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Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06   

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https://dejure.org/2006,6664
BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06 (https://dejure.org/2006,6664)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2006 - 2 StR 180/06 (https://dejure.org/2006,6664)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 2 StR 180/06 (https://dejure.org/2006,6664)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 241 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte Lebensgefährdung); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Bandenabrede; Typus); Bedrohung (zukünftiges Übel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 a; ; StGB § 66 a Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 241; ; BtMG § 30 a Abs. 1; ; StPO § 357

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Lebensgefahr bei der lebensgefährdenden Behandlung; Bandenbegriff im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Nötigung durch Drohung mit einer zukünftigen Handlung in Abgrenzung zur bedrohlichen Kommentierung des aktuellen Tatgeschehens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lebensgefährlichkeit erfordert keine konkrete Lebensgefahr; Voraussetzungen einer Bande

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 339
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines …

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06
    Das ist rechtsfehlerhaft und widerspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ-RR 2005, 44;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06
    Das ist rechtsfehlerhaft und widerspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ-RR 2005, 44;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06
    Eine solche ist aber auch für die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 194 f. = NJW 2005, 3155, 3156 f.).
  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06
    Bei der Bewertung kann auch Gewicht erlangen, dass sich die Beteiligten zunächst aus persönlichen Gründen zusammengeschlossen haben und es erst im weiteren Verlauf zur gemeinsamen Begehung von Straftaten kommt (vgl. BGH NJW 1998, 2913;… vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 244 Rdn. 19;… Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 244 Rdn. 5;… Eser in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 244 Rdn. 24).
  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06
    Eine wirksame Bandenabrede setzt keine bindende Verpflichtung zur Tatbegehung voraus; erforderlich und ausreichend ist der übereinstimmende gemeinsame Wille, sich zusammen zu tun, um künftig für eine gewisse Dauer Straftaten der jeweils bestimmten Art zu begehen (vgl. BGH NStZ 2004, 398; 2005, 230, 231).
  • BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04

    Das Leben gefährdende Behandlung (Würgegriff am Hals)

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06
    Das ist rechtsfehlerhaft und widerspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ-RR 2005, 44;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2004 - 4 StR 41/04

    Bandenmäßiges Handeltreiben (Anwendung des neuen Bandenbegriffs; auf eine gewisse …

    Auszug aus BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06
    Eine wirksame Bandenabrede setzt keine bindende Verpflichtung zur Tatbegehung voraus; erforderlich und ausreichend ist der übereinstimmende gemeinsame Wille, sich zusammen zu tun, um künftig für eine gewisse Dauer Straftaten der jeweils bestimmten Art zu begehen (vgl. BGH NStZ 2004, 398; 2005, 230, 231).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …

    Eine familiäre Verbundenheit steht der Annahme bandenmäßiger Begehung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006, 2 StR 180/06, juris Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2020 - 3 Ss 107/20

    Vergewaltigung durch Masseur ohne Gewalt oder Drohung durch Ausnutzung von …

    Da vorliegend Revision (auch) zuungunsten des Angeklagten eingelegt wurde, ein Hinweis nach § 265 StPO aufgrund der auf Vergewaltigung lautenden Anklage und des auf Vergewaltigung lautenden erstinstanzlichen Urteils nicht veranlasst war, der Sachverhalt zur Klärung des Schuldspruchs erschöpfend festgestellt ist und sich der Rechtsfehler auf die rechtliche Bewertung (hier die Subsumtion unter ein Merkmal des besonders schweren Falles) beschränkt, ist der Senat befugt, eine solche Schuldspruchänderung zu Lasten des Angeklagten selbst vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - 2 StR 180/06 BeckRS 2006, 9871 Rn. 4; siehe ferner BGH, Urteil vom 15. September 1981 - 5 StR 407/81 NStZ 1982, 27; BGH Urteil vom 21. Februar 2006 - 1 StR 456/05 NStZ-RR 2006, 270;… KMR/Momsen § 354 Rn. 18;… MüKo/Knauer/Kudlich, StPO 1. Aufl. 2019, § 353 Rn. 40;… KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. 2019 § 353 Rn. 23;… hinsichtlich der Trennbarkeit von Feststellungen und rechtlicher Wertung gelten bei der Anwendung des § 353 StPO andere Grundsätze als bei §§ 318, 344 StPO: KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. 2019 § 353 Rn. 23).
  • LG Bonn, 19.10.2012 - 23 KLs 23/12

