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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.11.2006 | BGH, 30.11.2005 | BGH, 09.12.2005 | BGH, 14.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6218
BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05 (https://dejure.org/2005,6218)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - 2 StR 245/05 (https://dejure.org/2005,6218)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 2 StR 245/05 (https://dejure.org/2005,6218)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Erkennen durch das Opfer)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 252; ; StPO § 265; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen; Vergewaltigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Voraussetzungen einer schutzlosen Lage; Zur Schutzlosigkeit führende Gründe in der Person ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
    Definition der "schutzlosen Lage"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 289
  • NStZ-RR 2006, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03

    Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Rn. 23 aa) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass sich die Vollendung des Tatbestands des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB im Ausnutzen der schutzlosen Lage erschöpfe, der Tatbestand somit schon mit der Vornahme einer sexuellen Handlung ohne oder gegen den Willen des Tatopfers gegeben sei, wenn der Täter hierbei eine schutzlose Lage ausnutzt (vgl. Senatsentscheidungen BGHSt 45, 253, 260; NStZ-RR 2003, 42; NStZ 2004, 440, 441; ebenso der 4. Strafsenat im Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200).

    Im Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03 (NStZ 2004, 440) hat der Senat hieraus die Folgerung gezogen, dass es, wenn sich das Tatopfer objektiv in einer schutzlosen Lage befindet, welche der Täter bewusst zur Vornahme einer sexuellen Handlung ausnutzt, nicht darauf ankommt, ob das Opfer selbst die Schutzlosigkeit seiner Lage erkennt und ob es sich vor Zwangshandlungen des Täters fürchtet; erforderlich und ausreichend sei vielmehr, dass das Opfer die sexuelle Handlung nicht will und dass der Täter dies erkennt oder mindestens billigend in Kauf nimmt.

    Rn. 24 Diese Rechtsprechung des Senats ist in der Literatur auf Kritik gestoßen (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 38 ff., Renzikowski in MüKo-StGB § 177 Rdn. 46 f.;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 11;… Wolters/Horn in SK-StGB 8. Aufl., § 177 Rdn. 14 a;… Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 177 Rdn. 6 a;… Gössel, Das neue Sexualstrafrecht, 2005, § 2 Rdn. 39; Fischer NStZ 2000, 142; Graul JR 2001, 117 ff.; Güntge NJW 2004, 3750 ff.; Folkers NStZ 2005, 181, 183 f.; Hiebl/Bendermacher StV 2005, 264 ff.).

    Rn. 25 bb) Ob diesen Einwänden, auch unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte des 33. StÄG (…vgl. BTDrucks. 13/323, S. 5;… BTDrucks. 2463, S. 6;… BTDrucks. 4543, S. 7;… BTDrucks. 13/7324, S. 6; zum Gesetzgebungsverfahren vgl. BGHSt 44, 228 ff.; 45, 253 ff.) zu folgen oder an der in der Senatsentscheidung vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03 (NStZ 2004, 440, 441) dargelegten Rechtsansicht festzuhalten ist, kann offen bleiben.

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Eine solche Schutzlosigkeit ergibt sich, wie der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hat, nicht schon ohne Weiteres aus dem Vorliegen eines isolierten Umstands in der äußeren Tatsituation oder in der Persönlichkeit des Tatopfers oder des Täters, etwa aus dem Alleinsein von Täter und Opfer an einem Ort (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 44; BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 355 Nr. 12; BGH StV 2005, 267;… Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 28 f.) oder einer persönlichkeitsbedingt eingeschränkten psychischen Durchsetzungskraft des Tatopfers (vgl. BGH NStZ 2003, 533).

    Rn. 20 Soweit in Entscheidungen des 3. Strafsenats (BGH NStZ 2003, 533, 534; StV 2005, 269, 270) und des 4. Strafsenats (BGH NStZ 2005, 267, 268; StraFo 2005, 344) eine Unterscheidung zwischen Schutzlosigkeit aus "objektiven" und aus "in der Person des Opfers" liegenden Gründen vorgenommen wurde, hat der Senat Zweifel an der Tragfähigkeit und Notwendigkeit einer solchen Unterscheidung.

