Rechtsprechung
| BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 404 StPO
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Erörterung aller für das Schmerzensgeld ausschlaggebender Erwägungen: wirtschaftliche Verhältnisse von Täter und Opfer) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes; Aufrechterhaltung der Schmerzensgeldentscheidung dem Grunde nach im Revisionsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes; Aufrechterhaltung der Schmerzensgeldentscheidung dem Grunde nach im Revisionsverfahren - Wolters Kluwer
Adhäsionsantrag zur Zahlung von Schmerzensgeld bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Adhäsionsantrag zur Zahlung von Schmerzensgeld bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 17.12.2012 - 176 Js 30655/11
- BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
- OLG Jena, 17.09.2014 - (S) AR 69/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1544
- NStZ-RR 2014, 186
- NZV 2014, 278
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98
Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch …
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13).Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht - wie hier - lediglich dessen Bemessung, so kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat aaO, BGHSt 44, 202, 203).
- BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13). - BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung …
Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13).
- BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16
Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des …
Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13 ; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13 , NJW 2014, 1544, 1545). - BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14
Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der …
Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545). - BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: …
Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
- BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14 Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
- BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13
Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen …
Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat und die durch die Tat verursachten Folgen für den Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13 mwN).Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht - wie hier - lediglich dessen Bemessung, so kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13).
- BGH, 11.05.2017 - 2 StR 550/15
Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: …
Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruches keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Anspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StPO § 406; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 301; ZPO § 304 Abs. 1
Geltendmachung eines Feststellungsanspruchs im Adhäsionsverfahren - rechtsportal.de
Geltendmachung eines Feststellungsanspruchs im Adhäsionsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundurteil über Schmerzensgeld und Feststellungsausspruch im Adhäsionsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Feststellungsanspruchs im Adhäsionsverfahren
Verfahrensgang
- AG Seesen - 4 Ls 209 Js 50493/09
- LG Braunschweig, 02.08.2012 - 7 Ns 407/10
- LG Braunschweig, 28.03.2013 - 7 Ns 407/10
- OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 186
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
Weil im Betragsverfahren allerdings vom Zivilgericht auf Antrag der Adhäsionsklägerin (…zu diesem Erfordernis: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 304 Rn. 4) ein Schmerzensgeld festgesetzt werden wird, das nicht nur die bereits eingetretenen und erkennbaren, sondern auch alle im Entscheidungszeitpunkt objektiv vorhersehbaren zukünftigen Folgen abdeckt (BGH, Urteil vom 20.03.2001, VI ZR 325/99, juris, Rn.12 = NJW 2001, 3414), muss der Feststellungsausspruch eingeschränkt werden. - BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere …
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
Das Tatbestandsmerkmal der Gewalt ist im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Kammer (UA S.70) bereits dadurch erfüllt, dass sich der Angeklagte nach den Feststellungen (UA S. 15) auf die Zeugin S. gelegt hat (vgl. dazu: BGH, NStZ-RR 2003, 42). - BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89
verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
Rn. 5 4. Eine Beschränkung des materiellen Vorbehalts ist demgegenüber nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, trotz des grundsätzlich anerkannten Vorrangs der Leistungsklage selbst dann nicht geboten, wenn ein Teil der materiellen Schäden schon entstanden ist (BGH…, Urteil vom 04.12.1986, III ZR 205/85, juris, Rn. 13 ff.; BGH, Urteil vom 21.02.1991, III ZR 204/89, juris, Rn. 44 ff.).
