheidungen zu Kraftradfahrern (BGHSt 22, 352) sowie Fahrrädern mit Hilfsmotor, sog. Mofa 25 (BGHSt 30, 251) und auch Führen eines abgeschleppten betriebsunfähigen PKW (…BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit alkoholbedingte 2, = BGHSt 36, 341) zum Ausdruck gebracht.
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr: Strafrechtliche Einstufung von Pedelecs als …

    Zu der Bestimmung des Anwendungsbereichs bestand auch kein Anlass, nachdem in einer vorausgegangenen Entscheidung (Beschluss vom 29.10.1981 - 4 StR 262/81 = BGHSt 30, 251) bereits klargestellt worden war, dass diese Promillegrenze auch für Kraftradfahrer einschließlich der Fahrer von Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofas), und damit für alle gängigen Kraftfahrzeugtypen gilt.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof in allen Entscheidungen, in denen es um die Bestimmung eines Grenzwertes für alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit ging, betont hat, dass es sich dabei nicht um ein normatives Merkmal, sondern um die rechtliche Anerkennung gesicherten naturwissenschaftlich-medizinischen Erfahrungswissens im Sinn eines Erfahrungssatzes handelt (u.a. BGHSt 19, 82; 21, 157; 22, 352; 25, 246; 25, 360; 30, 251; 34, 133; 36, 341; 37, 89).

    Erst nachdem durch neuere Untersuchungsergebnisse der wissenschaftlichen Forschung belegt war, dass der Genuss von Alkohol auf das Führen von Mofas gleiche Auswirkungen wie auf das Führen anderer Kraftfahrzeuge hatte, wurden Mofas hinsichtlich des Grenzwertes für die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit anderen Kraftfahrzeugen gleichgestellt (BGHSt 30, 251).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Für den Richter, der gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse stets zu berücksichtigen hat (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f.; 34, 133, 134 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; BGH NStZ 1990, 232, 233 und 491, 492), bedeutet dies, daß eine Blutalkoholkonzentration von 2 Promille und mehr einen Umstand darstellt, der aufgrund eines gesicherten - statistischen - Erfahrungssatzes (…Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 5) den Schluß auf eine erhebliche Verminderung des Steuerungsvermögens ermöglicht (so auch BGHSt 35, 308 312; dazu Blau BA 1989, 1; BGH JR 1989, 336 m. Anm. Blau; BGHSt 36, 286, 288 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]; dazu Blau JR 1990, 294;… aus psychiatrischer Sicht ebenso Witter, Der psychiatrische Sachverständige im Strafrecht, 1987, S. 1, 21; ders. MSchKrim 1988, 410, 411).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    Soweit hierzu in den maßgeblichen Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverlässig anerkannte wissenschaftliche Forschungsergebnisse vorliegen, hat der Richter diese stets zu berücksichtigen (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252 f; 34, 133, 134) [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85].
  • OLG Oldenburg, 24.02.2014 - 1 Ss 204/13

    Übertragbarkeit des zu Kraftfahrzeugführern entwickelten absoluten …

    Rn. 13 bb) Nachdem der Bundesgerichtshof diesen Grenzwert mit seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - Az.: 4 StR 262/81 - (BGHSt 30, 251) zunächst auf Mofafahrer übertragen hatte, setzte er am 17. Juli 1986 - Az.: 4 StR 543/85 - (BGHSt 34, 133) den Grenzwert für Radfahrer auf 1, 7 ‰ BAK fest.

    Im Übrigen spricht eine im Vergleich zum PKW geringere Geschwindigkeit nicht ohne weiteres gegen eine Anwendung des für Kraftfahrer geltenden Grenzwertes, weil dieser auch bisher schon für Fahrzeuge mit geringerer Höchstgeschwindigkeit gilt (vgl. BGHSt 30, 251; betreffend Mofafahrer; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - Az.: 2 St OLG Ss 230/10 -, juris; bejaht für den Führer eines elektrobetriebenen Krankenfahrstuhls mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h).

