Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.11.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03   

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https://dejure.org/2005,80
BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03 (https://dejure.org/2005,80)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 2 BvF 1/03 (https://dejure.org/2005,80)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 2 BvF 1/03 (https://dejure.org/2005,80)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • DFR

    Studiengebühren

  • Bundesverfassungsgericht

    Abstrakte Normenkontrolle: Nichtigkeit der Art 1 Nr 3, Nr 4 HRGÄndG 6 - Gegenwärtig keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes zum Verbot von Studiengebühren sowie zur Bildung verfasster Studierendenschaften an den Hochschulen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes mit dem Grundgesetz; Verpflichtung der Gesetzgebung der Länder durch Rahmenvorschriften des Bundes auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums und zur Bildung verfasster ...

  • Judicialis

    HRG § 18; ; HRG § 19; ; HRG § ... 27; ; HRG § 27 Abs. 4; ; HRG § 27 Abs. 4 Satz 2; ; HRG § 37 Abs. 3; ; HRG § 41; ; HRG § 41 Abs. 1 a.F.; ; HRG § 41 Abs. 1 Satz 1; ; HRG § 41 Abs. 1 Satz 2 n.F.; ; HRG § 41 Abs. 1 Satz 3 n.F.; ; HRG § 41 Abs. 1 Satz 4 n.F.; ; BVerfGG § 13 Nr. 6; ; BVerfGG § 76 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 70; ; GG Art. 72; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 75; ; GG Art. 75 Abs. 1; ; GG Art. 75 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a; ; GG Art. 84 Abs. 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 125a Abs. 2 Satz 1; ; 6. HRGÄndG Art. 1 Nr. 3; ; 6. HRGÄndG Art. 1 Nr. 4; ; 6. HRGÄndG Art. 1 Nr. 4a

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Hochschulwesen als Gesetzgebungsmaterie - Studiengebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster Studierendenschaften mangels Gesetzsgebungsrechts des Bundes nichtig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Regelung zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster Studierendenschaften mangels Gesetzgebungsrechts des Bundes nichtig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster Studierendenschaften mangels Gesetzgebungsrechts des Bundes nichtig

  • nomos.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Art. 1 6. HRGÄndG; Art. 70, 72, 75 GG
    Studiengebührenverbot im 6. HRGÄndG nichtig

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.1.2005)

    Verbot von Studiengebühren aufgehoben // Verfassungsrichter: Bund hat kein Gesetzgebungsrecht

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.1.2005)

    Bundesländer kündigen Einführung von Studiengebühren an // Verfassungsgericht hebt Verbot der Bundesregierung auf

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Art. 1 6. HRGÄndG; Art. 70, 72, 75 GG
    Studiengebührenverbot im 6. HRGÄndG nichtig

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 75 Abs. 1 Nr. 1, 72 Abs. 2 GG
    Verfassungswidrigkeit der §§ 27 Abs. 4, 41 HRG

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 226
  • NJW 2005, 493
  • NVwZ 2005, 321 (Ls.)
  • DVBl 2005, 301
  • DÖV 2005, 338
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    a) Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine bundesgesetzliche Regelung erst dann erforderlich, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern der Bundesrepublik in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt haben oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnet (vgl. BVerfGE 106, 62 ).

    Ein die Regelung des § 27 Abs. 4 HRG rechtfertigendes besonderes Interesse an bundeseinheitlicher Regelung, wie es das Bundesverfassungsgericht zur Neufassung des Art. 72 Abs. 2 GG durch die Verfassungsreform 1994 entwickelt hat (BVerfGE 106, 62 ), ergibt sich nicht bereits aus dem (sozialstaatlichen) Anliegen, möglichst breiten Kreisen der Bevölkerung den Zugang zum Hochschulstudium zu eröffnen und diesbezügliche Barrieren abzubauen oder gar nicht erst zu errichten.

    Sinn der föderalen Verfassungssystematik ist es, den Ländern eigenständige Kompetenzräume für partikular-differenzierte Regelungen zu eröffnen (BVerfGE 106, 62 ).

