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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4135
BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04 (https://dejure.org/2005,4135)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2005 - 4 StR 376/04 (https://dejure.org/2005,4135)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 4 StR 376/04 (https://dejure.org/2005,4135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 246 StGB; § 183 Satz 1 BGB; § 263 StGB
    Unterschlagung (keine rechtswidrige Zueignung bei Verfügung des Sicherungsgebers über Sicherungseigentum); Betrug (Täuschung über die Zahlungsfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 157; ; StGB § 157 Abs. 1; ; StGB § 266

  • Wolters Kluwer

    Unterschlagung durch Aneignung eines fremden Motorrads nach Sicherungsübereignung an eine Bank; Rechtswidriges Handeln bei Einwilligung des Sicherungsnehmers in eine Verfügung über das Sicherungseigentum; Möglichkeit einer Einwilligung in die Veräußerung des Motorrades; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1
    Zueignungsabsicht bei Sicherungsübereignung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 566
  • NStZ 2005, 631
  • NStZ-RR 2005, 311
  • StV 2005, 553
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.1988 - VIII ZR 340/86

    Sale-and-Lease-Back bei verlängertem Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04
    Rn. 7 Von der Einwilligung nicht umfaßt und damit rechtswidrig wäre die Veräußerung des Motorrades allerdings dann, wenn sie nicht im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes erfolgte (…vgl. OLG Düsseldorf aaO S. 810 f.;… Hohmann aaO), etwa weil der Verkaufspreis unter dem Einstandspreis lag (vgl. BGHZ 104, 129, 133).
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von …

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04
    Zwar ist mit der Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung in der Regel die stillschweigende Erklärung des Schuldners verbunden, daß er zur Erfüllung des Vertrages in der Lage und bereit sei (vgl. BGH wistra 1998, 177).
  • BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der …

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04
    Werden ungeachtet offen stehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es aber im Hinblick auf die Frage, ob spätere Lieferungen auf einer Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen dazu, weshalb der Lieferant sich trotz Kenntnis der Zahlungssäumigkeit zu weiteren Lieferungen bereit gefunden hat (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2; BGH NStZ 1993, 440; wistra 1996, 262, 263 f.; StV 1999, 24).
  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95

    Geschäftsführer - Kapitalerhöhung - Registeranmeldung

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04
    Werden ungeachtet offen stehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es aber im Hinblick auf die Frage, ob spätere Lieferungen auf einer Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen dazu, weshalb der Lieferant sich trotz Kenntnis der Zahlungssäumigkeit zu weiteren Lieferungen bereit gefunden hat (…vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2; BGH NStZ 1993, 440; wistra 1996, 262, 263 f.; StV 1999, 24).
  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 39/93

    Erfordernis von Ausführungen über die Kenntnis des Lieferanten von der …

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04
    Werden ungeachtet offen stehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es aber im Hinblick auf die Frage, ob spätere Lieferungen auf einer Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen dazu, weshalb der Lieferant sich trotz Kenntnis der Zahlungssäumigkeit zu weiteren Lieferungen bereit gefunden hat (…vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2; BGH NStZ 1993, 440; wistra 1996, 262, 263 f.; StV 1999, 24).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1983 - 5 Ss 437/83
    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 4 StR 376/04
    Rn. 6 Wer die einem anderen zur Sicherheit übereignete Sache im eigenen Namen veräußert, handelt nämlich nicht rechtwidrig, wenn der Sicherungsnehmer in die Verfügung über das Sicherungseigentum eingewilligt hat (§ 183 Satz 1 BGB) und, sofern die Veräußerungsermächtigung inhaltlich beschränkt ist (…vgl. dazu Gursky in Staudinger BGB, Neubearbeitung 2004 § 183 Rn. 5 m.N.), die dadurch gesetzten Grenzen nicht überschritten werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1984, 810, 811;… Hohmann in MünchKomm StGB § 246 Rn. 47;… Ruß in LK 11. Aufl. § 246 Rn. 21).
  • BGH, 28.03.2012 - 5 StR 78/12

    Betrug (Irrtum über die Zahlungsfähigkeit; gewerbsmäßiges Handeln); Anforderungen …

    Werden indes trotz offen stehender Rechnungen weitere Warenlieferungen ausgeführt, bedarf es im Hinblick auf die Frage, ob auch die späteren Lieferungen noch auf der Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit beruhen, in der Regel näherer Feststellungen dazu, ob der Lieferant Kenntnis von der Zahlungssäumigkeit erlangte und weshalb er sich gleichwohl zu weiteren Lieferungen bereit fand (BGH…, Beschluss vom 30. März 1987 - 1 StR 580/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2; Beschluss vom 25. Februar 1993 - 1 StR 39/93, NStZ 1993, 440; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 376/04, insoweit in NStZ 2005, 631 nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2005 - 2 StR 129/05   

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https://dejure.org/2005,6883
BGH, 20.05.2005 - 2 StR 129/05 (https://dejure.org/2005,6883)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2005 - 2 StR 129/05 (https://dejure.org/2005,6883)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 2 StR 129/05 (https://dejure.org/2005,6883)
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  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Begriff der Wohnung: Abgrenzung zu Geschäftsräumen und zu Arbeitsräumen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 631
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.2001 - 4 StR 94/01

    Wohnungseinbruchsdiebstahl (Wegnahme aus angrenzendem Geschäftsraum); Einbrechen; …

    Auszug aus BGH, 20.05.2005 - 2 StR 129/05
    Rn. 4 Dabei kann dahinstehen, ob § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB teleologisch sowie nach seiner Entstehungsgeschichte (…BT-Drs. 1/8587, S. 43) einschränkend dahingehend ausgelegt werden muss, dass hierunter nur Wohnungen im engeren Sinne fallen (…Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdnr. 24 a, b mwN; OLG Schleswig NStZ 2000, 449 f.; vgl. auch BGH NStZ 2001, 533 f.).
  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des …

    In umgekehrten Fällen, in denen der Täter in einem Mischgebäude in einen Geschäftsraum eindrang, um nur dort, nicht aber aus den Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten zu stehlen, hat der Bundesgerichtshof einen Wohnungseinbruchsdiebstahl hingegen verneint (vgl. für den Einbruch in den Gastraum eines Hotels, in dem sich auch - der Regelung des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB unterfallende - Hotelzimmer befinden: BGH, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01; für den Fall des Einbruchs in den Flur und Empfangsbereich eines Seniorenheims: BGH NStZ 2005, 631).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume; …

    Wohnungen sind abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen und nicht bloße Arbeits-, Geschäfts- oder Ladenräume sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; vom 20. Mai 2005 - 2 StR 129/05, NStZ 2005, 631, und vom 3. Mai 2001 - 4 StR 59/01).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung": …

    Für den Fall eines Einbruchs in den Flur und/oder den Empfangsbereich des Heims käme es darauf an, ob diese Räumlichkeiten als Nebenräume der Zimmer der Heimbewohner (also deren Wohnungen) zu bewerten sind (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 2 StR 129/05, NStZ 2005, 631).
  • LG Berlin I, 14.04.2025 - 511 KLs 2/25
    Demnach sind Wohnungen (die dem Schutz der Privat- und Intimsphäre dienen) abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen und nicht bloße Arbeits-, Geschäfts- oder Ladenräume sind (vgl. BGH, Beschl. v. 24.4.2008 - 4 StR 126/08 = NStZ 2008, 514 f.; v. 20.5.2005 - 2 StR 129/05 = NStZ 2005, 631, und v. 3.5.2001 - 4 StR 59/01 = BeckRS 2001, 30178367).
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