  • BGH, 17.07.1986 - 4 StR 543/85

    Absolute Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers

    Der Senat hat eine Änderung seiner 1963 vertretenen Ansicht zwar in der Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 262/81 - als naheliegend bezeichnet (BGHSt 30, 251, 254); ausdrücklich aufgegeben hat er diese Rechtsansicht bislang jedoch nicht.

    Auf diese Verpflichtung hat der Senat gerade bei seinen Entscheidungen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern wiederholt hingewiesen (BGHSt 21, 157, 159; 30, 251, 252/253 m. w.Nachw.;… vgl. Hürxthal in KK, § 261 StPO Rdn. 46).

    Wie der Senat schon in seiner Entscheidung über den Grenzwert für Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog. Mofa 25) im Jahre 1981 ausgeführt hat, legten bereits die Ergebnisse der Untersuchungen mit 71 Testpersonen im Institut für Rechtsmedizin der Universität Gießen unter Leitung von Prof. Dr. S. "zur Frage der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit von Fahrrad- und Mofafahrern" (Blutalkohol 1980, 298 ff) die Bestimmung eines Grenzwertes auch für Radfahrer nahe (BGHSt 30, 251, 254).

    Die Ergebnisse der zusätzlichen Untersuchungen, bei denen - wie bei der früheren Untersuchung - Teststrecken für Geradeausfahrt, Slalomfahrt, Toredurchfahren und Kreisfahren nach sechs unbewerteten Übungsfahrten jeweils nüchtern und unter Alkoholeinfluß zu durchfahren waren (Blutalkohol 1984, 97, 99/100), genügen den an eine wissenschaftliche Überzeugungsbildung zu stellenden Anforderungen ebenso wie die Erkenntnisse der früheren Versuche und werden von allen Sachkennern als gesichert anerkannt (Heifer, Blutalkohol 1981, 270 und 1986, 143; BGHSt 30, 251, 253).

    Die mangelnde Beherrschung des eigenen Fahrzeugs - hier des Fahrrades (vgl. BGHSt 30, 251, 255) - steht damit bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 5 Promille als gesichert fest.

    Er hat aber die Fahrer führerscheinfreier Fahrräder mit Hilfsmotor den anderen motorisierten Kraftfahrern gleichgestellt, weil ihre Fahrtüchtigkeit "wie eines jeden anderen Kraftfahrers bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 3 Promille nicht mehr gewährleistet ist" (BGHSt 30, 251, 254).

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 439/22

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: BAK, Elektrokleinstfahrzeug, …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der Grenzwert, von dem an eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich indiziert ist, für alle Kraftfahrer (BGHSt 37, 89, 99 mwN), insbesondere auch für Fahrer von Krafträdern (BGHSt 22, 352, 360) einschließlich Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) (BGHSt 30, 251, 254).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der Grenzwert, von dem an eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich indiziert ist, für alle Kraftfahrer (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89, 99 mwN), insbesondere auch für Fahrer von Krafträdern (BGH, Beschluss vom 14. März 1969 - 4 StR 183/68, BGHSt 22, 352, 360) einschließlich Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 262/81, BGHSt 30, 251, 254).

  • OLG Braunschweig, 30.11.2023 - 1 ORs 33/23

    Heranziehung des für Fahrradfahrer geltenden BAK-Grenzwerts zur Bestimmung der …

    Zur Begründung eines die absolute Fahruntüchtigkeit indizierenden und jeden Gegenbeweis ausschließenden Grenzwertes hat der Bundesgerichtshof bisher auf die Notwendigkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse verwiesen (für Kraftfahrer: BGH…, Urteil vom 5. November 1953 - 3 StR 504/53 -, BGHSt 5, 168-179, Rn. 6, juris; BGH, Urteil vom 11. April 1957 - 4 StR 482/56 -, BGHSt 10, 265-269, Leitsatz, juris;… BGH, Entscheidung vom 9. Dezember 1966 - 4 StR 119/66 -, Rn. 6ff., juris; BGH…, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, Rn. 9ff., juris; für Fahrradfahrer: BGH, Beschluss vom 7. August 1963 - 4 StR 270/63 -, Rn.6f., juris; BGH…, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 4 StR 543/85 -, Rn. 4ff., juris; für Kraftradfahrer: BGH, Beschluss vom 14. März 1969 - 4 StR 183/68 -, Leitsatz 1 und Rn.13ff., juris; für das Mofa-25: BGH…, Beschluss vom 29. August 1974 - 4 StR 134/74 -, Leitsatz und Rn. 8ff., juris; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 262/81 -, Rn. 6ff., juris).

