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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 06.03.1987 | BGH, 05.03.1987

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,149
BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84 (https://dejure.org/1985,149)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 BvL 15/84 (https://dejure.org/1985,149)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 BvL 15/84 (https://dejure.org/1985,149)
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Veröffentlichungen "im Wortlaut"

Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentliche Mitteilung - Schutzzweck - Grundrechtsbeschränkung - Zwecktauglich

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 206
  • NJW 1986, 1239
  • MDR 1986, 462
  • NStZ 1987, 314
  • NStZ 1987, 321 (Ls.)
  • StV 1986, 195
  • DVBl 1986, 669
  • ZUM 1986, 137
  • afp 1986, 35
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Mit dem Erfordernis der Allgemeinheit soll Sonderrecht gegen den Prozeß freier Meinungsbildung ausgeschlossen werden, das die geistige Wirkung von Meinungsäußerungen zu unterbinden sucht (vgl. BVerfGE 7, 198 (210) - Lüth).

    Die aus allgemeinen Gesetzen sich ergebenden Grenzen der Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG müssen ihrerseits im Licht dieser Grundrechte gesehen werden; die allgemeinen Gesetze sind aus der Erkenntnis der Bedeutung der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer diese Grundrechte beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 (208 f.); st. Rspr.).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit jeher betont (BVerfGE 7, 198 (208); 10, 118 (121); 35, 202 (221 f.); st. Rspr.).

    Informations- und Meinungsfreiheit gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, welche die Öffentlichkeit wesentlich berühren (vgl. BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr., etwa noch BVerfGE 60, 234 (240) - Kredithaie).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Den gleichen Grundsätzen ist es bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Eignung von Strafgesetzen gefolgt (BVerfGE 47, 109 (117) - § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB; 50, 142 (163) - § 170 b StGB; vgl. auch 61, 291 (313 f.) - Tierpräparatoren).

    Erfüllt das Gesetz aber im übrigen weitgehend seinen Zweck, so kann seine generelle Geeignetheit nicht verneint werden (BVerfGE 47, 109 (118 f.)).

    Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes kann dem Gesetzgeber auch im Bereich des Strafrechts nicht entgegengehalten werden, daß eine andere Regelung möglicherweise zweckmäßiger oder gerechter wäre; ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn sich für eine tatbestandliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt (BVerfGE 4, 352 (355 f.); 47, 109 (124 f.)).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Eine öffentliche Berichterstattung über eine Straftat, die unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters erfolgt, wird in der Regel dessen Persönlichkeitsbereich erheblich beeinträchtigen, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht, seine Person in den Augen der Leser oder Hörer von vornherein negativ qualifiziert und damit eine Prangerwirkung entfaltet (vgl. BVerfGE 35, 202 (226) - Lebach).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit jeher betont (BVerfGE 7, 198 (208); 10, 118 (121); 35, 202 (221 f.); st. Rspr.).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Darunter sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Gesetze zu verstehen, die sich nicht gegen eine bestimmte Meinung richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes dienen (BVerfGE 59, 231 (263 f.) - Freie Rundfunkmitarbeiter; 62, 230 (243 f.) - Boykott).

    Es bedarf mithin einer verfassungsmäßigen Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Freiheiten und der durch § 353 d Nr. 3 StGB geschützten Rechtsgüter: Die Einschränkung jener Freiheiten, die in dem befristeten Verbot der wörtlichen Wiedergabe der in der Vorschrift bezeichneten amtlichen Schriftstücke liegt, muß geeignet und erforderlich sein, den Schutz zu bewirken, den die Vorschrift sichern soll; das, was mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 (265)).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Durch Art. 3 Abs. 1 GG ist er dabei nur insoweit gebunden, als die gewählte Tatbestandsfassung durch sachliche Erwägungen hinreichend begründet sein muß (BVerfGE 45, 187 (268) - Lebenslange Freiheitsstrafe).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Anderes kann gelten, wenn ein solcher Öffentlichkeitsbezug fehlt und lediglich der Sensation wegen berichtet wird oder Angelegenheiten aus der Privatsphäre eines Betroffenen ans Licht gezogen werden (vgl. BVerfGE 34, 269 (283) - Soraya); dies wird von der ratio der besonderen Bedeutung der Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG nicht umfaßt.
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Privilegierter Ehrenschutz

