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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.06.1981 | BGH, 29.05.1981

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,77
BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80 (https://dejure.org/1981,77)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1981 - 4 StR 599/80 (https://dejure.org/1981,77)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80 (https://dejure.org/1981,77)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Fehlende Bestimmung einer Tagessatzhöhe für die in einer Gesamtstrafe einbezogene Geldstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 40 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 93
  • NJW 1981, 2071
  • MDR 1981, 769
  • NStZ 1981, 342 (Ls.)
  • StV 1981, 398
  • JR 1982, 72
 
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Wird zitiert von ... (131)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 653/80

    Strafzumessung - Einzelfreiheitsstrafe - Einzelgeldstrafe - Tagessatz

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Während der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 19. Juni 1979 - 5 StR 288/79 - die Auffassung vertreten hat, der Angeklagte, der allein Revision eingelegt habe, sei durch den in der unterlassenen Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einzelgeldstrafen liegenden Sachmangel nicht beschwert, und die Tagessatzhöhe der in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe könne auch noch nach Eintritt der Rechtskraft in Höhe des vom Gesetz vorgesehenen Mindestsatzes von 2.- DM festgesetzt werden, falls sich das Bedürfnis für eine Vollstreckung der Einzelgeldstrafe ergeben sollte (vgl. weiter die Beschlüsse vom 8. Mai 1979 - 5 StR 193/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 5 StR 565/80), haben der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 60, 192) und der 3. Strafsenat (BGH, Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 248/78 - bei Holtz MDR 1978, 985) Strafsachen zur Festsetzung der Tagessatzhöhe einer in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe jeweils an den Tatrichter zurückverwiesen, weil für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe jede Einzelstrafe selbständig vollstreckbar sein müsse (ebenso BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 243/78).

    Allerdings dürfen nach der letzten tatrichterlichen Entscheidung eingetretene Einkommens- und/oder Vermögensverbesserungen nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (BGH VRS 60, 192).

  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer …

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Während der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 19. Juni 1979 - 5 StR 288/79 - die Auffassung vertreten hat, der Angeklagte, der allein Revision eingelegt habe, sei durch den in der unterlassenen Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einzelgeldstrafen liegenden Sachmangel nicht beschwert, und die Tagessatzhöhe der in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe könne auch noch nach Eintritt der Rechtskraft in Höhe des vom Gesetz vorgesehenen Mindestsatzes von 2.- DM festgesetzt werden, falls sich das Bedürfnis für eine Vollstreckung der Einzelgeldstrafe ergeben sollte (vgl. weiter die Beschlüsse vom 8. Mai 1979 - 5 StR 193/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 5 StR 565/80), haben der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 60, 192) und der 3. Strafsenat (BGH, Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 248/78 - bei Holtz MDR 1978, 985) Strafsachen zur Festsetzung der Tagessatzhöhe einer in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe jeweils an den Tatrichter zurückverwiesen, weil für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe jede Einzelstrafe selbständig vollstreckbar sein müsse (ebenso BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 243/78).
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Fehlt aber, wie hier, die Festsetzung einer Rechtsfolge, liegt eine richterliche Entscheidung, deren Änderung zum Nachteil des Angeklagten möglich wäre, überhaupt nicht vor (vgl. BGHSt 4, 345 f;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 331 StPO Rdn. 39; K. Meyer JR 1979, 389 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76

    Beginn der Untgerbrechung der Verjährung bei der Verfolgung von …

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Der Vorlegung steht auch nicht entgegen, daß sich das vorlegende Oberlandesgericht einer eigenen abschließenden Stellungnahme zur vorgelegten Rechtsfrage enthalten hat (vgl. BGHSt 26, 384, 385) [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76].
  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei …

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Die unvollständige Geldstrafe kann nicht in Rechtskraft erwachsen (BGH NJW 1979, 936).
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Sie entfallen nicht deshalb, weil die voneinander abweichenden Entscheidungen verschiedener Senate des Bundesgerichtshofs möglicherweise hätten Anlaß dafür sein müssen, gemäß § 136 GVG den großen Senat für Strafsachen anzurufen (BGHSt 5, 136, 139).
  • BGH, 30.05.1978 - 4 StR 243/78

