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Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.05.1995

Rechtsprechung
   BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1736
BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,1736)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1995 - 1 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,1736)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95 (https://dejure.org/1995,1736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht - Tateinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249, § 255; StPO § 264; StVG § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 41
  • NStZ-RR 1996, 39
  • StV 1996, 472
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.;… BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78).

    Auch wenn man davon ausgeht, im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) sei eine Verurteilung wegen bestimmter einzelner Taten angebracht gewesen, so hätte sich die Verurteilung des Landgerichts dennoch - jetzt als Einzeltat - auch auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis am 20. Januar 1994 bezogen.

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB: …

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer …

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat - …

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78).
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Die Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH NJW 1988, 2483, 2485) [BGH 22.01.1988 - 2 StR 133/87].
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Auch der in BGHSt 15, 268, 270 aufgestellte Grundsatz selbständiger späterer Feststellung greift hier nicht ein.
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch - …

    Auszug aus BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78).
  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94

    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein …

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 6/95

    Vermögensverfügung - Waffe - Waffengewalt - Nötigung

  • BGH, 15.03.1983 - 1 StR 47/83

    Räuberische Erpressung - Sicherung des Gewahrsams - Raub - Zueignungsabsicht - …

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Die Entscheidung über eine Entschädigung der Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95;… Urt. vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94; Beschl. vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94; Beschl. vom 21. März 1995 - 5 StR 89/95).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 2125/04

    Verfassungsmäßigkeit des Tatbegriffs im Strafverfahren

    Im Gegensatz zu einer durch einen Banküberfall begangenen räuberischen Erpressung (vgl. BGH, NStZ 1996, S. 41) begründet die Begehung eines gewerbsmäßigen Schmuggels nach § 373 Abs. 1 AO auch keine spezifische Gefährdungslage, welche die Verwirklichung von Folgetaten generell begünstigt.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Rn. 17 Ob ein solcher Zusammenhang zu bejahen ist, wenn das Wegfahren vom Tatort noch der Sicherung des Tätergewahrsams bzw. Flucht dient (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.1995, NStZ 1996, 41) oder der Umfang der Beute einen Abtransport durch ein Fahrzeug erfordert (in BGH, Beschluss vom 23.03.2021, 1 StR 53/21 - juris, wird damit sogar die Annahme von Tateinheit bejaht, die dann auch zur Einheitlichkeit der prozessualen Tat führt; dagegen offen gelassen in: BGH, Urteil vom 15.01.1981, 4 StR 652/80 - juris; auch für diesen Fall verneinend: BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961 346), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94

    Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo

    Die Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; BGH NJW 1988, 2483, 2485) [BGH 22.01.1988 - 2 StR 133/87].
  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 689/10

    Einstellung eines Teils des Verfahrens mangels hinreichender Feststellungen gem. …

    Die Entscheidung über eine etwaige Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) bleibt dem Landgericht überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1995 - 1 StR 64/95; BGH, Urteil vom 22. Januar 1988 - 2 StR 133/87, NJW 1988, 2483, 2485).
  • OLG Hamburg, 23.03.1999 - IIb - 6/99
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn - unabhängig von zeitlichen oder örtlichen Überschneidungen - das Dauerdelikt selbst ein unverzichtbares Element zur Ausführung einer anderen, im Dauerdeliktszeitraum begangenen Straftat ist, z. B. das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis zur Ermöglichung einer schnellen Flucht nach einem Bankraub (BGH, NStZ 1996, 41 = StV 1996, 472).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 114-IV-04
    Auch handelt es sich beim gewerbsmäßigen Schmuggel weder um ein Delikt, welches - wie etwa die räuberische Erpressung beim Banküberfall (vgl. BGH NStZ 1996, 41) - wegen seiner regelmäßig nicht heimlichen Begehungsweise unmittelbar in eine Flucht(fahrt) mündet, noch liegen Anhaltspunkte vor, dass der Beschwerdeführer bereits mit dem Verlassen des Parkplatzes vor der ihn unmittelbar drohenden Entdeckung fliehen wollte.
  • OLG Hamm, 18.07.2000 - 1 Ss 604/00

    Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sachlage, Ausländer, …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Dauerdelikt selbst ein unverzichtbares Element zur Ausführung einer anderen, im Dauerdeliktzeitraum begangenen Straftat ist (BGH StV 1996, 472).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2120
BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95 (https://dejure.org/1995,2120)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1995 - 5 StR 239/95 (https://dejure.org/1995,2120)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (https://dejure.org/1995,2120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 63, § 323a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 41
  • StV 1997, 301
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95
    Die Vorschrift des § 21 StGB ist nicht anzuwenden, wenn zwar die (generelle) Einsichtsfähigkeit erheblich vermindert war, der Täter aber zur Zeit der Tat das Unrecht eingesehen hat (BGHSt 34, 22, 25).
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 178/95

    Schöffe - Revision - Revisionsinstanz - Bezirksverordneter - Vorauswahl

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95
    Die Verfahrensrügen sind unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; zu der Rüge, die die Schöffin Kn betrifft, verweist der Senat ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts auf seinenBeschluß vom 4. Mai 1995 (5 StR 178/95).
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat: …

    Rn. 6 Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 = NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was hier aber nicht der Fall gewesen sei.

    Rn. 10 5. Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.

  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur …

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat es unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was aber hier nicht der Fall gewesen sei.

    Rn. 11 a) In seinem Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41) hat der 5. Strafsenat entschieden, daß bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anläßlich einer Verurteilung wegen Vollrausches der Tatrichter davon überzeugt sein muß, daß das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand der (zumindest) verminderten Schuldfähigkeit begangen worden ist.

  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des …

    Tat in diesem Sinne ist das dem Angeklagten hier in zwei Fällen angelastete Sichberauschen im Sinne des § 323 a StGB (BGH NStZ 1996, 41).

    Dagegen ist rechtlich nichts zu erinnern (BGH NStZ 1996, 41).

  • BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03

    Vollrausch (Rauschtat); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95 - entfaltet hinsichtlich dieser Frage allerdings keine Bindungswirkung, die sonst auch der im Anfragebeschluß zitierten - bislang nicht aufgegebenen - Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (insbesondere vorausgehender Beschluß des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41)) entgegenstünde.
  • BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03

    Vollrausch (Sichberauschen; Anfragebeschluss); Unterbringung in einem …

    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
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