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes kann dem Gesetzgeber auch im Bereich des Strafrechts nicht entgegengehalten werden, daß eine andere Regelung möglicherweise zweckmäßiger oder gerechter wäre; ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur vor, wenn sich für eine tatbestandliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt (BVerfGE 4, 352 (355 f.); 47, 109 (124 f.)).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit jeher betont (BVerfGE 7, 198 (208); 10, 118 (121); 35, 202 (221 f.); st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Informations- und Meinungsfreiheit gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, welche die Öffentlichkeit wesentlich berühren (vgl. BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr., etwa noch BVerfGE 60, 234 (240) - Kredithaie).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
    Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung kommt dem Zitat die besondere Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu (vgl. BVerfGE 54, 208 (217) - Böll).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15

    Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten

    Den von der Beklagten dabei in Anspruch genommenen Grundrechten der Meinungs- und der Pressefreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu, weil die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie - wie im Streitfall - Angelegenheiten betreffen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (BVerfGE 71, 206, 220 [juris Rn. 47] mwN).
  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von …

    Nichts anderes ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 353d Nr. 3 StGB (BVerfGE 71, 206 ff.).

    bb) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ergibt sich jedoch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1985 (BVerfGE 71, 206 ff.) keine der Gesetzeskraft gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG unterfallende Feststellung, dass § 353d Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz unvereinbar oder nichtig ist, sofern die Veröffentlichung mit dem Willen des Betroffenen erfolgt.

    Aus den Gründen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung geht - worauf schon das Landgericht zutreffend hingewiesen hat klar hervor, dass das Bundesverfassungsgericht bereits seinen Prüfungsumfang auf die im Tenor ausgesprochene Feststellung beschränkt hat, da nur diese im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG entscheidungserheblich war (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Bedenken, es handele sich um ein Sondergesetz, bestanden bereits im Jahr 1985 nicht mehr (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    (1) Bei der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Zwecktauglichkeit von Gesetzen gebietet die Funktionenteilung zwischen gesetzgebender und rechtsprechender Gewalt Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 71, 206 , m.w.N.).

    Dies gilt auch für materielle Strafgesetze (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 50, 142 ; 71, 206 ).

    Veröffentlichungen im Wortlaut bilden eine deutlich größere Gefahr für die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und die vom Verfahren Betroffenen als eine lediglich inhaltlich berichtende Veröffentlichung in nichtwörtlicher Rede (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Diese Gefahr besteht in besonderem Maße, wenn der öffentlichen Mitteilung das Gewicht amtlicher Authentizität zukommt (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Erfüllt ein Strafgesetz jedoch trotz bestehender - den Grundrechten geschuldeter - Einschränkungen im Übrigen weitgehend seinen Zweck, kann seine generelle Geeignetheit nicht verneint werden (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 71, 206 ).

    Insbesondere sind mildere Mittel, die einen vergleichbaren Schutz der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege und der Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten gewährleisten, nicht ersichtlich (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Maßgebend hierfür sind die Bedeutung der durch den Grundrechtseingriff zu schützenden und der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter, die Wirksamkeit des angestrebten Rechtsgüterschutzes und das Ausmaß der zu diesem Zweck normierten Grundrechtsbeschränkung (vgl. BVerfGE 71, 206 ).

    Diese Lückenhaftigkeit stellt sich als Konsequenz einer möglichst weitreichenden Schonung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einerseits und - worauf das Bundesverfassungsgericht schon 1985 hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 71, 206 ) - dem Bestimmtheitserfordernis materieller Strafnormen (Art. 103 Abs. 2 GG) andererseits dar.

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Den von der Beklagten dabei in Anspruch genommenen Grundrechten der Meinungs- und der Pressefreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu, weil die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie - wie im Streitfall - Angelegenheiten betreffen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (BVerfGE 71, 206, 220 [juris Rn. 47] mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,836
BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86 (https://dejure.org/1987,836)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1987 - 2 StR 652/86 (https://dejure.org/1987,836)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1987 - 2 StR 652/86 (https://dejure.org/1987,836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 321
  • JR 1988, 209
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83

    Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Die subjektiven Voraussetzungen des Heimtückemordes (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86 - sowie Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85) sind ausreichend dargetan.