    Der 3. und 4. Strafsenat wollen ihr jedenfalls in solchen Fällen nicht folgen, in denen die Schutzlosigkeit des Tatopfers sich aus Gründen in der Person des Opfers ergab (BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02 = NStZ 2003, 533; Beschl. vom 14. Februar 2005 - 3 StR 230/04 = StV 2005, 269; Beschl. vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04 = NStZ 2005, 267; vgl. auch Pfister NStZ-RR 2004, 356).

  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 229/04

    Sexuelle Nötigung in Form der Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Rn. 20 Soweit in Entscheidungen des 3. Strafsenats (BGH NStZ 2003, 533, 534; StV 2005, 269, 270) und des 4. Strafsenats (BGH NStZ 2005, 267, 268; StraFo 2005, 344) eine Unterscheidung zwischen Schutzlosigkeit aus "objektiven" und aus "in der Person des Opfers" liegenden Gründen vorgenommen wurde, hat der Senat Zweifel an der Tragfähigkeit und Notwendigkeit einer solchen Unterscheidung.

    Der 3. und 4. Strafsenat wollen ihr jedenfalls in solchen Fällen nicht folgen, in denen die Schutzlosigkeit des Tatopfers sich aus Gründen in der Person des Opfers ergab (BGH…, Urt. vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02 = NStZ 2003, 533; Beschl. vom 14. Februar 2005 - 3 StR 230/04 = StV 2005, 269; Beschl. vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04 = NStZ 2005, 267; vgl. auch Pfister NStZ-RR 2004, 356).

    Von dem vom 4. Strafsenat im Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04 (NStZ 2005, 267) entschiedenen Fall unterscheidet sich der vorliegende dadurch, dass in jenem Fall das Ausmaß nicht konkret tatbezogener Gewalttätigkeiten des Täters deutlich geringer war und dass hier der Angeklagte in den Fällen II.4 bis II.7 die Wohnungstür verschlossen hatte, um die Taten ungestört begehen zu können.

  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung; …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Rn. 23 aa) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass sich die Vollendung des Tatbestands des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB im Ausnutzen der schutzlosen Lage erschöpfe, der Tatbestand somit schon mit der Vornahme einer sexuellen Handlung ohne oder gegen den Willen des Tatopfers gegeben sei, wenn der Täter hierbei eine schutzlose Lage ausnutzt (vgl. Senatsentscheidungen BGHSt 45, 253, 260; NStZ-RR 2003, 42; NStZ 2004, 440, 441; ebenso der 4. Strafsenat im Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200).

    Rn. 25 bb) Ob diesen Einwänden, auch unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte des 33. StÄG (…vgl. BTDrucks. 13/323, S. 5;… BTDrucks. 2463, S. 6;… BTDrucks. 4543, S. 7;… BTDrucks. 13/7324, S. 6; zum Gesetzgebungsverfahren vgl. BGHSt 44, 228 ff.; 45, 253 ff.) zu folgen oder an der in der Senatsentscheidung vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03 (NStZ 2004, 440, 441) dargelegten Rechtsansicht festzuhalten ist, kann offen bleiben.

  • BGH, 14.02.2005 - 3 StR 230/04

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vorstellung des Tatopfers; Gewalt); Vorsatz …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Rn. 20 Soweit in Entscheidungen des 3. Strafsenats (BGH NStZ 2003, 533, 534; StV 2005, 269, 270) und des 4. Strafsenats (BGH NStZ 2005, 267, 268; StraFo 2005, 344) eine Unterscheidung zwischen Schutzlosigkeit aus "objektiven" und aus "in der Person des Opfers" liegenden Gründen vorgenommen wurde, hat der Senat Zweifel an der Tragfähigkeit und Notwendigkeit einer solchen Unterscheidung.