    Konkurrenz zwischen Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - …

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Während der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 19. Juni 1979 - 5 StR 288/79 - die Auffassung vertreten hat, der Angeklagte, der allein Revision eingelegt habe, sei durch den in der unterlassenen Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einzelgeldstrafen liegenden Sachmangel nicht beschwert, und die Tagessatzhöhe der in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe könne auch noch nach Eintritt der Rechtskraft in Höhe des vom Gesetz vorgesehenen Mindestsatzes von 2.- DM festgesetzt werden, falls sich das Bedürfnis für eine Vollstreckung der Einzelgeldstrafe ergeben sollte (vgl. weiter die Beschlüsse vom 8. Mai 1979 - 5 StR 193/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 5 StR 565/80), haben der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 60, 192) und der 3. Strafsenat (BGH, Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 248/78 - bei Holtz MDR 1978, 985) Strafsachen zur Festsetzung der Tagessatzhöhe einer in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe jeweils an den Tatrichter zurückverwiesen, weil für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe jede Einzelstrafe selbständig vollstreckbar sein müsse (ebenso BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 243/78).
  • BGH, 25.01.1979 - 2 StR 613/78

    Erforderlichkeit der Bestimmung der Höhe des Tagessatzes von Einzelgeldstrafen …

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt diese Auffassung (BGH, Urteil vom 5. November 1980 - 2 StR 518/80); lediglich in einem Ausnahmefall hielt er es für angebracht, gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Höhe der Tagessätze in der gesetzlichen Mindesthöhe von 2.- DM selbst festzusetzen (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1979 - 2 StR 613/78).
  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 288/79

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Während der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 19. Juni 1979 - 5 StR 288/79 - die Auffassung vertreten hat, der Angeklagte, der allein Revision eingelegt habe, sei durch den in der unterlassenen Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einzelgeldstrafen liegenden Sachmangel nicht beschwert, und die Tagessatzhöhe der in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe könne auch noch nach Eintritt der Rechtskraft in Höhe des vom Gesetz vorgesehenen Mindestsatzes von 2.- DM festgesetzt werden, falls sich das Bedürfnis für eine Vollstreckung der Einzelgeldstrafe ergeben sollte (vgl. weiter die Beschlüsse vom 8. Mai 1979 - 5 StR 193/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 5 StR 565/80), haben der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH VRS 60, 192) und der 3. Strafsenat (BGH, Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 248/78 - bei Holtz MDR 1978, 985) Strafsachen zur Festsetzung der Tagessatzhöhe einer in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogenen Einzelgeldstrafe jeweils an den Tatrichter zurückverwiesen, weil für den Fall der Auflösung der Gesamtstrafe jede Einzelstrafe selbständig vollstreckbar sein müsse (ebenso BGH, Beschluß vom 30. Mai 1978 - 4 StR 243/78).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 425/79

    Strafzumessung bei einer Geldstrafe - Aufhebung eines Urteils über Geldstrafe …

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
    Die Strafzumessung bei einer Geldstrafe erfolgt nach § 40 StGB in zwei getrennten Abschnitten in der Weise, daß zunächst die Zahl der Tagessätze nach dem Schuldgehalt der Tat und alsdann die Höhe der Tagessätze nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters festgesetzt wird (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 425/79).
  • BGH, 05.11.1980 - 2 StR 518/80

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei einem …

  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 179/81

    Bildung einer Gesamtstrafe aus Geldstrafen und Freiheitsstrafen

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für …

    Einer solchen Festsetzung bedarf es aber auch dann, wenn die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamt(freiheits)strafe einbezogen wird (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80 , BGHSt 30, 93, 96 ; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14 , NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Dies zieht zwar regelmäßig die Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe nach sich ( BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80 , BGHSt 30, 93, 97 ).

    Einer solchen Festsetzung bedarf es aber auch dann, wenn die Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamt(freiheits)strafe einbezogen wird (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80 , BGHSt 30, 93, 96 ; vom 8. April 2014 - 1 StR 126/14 , NStZ-RR 2014, 208, 209).

    Dies zieht zwar regelmäßig die Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Bestimmung der Tagessatzhöhe nach sich ( BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80 , BGHSt 30, 93, 97 ).