    Ob dem zu folgen ist - und ob die Erkenntnisse aus der vom Kammergericht herangezogenen Studie in den maßgebenden Fachkreisen auch allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverlässig anerkannt sind (vgl. BGH, Entscheidung vom 9. Dezember 1966 - 4 StR 119/66 -, Leitsatz, juris; BGH…, Beschluss vom 17. Juli 1986 - 4 StR 543/85 -, Rn. 5, juris; BGH…, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, Rn. 9, juris; BGH…, Beschluss vom 7. August 1963 - 4 StR 270/63 -, Rn. 7, juris; BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 1973 - 4 StR 130/73 -, Rn. 13, juris; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1981 - 4 StR 262/81 -, Rn. 8, juris) - konnte der Senat vorliegend dahinstehen lassen, weil der Angeklagte sogar den für Fahrradfahrer geltenden Grenzwert für die Bestimmung der absoluten Fahruntüchtigkeit überschritten hat.

  • LG Potsdam, 18.09.2025 - 25 Qs 7/25

    E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis, Blutalkoholgrenze, Anwendbarbeit des § …

    Aufgrund einer "großangelegten Untersuchung" (unter Bezugnahme auf Schewe, Schuster et al., Blutalkohol 1980, 298 ff.) erkannte der Bundesgerichtshof im Jahr 1981 schließlich auch einen absoluten Grenzwert für Mofas an, der auch bei 1, 3‰ lag (BGH NJW 1982, 588).
  • KG, 10.05.2022 - 121 Ss 67/21

    1. Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog. …

  • LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21

    Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

  • AG Hamburg-St. Georg, 19.08.2026 - 951 Cs 34/26
  • LG Hechingen, 21.12.2023 - 1 KLs 11 Js 105/23

    Fahrtüchtigkeit eines alkoholisierten E-Scooter-Fahrers

  • AG Lüneburg, 26.01.1984 - 14 Cs 262/83

    Strafbarkeit eines Radfahrers wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr …

  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 45/83

    Begriff des Arbeitsunfalles

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80

    Absolute Fahruntüchtigkeit; Fahrrad mit Hilsmotor; Blutalkoholgehalt von 1,3 …

  • OLG Frankfurt, 04.10.2021 - 1 Ss 113/21

    Alkohol-Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Führern von E-Scootern

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 57/81
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81   

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BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81 (https://dejure.org/1981,1939)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1981 - 4 StR 429/81 (https://dejure.org/1981,1939)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81 (https://dejure.org/1981,1939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen an Beschluss zur Ablehnung von Beweisanträgen - Anforderungen an Betrug durch Unterlassen - Anforderungen an Rechtsanwalt bei Mandatübernahme - Versuchte Gebührenüberhebung durch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 70
  • StV 1982, 72
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75

    Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Begründung, fortgesetzter …

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Die - zulässig beschränkte (BGH NJW 1975, 2249) - Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten wird, wendet sich mit der Sachbeschwerde ausschließlich dagegen, daß die Strafkammer von der Verhängung eines Berufsverbots gegen den Angeklagten abgesehen hat.

    Voraussetzung ist, daß eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH NJW 1975, 2249) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, daß die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit, künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGHSt 28, 84, 85 [BGH 02.08.1978 - StB 171/78]/86;… Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl., § 70 StGB Rdn. 7;… Stree in Schönke/Schröder StGB 20. Aufl., § 70 Rdn. 12).

