Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2001 - 5 StR 155/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 76 Abs. 2 Satz 1 GVG; § 21g GVG; § 21e GVG
Besetzungsrüge (Mitwirkung des beisitzenden Richters in der großen Strafkammer mit verminderter Berufsrichterbesetzung); Änderung der spruchkörperinternen Geschäftsverteilung; Überlastung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der Änderung der spruchkörperinternen Geschäftsverteilung bei terminierten Sachen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Faktische Rückwirkung einer Besetzungsänderung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 611
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97
Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des …
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 5 StR 155/01
Daß die abstrakt gefaßte Regelung eine Besetzungsänderung für das bekannte vorliegende Verfahren mit sich brachte, begründete keine unzulässige Einzelfallzuweisung (vgl. BGHSt 44, 161, 165 ff.). - BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99
Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des …
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 5 StR 155/01
Im übrigen hat sich die beanstandete Änderung der Geschäftsverteilung - wie der Beschwerdeführer selbst einräumt - auf die Besetzung der Richterbank letztlich gar nicht ausgewirkt: Einzig denkbare Handlungsalternative wäre die Feststellung einer Verhinderung des neu eingetretenen Beisitzers infolge Überlastung gewesen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 - Beisitzer 7); auch dies hätte zum Eintritt des anderen ordentlichen Beisitzers der Strafkammer geführt.
- BGH, 27.09.2018 - 4 StR 267/18
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Tatgerichts
Die Änderung konnte auch bereits terminierte, d.h. eröffnete Verfahren erfassen (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 5 StR 155/01, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. August 2002 - 3 StR 496/01, NStZ-RR 2003, 14, 15), sofern nicht gezielt einzelne Sachen ausgesucht und einem anderen Richter zugewiesen wurden, wozu die Revision nichts vorträgt und wofür auch sonst keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Befreiung des Schöffen von der Dienstpflicht, Maßstab, Entbindung von der Dienstleistung, Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 336, § 344; GVG § 77, § 54
Befreiung des Schöffen von der Dienstpflicht; Maßstab; Entbindung von der Dienstleistung; Teilnahme des Schöffen an der Hauptverhandlung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Dienstpflichtbefreiung des Schöffen; Maßstab; Entbindung von der Dienstleistung; Hauptverhandlung; Vorsitzender
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 611
- StV 2001, 611
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ss 400/01
Die Rechtsprechung macht dabei einen Unterschied zwischen einem beabsichtigten Urlaub und beruflichen Verhinderungsgründen (zu vgl. BGH NJW 1977, 443).
- OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22
Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs. …
Dabei ist - zur Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 28.5. 2001 - 2 Ss 400/01 - juris). - OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 114/22
Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Schöffe, Erholungsurlaub, Willkür, …
Dabei ist - zur Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 28.5. 2001 - 2 Ss 400/01 - juris). - KG, 18.05.2013 - 161 Ss 14/13
Grundsatz des gesetzlichen Richters im Strafverfahren: Umsetzung des durch eine …
Diese ist grundsätzlich, wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. OLG Hamm, NStZ 2001, 611), als Hinderungsgrund anerkannt.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.03.2000 - 2 Ss 76/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 328 Abs. 2
Entscheidung des Revisionsgericht bei unterlassener Verweisung im Berufungsverfahren
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 611
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 24.04.2025 - 203 StRR 55/25
Einlassung des Angeklagten, Strafrichter, Tateinheit, Sachliche Zuständigkeit, …
In der Revision hat das Revisionsgericht grundsätzlich nicht nur die - hier gegebene - sachliche Zuständigkeit der Berufungsinstanz, sondern auch die Zuständigkeit des ersten Rechtszuges zu prüfen (vgl. Senat…, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 203 StRR 283/23 -, juris Rn. 3 m.w.N.; KG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ss 76/97 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 6 Rn. 5;… Eschelbach a.a.O. § 328 Rn. 25;… Gittermann a.a.O. § 25 GVG Rn. 15;… Gössel a.a.O. § 328 Rn. 53;… Erb a.a.O § 6 Rn. 16).Gleichwohl ist in der Rechtsprechung und der Literatur nicht abschließend geklärt, in welchen Konstellationen in der Revision eine Verletzung von § 328 Abs. 2 StPO insbesondere außerhalb des Anwendungsbereichs der Willkür von Amts wegen geprüft wird und wann nur auf Verfahrensrüge (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2016 - 2 StR 159/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 5 StR 280/98 -, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288/95 -, BGHSt 42, 205-214; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 203 StRR 283/23 -, juris; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris Rn. 5; KG Berlin…, Urteil vom 30. September 2020 - (3) 161 Ss 49/20 (48 - 49/20) -, juris Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ss 76/97 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. März 1996 - 4 Ss 156/96 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 328 Rn. 14, § 269 Rn. 8 und § 270 Rn. 27;… Gössel a.a.O. § 328 Rn. 51, 53;… Quentin in MüKoStPO, 2. Aufl. 2024, StPO § 328 Rn. 46, 47;… Voll a.a.O. § 328 Rn. 28;… Paul in KK-StPO, 9. Aufl. § 328 Rn. 15;… Gericke in KK-StPO a.a.O. § 338 Rn. 66;… Frister in SK-StPO, 5. Aufl. § 270 Rn. 46 und § 269 Rn. 23;… Frisch in SK-StPO, 6. Aufl. § 328 Rn. 33, 35;… Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 269 StPO Rn. 14;… Gittermann a.a.O. § 24 GVG Rn. 34 ff. und § 25 Rn. 15 ff.;… Eschelbach a.a.O. § 328 Rn. 25; Hegmann, NStZ 2000, 574-577).
- BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht
Rn. 3 1. Im Falle einer zulässigen Revision prüft das Revisionsgericht gemäß § 6 StPO von Amts wegen, ob das Amtsgericht die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung verkannt und ob die Berufungskammer die nach § 328 Abs. 2 StPO gebotene Verweisung der Sache an das sachlich zuständige Gericht unterlassen hat (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2022 - (3) 121 Ss 147/22 (63/22) -, juris Rn. 6; KG Berlin, Urteil vom 30. September 2020 - (3) 161 Ss 49/20 (48 - 49/20) -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ss 76/97-, juris; BayObLG…, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 2 StRR 109/99 -, juris Rn. 3;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 328 Rn. 14, ausführlich § 355 Rn. 5, § 6 Rn. 2;… Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 6 Rn. 16;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 328 Rn. 53;… BeckOK StPO/Eschelbach, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 328 Rn. 26;… {BILD:https%3A%2F%2Fwww.gesetze-bayern.de%2FContent%2FResource%3Fpath%3Dresources%252f/Content/Resource?path=resources%2fBayBuergerServiceRS_2023_28668-1-de.png}Geilhorn in KK-StPO, 9. Aufl., § 6 Rn. 7;… a.A. Paul in KK-StPO a.a.O. § 328 Rn. 15 ohne Berücksichtigung der Entscheidung BGH, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 5 StR 280/98 -, juris).Weil auch die Strafgewalt des Berufungsgerichts nicht weiter geht, als die des Amtsgerichts (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 328 Rdn. 9 m.w.N.), hätte das Berufungsgericht die Frage einer Unterbringung nach § 63 StGB in den Blick nehmen und die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils an die große Strafkammer des Landgerichts als erstinstanzlich zuständiges Gericht verweisen müssen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) -, juris; OLG Rostock, Urteil vom 14. Mai 2004 - 1 Ss 44/04 I 20/04 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ss 76/97 -, juris).
- KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
Revision im Strafverfahren: Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft der Verhandlung …
Rn. 4 Diese vorzunehmende Prüfung ergibt, dass weder das Amtsgericht Tiergarten noch das Landgericht Berlin als Rechtsmittelinstanz mit seiner nicht weiter reichenden Zuständigkeit (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 328 Rdn.9) zur Sachentscheidung berufen waren, sodass beide Urteile keinen Bestand haben können (vgl. OLG Brandenburg NStZ 2001, 611 f). - BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04 Es kann dahinstehen, ob dies auch dann gilt, wenn der Tatrichter - wie hier - für die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zuständig ist, oder ob in solchen Fällen der der Revision zum Erfolg verhelfende Rechtsfehler allein im Unterlassen der dann gegebenenfalls gebotenen Verweisung an das für die Entscheidung über die Anordnung der Maßregel zuständige Gericht liegen kann, der in der Revision von Amts wegen (vgl. BGH NStZ 2000, 387/388; OLG Brandenburg NStZ 2001, 611/612 m. zust. Anm. Meyer-Goßner;… Meyer-Goßner StPO 47. Aufl., § 270 Rn. 27, § 328 Rn. 14) oder auf eine Verfahrensrüge hin zu berücksichtigen wäre (…so KK/Ruß StPO 5. Aufl., § 328 Rn. 15).
- FG Hamburg, 13.06.2000 - IV 407/98
Gehilfe beim Zigarettenschmuggel als Haftungsschuldner für hinterzogenen Zoll …
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