  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des …

    Der Zulässigkeit der Vorlage steht nicht entgegen, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht abschließend zu der vorgelegten Rechtsfrage Stellung genommen hat, weil es nach seiner Ansicht mit jeder möglichen Entscheidung entweder von der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf oder von derjenigen des Oberlandesgerichts Bamberg abweichen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 1976 - 5 StR 240/76, BGHSt 26, 384, 385; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 95 f.).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen …

    Dass die Geldstrafe in eine zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen war, lässt die Notwendigkeit einer solchen Festsetzung nicht entfallen (Senatsbeschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, und vom 29. August 2006 - 4 StR 231/06).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere Begründung durch das Gericht - Einhaltung des Grundsatzes der erschöpfenden Beweiswürdigung durch ein Gericht - Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe - Beendigung eines Bematenverhältnisses ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 342
  • StV 1981, 509
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und …

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 28.03.1979 - 4 StR 51/79

    Berücksichtigung einer beamtenrechtlichen Konsequenz bei der Straffestsetzung

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (…vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH…, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f).
  • BGH, 12.06.1979 - 1 StR 158/79

    Ausreichende Begründung des Urteils - Berücksichtigung des Grundsatzes der …

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 24.05.1977 - 1 StR 207/77

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Vertreiben von Rauschgift - Annahme der …

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch die Anführung der Beweistatsachen dem Ermessen des Tatrichters überlassen ist und ihm nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung und zu einer bestimmten Überzeugung kommen muß, so gilt doch andererseits der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung: Mit festgestellten Tatsachen, die für den äußeren oder inneren Tatbestand von indizieller Bedeutung sein können, muß sich der Tatrichter auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - 1 StR 158/79 - S. 5 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 1977 - 1 StR 207/77 - S. 7 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75;.
  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79

    Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer - …

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (…vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH…, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f).
  • BGH, 13.03.1981 - 4 StR 83/81

    Berücksichtigung von Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Täters bei …

    Auszug aus BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
    Wenn auch beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen an die strafrechtliche Würdigung der Tatschwere anknüpfen und deshalb in der Regel die Kriminalstrafe bei der nachfolgenden Verhängung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen sein wird und nicht umgekehrt (…vgl. Hirsch in LK 10. Aufl., Rdn. 90 zu § 46 StGB), so ist es andererseits dem Tatrichter nicht verwehrt, eine zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenz bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 562/79 - S. 6; BGH, Beschluß vom 28. März 1979 - 4 StR 51/79 - S. 3; vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. März 1981 - 4 StR 83/81 - sowie Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1980, S. 220 f).
  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall …

    So ist der Umstand, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StrVert 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84), daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr, beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen.

    Die Vorschrift gilt auch dann, wenn das Urteil auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren lautet, sofern diese nur wegen vorsätzlicher Straftaten gebildet ist (Finger in Fürst, GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Bd. I, § 59 BeamtVG Anm. 10; BGH NStZ 1981, 342 zu der vergleichbaren Regelung in § 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr.

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 492/96

    Berücksichtigung des Umstandes, dass der Täter mit Rechtskraft der Verurteilung …

    Das gilt insbesondere für gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1988, 64; BGH StV 1981, 235; BGH StV 1982, 419; BGH, Beschl. vom 11. November 1983 - 2 StR 279/83 -) und dabei grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (BGHSt 35, 148;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2, 18; BGH StV 1985, 454; BGH, Beschl. vom 27. August 1996 - 1 StR 474/96 -).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06

    Berücksichtigungsfähigkeit der Aufnahme einer Strafe in das Führungszeugnis bei …

    Gerade bei einer Person, die noch am Beginn ihres Berufsweges steht, müssen in einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit gerade junger Menschen ein ernstes soziales Problem darstellt, derart gravierende Folgen bei der Strafzumessung zwingend in Betracht gezogen werden (vgl. zur Berücksichtigung etwaiger beruflicher Nachteile: BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215;… Stree in: Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 46 Rn. 55;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rn.8), was hier nicht erfolgt ist.
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -).
  • BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe …

    Denn nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ 81, 342; 82, 507).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87

    Betrug in Tateinheit mit Untreue - Rüge des Vorliegens eines besonders schweren …

    Richtig ist, daß § 92 StBerG die Notwendigkeit berufsgerichtlicher Ahndung an der strafgerichtlich verhängten Strafe mißt, nicht umgekehrt, und daß die Rechtsprechung zur Berücksichtigung beamtenrechtlicher Disziplinarfolgen im Strafverfahren es in der Regel mit zwingenden, gesetzlich festgelegten beamtenrechtlichen Folgen zu tun hatte (BGH NStZ 1981, 342; BGH StV 1987, 243 und 1985, 454).
  • BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86

    Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den …

    So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StV 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 -, vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -, vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 -, und Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 421/86 -).
  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters …

  • BGH, 11.11.1983 - 2 StR 279/83

    Einbeziehung eines möglichen Endes des Beamtenverhältnisses aufgrund des Urteils …

  • BGH, 17.03.1983 - 1 StR 145/83

    Kriterien zur Festsetzung einer schuldangemessenen Strafe

  • BGH, 03.10.1984 - 3 StR 407/84

    Wertung einer Tat als minder schwerer Fall bei Abweichung vom Durchschnitt der …

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als …

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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1545
BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81 (https://dejure.org/1981,1545)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1981 - 2 StR 191/81 (https://dejure.org/1981,1545)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1981 - 2 StR 191/81 (https://dejure.org/1981,1545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüchtritt vom versuchten Totschlag durch das Unterlassen weiterer Schüsse trotz vorhandener Munition - Unverwertbarkeit einer Aussage im Sinne des § 251 Strafprozessordnung (StPO) - Strafschärfung für den Angeklagten durch Nichthinderung einer Falschaussage eines Zeugen - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75

    Voraussetzungen für die Beendigung einer Straftat im Versuchsstadium

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).

    Hatte er diese Vorstellung nicht, so war der Versuch unbeendet, und es kam darauf an, ob der Angeklagte nach dem Wiederauftauchen K. am Fenster die Fortsetzung seiner Tathandlung (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75) freiwillig oder unfreiwillig unterließ.

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des …

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Eine Mitteilung ist dann in anderer Weise als bei einer Vernehmung gemacht, wenn der Mitteilende "von sich aus an den Polizeibeamten herangetreten ist" und die Erklärung "aus freien Stücken und nicht unter dem Druck der Zeugengestellung abgegeben" hat (…BGH a.a.O.; BGHSt 29, 230, 232).
  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Ein solches Prozeßverhalten erfüllt - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - keinen Straftatbestand (vgl. BGHSt 17, 321; KG JR 69, 27).
  • BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines …

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 308/75

    Abgrenzung von der Annahme einer Schizophrenie oder lediglich verminderter …

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Da der Angeklagte bei Schießbeginn nicht geplant hatte, wieviele Schüsse er abgeben wolle, kommt es für die Frage, ob der Versuch beendet oder nicht beendet war, darauf an, welche Vorstellung der Angeklagte nach der Abgabe der vier Schüsse von deren Wirkung hatte (BGH, Urteile vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75 und vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75).
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75

    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts - Straflosigkeit durch tätige Reue - …

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Da der Angeklagte bei Schießbeginn nicht geplant hatte, wieviele Schüsse er abgeben wolle, kommt es für die Frage, ob der Versuch beendet oder nicht beendet war, darauf an, welche Vorstellung der Angeklagte nach der Abgabe der vier Schüsse von deren Wirkung hatte (BGH, Urteile vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75 und vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75).
  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch - Beendung eines mit …

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 07.03.1978 - 1 StR 760/77

    Revision gegen Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Kriterien der …

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Hatte er diese Vorstellung nicht, so war der Versuch unbeendet, und es kam darauf an, ob der Angeklagte nach dem Wiederauftauchen K. am Fenster die Fortsetzung seiner Tathandlung (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75) freiwillig oder unfreiwillig unterließ.
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des …

    Es dennoch strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1981 - 2 StR 191/81;… vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 10).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 1 Ss 1506/09

    Strafschärfung: Nichtverhinderung einer vom Angeklagten nicht veranlassten …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - keine Feststellungen getroffen sind, die das Verhalten des Angeklagten nicht allein auf die Furcht vor Bestrafung zurückführen, sondern als Ausdruck besonderer Rechtsfeindlichkeit oder Uneinsichtigkeit kennzeichnen ließen (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGH in StV 1995, 297; BGH Beschluss v. 29.5.1981 - 2 StR 191/81, zit. nach juris;… Theune in LK StGB, 12. Aufl., Rn. 210 zu § 46;… Fischer StGB, 57. Aufl., Rn 53 zu § 46).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 431/92

    Zurückweisung einer Revision mangels Verfahrensfehlern

    Allein aus dem Umstand, daß sie im Hinblick auf eine sie begünstigende falsche Aussage ihr - zulässiges - Verteidigungsverhalten nicht geändert hat, ergibt sich derartiges jedoch nicht (vgl. BGHSt 32, 165, 182 f.; BGH, Beschl. vom 29. Mai 1981 - 2 StR 191/81;… Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 46 Rdn. 29a, 29c m.w.Nachw.).
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