    Auf der Grundlage der Feststellung über das ursprüngliche Verheimlichen der Waffe und den überraschend geführten Angriff - Wegziehen des Kopfes der Ehefrau von der Kopfstütze und unmittelbar anschließende Abgabe von jeweils vier Schüssen - bedurfte es trotz seiner Einlassung, er habe nach dem verbalen Streit mit seiner Ehefrau geglaubt, ihm fliege der Kopf auseinander, hierzu keiner weiteren Ausführungen (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH bei Holtz MDR 1978, 805; BGH, Urteil vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - S. 14).

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Davon, daß er die Waffe nur zum Zweck der Drohung mitgenommen habe, daß er tatsächlich gedroht habe oder daß eine der Frauen zu einer Zeit, als Flucht oder Abwehr noch möglich gewesen wären, die Waffe oder seine Tötungsabsicht wahrgenommen habe (vgl. hierzu BGHSt 33, 363; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86), hatte er damals nichts gesagt.

    Die subjektiven Voraussetzungen des Heimtückemordes (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86 - sowie Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85) sind ausreichend dargetan.

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und …

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Davon, daß er die Waffe nur zum Zweck der Drohung mitgenommen habe, daß er tatsächlich gedroht habe oder daß eine der Frauen zu einer Zeit, als Flucht oder Abwehr noch möglich gewesen wären, die Waffe oder seine Tötungsabsicht wahrgenommen habe (vgl. hierzu BGHSt 33, 363; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86), hatte er damals nichts gesagt.

    Die subjektiven Voraussetzungen des Heimtückemordes (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86 - sowie Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85) sind ausreichend dargetan.

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Eine weitergehende als die von der Schwurgerichtskammer angestellte Prüfung, ob Strafmilderung nach den in BGHSt 30, 105 dargelegten Grundsätzen in Betracht käme, war nicht geboten.
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Dabei hat sie allerdings fehlerhaft - offensichtlich mit Blick auf den Mittelwert von 0, 15 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1) und auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung, die bei Zuziehung eines Sachverständigen die Feststellung eines individuellen Abbauwertes nicht ausschloß (BGHSt 25, 246, 250) - "zugunsten des Angeklagten" den Rückrechnungswert von 0, 12 %o angewendet.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Aber auch bei Annahme des zutreffenden Wertes von 0, 1 %o (BGHSt 34, 29, 32; BGH StV 1986, 338) ergibt sich bei Berücksichtigung der Tatsache, daß der zum Mittagessen aufgenommene Alkohol bis 17.00 Uhr vollständig abgebaut war und somit für die Berechnung nur das anschließende Trinkverhalten beachtlich ist, für die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von weniger als 2 %o. Dafür, daß der Strafkammer in diesem Zusammenhang weitere Fehler zum Nachteil des Angeklagten unterlaufen wären, gibt es keinen Anhalt.
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der …

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Davon, daß er die Waffe nur zum Zweck der Drohung mitgenommen habe, daß er tatsächlich gedroht habe oder daß eine der Frauen zu einer Zeit, als Flucht oder Abwehr noch möglich gewesen wären, die Waffe oder seine Tötungsabsicht wahrgenommen habe (vgl. hierzu BGHSt 33, 363; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86), hatte er damals nichts gesagt.
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Das Gericht hat jedoch in Übereinstimmung mit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen die Überzeugung erlangt, daß "auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen, wonach der Angeklagte bereits beim Aussteigen aus dem Pkw den Plan faßte, seine Ehefrau und Birgit M. notfalls zu töten ...", weder seine Alkoholisierung, noch seine effektive Aufladung (seine aktuelle psychische Situation), noch das "Zusammenwirken" beider Faktoren zu einer erheblichen Verminderung (der Einsichtsfähigkeit - vgl. hierzu BGHSt 21, 27 - oder) der Steuerungsfähigkeit geführt hat.
  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige …

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des …

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86

    Abbauwert der Blutalkoholkonzentration - Abbauwert - Sicherheitszuschlag

  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines …

  • BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83

    Schuldunfähigkeit auf Grund zu hohen Alkoholgenusses - Strafmilderungsgrund der …

  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern; …

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die …

  • BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81

    Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine …

  • BGH, 03.01.1986 - 4 StR 645/85

    Hemmungsvermögen - Gleichwertige Abwägung - Äußere Erscheinungsbild - …

  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83

    Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum …

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 552/86

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

  • BGH, 13.11.1979 - 1 StR 526/79
  • BGH, 07.05.1986 - 3 StR 147/86

    Gerichtliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration eines des Mordes …

  • BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85

    Verneinung einer erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum …

  • BGH, 20.08.1986 - 3 StR 369/86

    Ermittlung der Blutalkoholkonzentration (BAK) unter Zugrundelegung eines falschen …

  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83

    Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht - Wirkung der …

  • BGH, 22.11.1985 - 2 StR 642/85
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 51/84

    Beurteilung der wesentlichen Gesichtspunkte bei der Tatbegehung hinsichtlich …

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Der 2. Strafsenat hat eine derartige Gesamtwürdigung neuerdings auch bei einer Blutalkoholkonzentration unter 2 o/oo für notwendig erachtet (JR 1988, 209 ).

    In ihrer Gesamtheit konnten sie dem Tatrichter jedoch durchaus das Bild eines auch in seinem Hemmungsvermögen nicht wesentlich beeinträchtigten Menschen vermitteln (ebenso der 2. Strafsenat des BGH JR 1988, 209, 210 m.w. Nachw.).

  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs; …

    Er wird ferner in den Blick zu nehmen haben, ob möglicherweise ein Zusammenwirken mehrerer Ursachen zu einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten geführt hat (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    In ihrer Gesamtheit können sie dem Tatrichter jedoch durchaus das Bild eines auch in seinem Hemmungsvermögen nicht wesentlich beeinträchtigten Menschen vermitteln (BGHSt 35, 308, 317; BGH JR 1988, 209, 210).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung …

    Eine Bewertung der Schuldfähigkeit allein anhand der Alkoholisierung des Täters ist jedenfalls dann unzureichend, wenn weitere Umstände vorliegen, die für sich genommen oder im Zusammenwirken mit der Alkoholisierung die Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit des Täters zur Tatzeit beeinträchtigen können (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86, BGHR § 21 StGB Ursachen, mehrere 4; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes - …

    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, daß ab einer Blutalkoholkonzentration von 3 %o (bei Tötungsdelikten ab etwa 3, 3 %o) Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen ist, eine derartige Alkoholisierung aber nicht zwangsläufig Schuldunfähigkeit bedingt und es daher bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 20 StGB unter Einbeziehung des Blutalkoholwertes eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände bedarf, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321 mit weit.
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung …

    Ob er es ist, bedarf näherer Erörterung im Urteil unter Berücksichtigung der Blutalkoholkonzentration sowie aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NStZ 1982, 376 und BGH, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 - mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Literatur.
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen …

    Der Tatrichter muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit vorliegen, neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auch die objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 4 und 9).
  • BGH, 16.06.1987 - 1 StR 214/87

    Blutalkohol - Tringewohnt - Schuldfähigkeit - Zwangsläufige Schuldunfähigkeit bei …

    Häufig wird die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung nicht ausreichen und ein Sachverständiger erforderlich sein (vgl. BGH GA 1984, 124; BGH NStZ 1982, 243 und 376; BGH, Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80, vom 25. Juli 1978 - 1 StR 260/78, vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76; Beschlüsse vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78, vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; vgl. auch BGH, Urt. vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 [Leits.
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines …

    Wenn das Landgericht trotz der festgestellten Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten, seinem Verhalten vor, während und nach der Tat eine die Schuldfähigkeit vermindernde tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder krankhafte seelische Störung (die beiden Merkmale überschneiden sich, ohne daß eines den Vorrang hätte, vgl. BGH StV 1982, 69;… Lackner 17. Aufl. § 20 StGB Anm. 2 a aa) ausschließen wollte, hätte es das Gesamtverhalten des Angeklagten eingehend würdigen und nicht getrennt von seiner alkoholischen Beeinflussung, sondern im Zusammenhang mit dieser betrachten müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke - …

    Richtig ist zwar, daß für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters neben dem Blutalkoholwert der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung wesentliche Bedeutung zukommt; maßgebend ist also eine Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht …

  • BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92

    Voraussetzungen für das Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit

  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver …

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren - …

  • BGH, 19.10.1988 - 2 StR 458/88

    Objektive und subjektive Umstände im Erscheinungsbild und Verhalten eines Täters …

  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92

    Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit infolge Alkoholeinflusses - …

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss - …

  • OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ss 256/98

    § 21 StGB, BAK unter 2,0 o/oo, Besonderheiten, unzureichender Ausschluß der …

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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,744
BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86 (https://dejure.org/1987,744)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1987 - 1 StR 715/86 (https://dejure.org/1987,744)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1987 - 1 StR 715/86 (https://dejure.org/1987,744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung - Beeinflussung einzelner Tatumstände durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des alkoholisierten Täters

  • rechtsportal.de

    StGB § 21, § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 321
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86
    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.

    Er muß sich vielmehr bewußt sein, daß einzelne Umstände der Tatbegehung in besonderem Maße durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters beeinflußt sein können und ihm dann "nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht und straferschwerend angelastet werden" dürfen (BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86), sollen sie nicht - im Hinblick auf den Zustand des Angeklagten - "ein zu großes Gewicht" erhalten (BGH, Beschl. vom 24. September 1986 - 2 StR 497/86).

    Das gilt insbesondere für Fallgestaltungen, in denen sich die Affektentladung in einem auch von Täter und Tatplan her gesehen sinnlosen Vorgehen manifestiert, etwa in einer Vielzahl von Stichen oder Schlägen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86 und vom 24. September 1986 - 2 StR 497/86).

  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen …

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86
    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.

    Daß sein geistig/seelischer Zustand die Wahl des Strafrahmens (§§ 21, 49 Abs. 1 StGB) und die Festsetzung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität Raum bleibt (BGH…, Urt. vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86; Beschl. vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86).

    Er muß sich vielmehr bewußt sein, daß einzelne Umstände der Tatbegehung in besonderem Maße durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters beeinflußt sein können und ihm dann "nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht und straferschwerend angelastet werden" dürfen (BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86), sollen sie nicht - im Hinblick auf den Zustand des Angeklagten - "ein zu großes Gewicht" erhalten (BGH, Beschl. vom 24. September 1986 - 2 StR 497/86).

  • BGH, 01.12.1986 - 3 StR 544/86

    Zurückweisung des angesonnenen Geschlechtsverkehrs als Mitveranlassung zur …

    Auszug aus BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86
    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.

    Das gilt insbesondere für Fallgestaltungen, in denen sich die Affektentladung in einem auch von Täter und Tatplan her gesehen sinnlosen Vorgehen manifestiert, etwa in einer Vielzahl von Stichen oder Schlägen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86 und vom 24. September 1986 - 2 StR 497/86).

  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 223/00

    Affektspannung; Verminderte Schuldfähigkeit; Persönlichkeitsfremde Tat; …

    Dies wäre um so mehr erforderlich gewesen, als derartige Umstände vor allem bei insgesamt sinnlosen Taten nur geringes strafschärfendes Gewicht haben (vgl. BGH NStZ 1987, 321 f;… G. Schäfer aaO Rdn. 257 c).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Affektentladung in einem vom Täter her gesehenen sinnlosen Vorgehen manifestiert, etwa in einer Vielzahl von Stichen oder Schlägen (BGH, Urteil vom 5. März 1987 - 1 StR 715/86 m. Nachw.).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das …

    Allerdings darf dem Täter die brutale Art der Tatausführung nicht zum Vorwurf gemacht und straferschwerend zur Last gelegt werden, wenn und soweit sie gerade Ausdruck des die erhebliche Minderung seiner Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begründenden geistig-seelischen Zustandes (etwa eines Affektes) ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1986, 114 f; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 3, 5 bis 9, 11, 12 und 15).