    Der 3. und 4. Strafsenat wollen ihr jedenfalls in solchen Fällen nicht folgen, in denen die Schutzlosigkeit des Tatopfers sich aus Gründen in der Person des Opfers ergab (BGH…, Urt. vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02 = NStZ 2003, 533; Beschl. vom 14. Februar 2005 - 3 StR 230/04 = StV 2005, 269; Beschl. vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04 = NStZ 2005, 267; vgl. auch Pfister NStZ-RR 2004, 356).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Rn. 4 Damit hat die Nebenklägerin, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie (nur) eine Vernehmung in der Hauptverhandlung ablehne, mit der Verwertung ihrer früheren Aussagen aber einverstanden sei (vgl. BGHSt 45, 203, 209).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Rn. 23 aa) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass sich die Vollendung des Tatbestands des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB im Ausnutzen der schutzlosen Lage erschöpfe, der Tatbestand somit schon mit der Vornahme einer sexuellen Handlung ohne oder gegen den Willen des Tatopfers gegeben sei, wenn der Täter hierbei eine schutzlose Lage ausnutzt (vgl. Senatsentscheidungen BGHSt 45, 253, 260; NStZ-RR 2003, 42; NStZ 2004, 440, 441; ebenso der 4. Strafsenat im Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Rn. 23 aa) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass sich die Vollendung des Tatbestands des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB im Ausnutzen der schutzlosen Lage erschöpfe, der Tatbestand somit schon mit der Vornahme einer sexuellen Handlung ohne oder gegen den Willen des Tatopfers gegeben sei, wenn der Täter hierbei eine schutzlose Lage ausnutzt (vgl. Senatsentscheidungen BGHSt 45, 253, 260; NStZ-RR 2003, 42; NStZ 2004, 440, 441; ebenso der 4. Strafsenat im Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200).
  • BGH, 22.02.2005 - 4 StR 9/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage des Opfers; äußere Umstände; Ausnutzung einer …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Rn. 20 Soweit in Entscheidungen des 3. Strafsenats (BGH NStZ 2003, 533, 534; StV 2005, 269, 270) und des 4. Strafsenats (BGH NStZ 2005, 267, 268; StraFo 2005, 344) eine Unterscheidung zwischen Schutzlosigkeit aus "objektiven" und aus "in der Person des Opfers" liegenden Gründen vorgenommen wurde, hat der Senat Zweifel an der Tragfähigkeit und Notwendigkeit einer solchen Unterscheidung.
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 249/02

    Tateinheit zwischen Raub mit Todesfolge und Mord (Gleichgültigkeit des …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
    Eine solche Schutzlosigkeit ergibt sich, wie der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hat, nicht schon ohne Weiteres aus dem Vorliegen eines isolierten Umstands in der äußeren Tatsituation oder in der Persönlichkeit des Tatopfers oder des Täters, etwa aus dem Alleinsein von Täter und Opfer an einem Ort (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 44; BGH bei Pfister NStZ-RR 2004, 355 Nr. 12; BGH StV 2005, 267;… Tröndle/Fischer aaO § 177 Rdn. 28 f.) oder einer persönlichkeitsbedingt eingeschränkten psychischen Durchsetzungskraft des Tatopfers (vgl. BGH NStZ 2003, 533).
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der …

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn nach zusammenfassender Bewertung die Möglichkeiten des Täters, mit Gewalt auf das Opfer einzuwirken, größer sind als die Möglichkeiten des Tatopfers, sich solchen Einwirkungen des Täters mit Erfolg zu entziehen, ihnen erfolgreich körperlichen Widerstand entgegenzusetzen oder die Hilfe Dritter zu erlangen (zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 2 StR 245/05 , BGHR StGB § 177 Abs. 1 Schutzlose Lage 10 ; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11 , NStZ 2012, 209, 210).

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn nach zusammenfassender Bewertung die Möglichkeiten des Täters, mit Gewalt auf das Opfer einzuwirken, größer sind als die Möglichkeiten des Tatopfers, sich solchen Einwirkungen des Täters mit Erfolg zu entziehen, ihnen erfolgreich körperlichen Widerstand entgegenzusetzen oder die Hilfe Dritter zu erlangen (zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 2 StR 245/05 , BGHR StGB § 177 Abs. 1 Schutzlose Lage 10 ; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11 , NStZ 2012, 209, 210).

