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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28502
BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15 (https://dejure.org/2015,28502)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2015 - 3 StR 104/15 (https://dejure.org/2015,28502)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15 (https://dejure.org/2015,28502)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 138 BGB; § 1 ProstG; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub (normatives Tatbestandsmerkmal; Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt; Sittenwidrigkeit; Rückforderungsanspruch bei nicht erbrachter Leistung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StGB, § 1 ProstG, § 138 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier

  • IWW

    § 249 StGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 ProstG, § 138 Abs. 1 BGB, § 814 BGB, § 817 BGB

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Vorsatzes des Täters auf die Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal beim Raub; Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstrecken des Vorsatzes des Täters auf die Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal beim Raub; Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt

  • datenbank.nwb.de

    Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Freier sein Geld zurück will...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewaltsame Rückforderung des Entgelts durch Freier ist nicht automatisch ein Raub nach § 249 StGB

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewaltsame Rückforderung des Entgelts durch Freier stellt nicht zwingend strafbarer Raub dar - Freier muss Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Rückforderung haben

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch auf Rückzahlung der Vorleistung an eine Prostituierte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 699
  • StV 2016, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10

    Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche; …

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15
    Sie ist somit eine Ausnahmevorschrift zu § 138 Abs. 1 BGB und bestimmt unter den dort normierten Voraussetzungen die Wirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt trotz Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90

    Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15
    Die Rechtswidrigkeit der Zueignung ist dabei ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der Vorsatz des Täters erstrecken muss (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. April 1990 - 4 StR 186/90, NJW 1990, 2832).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …

    Zwar werden Rechtsgeschäfte über die Erbringung sexueller Leistungen gegen Entgelt nach wie vor wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 StGB als nichtig erachtet (…Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., Anh. zu § 138 (§ 1 ProstG); siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15, NStZ 2015, 699 f. und vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).
  • BGH, 28.10.2025 - 3 StR 458/25

    Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal des Raubes; Zur …

    Die Rechtswidrigkeit der Zueignung ist dabei normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der Vorsatz des Täters erstrecken muss (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 13 Rn. 4; vom 26. April 1990 - 4 StR 186/90, NJW 1990, 2832).
  • BGH, 17.03.2026 - 3 StR 35/26

    Rechtswidrige Verurteilung des Angeklagten auch wegen Betrugs mangels Vorliegen …

    Rn. 7 b) Dieser Sachverhalt begründet zwar eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes gemäß § 239a Abs. 1 StGB in Tateinheit mit schwerem Raub gemäß § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (s. zur Rechtswidrigkeit der Zueignung des vom Angeklagten aus der Handtasche des Opfers entnommenen Bargelds wegen des nach § 1 Satz 1 ProstG wirksamen Anspruchs der Prostituierten auf das Entgelt nach vereinbarungsgemäß vorgenommener sexueller Handlung BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 13 Rn. 5; vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278 f.), nicht aber auch wegen Betruges gemäß § 263 Abs. 1 StGB.
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