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch bei einem Täter, der die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit verübt hat, eine straferschwerende Berücksichtigung der Tatmodalitäten nicht von vornherein ausscheidet, da seine Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen, sondern nur erheblich vermindert ist und mithin bei der Strafzumessung noch Raum für die strafschärfende Bewertung der Handlungsintensität bleibt (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 5, 6, 11).

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine …

    Daß sein psychischer Zustand die Wahl des Strafrahmens und die Bemessung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität noch Raum bleibt (BGH NStZ 1987, 321 f.; 453; 1992, 538; NJW 1993, 3210, 3211 f.).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für …

    Handelt es sich hierbei auch um einen zulässigen und wichtigen Strafschärfungsgrund, so wäre doch zu prüfen gewesen, ob und inwieweit ihre Aggressivität auf der psychischen Verfassung beruhte, die zur erheblichen Herabsetzung ihres Hemmungsvermögens führte (vgl. BGH NStZ 1987, 321 f.; 1987, 453; 1991, 581).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen …

    Hieraus ergibt sich zugleich, daß, soweit es um die besonders brutale Tatausführung geht, die Minderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht außer Betracht geblieben ist (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, 24 sowie BGH NStZ 1987, 321 f., 550).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92

    Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer …

    Doch ist anerkannt, daß der gemäß § 21 StGB vermindert Schuldfähige für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich ist und für eine Verwertung der Handlungsintensität bei der Strafzumessung deshalb Raum bleibt (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 3 und 9; BGH NStZ 1988, 310).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 248/97

    Minder schwerer Fall des Totschlags - Annahme der verminderten Schuldfähigkeit

    Daß sein geistig-seelischer Zustand die Wahl des Strafrahmens und die Festsetzung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität Raum bleibt (BGH NStZ 1987, 321 f.; 453).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die …

    Im vorliegenden Fall ging es nicht, wie dort, um eine Vielzahl von Verletzungshandlungen, die häufig in besonderem Maße auf geistig-seelischer Störung beruhen können, zumal dann, wenn solches Vorgehen auch von Täter und Tatplan her gesehen sinnlos ist (vgl. BGH NStZ 1987, 321).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht …

    Daß sein geistig-seelischer Zustand die Wahl des Strafrahmens (§ 21, § 49 Abs. 1 StGB) und die Bemessung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität noch Raum bleibt (BGH, Urt. vom 5. März 1987 - 1 StR 715/86; vgl. ferner BGH…, Urt. vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 - bei Theune NStZ 1987, 162).
  • BGH, 22.06.1993 - 5 StR 262/93

    Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzung der Zurechnung …

  • BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89

    Beleidigung - Maßgebliche Umstände - Wahrheitsgehalt

  • LG Mainz, 10.07.1997 - 301 Js 24998/96

    Versuchter Totschlag und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen …

  • BGH, 09.01.1996 - 1 StR 561/95

    Verminderung des Hemmungsvermögens aufgrund Affektentladung

  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91

    Einfluss der psychischen Beeinträchtigung des Angeklagten bei der Strafzumessung …

  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87

    Kennzeichnung der schulderhöhend zu bewertenden Einstellung des Täters zur Tat …

  • BGH, 21.08.1991 - 2 StR 447/90

    Strafrahmenmilderung; "verschuldete" Strafschärfungsgründe

  • BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91

    Strafzumessung - Minder schwerer Fall - Krankheitsbedingte …

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91

    Annahme eines minder schweren Todschlages wegen erheblicher Verminderung der …

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 262/90

    Verfahrensrüge gegen die Verlesung eines Schriftstückes bei Fehlen von Angaben …

  • BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91

    Schwere schizoiddepressive Struktur als Strafminderungsgrund

  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren …

  • LG Mainz, 29.05.2000 - 3311 Js 26830/99

    Alkoholbedingte Schuldunfähigkeit bei Mord: Indizielles Gewicht der …

  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 196/89

    Ausschluss eines geistig-seelischen Ausnahmezustandes bei der Begehung eines …

  • LG Wuppertal, 23.03.2023 - 25 Ks 18/22
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