  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der …

    Auf den Umstand des Alleinseins von zwei Personen in einer Wohnung oder einer anderen nach außen abgegrenzten Räumlichkeit kann aber, wie der Senat schon im Urteil vom 21. Dezember 2005 - 2 StR 245/05 - ausgeführt hat, nicht schon ohne weiteres die Feststellung gestützt werden, die betroffene Person habe sich in einer Lage befunden, in welcher sie den Einwirkungen der anderen Person schutzlos ausgeliefert war.

    Der Senat hat im Urteil vom 21. Dezember 2005 - 2 StR 245/05 - offen gelassen, ob an der in der Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03 (NStZ 2004, 440) dargelegten Rechtsansicht festzuhalten sei.

    Dies unterscheidet den Fall von dem durch Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 - 2 StR 245/05 - entschiedenen Fall, in welchem die sexuellen Übergriffe des Täters in einem familiären "Klima der Gewalt" und Einschüchterung stattfanden.

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 223/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vergewaltigung

    Beides liegt angesichts des von Gewalttätigkeiten des Angeklagten geprägten Familienalltags ("als habe Krieg geherrscht") auf der Hand (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 2 StR 245/05, BGHR StGB § 177 Abs. 1 schutzlose Lage 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2006 - 2 StR 157/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4487
BGH, 15.11.2006 - 2 StR 157/06 (https://dejure.org/2006,4487)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2006 - 2 StR 157/06 (https://dejure.org/2006,4487)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2006 - 2 StR 157/06 (https://dejure.org/2006,4487)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 92a AuslG a.F.; § 92 AuslG a.F.; § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG a.F.; § 27 StGB
    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Aufenthaltsgenehmigung; Duldung); Duldungsfiktion; Vorsatz bei zur selbständigen Tat aufgewerteten Beihilfe (Geltung der Beihilfemaßstäbe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 27; ; AuslG a.F. § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG a.F. § 92 a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Hilfeleistung bei der Beschaffung einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung; Anfertigung und Einreichung von mit unrichtigen Angaben versehenen Anträgen; Täter-Vorsatz des § 92a Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; AuslG § 92 a Abs. 1; AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 69 Abs. 2; StGB § 25 Abs. 2; StGB § 27
    D (A), Strafrecht, Einschleusen von Ausländern, gewerbsmäßiges Einschleusen, Beihilfe, Rechtsanwalt, Falschangaben, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Duldungsfiktion, Vorsatz

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.1998 - 3 Ss 1/98
    Auszug aus BGH, 15.11.2006 - 2 StR 157/06
    Aus dem systematischen Zusammenhang ergeben sich ebenso wenig wie aus der gesetzlichen Zielrichtung Anhaltspunkte dafür, dass unrichtige oder unvollständige Angaben allein im Rahmen der Herbeiführung einer behördlichen Entscheidung den Tatbestand erfüllen sollten; vielmehr diente die Vorschrift gerade der Pönalisierung von abstrakt gefährlichen Handlungen im Vorfeld solcher Entscheidungen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 378;… Senge in Erbs/Kohlhaas § 92 AuslG Rdn. 37 m.w.N.).

    Seine Vorstellung von der konkreten Eignung zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung ist daher für den subjektiven Tatbestand des § 92 a Abs. 1 AuslG a.F. ohne Bedeutung (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 378;… Senge in Erbs/Kohlhaas aaO).

