Rechtsprechung
| BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 259 StGB; § 242 StGB; § 261 StPO; § 337 StPO
Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts; Zweifelssatz); Wahlfeststellung (rechtsethische und psychologische Gleichwertigkeit; Wohnungseinbruchsdiebstahl und Hehlerei) - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO; § 54 StGB; § 337 StPO
Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache; antizipierende Beweiswürdigung; Beruhen); Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; fehlerhafte Orientierung an der Summe der Einzelstrafen)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der zusammenfassenden Würdigung der einzelnen Taten und der Person des Angeklagten bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe; Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die Gesamtstrafe auf die Revision des Angeklagten
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Revision wegen Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung in Anwendung des Zweifelssatzes; Möglichkeit einer Wahlfeststellung bei rechtsethisch und psychologisch gleichartigen bzw. gleichwertigen Delikten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweifelssatz bei Angeklagtenvortrag; Wahlfeststellung bei Wohnungseinbruchsdiebstahl und Hehlerei
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 646
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01
Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Rn. 5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179). - BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
Subsidiarität der Unterschlagung
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Rn. 5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179). - BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02
Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Rn. 5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
- BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes …
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24). - BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01
Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Vermag der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht zu überwinden, so kann das Revisionsgericht dies nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261). - BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
- BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99
Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer …
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Rn. 9 3. Rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass eine Wahlfeststellung nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass die mehreren möglichen, einander ausschließenden Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichartig bzw. gleichwertig sind (vgl. BGHR StGB § 260 Wahlfeststellung 1 m. w. N.). - BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In …
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Rn. 5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179). - BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Vermag der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht zu überwinden, so kann das Revisionsgericht dies nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261). - BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96
Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene …
Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24). - BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Zweifelssatz
- BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und …
Es ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn sich das Tatgericht mit festgestellten Besonderheiten und Beweisanzeichen nicht auseinandersetzt, die mit nicht geringem Gewicht für eine Strafbarkeit des Angeklagten sprechen können und auf deren Erörterung vor der Anwendung des Zweifelssatzes nicht verzichtet werden darf (vgl. BGH NStZ 2008, 646). - BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12
Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung …
Wenn etwa in dem vom Senat zu entscheidenden Fall die Angeklagten entweder als Mittäter an gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen beteiligt waren, durch die großer Sachschaden angerichtet und erhebliche Diebesbeute erzielt wurden, oder sie sich als gewerbsmäßig handelnde Alleintäter der Hehlerei einzelne Beutestücke aus solchen Diebstählen verschafft haben, ist nicht nachzuvollziehen, warum - unter Ausblendung des einseitig vorhandenen Erschwerungsgrundes des Auf- oder Einbruchs (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/98, NStZ 2008, 646 [BGH 08.05.2008 - 3 StR 53/08] ) - von einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit gesprochen werden soll.Wenn etwa in dem vom Senat zu entscheidenden Fall die Angeklagten entweder als Mittäter an gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen beteiligt waren, durch die großer Sachschaden angerichtet und erhebliche Diebesbeute erzielt wurden, oder sie sich als gewerbsmäßig handelnde Alleintäter der Hehlerei einzelne Beutestücke aus solchen Diebstählen verschafft haben, ist nicht nachzuvollziehen, warum - unter Ausblendung des einseitig vorhandenen Erschwerungsgrundes des Auf- oder Einbruchs (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/98, NStZ 2008, 646 [BGH 08.05.2008 - 3 StR 53/08] ) - von einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit gesprochen werden soll.
- BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung …
Wenn zum Beispiel in dem vom Senat zu entscheidenden Fall die Angeklagten entweder als Mittäter an gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen beteiligt waren, durch die großer Sachschaden angerichtet und erhebliche Diebesbeute erzielt wurden, oder sie sich als gewerbsmäßig handelnde Alleintäter der Hehlerei jeweils einzelne Beutestücke aus einem solchen Diebstahl verschafft haben, erschiene fraglich, ob - gegebenenfalls unter Ausblendung des Erschwerungsgrunds des Einbruchs, der bei der Hehlerei keine Entsprechung findet (vgl. für die Wahlfeststellung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl oder Hehlerei BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08 , NStZ 2008, 646) - von einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit überhaupt gesprochen werden könnte.Wenn zum Beispiel in dem vom Senat zu entscheidenden Fall die Angeklagten entweder als Mittäter an gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen beteiligt waren, durch die großer Sachschaden angerichtet und erhebliche Diebesbeute erzielt wurden, oder sie sich als gewerbsmäßig handelnde Alleintäter der Hehlerei jeweils einzelne Beutestücke aus einem solchen Diebstahl verschafft haben, erschiene fraglich, ob - gegebenenfalls unter Ausblendung des Erschwerungsgrunds des Einbruchs, der bei der Hehlerei keine Entsprechung findet (vgl. für die Wahlfeststellung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl oder Hehlerei BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08 , NStZ 2008, 646) - von einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit überhaupt gesprochen werden könnte.
