Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95 |
Bestimmtheit einer Baumschutzsatzung
§ 3 OWiG, Art. 103 Abs. 2 GG, Blankettvorschriften, unbestimmte Rechtsvorschriften, dynamische Verweisungen
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 79 Abs. 3 OWiG; § 121 Abs. 2 GVG
Gesetzlichkeitsprinzip und Bestimmtheitsgrundsatz (Geltung bei Ordnungswidrigkeiten; Auslegung bei Blanketttatbeständen; Bestimmtheit einer kommunalen Baumschutzsatzung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs als Grundlage ... - Kanzlei Prof. Schweizer
Räumlicher Geltungsbereich einer Gemeindesatzung zum Schutz des Baumbestandes
- Wolters Kluwer
Landschaftsschutz - Bußgeld - Bestimmtheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereiches von Baumschutzsatzungen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Grundstücksrecht; Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baumschutzsatzung ohne Pläne veröffentlicht - gültig? (IBR 1996, 217)
Papierfundstellen
- BGHSt 42, 79
- NJW 1996, 1482
- MDR 1996, 731 (Ls.)
- NVwZ 1996, 568
- NVwZ 1996, 728 (Ls.)
- NStZ 1996, 342
- NStZ 1997, 471
- DVBl 1996, 690 (Ls.)
- DÖV 1996, 567
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Rn. 15 Artikel 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Strafnorm zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 75, 329, 341 m.w.Nachw.).Zum anderen soll sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber selbst über die Strafbarkeit oder Ahndbarkeit eines Verhaltens entscheidet (vgl. BVerfGE 75, 329, 341).
Es läßt sich nicht vermeiden, daß in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein konkretes Verhalten noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (vgl. BVerfGE 75, 329, 341, 342).
Verwendet der Gesetzgeber Blankettvorschriften, so sind diese mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar, sofern durch sie der "vorgeformte" Tatbestand so hinreichend umschrieben ist, daß die Ahndbarkeit schon aufgrund des Blanketts in Verbindung mit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm vorausgesehen werden kann; den ausfüllenden Rechtsvorschriften dürfen nur gewisse Spezifizierungen des Tatbestandes überlassen bleiben (BVerfGE 75, 329, 342; 78, 374, 383; BGHSt 37, 266, 272).
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Er befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in dem Fall der insoweit wortgleichen Baumschutzsatzung der nordrhein-westfälischen Stadt Marl ebenso entschieden hat (BVerwGE 96, 110).Rn. 19 Bei der Bezugnahme auf den "Geltungsbereich der Bebauungspläne" handelt es sich um eine zulässige "dynamische Verweisung" (vgl. BVerfGE 47, 285, 311 ff.; BVerwGE 96, 110, 115, 116) des Satzungsgebers auf andere Rechtsvorschriften, nämlich auf Ortsrecht der eigenen Gemeinde.
Ein Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB ist gegeben, soweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (vgl. BVerwG DöV 1969, 645; BVerwGE 96, 110, 112; BVerwG NVwZ-RR 1989, 6; 1989, 4; OVG Münster NVwZ-RR 1994, 256).
Er hat im Wege der dynamischen Verweisung auf das Verweisungsobjekt in seiner jeweiligen Gestalt Bezug genommen, nämlich in dem Sinne, daß Außenbereichsflächen des Gemeindegebiets zum potentiellen Anwendungsbereich der Baumschutzsatzung gehören und daß sich diese Zugehörigkeit aktualisiert, sobald weitere Flächen in einen Planbereich einbezogen werden oder durch Erweiterung der im Zusammenhang bebauten Ortslage die Merkmale des § 34 BauGB aufweisen (BVerwGE 96, 110, 115, 116).
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Bei der Frage, ob der Gesetzgeber in einer Vorschrift unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet oder sie ins einzelne gehend faßt, verfügt er über einen Gestaltungsspielraum, wobei nicht zuletzt auch Erwägungen der praktischen Handhabbarkeit seine Entscheidung beeinflussen dürfen (BVerfGE 49, 89, 137).Verfassungsrechtlich geboten ist nicht eine optimale Bestimmtheit um jeden Preis, sondern eine auch unter Berücksichtigung der praktischen Handhabung (vgl. BVerfGE 49, 89, 137) ausreichende Bestimmtheit.