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach …

    Nach diesem Schutzzweck stellt das Gesetz die Unterbreitung und das Benutzen unrichtiger Angaben im Vorfeld der behördlichen Entscheidung unter Strafe (vgl. Senat, Urteil vom 15. November 2006 - 2 StR 157/06, NStZ 2007, 289, 290).
  • LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15

    Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen durch eine …

    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400]. So müssen Opfer, Tatzeit und nähere Details der konkreten Begehungsweise dem Gehilfen nicht bekannt sein [BGHSt 42, 135, 139]. Der Gehilfe muss die Vollendung der Haupttat wollen. Dabei haftet er nur im Rahmen des von ihm ins Auge gefassten Tatbestandes. Entscheidend ist, was er im Zeitpunkt der Hilfeleistung wusste. Des Weiteren muss der Gehilfe vorsätzlich bezüglich der geleisteten Hilfe handeln. Er muss sich darüber bewusst sein, dass sein Verhalten das Vorhaben der Haupttat fördert. Für den die Hilfeleistung betreffenden Vorsatz ist dabei - ebenso wie bei dem Vorsatz bezüglich der Haupttat - kein dolus directus erforderlich. Es genügt, wenn der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag zumindest für möglich hält und billigt [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Urteil vom 11. November 2006, 2 StR 157/06, NStZ 2007, 290].
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung …

    Durch § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens werden sonst nur nach den allgemeinen Regeln (§ 27 StGB) strafbare Beihilfehandlungen zu Taten nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu selbstständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Gehilfe zugleich eines der in § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG unter den Buchstaben a) oder b) genannten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2006 - 2 StR 157/06, NStZ 2007, 289, 290; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409;… GK-AufenthG/Mosbacher, § 96 Rn. 1; Schott, Einschleusen von Ausländern, S. 175 f., 209).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der …

    Sie dienen nach ihrem Schutzzweck gerade der Pönalisierung von abstrakt gefährlichen Handlungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels bereits im Vorfeld der ausländerbehördlichen Entscheidung (BGH, Urt. v. 15.11.2006 - 2 StR 157/06 -, InfAuslR 2007, 395;… Senge, a.a.O., § 95 AufenthG Rdnr. 56).
  • LG Detmold, 04.02.2013 - 4 Ks 56/12

    Beihilfe zum Mord durch Unterlassen

    Welche Tatumstände dabei als wesentliche Merkmale anzusehen sind, richtet sich nach der jeweiligen Haupttat [BGHSt 42, 135, 137]. Eine Bestrafung wegen Teilnahme am Mord setzt insofern voraus, dass der Gehilfe zum Zeitpunkt seines Tatbeitrages um die Tötung und das Vorliegen der Mordqualifikation beim Täter weiß [BGH, Urteil vom 07. Mai 1996 - 1 StR 168/96, NStZ 1996, 434]. Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe dagegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/, NStZ 2011, 399, 400]. So müssen Opfer, Tatzeit und nähere Details der konkreten Begehungsweise dem Gehilfen nicht bekannt sein [BGHSt 42, 135, 139]. Der Gehilfe muss die Vollendung der Haupttat wollen. Dabei haftet er nur im Rahmen des von ihm ins Auge gefassten Tatbestandes. Entscheidend ist, was er im Zeitpunkt der Hilfeleistung wusste. Desweiteren muss der Gehilfe vorsätzlich bezüglich der geleisteten Hilfe handeln. Er muss sich darüber bewusst sein, dass sein Verhalten das Vorhaben der Haupttat fördert. Für den die Hilfeleistung betreffenden Vorsatz ist dabei - ebenso wie bei dem Vorsatz bezüglich der Haupttat - kein dolus directus erforderlich. Es genügt, wenn der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag zumindest für möglich hält und billigt [BGH, Beschluss vom 08. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264; Urteil vom 11. November 2006, 2 StR 157/06, NStZ 2007, 290].
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   BGH, 30.11.2005 - 2 StR 462/05   

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BGH, Entscheidung vom 30.11.2005 - 2 StR 462/05 (https://dejure.org/2005,12439)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 (https://dejure.org/2005,12439)
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  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 24 StPO
    Verfahrensrügen (Begründung; Darlegungspflicht); Besorgnis der Befangenheit (antizipierte Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit eines Zeugen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 195/23

