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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.02.1992

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91   

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https://dejure.org/1991,590
BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91 (https://dejure.org/1991,590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Abs. 1 StPO; § 6 StPO; § 24 GVG; § 74 Abs. 1 GVG
    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem erstinstanzlichen Verfahren, für das eine Zuständigkeit des Landgerichts nicht gegeben ist

  • Wolters Kluwer

    Verbindung einer Anklage mit einem anhängigen Verfahren - Berufung - Zulässigkeit der Anklage - Zuständigkeit des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GVG § 24, § 74 Abs. 1; StPO § 4
    Unzulässige Verbindung von LG-Anklage und Berufungsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 172
  • NJW 1992, 1775
  • MDR 1992, 388
  • NStZ 1992, 342
  • NStZ 1992, 548 (Ls.)
  • StV 1992, 145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher …

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Jede der beiden Alternativtaten ist eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO; unabhängig davon, ob eine eindeutige Verurteilung wegen einer dieser Taten oder eine mehrdeutige Verurteilung im Wege einer - hier zulässigen - Wahlfeststellung erfolgen soll, bedarf es einer Anklage hinsichtlich beider Alternativtaten (BGHSt 32, 146).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Denn da der Tatbegriff des § 264 StPO derselbe wie in Art. 103 Abs. 3 GG ist (BVerfGE 45, 434;… BGH aaO S. 150; vgl. auch Schlüchter JZ 1991, 1057, 1059), muß durch einen Freispruch klargestellt werden, daß die Strafklage hinsichtlich des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage in Tateinheit mit Strafvereitelung (Tat vom 28. August 1989) verbraucht und ein neues Verfahren bezüglich dieser "Tat" nicht mehr zulässig ist (…vgl. auch Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. Rdn. 21 und Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. Rdn. 13, je zu § 260).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    In der Ladung zur Hauptverhandlung hat es erklärt: "Das Verfahren wird insgesamt nach erstinstanzlichen Grundsätzen durchgeführt werden (vgl. BGHSt 36, 348)".
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86

    Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches …

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Dafür, ob eine große Strafkammer beim Landgericht als Berufungs- oder als erstinstanzliches Gericht entschieden hat, ist aber nicht der Wille oder die Erklärung der Strafkammer, sondern allein die verfahrensrechtliche Situation maßgebend (BGHSt 34, 159, 164).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 24. April 1990 - 4 StR 159/90 - ausgesprochen, daß es eine unzulässige Umgehung des Gesetzes wäre, wenn ein Amtsgericht einem Landgericht nur deswegen ein bei ihm anhängiges Verfahren vorlegen würde, damit dieses dann ein bei ihm anhängiges Berufungsverfahren in ein erstinstanzliches Verfahren überleiten könnte (BGHSt 37, 15, 19/20).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Rn. 13 Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist auch in der Revisionsinstanz als Prozeßhindernis von Amts wegen zu beachten (§ 6 StPO;… vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 338 Rdn. 32), allerdings nur, soweit das Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (vgl. BGHSt 16, 115, 117; 22, 213, 216); das ist hier - mangels Beschwer des Angeklagten im übrigen - nur hinsichtlich des Berufungsverfahrens der Fall.
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91
    Rn. 13 Die fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist auch in der Revisionsinstanz als Prozeßhindernis von Amts wegen zu beachten (§ 6 StPO;… vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 338 Rdn. 32), allerdings nur, soweit das Urteil in zulässiger Weise angefochten ist (vgl. BGHSt 16, 115, 117; 22, 213, 216); das ist hier - mangels Beschwer des Angeklagten im übrigen - nur hinsichtlich des Berufungsverfahrens der Fall.
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …

    aa) Es kann offenbleiben, ob die rechtliche Überprüfung der Abgabe eines Verfahrens durch die Berufungsstrafkammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob die Überprüfung von Amts wegen vorzunehmen ist, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung …

    Wenn verschiedene Taten im prozessualen Sinn zum Gegenstand zweier Anklagen gemacht werden, wovon nur eine begründet, aber die jeweils andere unbegründet ist, wird nämlich auch zur Klarstellung der Reichweite des Strafklageverbrauchs ein Teilfreispruch hinsichtlich des überschießenden Teils erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 173; Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 214/98, NStZ 1998, 635 f.; NK-StGB/Frister, 5. Aufl., Nachbem.
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16

    Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit: …

    Die Frage, ob die Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung im Revisionsverfahren nur aufgrund einer Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 212 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder gemäß § 6 StPO von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212; Beschluss vom 21. April 1994 - 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120, 122 ff.; Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 376/08, NStZ 2009, 404 f.), kann offenbleiben.
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   BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92   

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BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92 (https://dejure.org/1992,1128)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1992 - 4 StR 23/92 (https://dejure.org/1992,1128)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92 (https://dejure.org/1992,1128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 6 StPO; § 209 Abs. 2 StPO; §25 GVG; § 28 GVG; § 74 Abs. 1 GVG
    Entzug des gesetzlichen Richters, wenn ein Gericht höherer Ordnung nach Vorlage durch ein Gericht niedrigerer Ordnung trotz offensichtlicher Unzuständigkeit das Hauptverfahren vor dem höheren Gericht eröffnet

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Richter - Unzuständiges Gericht - Zuständigkeit des Gerichts - Übenahme des Verfahrens - Eröffnung des Hauptverfahrens - Aktenbegleitverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verfassungsverstoß bei Verfahrenseröffnung vor unzuständigem Gericht

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 212
  • NJW 1992, 2104
  • MDR 1992, 702
  • NStZ 1992, 342
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem …

    Auszug aus BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92
    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht auch von Amts wegen zu beachten (Beschlüsse des Senats vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt- und vom 6. Februar 1992 - 4 StR 626/91).
  • BGH, 06.02.1992 - 4 StR 626/91

    Fehlende sachliche Zuständigkeit des Landgerichts mangels Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 27.02.1992 - 4 StR 23/92
    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht auch von Amts wegen zu beachten (Beschlüsse des Senats vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt- und vom 6. Februar 1992 - 4 StR 626/91).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …

    aa) Es kann offenbleiben, ob die rechtliche Überprüfung der Abgabe eines Verfahrens durch die Berufungsstrafkammer und dessen Übernahme durch eine erstinstanzlich tätige Strafkammer des Landgerichts einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95, BGHSt 42, 205, 211 ff.; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 56) oder ob die Überprüfung von Amts wegen vorzunehmen ist, weil die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts und damit zugleich die sachliche Zuständigkeit des Revisionsgerichts in Frage steht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 506/91, BGHSt 38, 172, 176; Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212).
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 122/17

    Erheblichkeit sexualbezogener Handlungen (nicht mehr hinnehmbare …

    Die Schwelle zur Erheblichkeit kann jedoch überschritten sein, wenn über die bloße kurze Berührung hinaus weitere Umstände hinzukommen, die das Gewicht des Übergriffes erhöhen; dies ist etwa der Fall, wenn der Täter ein sich wehrendes 8-jähriges Mädchen mit der linken Hand festhält, mit der rechten Hand zwischen die Beine des Kindes fasst und dessen bekleidetes Geschlechtsteil "einige Male streichelt' (BGH, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212, 213), wenn er einem 9-jährigen Mädchen "mit festem Griff' an das bekleidete Geschlechtsteil fasst (BGH…, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6) oder wenn er einen 13-jährigen Jungen in ein Gebüsch zerrt und ihn, während er ihn fest umklammert, "an das bekleidete Geschlechtsteil fasst' sowie dabei teilweise "fest drückt' (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, NStZ-RR 2000, 299).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Rn. 11 So findet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 269 StPO dann keine Anwendung, wenn das Gericht höherer Ordnung seine sachliche Zuständigkeit aufgrund sachfremder oder sonstiger offensichtlich unhaltbarer Erwägungen und damit willkürlich angenommen hat (s. etwa BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; BGH NJW 1993, 1607, 1608).

    Dies ist für die Fälle, in denen ein Landgericht seine sachliche Zuständigkeit im Eröffnungsbeschluß willkürlich angenommen und damit den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter entzogen hat, nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. BGHSt 38, 212; 40, 120).

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