    Demo eskaliert in Gewalt: Sechs Jahre Haft für Islamisten wegen Messerattacke auf …

    Denn für die Erfüllung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist eine konkrete Lebensgefährdung nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 12.7.2006 - 2 StR 180/06).
  • LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13

    Notwendigkeit einer tatsächlichen Lebensgefahr des Opfers für die Annahme einer …

    Denn für die Erfüllung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist eine konkrete Lebensgefährdung nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 12.7.2006 - 2 StR 180/06).
  • LG Köln, 01.09.2017 - 322a KLs 1/17
    Vielmehr kann eine solche häufig auch die Grundlage von auf gewisse Dauer und Nähe angelegten Zusammenschlüssen zur fortgesetzten Begehung von Straftaten sein (vgl. hierzu LG Bonn, Urteil vom 10.03.2015, Az. 22 Kls 16/14 - zit. nach juris - BGH Urteil vom 12.07.2006, Az. 2 StR 180/06 - zit. nach juris - ).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn sich für die übrigen Beteiligten durch den Einstieg nichts grundlegend ändert und deren Tatbegehung von der Beteiligung des Hinzutretenden unabhängig ist (BGH, 12. Juli 2007, 2 StR 180/06 - juris Rn. 9 f.).
  • LG Arnsberg, 02.12.2024 - 4 Ks 18/24
    Damit hat der Angeklagte die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen (…vgl. BGH, a.a.O; BGH, Urt. v. 12.07.2006, Az.: 2 StR 180/06 - juris Rn. 2 f.;… Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019 - Sternberg-Lieben, § 224 StGB Rn. 12a m.w.N.).
  • LG Braunschweig, 14.07.2015 - 2 Ns 4/15
    Denn für die Erfüllung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB ist eine konkrete Lebensgefährdung nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 12.07.2006 - 2 StR 180/06).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.2007 - 2 StR 605/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6623
BGH, 31.01.2007 - 2 StR 605/06 (https://dejure.org/2007,6623)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2007 - 2 StR 605/06 (https://dejure.org/2007,6623)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 2 StR 605/06 (https://dejure.org/2007,6623)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 54 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche; Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Urteilsgründe)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 339
  • StV 2007, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige; …

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 StR 605/06
    Überdies träte bei anderer Auslegung der Widerspruch auf, dass das entgeltliche Vertreiben von Betäubungsmitteln (auch an Jugendliche) nur ein Vergehen darstellen, die uneigennützige Abgabe aber den Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllen würde (vgl. BGH NStZ 1997, 89, 90).
  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09

    Gesamtstrafenbildung (rechtsfehlerhafte Orientierung an der Summe der …

    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (…vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
  • BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14

    Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten

    Diese erfasst auch das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (siehe Senat, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 2 StR 605/06).
  • OLG Schleswig, 28.11.2019 - 1 OLG 4 Ss 84/19

    Zur Gesamtstrafenbildung durch eine deutliche Erhöhung der verwirkten höchsten …

    Stützt sich aber das Tatgericht bei der Bemessung der Höhe der Gesamtstrafe im Wesentlichen auf die bloße Anzahl der Einzeltaten, ohne den Zusammenhang der Taten und ihren Gesamtunrechtsgehalt hinreichend zu würdigen, so ist dies rechtsfehlerhaft (so der Bundesgerichtshof für die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren für 300 Fälle der Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche mit einer Einsatzstrafe von sechs Monaten, 2. Strafsenat, Beschluss vom 31. Januar 2007, 2 StR 605/06 ­ zitiert nach juris).
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