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
Es ist wegen der umfassenden Kognitionspflicht des Revisionsgerichts zulässig, auf eine Revision des Angeklagten den Schuldspruch zu dessen Nachteil zu berichtigen, um die Verurteilung mit dem materiellen Recht in Übereinstimmung zu bringen (BGHSt 37, 5, 8 f.;… Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 8. Aufl., Rn. 619). - BGH, 04.12.1986 - III ZR 205/85
Feststellungsklage - Öffentliche Körperschaft - Öffentliche Anstalt - …
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
Rn. 5 4. Eine Beschränkung des materiellen Vorbehalts ist demgegenüber nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, trotz des grundsätzlich anerkannten Vorrangs der Leistungsklage selbst dann nicht geboten, wenn ein Teil der materiellen Schäden schon entstanden ist (BGH, Urteil vom 04.12.1986, III ZR 205/85, juris, Rn. 13 ff.; BGH…, Urteil vom 21.02.1991, III ZR 204/89, juris, Rn. 44 ff.). - BGH, 07.02.2012 - 4 StR 552/11
Unzulässige Verfahrensrüge (Darlegungsvoraussetzungen)
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
Er erfasst nur noch die nicht vorhersehbaren, aber möglichen Verletzungsfolgen (…BGH, a. a. O., Rn. 11 f.) und muss deshalb im Adhäsionsverfahren auf die weiteren immateriellen Schäden beschränkt werden (BGH, Beschluss vom 07.02.2012, 4 StR 552/11, juris, Rn. 6).
- BGH, 25.02.2025 - 2 StR 21/25
Konkurrenzen (räuberische Erpressung; Raub; mitbestrafte Vortat); Jugendstrafe …
b) Soweit der Adhäsionskläger einen auf Ersatz sämtlicher zukünftiger materieller und immaterieller Schäden gerichteten Feststellungsantrag erhoben hat, ist dies grundsätzlich neben einem Grundurteil über Schmerzensgeld möglich (vgl. etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom (2)8. Mai 2023 - 1 Ss 14/13, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 49 StGB; § 27 StGB; § 31 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Strafrahmenwahl und Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe bei doppelter Strafrahmenmilderung (Beihilfe; Aufklärungshilfe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gesamtstrafenbildung: Nachholung der Festsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 354 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 S 1 StPO
Gesamtstrafenbildung: Nachholung der Festsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht - Wolters Kluwer
Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de
Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 23.09.2013 - 4 KLs 45 Js 19216/12
- BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 186
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.2013 - 3 StR 505/12
Berichtigung des Urteils (Zählfehler); Strafzumessung beim Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (st. Rspr.; siehe BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 3 StR 505/12; vom 15. März 2011 - 4 StR 74/11 jeweils mwN). - BGH, 15.03.2011 - 4 StR 74/11
Feststellungsvoraussetzungen für einen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (st. Rspr.; siehe BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 3 StR 505/12; vom 15. März 2011 - 4 StR 74/11 jeweils mwN).
- BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15
Gründungstäuschung
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Einzelstrafen durch den Senat nicht entgegen (Senat, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186 …und vom 30. April 2015 - 1 StR 26/15 Rn. 4 jeweils mwN). - BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14
Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei …
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186 und vom 30. April 2015 - 1 StR 26/15; jeweils mwN). - BGH, 23.06.2026 - 1 StR 6/26 Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht dem nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14 Rn. 3;… vom 8. Januar 2013 - 3 StR 505/12 Rn. 5 …und vom 15. März 2011 - 4 StR 74/11 Rn. 8; jeweils mwN).
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 618/25
Änderung des Schuldspruchs durch Schuldigspreichen des Angeklagten zur Beihilfe …
Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2010 - 4 StR 433/10 Rn. 2 und vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14 Rn. 3). - BGH, 24.03.2015 - 4 StR 463/14
Betrug (Schadensbestimmung beim Eingehungsbetrug: schon auf Grund fehlender …
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (st. Rspr.; siehe BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14 mwN, NStZ-RR 2014, 186). - OLG Celle, 09.11.2018 - 1 Ss 63/17
Bemessung der Höchstmengen bei kontinuierlichem Bezug von …
Es lag daher kein Fall vor, bei dem versehentlich bei der Gesamtstrafenbildung die Festsetzung von Einzelfreiheitsstrafen unterblieben worden war, was gegebenenfalls einer Nachholung bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14 -, juris). - BGH, 10.02.2026 - 5 StR 586/25
Vollzug von zehn Monaten der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe vor der …
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafen durch den Senat nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15; vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186). - BGH, 30.04.2015 - 1 StR 26/15
Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts in der Sache (Verhängung einer …
Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186 mwN).
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