  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur …

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Es ist bereits im allgemeinen Geschäftsverkehr anerkannt, daß derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, auch ohne dies ausdrücklich zu sagen, nach der Verkehrsanschauung die (stillschweigende) Erklärung abgibt, daß er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten willens und (nach seiner Einschätzung) auch in der Lage sei (BGH NJV 1954, 1414; BGHSt 15, 24, 26 [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60];… Lackner a.a.O. Rdn. 32, 34;… Dreher/Tröndle 40. Aufl., § 263 StGB Rdn. 8).
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 91/79

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Verzicht …

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Selbst wenn dieser Gebührenverzicht als Verstoß gegen § 51 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts rechtlich unwirksam wäre, hätte sich der Angeklagte nicht auf diese Unwirksamkeit berufen können (BGH, Urteil vom 19. Juni 1980 - III ZR 91/79).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag aus diesem Grunde des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO abgelehnt wird, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache annimmt, damit die Verteidigung ihr weiteres Prozeßverhalten darauf einrichten kann (vgl. u.a. BGH NJW 1953, 35 Nr. 21;… GA 1957, 85; bei Dallinger MDR 1970, 560; Beschluß vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 577/80).
  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der …

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, daß der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten mißbrauchen wird (RGSt 68, 397, 398; BGH, Urteil vom 1. November 1955 - 5 StR 442/55 - bei Dallinger MDR 1956, 143; BGHSt 22, 144/146).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender (BGH VRS 15, 112) Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis (…BGH GA 1960, 183), vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (BGH NJW 1975, 1712).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3 …

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Bei seiner Entscheidung hat der Richter - abweichend von den sonstigen Grundsätzen des Maßregelstrafrechts - einen Ermessens Spielraum (BGH, Urteil vom 30. Juni 1981 - 1 StR 266/81;… vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 9).
  • BGH, 02.08.1978 - StB 171/78

    Rechtsanwalt: Vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO; Verhältnis zur …

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Voraussetzung ist, daß eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH NJW 1975, 2249) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, daß die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit, künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGHSt 28, 84, 85 [BGH 02.08.1978 - StB 171/78]/86;… Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl., § 70 StGB Rdn. 7;… Stree in Schönke/Schröder StGB 20. Aufl., § 70 Rdn. 12).
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76

    Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Als ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) ist der Rechtsanwalt der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO) und Diener der Rechtspflege (BGHZ 68, 46, 55/56).
  • BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79

    Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Der Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76 - m.w. Nachw.) einer mangelhaften Begründung insoweit beeinträchtigt den Bestand des Urteils jedoch dann nicht, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 3 StR 229/79 (L) m.w.Nachw.) oder wenn das Urteil auf diesem Fehler nicht beruhen kann (§ 337 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 14.10.1980 - 1 StR 577/80

    Anforderungen an einen richterlichen Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen …

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 473/76

    Ablehnung von Beweisanträgen als für die vorliegende Entscheidung "unerheblich" …

  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.) …

  • LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16

    Zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes …

    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146;… BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit; …

    Zwar haben der 2. Strafsenat (Urteil vom 2. Februar 1954 - 2 StR 10/53) und der 4. Strafsenat (wistra 1982, 66, 67) unter Bezugnahme auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RG DR 1943, 758) ausgeführt, dass es für die Anwendung des § 352 StGB gleichgültig sei, ob der Betrag als gesetzliche Gebühr oder aufgrund einer angeblichen Vereinbarung gefordert werde.

    Rn. 26 Der Entscheidung des 4. Strafsenats (wistra 1982, 66, 67) lag die Fallgestaltung zugrunde, dass ein Rechtsanwalt Gebühren berechnet hatte, obwohl er vorher auf Gebühren verzichtet hatte.

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit); …

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).

    Die Strafkammer durfte ferner berücksichtigen, dass nach der Verhängung einer Bewährungsstrafe im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. August 2008 (und schon zuvor nach Aufdeckung der zugrunde liegenden beiden Übergriffe im Jahr 2007) keine weiteren Straftaten bekannt geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; Beschlüsse vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124, vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171, und vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1386).