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12
Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung …
Das zusätzliche Vorliegen einer Verhaltensweise, welche die Voraussetzungen eines weiteren Regelbeispiels des § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllt, dem bei der Hehlerei kein rechtsethisch und psychologisch vergleichbares Merkmal gegenübersteht, steht einer gesetzesalternativen Verurteilung mit Blick auf die vergleichbaren Grundkonstellationen nicht im Wege (vgl. für Wohnungseinbruchsdiebstahl oder Hehlerei BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, NStZ 2008, 646). - BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22
Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen, …
Aus ihnen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, juris Rn. 38;… vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 5;… vom 21. August 2008 - 3 StR 262/08, juris Rn. 3; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, juris Rn. 2). - BGH, 27.04.2021 - 5 StR 44/21
Postpendenz und Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei
Zwar fehlt es zwischen schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl und Hehlerei an der erforderlichen rechtsethischen und normpsychologischen Vergleichbarkeit; zwischen dem enthaltenen einfachen Diebstahl und Hehlerei ist dagegen Wahlfeststellung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, NStZ 2008, 646). - BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08
Unzureichend begründeter Freispruch (Erörterungsmangel; Gesamtwürdigung)
Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24). - AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11
Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger …
Zwar besteht hier die Besonderheit, dass bei einem der Delikte ein besonders schwerer Fall angeklagt ist (§§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 2), was aufgrund der Ausgestaltung des § 243 StGB als Strafzumessungs- oder Strafbemessungsregel (…statt vieler Fischer, StGB, 58. A. 2011, § 243 Rdn. 2) im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung indes unproblematisch erscheint (so wurde etwa von BGHSt 23, 360 f. sowie BGH NJW 1989, 1490, die Wahlfeststellung zwischen 242, 243 und 257 StGB ohne weitere Behandlung des erschwerten Grundtatbestandes des Diebstahls für möglich gehalten; anders könnte die Schwierigkeit der Rechtslage ggf. bei einer Wahlfeststellung zwischen Grund- und Qualifikationstatbeständen oder Vergehens- und Verbrechenstatbeständen zu beurteilen sein, vgl. dazu etwa BGH NStZ 2000, 473 f.; 2008, 646 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 2 StPO; § 267 Abs. 4 Abs. 3 StPO
Unwirksame Revisionsrücknahme durch den ehemaligen Pflichtverteidiger (wirksame Ermächtigung; mangelnde Hinzuziehung eines Dolmetschers); Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe analog § 267 Abs. 4 Satz 3 StPO - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 267 Abs. 4; ; StPO § 267 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 267 Abs. 4 Satz 3
- Wolters Kluwer
Durchführung einer Revision bei unwirksamer Rücknahme mangels Vorliegens einer Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 267 Abs. 4
Ergänzung der Urteilsgründe nach einem unwirksamen Rectsmittelverzicht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08
- BGH, 12.12.2008 - 5 StR 114/08
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 646
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13
Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle …
Davon ausgenommen sind nur Fälle, in denen das Gericht bei der Urteilsabsetzung aus anderen Gründen ohne weiteres davon ausgehen konnte, dass § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO anzuwenden sei (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, NStZ 2008, 646 f.). - BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Der 5. Strafsenat hat in dem ähnlich gelagerten Fall, dass das Revisionsgericht feststellt, die Revision sei nicht wirksam zurückgenommen worden, den Tatrichter darauf hingewiesen, dass die Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe mit dem Eingang des feststellenden Beschlusses zu laufen beginne (BGH, Beschl. vom 8. August 2001 - 5 StR 211/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 261; Beschl. vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08). - BGH, 15.05.2024 - 3 StR 450/23
Frist zur Absetzung des Urteils (abgekürzte Urteilsgründe; Ergänzung nach …
Eine solche - in besonderen Konstellationen bereits anerkannte - analoge Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO ist angesichts der vergleichbaren Sachlage und einer bestehenden, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Regelungslücke geboten (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 8. August 2001 - 5 StR 211/01, NStZ-RR 2002, 257, 261 (bei Becker); vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2; vom 20. Dezember 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118;… vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21 Rn. 25;… vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17, juris Rn. 3).
- BGH, 04.10.2017 - 3 StR 397/17
Nachträgliche Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe (fristgerechte, nicht zu …
Insoweit besteht eine Regelungslücke im Gesetz, die durch analoge Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2). - BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11
Feststellung der rechtzeitigen Revisionseinlegung beim Einwurf in einen …
Insoweit besteht eine Regelungslücke im Gesetz, die durch analoge Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2). - BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12
Rechtsfehlerhafte Abkürzung der Urteilsgründe trotz fristgemäß eingelegter …
In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass in besonders gelagerten, der Wiedereinsetzung ähnlichen Fällen in entsprechender Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO die Urteilsgründe ergänzt werden können, wenn das Landgericht bei Abfassung des abgekürzten Urteils bei der ihm vorliegenden Aktenlage ohne weiteres von der Anwendbarkeit des § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118;… Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 30). - BGH, 25.02.2025 - 5 StR 719/24
Nachträgliche Ergänzung des zunächst verkürzt abgesetzten Urteils bei Unkenntnis …
aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Möglichkeit zu späterer Urteilsergänzung in entsprechender Anwendung von § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO besteht, wenn das Gericht unverschuldet keine Kenntnis von der Revisionseinlegung hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2024 - 3 StR 450/23, NJW 2024, 2340 mit zust. Anm. Peglau jurisPRStrafR 15/2024 Anm. 3; vom 29. April 2024 - 6 StR 18/23; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17; vom 20. Dezember 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118; vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2; vom 8. August 2001 - 5 StR 211/01, Becker, NStZ-RR 2002, 257, 261; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 1990 - 2 StR 638/89, bei Holtz MDR 1990, 490; KG, Beschluss vom 15. September 2022 - 121 Ss 118/22, StraFo 2022, 471; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 201 ObOWi 881/20). - OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10
Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei …
Zweifel an der erteilten Ermächtigung und damit an der Wirksamkeit der Prozesserklärung wirken zugunsten des Angeklagten (BGH NStZ 2008, 646; KK-Paul, § 302 RN 11;… LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 302 RN 75). - BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23
Verwerfung der Revision als unzulässig; ausnahmsweise zulässige nachträgliche …
Die entsprechend § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO ausnahmsweise zulässige Ergänzung der Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, NStZ 2008, 646; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17;… MüKo-StPO/Wenske, 2. Aufl., § 267 Rn. 476) betraf indes nur die Mitangeklagte.
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