Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 63 StGB
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund von Straftaten unterhalb des Bereichs mittlerer Kriminalität (hier: Nachstellungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach neuem Recht: Voraussetzungen der Anordnung bei nicht erheblichen Anlasstaten wie Nachstellungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 63 S 1 StGB vom 08.07.2016, § 63 S 2 StGB vom 08.07.2016, § 238 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach neuem Recht: Voraussetzungen der Anordnung bei nicht erheblichen Anlasstaten wie Nachstellungen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO, § 63 S. 1 StGB, § 63 S. 2 StGB, § 238 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei der Begehung von nicht erheblichen Anlasstaten; Straftat von erheblicher Bedeutung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei der Begehung von nicht erheblichen Anlasstaten; Straftat von erheblicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach neuem Recht: Voraussetzungen der Anordnung bei nicht erheblichen Anlasstaten wie Nachstellungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - wegen Stalkings
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 06.06.2016 - 1 KLs 2080 Js 52554/12
- BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 694
- StV 2017, 579
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16
Insofern hätte sich das Landgericht auch mit den naheliegenden gegen eine Gefährlichkeit sprechenden Umständen auseinandersetzen müssen (BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08), wie damit, dass die Nachstellungshandlungen des Beschuldigten über den längeren Zeitraum gerade nicht zu einer erheblichen körperlichen oder seelischen Schädigung der Tatopfer geführt haben.'. - BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16
Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, die die Gesetzesbegründung der Neufassung des § 63 StGB übernommen hat, vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH NJW 2013; 3383; BGH NStZ-RR 2016, 41;… Fischer (StGB, 64. Aufl.,) § 63 Rn. 16; BT-Drs. - BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16
Der Senat hat § 63 StGB in der seit 1. August 2016 geltenden Neufassung anzuwenden (§ 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO), mit der im Wesentlichen die Konkretisierungen der Anordnungsvoraussetzungen durch das Bundesverfassungsgericht und die höchstrichterliche Rechtsprechung kodifiziert worden sind (…vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, StV 2017, 35). - BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16
Auch gingen die gegenständlichen Nachstellungshandlungen nicht mit derart aggressiven Übergriffen einher, dass dies eine andere Beurteilung zulässt (BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08). - BGH, 12.11.2015 - 3 StR 385/15
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung (nicht in Betracht gezogene Gefährdung …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16
Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, die die Gesetzesbegründung der Neufassung des § 63 StGB übernommen hat, vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH NJW 2013; 3383; BGH NStZ-RR 2016, 41;… Fischer (StGB, 64. Aufl.,) § 63 Rn. 16; BT-Drs.
- BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher …
Auf seine Revision hob der Senat mit Beschluss vom 24. Januar 2017 (3 StR 421/16) das Urteil mit den Feststellungen - ausgenommen diejenigen zu den rechtswidrigen Taten, die bestehen blieben - auf.Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahre bedroht sind, sind nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, juris Rn. 21 f.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40, 41;… Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383 Rn. 43; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16, NStZ 2017, 694).
Zudem hat es dargelegt, dass die Folgen dieser Taten nicht deutlich über dasjenige hinausgehen, was bereits zur Erfüllung des Tatbestandes notwendig und erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16, NStZ 2017, 694 mwN).
- BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16 mwN). - OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 2 Ws 156/18
Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung im …
Rn. 13 Vor dem Hintergrund, dass der 27 Jahre alte Beschwerdeführer, der an einer hirnorganischen Störung leidet, im Bewährungs- bzw. Führungsaufsichtsverlauf durchwegs wechselnde Ausbildungs- und Arbeitsstellen inne hatte und damit seit Jahren in vielfältigen sozialen Bezügen steht und sich auch seit 06.09.2013 durchgehend in regelmäßiger nervenärztlichen Behandlung bei einer Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie befindet, jedoch seit der am 19.10.2014 begangenen Anlasstat strafrechtlich allein wegen einer am 20.04.2017 begangenen Beleidigung zum Nachteil seiner Fallmanagerin im Jobcenter (die er als "dicke, fette Kuh" bezeichnete) in Erscheinung getreten ist, kann die (schon nicht ausdrückliche jedoch offensichtlich gewollte) Annahme der Kammer, er werde ohne die Unterbringung erhebliche rechtswidrige Taten begehen, nicht nachvollzogen werden (zu den Anforderungen an die negative Gefährlichkeitsprognose bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 Satz 1 bzw. Satz 2 StGB in der Fassung vom 08.07.2016 vgl. BGH NStZ-RR 2018, 86; NStZ-RR 2017, 76; NStZ-RR 2017, 170; StV 2017, 575; NStZ 2017, 694; StV 2017, 580, StV 2017, 584 und StV 2017, 585 jeweils mwN;… Fischer, aaO, § 63 Rn. 24-42).
- BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20
Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens, …
Denn der Bereich bagatellarischer Körperverletzungen war hier bei weitem überschritten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16;… siehe auch BT-Drucks. 18/7244, S. 18). - BGH, 23.01.2019 - 2 StR 523/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)
Liegen nur geringfügige Anlasstaten vor, gelten gemäß § 63 Satz 2 StGB strengere Darlegungsanforderungen; die besonderen Umstände im Sinne dieser Vorschrift müssen die schmale Tatsachenbasis infolge der anders gelagerten Anlassdelikte ausgleichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2017 - 3 StR 385/17, NStZ-RR 2018, 86; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 421/16, StV 2017, 579; vom 7. März 2017 - 5 StR 609/16, NStZ-RR 2017, 171). - LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Rn. 224 Dabei ist zunächst zu betonen, dass für "Erheblichkeit" i.S.d. § 63 S. 1 StGB die drohende Störung des Rechtsfriedens im Bereich der mittleren Kriminalität genügt, da solche Taten geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BGH, 24.01.2017, 3 StR 421/16, NStZ 2017, 694/695). - LG Bochum, 26.10.2020 - 12 KLs 8/20 Dabei stellt die Kammer dies in ihre Prognoseentscheidung ein, ohne zu verkennen, dass eine Nachstellung allein, hier zum Nachteil der Zeugin B, in der Regel wegen der geringen Straferwartung des § 238 StGB nicht als Anlasstat im Sinne des § 63 Abs. 1 StGB ausreicht, da dieser nicht der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist (BGH NStZ 2017, 694).
- LG München I, 01.02.2021 - 8 KLs 262 Js 142495/20
Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus trotz nicht erheblicher Anlasstaten
Rn. 197 Die Kammer hat bei ihren Erwägungen ferner berücksichtigt, dass somit nach der Rechtsprechung des BGH eine Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB als Anlasstat einer Unterbringung nach § 63 StGB für sich gesehen nicht als erhebliche Straftat anzusehen ist, da sie im Höchstmaß mit nur drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, und dass eine Unterbringung bei einer nicht erheblichen Anlasstat nur unter den Voraussetzungen von § 63 S. 2 StGB in Betracht kommt, wobei es gegen eine Gefährlichkeit des Beschuldigten spricht, wenn die Nachstellungshandlungen über einen längeren Zeitraum nicht zu einer erheblichen körperlichen oder seelischen Schädigung der Tatopfer geführt haben (redaktionelle Leitsätze zu BGH Beschl. v. 24.1.2017 - 3 StR 421/16, zitiert nach BeckRS 2017, 106307).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung einer mangelnden Therapiebereitschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung einer mangelnden Therapiebereitschaft - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 46 StGB, § 21 StGB, § 64 StGB, § 354 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Schuldangemessenheit der verhängten Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46
Anforderungen an die Schuldangemessenheit der verhängten Freiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung einer mangelnden Therapiebereitschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 13.01.2017 - 1 KLs 25/16
- BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 694
- NStZ-RR 2017, 305
- StV 2019, 323
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Maßregel und Strafe
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Unter Berücksichtigung und gegenseitiger Abwägung dieser Gesichtspunkte hat der Tatrichter innerhalb des ihm eingeräumten Spielraums die schuldangemessene Strafe zu finden, wobei er auch anderen Strafzwecken, etwa der Generalprävention und der Sicherung, Raum geben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266 f., und vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 423/70, BGHSt 24, 132, 133 f.).Umgekehrt darf bei fehlender Therapiebereitschaft oder Therapierbarkeit dem Sicherungsgedanken aber nicht eine derartige Bedeutung beigemessen werden, dass die notwendige Schuldangemessenheit der Strafe aus dem Blick gerät (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1970 aaO).
- BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65
Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Unter Berücksichtigung und gegenseitiger Abwägung dieser Gesichtspunkte hat der Tatrichter innerhalb des ihm eingeräumten Spielraums die schuldangemessene Strafe zu finden, wobei er auch anderen Strafzwecken, etwa der Generalprävention und der Sicherung, Raum geben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. August 1965 - 2 StR 282/65, BGHSt 20, 264, 266 f., und vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 423/70, BGHSt 24, 132, 133 f.). - BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16
Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft …
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Sie bleibt daher von der Aufhebung ausgenommen; eine erneute Entscheidung nach Zurückverweisung ist insoweit nicht mehr zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 443/16, NStZ-RR 2017, 187 mwN). - BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03
Strafzumessung (Grundsatz gerechten Schuldausgleichs; Geständnis)
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Eine etwa vorhandene Therapiebereitschaft kann strafmildernde Wirkung haben (BGH, Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 84/03, StraFo 2003, 246). - BGH, 23.03.1981 - 3 StR 89/81
Ablehnung der Annahme eines minder schweren Falles trotz erheblich verminderter …
Auszug aus BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81, StV 1981, 401, Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 42).
- BGH, 22.07.2020 - 1 StR 220/20
Strafzumessung
Zwar kann eine etwa vorhandene Therapiebereitschaft eine strafmildernde Wirkung entfalten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 StR 234/17 Rn. 5 mwN).
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