  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Insoweit hatte der Beklagte hierdurch unzweifelhaft die nunmehrigen Kläger dahingehend getäuscht, dass sie ihm jeweils - und gerade nicht als Gesamtschuldner - diese Geschäftsgebühr in Höhe von je 2.538,10 Euro netto schulden würden (BGH, Urteil vom 18.11.2019, Az.: NotSt(Brfg) 4/18; BGH, Urteil vom 06.09.2006, Az.: 5 StR 64/06; BGH, Urteil vom 22.10.1981, Az.: 4 StR 429/81; BGH, Urteil vom 06.11.1951, Az.: 2 StR 178/51; OLG Brandenburg, Urteil vom 25.04.2023, Az.: 6 U 78/22; OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2002, Az.: 2 Ws 296/01; BayObLG, Beschluss vom 27.11.1989, Az.: RReg.
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; BGH…, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Hamm, 11.01.2002 - 2 Ws 296/01

    Gebührenüberhebung; Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal; Gebührenschuldner; …

    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. u.a. BGH wistra 1982, 66 f.; BayObLG NJW 1990, 1001 = wistra 1990, 111 = NStZ 1990, 129 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung;… Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 352 Rn. 7;… Cramer in Schönke-Schröder, StGB, 25. Aufl., § 352 Rn. 14) setzt die Strafbarkeit nach § 352 StGB neben der Erhebung von Vergütungen, die der Zahlende überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, zusätzlich - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - voraus, dass der Täter den Gebührenschuldner über seine ihm zustehenden Gebühren täuscht.

    Bereits das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 27. November 1989 (…a.a.O.) darauf hingewiesen, dass aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof sich in seinem Urteil vom 22. Oktober 1981 (wistra 1982, 66, 67) nicht mit diesem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal (erneut) auseinandergesetzt hat, nicht der Schluss gezogen werden könne, dass er seine bis dahin vertretene Rechtsansicht aufgegeben habe.

  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte …

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).
  • BGH, 15.07.2026 - 4 StR 24/26

    Tragfähige Begründung der Urteilsgründe zum Betrug eines Geschäftsführers durch …

    Denn derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt, erklärt in der Regel stillschweigend, er sei zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (nach seiner Einschätzung) auch in der Lage (vgl. BGH…, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 252/91, juris Rn. 91 [insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 38, 111];… Beschluss vom 9. April 1991 - 5 StR 85/91 juris Rn. 3; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, juris Rn. 18;… Saliger in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 39 f. mwN;… Fischer/Lutz, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 33).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …

    Schließlich hat die Strafkammer eine konkludente Erklärung des Angeklagten, nach seiner eigenen aufgrund einer gegenwärtigen Beurteilung der künftigen Verhältnisse begründeten Erwartung zur Rückzahlung der Anlagebeträge bei Fälligkeit in der Lage zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 474/84, StV 1985, 188; Beschluss vom 10. April 1984 - 4 StR 180/84, wistra 1984, 223; Urteile vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66;… vom 10. Januar 1964 - 4 StR 497/63, GA 1965, 208;… vgl. Tiedemann in LK-StPO, 12. Aufl., § 263 Rn. 38 mwN) ebenso wenig erwogen wie eine - insbesondere im Komplex C 2. der Urteilsgründe angesichts des hohen Zinsversprechens in der Investitionsphase und der eher beiläufig festgestellten Gewährung eines nicht schriftlich dokumentierten Darlehens der Gesellschaft an den Angeklagten in Höhe von 1 Mio. Euro - nicht fernliegende Täuschung über eine tatsächlich nicht bestehende Rückzahlungsbereitschaft.
  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Verfahren gegen den "Drogenarzt": Verurteilung wegen Körperverletzung mit …

    Der Strafrichter darf es auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird ( Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146;… BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BayObLG, 27.11.1989 - RReg. 2 St 194/89

    Gebührenerhebung; Gebührenverzicht; Täuschung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit

  • LG Oldenburg, 14.02.2024 - 4 KLs 11A Js 70478/20

    Strafbarkeit wegen (versuchten) Betruges

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   AG Bückeburg, 01.10.1981 - 4 Gs 533/81   

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  • NStZ 1982, 70
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