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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5219
OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02 (https://dejure.org/2002,5219)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.06.2002 - 1 Ss 185/02 (https://dejure.org/2002,5219)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 1 Ss 185/02 (https://dejure.org/2002,5219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 40
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
    Gewerbsmäßig im Sinne von § 373 Abs. 1 AO handelt, wer sich aus der wiederholten Begehung eines Steuerdelikts eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einiger Dauer und von einigem Gewicht verschaffen will, wobei schon eine einmalige Gesetzesverletzung ausreicht; Gewerbsmäßigkeit wird also durch ein subjektives Moment begründet (vgl. BGH NStZ 1995, 85;… Voß in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 5. Auflage, § 373 Rdnr. 12, § 374 Rdnr. 33;… Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und zur FGO 10. Auflage, § 373 Rdnrn. 30 f.;… Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, Vorbem. vor § 52 Rdnr. 37).

    Gewerbsmäßiges Handeln erfordert desgleichen nicht, dass der Täter aus der Tat ein kriminelles Gewerbe gemacht hat oder machen will (BGH NStZ 1995, 85;… Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 37) oder dass er den Schmuggel bzw. die Steuerhehlerei wie einen Beruf betreibt und aus den Einkünften seinen Unterhalt ganz oder teilweise bestreitet (…vgl. Voß in Franzen/Gast/Joecks, a.a.O. § 373 Rdnr. 12;… Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 37).

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
    In dieser vom Angeklagten nicht mitverursachten Verfahrensverzögerung liegt zwar hier noch keine so schwerwiegende Verletzung des aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK folgenden allgemeinen Beschleunigungsgebots, dass bereits eine zahlenmäßig festgesetzte Strafreduzierung geboten wäre (vgl. BGH NStZ 2001, 52 m.w.N.); jedoch ist in der erheblichen Verfahrensverzögerung ein so schwerwiegender Strafmilderungsgrund zu sehen, dass nach Auffassung des Senats nur noch die Festsetzung der nach den Umständen niedrigstmöglichen Gesamtgeldstrafe in Betracht kommt.
  • BGH, 14.12.1988 - 2 StR 275/88

    Aquilin Ullrich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
    Er verhängt damit die nach den Umständen des Falles niedrigste in Betracht kommende Gesamtgeldstrafe, da auszuschließen ist, dass der Tatrichter in Anbetracht von § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB eine noch mildere Strafe verhängt hätte (vgl. dazu BGH NStZ 1997, 380 [K]; BGH NStZ 1989, 238;… Kuckein in KK, StPO, 4. Auflage, § 354 Rdnr. 10;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Auflage, § 354 Rdnr. 9 a).
  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Erstrecken der Schuldspruchänderung auf die selbst kein Rechtsmittel einlegenden …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
    Diese Auslegung des Merkmals der Gewerbsmäßigkeit, das in § 373 Abs. 1 AO eine Qualifizierung des Grundtatbestandes des § 374 Abs. 1 AO darstellt (BGHSt 32, 95), vermag der Senat nicht zu teilen.
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
    Denn gesetzgeberisches Motiv für die erhöhte Strafdrohung bei der Gewerbsmäßigkeit ist der - im Vergleich zum Durchschnittstäter - verstärkte Eigennutz des gewerbsmäßig handelnden Täters (vgl. BGHSt 6, 260), der eine Tatwiederholung von Anfang an in seinen Tatplan einbezieht und damit eine erhöhte Rechtsgutsgefährdung bewirkt.
  • RG, 05.12.1919 - IV 985/19

    Erfordert der Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
    Beim gewerbsmäßigen Diebstahl (heute §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB) ist seit langem anerkannt (vgl. RGSt 54, 184), dass der Verkauf der Diebesbeute und eine geldliche Bereicherung für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit nicht erforderlich sind.
  • BGH, 19.01.1990 - 4 StR 668/89

    Voraussetzungen eines gewerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln - Verhältnis …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
    Wenn der Bundesgerichtshof in dem vom Amtsgericht zitierten Beschluss vom 19. Januar 1990 - 4 StR 668/89 - beim Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 29 Abs. 3 S.2 Nr. 1 BtMG verneint hat, weil der Erwerb nicht darauf gerichtet war, sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, so ist das die Folge des Umstandes, dass es bei Betäubungsmitteln anders als bei verkehrsfähigen Waren keine nebeneinander existierenden legalen und illegalen Märkte mit dadurch bedingten Preisdifferenzen gibt.
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Immerhin wird diese Auffassung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2003, 40 m.w.N.), wenngleich das Merkmal der "Gewerbsmäßigkeit" in anderen Bereichen der Kriminalität - etwa beim Absatz bei Bewertungseinheiten von Drogen (…vgl. BGH NStZ 1993, 87 = BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 4) anders als bei dem von Falschgeld (…vgl. BGH NStZ 2010, 148-149 = BGHR StGB § 146 Abs. 2 gewerbsmäßig 1) - durchaus divergierend beurteilt wird.
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger …

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter den inkriminierten Gegenstand zur Deckung eigener Bedürfnisse einsetzt und eigene Aufwendungen erspart (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, NStZ-RR 2018, 50, 52 mwN; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 135/13, NStZ 2013, 549, 550 mwN; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Juni 2002 ? 1 Ss 185/02, NStZ 2003, 40, 41).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …

    Ein "kriminelles Gewerbe" ist nicht Voraussetzung; es muss sich auch nicht um die Haupteinnahmequelle des Täters handeln (OLG Stuttgart, Urt. v. 10. Juni 2002 - 1 Ss 185/02, NStZ 2003, 40;… Fischer, Vor § 52 StGB Rn. 61).
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme …

    Denn darin ist die erhöhte Gefährlichkeit begründet, die den Gesetzgeber zur Schaffung eines erhöhten Strafrahmens bewogen hat; eines "gewerblichen" Handelns im Sinne der Einrichtung eines Geschäftsbetriebs bedarf es nicht (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2003, 40).
  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 121/17

    Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner …

    Bei Genussmitteln wie Zigaretten oder Kaffee liegt die erforderliche Einsparung jedoch nur dann vor, wenn der Täter sich diese Waren andernfalls auf dem legalen Markt zu einem höheren Preis verschafft und nicht etwa darauf verzichtet hätte (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2002, 1 Ss 185/02 juris, Rn. 9).
  • OLG Hamm, 04.02.2013 - 5 RVs 2/13

    Gewerbsmäßiges Handeln im Betäubungsmittelrecht

    Ein "kriminelles Gewerbe" ist nicht Voraussetzung eines gewerbsmäßigen Handelns; es muss sich auch nicht etwa um die Haupteinnahmequelle des Täters handeln (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 2003, 40 ;… Fischer, StGB , 60. Aufl., Vor § 52 Rdnr. 62).
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