- OLG Hamm, 25.02.1993 - 3 Ss OWi 1060/92
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Rn. 4 Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Februar 1993 (3 Ss Owi 1060/92, NVwZ-RR 1993, 615) gehindert.Selbst wenn in der einen oder anderen Gemeinde eine solche Möglichkeit zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung besser geeignet schiene, wäre - entgegen der Auffassung des OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 615, 616 - die hier gewählte Art der Abgrenzung nicht unzulässig.
- BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87
Fernmeldeanlagengesetz
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Verwendet der Gesetzgeber Blankettvorschriften, so sind diese mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar, sofern durch sie der "vorgeformte" Tatbestand so hinreichend umschrieben ist, daß die Ahndbarkeit schon aufgrund des Blanketts in Verbindung mit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm vorausgesehen werden kann; den ausfüllenden Rechtsvorschriften dürfen nur gewisse Spezifizierungen des Tatbestandes überlassen bleiben (BVerfGE 75, 329, 342; 78, 374, 383; BGHSt 37, 266, 272). - BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Rn. 19 Bei der Bezugnahme auf den "Geltungsbereich der Bebauungspläne" handelt es sich um eine zulässige "dynamische Verweisung" (vgl. BVerfGE 47, 285, 311 ff.; BVerwGE 96, 110, 115, 116) des Satzungsgebers auf andere Rechtsvorschriften, nämlich auf Ortsrecht der eigenen Gemeinde. - BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Ersatzerbschaftsteuer
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift läßt noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit entfallen (BVerfGE 63, 312, 324). - BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90
Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Verwendet der Gesetzgeber Blankettvorschriften, so sind diese mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar, sofern durch sie der "vorgeformte" Tatbestand so hinreichend umschrieben ist, daß die Ahndbarkeit schon aufgrund des Blanketts in Verbindung mit der gesetzlichen Ermächtigungsnorm vorausgesehen werden kann; den ausfüllenden Rechtsvorschriften dürfen nur gewisse Spezifizierungen des Tatbestandes überlassen bleiben (BVerfGE 75, 329, 342; 78, 374, 383; BGHSt 37, 266, 272). - BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Gesetze in diesem Sinne sind auch Satzungen von Gemeinden (vgl. BVerfGE 32, 346, 362; BVerfG NStZ 1990, 394). - BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88
Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe - …
Auszug aus BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Ein Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB ist gegeben, soweit "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (vgl. BVerwG DöV 1969, 645; BVerwGE 96, 110, 112; BVerwG NVwZ-RR 1989, 6; 1989, 4; OVG Münster NVwZ-RR 1994, 256). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1993 - 7 A 2021/92
- BVerfG, 08.03.1990 - 2 BvR 1463/88
Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen gemeindlicher Satzungen
- BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für …
- BGH, 30.10.1970 - 2 StR 390/70
Waffenscheinpflicht für das Führen von Druckluftwaffen - Anforderungen an die …
- BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22
Wikingerhof/Booking.com II
Diese Verpflichtung gilt auch für Bußgeldtatbestände (BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95, BGHSt 42, 79 Rn. 15 f.). - BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05
Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der …
5/89|AG München; 10.07.1989; 561 Cs 496 Js 110772/88">StV 1990, S. 104; LG Hannover, StV 1988, S. 521) nach dem jeweiligen Tatzeitraum verneint (…ähnlich LG Hagen, NZV 1994, S. 334 mit ablehnender Anmerkung von Molketin; für eine Sechsmonatsfrist im Regelfall: Kropp, NStZ 1997, S. 471). - OLG Hamm, 06.11.2007 - 3 Ss OWi 494/07
Baumschutzsatzung; Eigentumsrecht; Verhältnis
Insoweit hält der Senat angesichts der Entscheidung des BGH vom 15.03.1996 (3 StR 506/95; BGHSt 42, 79) und der Entscheidung des BVerwG vom 16.06.1994 (4 C 2/94; BVerwGE 96, 110) an der im Beschluss vom 25.02.1993 (3 Ss OWi 1060/92; JMBl. 1993, 155) dargelegte Auffassung nicht fest.
- OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit" …
Rn. 8 2. Die Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichteinhalten der mäßigen Geschwindigkeit verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das nach § 3 OWiG auch in Bußgeldsachen gilt (vgl. BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79).Vielmehr ist es im Hinblick auf die Allgemeinheit und Abstraktheit von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen, mit denen der Normgeber der "Vielgestaltigkeit des Lebens" Rechnung tragen muss, unvermeidlich, dass in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79; KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 31).
Verfassungsrechtliche Bedenken scheiden daher dann aus, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Normzusammenhangs, eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmung gewinnen lässt (BGHSt 42, 79) und die Vorschriften in ihrem Sinngehalt vom Normadressaten noch erfasst werden können (KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 33).
- BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen …
Die Rechtsfrage, in welchem Verhältnis die Vorschriften der §§ 32, 33 StVO zu den (jeweiligen) landesstraßenrechtlichen Bestimmungen der Sondernutzung stehen, ist daher identisch und bedarf einheitlicher Beantwortung (vgl. auch BGHSt 37, 366, 368; 42, 79, 81 jeweils m.w.N.;… Franke in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rdn. 54;… Kissel GVG 3. Aufl. § 121 Rdn. 15). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06
Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten …
Dies ist etwa bei einer Baumschutzsatzung der Fall (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.06.1994 - 4 C 2.94 -, BVerwGE 96, 110, sowie BGH, Beschluss vom 15.03.1996 - 3 StR 506/95 -, NStZ 1996, 342). - BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport
Erfolgt die Ergänzung eines Blankettstrafgesetzes durch eine außergesetzliche Regelung, so ist dies unschädlich, wenn die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe bereits im Gesetz hinreichend deutlich umschrieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95, BGHSt 42, 79, 84). - OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und …
Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471). - VG Schleswig, 06.05.2026 - 2 A 143/23
Naturschutzrechtliche Anordnung einer Pflanzung bei Fällung von geschützten …
Die aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Verpflichtung des Gesetzgebers, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Strafnorm zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen, gilt auch für Bußgeldtatbestände (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Oktober 1985 - 1 BvR 1053/82 - juris, Rn. 14 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95 - juris, Rn. 15 m.w.N.).Auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht steht der Gesetzgeber vor der Notwendigkeit, bei der Ausgestaltung von Straf- und Bußgeldtatbeständen der Vielfalt der zu erfassenden Sachverhalte Rechnung zu tragen (BVerfG…, Beschluss vom 23. Oktober 1985 - 1 BvR 1053/82 - juris, Rn. 15 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95 - juris, Rn. 15 m.w.N.).
Bei der Frage, ob der Gesetzgeber in einer Vorschrift unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet oder sie ins einzelne gehend fasst, verfügt er über einen Gestaltungsspielraum, wobei nicht zuletzt auch Erwägungen der praktischen Handhabbarkeit seine Entscheidung beeinflussen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95 - juris, Rn. 15 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
Werbeanlagensatzung
Rn. 3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl im Verwaltungsrecht (BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 - BVerwGE 96, 110; VGH BW, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402) als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (BGH, B.v. 15.3.1996 - 3 StR 506/95 - BGHSt 42, 79) zur Frage des aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Erfordernisses angemessener Bestimmtheit von Normen, dass der Normgeber zwar gehalten ist, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, B.v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104/114).Nach der genannten Rechtsprechung ist auch die Bezugnahme auf den Rechtsbegriff des Bauplanungsrechts "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" zur Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs einer (Baumschutz) Satzung ausreichend bestimmt (…BVerwG, U.v. 16.6.1994 a.a.O.; BGH, B.v. 15.3.1996 a.a.O.).
- OLG Hamm, 17.11.2022 - 5 RBs 123/22
Unterscheidung zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung beweglicher …
- OLG Braunschweig, 30.06.2003 - 2 Ss (BZ) 14/03
Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht; Hinreichende …
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