    Besorgnis der Befangenheit (Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten: …

    aa) Sie genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt die Revision die wesentlichen Inhalte des Ablehnungsantrags vom 29. November 2022 und des Zurückweisungsbeschlusses vom selben Tag mit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05; vom 2. April 2020 - 1 StR 90/20, StV 2020, 815, 815 f.), zudem die Umstände, aus denen sich die Einhaltung der unverzüglichen Antragsstellung (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StPO) ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, NStZ 2016, 627; vom 7. Juni 2022 - 5 StR 460/21, NStZ 2023, 53) sowie die dienstliche Erklärung der abgelehnten Schöffin (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 486/77; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 167/07; BGH, Beschlüsse vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, StV 1996, 2; vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99; vgl. zum gegen einen Dolmetscher gerichteten Befangenheitsgesuch BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 5 StR 578/14).
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 4 RBs 3/21

    "Ansammlungsverbot" gemäß CoronaSchVO NRW rechtsgültig

    Erforderlich ist, dass zumindest der wesentliche Inhalt des Ablehnungsgesuchs und des gerichtlichen Beschlusses mitgeteilt werden (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 -).
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitteilung einer Voreingenommenheit …

    aa) Die Verfahrensrüge genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; insbesondere teilt sie den wesentlichen Inhalt des Ablehnungsantrags vom 19. September 2019 und des Zurückweisungsbeschlusses vom 24. September 2019 mit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 unter 1.).
  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …

    Rn. 10 Auch wenn - worauf der Verteidiger zutreffend hinweist - Anträge und gerichtliche Entscheidungen nicht in ihrem Wortlaut wiederzugeben sind, muss die Rechtsbeschwerde, wird die Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters erhoben, jedenfalls den wesentlichen Inhalt des Ablehnungsgesuchs und des gerichtlichen Beschlusses mitteilen (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 - BeckRS 2006, 00086).
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   BGH, 09.12.2005 - 2 StR 435/05   

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BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 2 StR 435/05 (https://dejure.org/2005,8415)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 27 StPO; § 69 StGB
    Zurückweisung einer Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (fehlende Begründung; Heilung durch ein Verfahren gemäß § 27 StPO); Entziehung der Fahrerlaubnis (Bereitschaft zur Unterordnung der Sicherheit des Straßenverkehrs)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine bloß allgemeine charakterliche Unzuverlässigkeit, die in der Begehung von verkehrsunspezifischen Straftaten unter Verwendung eines Kraftfahrzeugs zum Ausdruck kommt, reicht nicht aus, um die Fahrerlaubnis im Strafverfahren zu entziehen

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …

    Auszug aus BGH, 09.12.2005 - 2 StR 435/05
    Eine bloß allgemeine charakterliche Unzuverlässigkeit, die in der Begehung von verkehrsunspezifischen Straftaten unter Verwendung eines Kraftfahrzeugs zum Ausdruck kommt, reicht nicht aus (vgl. BGH, Beschl. vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 = NJW 2005, 1957).
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   BGH, 14.02.2006 - 4 StR 543/05   

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BGH, 14.02.2006 - 4 StR 543/05 (https://dejure.org/2006,11338)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2006 - 4 StR 543/05 (https://dejure.org/2006,11338)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 4 StR 543/05 (https://dejure.org/2006,11338)
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung (Angst des Zeugen; Wahrheitsfindung; Anwesenheitsrecht; Konfrontationsrecht)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung; …

    Auszug aus BGH, 14.02.2006 - 4 StR 543/05
    Soweit mit der Rüge beanstandet werden soll, die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen El. im Termin vom 23. Mai 2005 sei verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Angeklagten erfolgt (vgl. Senatsurteil NStZ 2000, 440), ist die Rüge bereits unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …

    Auszug aus BGH, 14.02.2006 - 4 StR 543/05
    Danach wäre die Rüge im Übrigen auch unbegründet, da der Sache nach nur eine Unterbrechung der Vernehmung des Zeugen vorlag und durch die Abwesenheit des Angeklagten bei der (vorübergehenden) Entlassung des Zeugen vom 23. Mai 2005 sein Recht, Fragen an den Zeugen zu stellen oder stellen zu lassen (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18), nicht beeinträchtigt worden ist.
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