    Voraussetzung einer bundesgesetzlichen Regelung ist insoweit, dass vorhersehbare Einbußen in den Lebensverhältnissen von den betroffenen Ländern durch eigenständige Maßnahmen entweder gar nicht oder nur durch mit den anderen Ländern abgestimmte Regelungen bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 106, 62 ).

    b) Die Wahrung der Wirtschaftseinheit im Sinne von Art. 72 Abs. 2 GG liegt im gesamtstaatlichen Interesse, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik durch bundeseinheitliche Rechtsetzung geht, wenn also Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich brächten (vgl. BVerfGE 106, 62 ).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn unterschiedliche Ausbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen im deutschen Wirtschaftsgebiet störende Grenzen aufrichten, eine Ballung oder Ausdünnung in bestimmten Regionen bewirken, das Niveau der Ausbildung beeinträchtigen und damit erhebliche Nachteile für die Chancen des Nachwuchses sowie für die Berufssituation im Gesamtstaat begründen (vgl. BVerfGE 106, 62 ).

    c) Zur Wahrung der Rechtseinheit im Sinne von Art. 72 Abs. 2 GG (dazu BVerfGE 106, 62 ) ist § 27 Abs. 4 HRG ebenfalls nicht erforderlich.

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Auch die Entstehungsgeschichte lässt einen Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers, die durch Rahmengesetzgebung des Bundes regelbaren Gegenstände in sachlicher Hinsicht zu beschränken, nicht erkennen; die Schranken der Regelungsbefugnis des Bundes sind vielmehr in Art. 75 GG anderweit verankert worden (vgl. Urteil vom 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 -, NJW 2004, S. 2803; zur Entstehungsgeschichte S. 2806).

    Dies schließt es freilich nicht aus, dass der Bundesgesetzgeber auch hier ausnahmsweise nähere bis in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen trifft (vgl. im Einzelnen Urteil vom 27. Juli 2004, a.a.O., S. 2806).

    Nach dieser - auf die Rahmengesetzgebung anwendbaren - Übergangsbestimmung verbleibt die Zuständigkeit zur Änderung von Vorschriften, die aufgrund des Art. 72 Abs. 2 GG in der bis zum 15. November 1994 geltenden Fassung erlassen worden sind, ohne Rücksicht darauf, ob die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG erfüllt sind, beim Bundesgesetzgeber, soweit die Änderung die wesentlichen Elemente der in dem fortbestehenden Bundesgesetz enthaltenen Regelung beibehält und keine grundlegende Neukonzeption enthält; die Änderungskompetenz ist eng auszulegen (vgl. Urteil vom 27. Juli 2004, a.a.O., S. 2809 f.; Urteil des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 -, NJW 2004, S. 2363 ).

  • BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92

    Bundesgrenzschutz

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Der Gegenstand der abstrakten Normenkontrolle wird durch die gegen Einzelbestimmungen oder Regelungskomplexe gerichteten Beanstandungen, nicht hingegen durch die von den Antragstellern erwarteten Rechtsfolgen bestimmt (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 198 ).

    Die angegriffenen Normen werden vom Bundesverfassungsgericht zwar unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, aber ohne Bindung an die erhobenen Rügen überprüft (vgl. BVerfGE 97, 198 m.w.N.; s. auch BVerfGE 100, 249 ).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Nach dieser - auf die Rahmengesetzgebung anwendbaren - Übergangsbestimmung verbleibt die Zuständigkeit zur Änderung von Vorschriften, die aufgrund des Art. 72 Abs. 2 GG in der bis zum 15. November 1994 geltenden Fassung erlassen worden sind, ohne Rücksicht darauf, ob die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG erfüllt sind, beim Bundesgesetzgeber, soweit die Änderung die wesentlichen Elemente der in dem fortbestehenden Bundesgesetz enthaltenen Regelung beibehält und keine grundlegende Neukonzeption enthält; die Änderungskompetenz ist eng auszulegen (vgl. Urteil vom 27. Juli 2004, a.a.O., S. 2809 f.; Urteil des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 -, NJW 2004, S. 2363 ).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Vor allem aber ist davon auszugehen, dass die Länder in eigenverantwortlicher Wahrnehmung der sie - nicht anders als den Bund - treffenden Aufgabe zu sozialstaatlicher, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen (Art. 3, Art. 7 Abs. 4 Satz 3, Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchstabe c des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 ; vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ) bedachter Regelung bei einer Einführung von Studiengebühren den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen werden.
  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Die Erstreckung der Zustimmungspflicht und der Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen Art. 84 Abs. 1 GG auf das gesamte Gesetz (sog. Einheitsthese; vgl. BVerfGE 8, 274 ; 37, 363 ; 55, 274 ; s. ferner BVerfGE 105, 313 ) besagt für sich genommen noch nichts über die Reichweite der dem Bundesverfassungsgericht auf einen Normenkontrollantrag hin obliegenden Prüfung.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Vor allem aber ist davon auszugehen, dass die Länder in eigenverantwortlicher Wahrnehmung der sie - nicht anders als den Bund - treffenden Aufgabe zu sozialstaatlicher, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen (Art. 3, Art. 7 Abs. 4 Satz 3, Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchstabe c des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 ; vgl. BVerwGE 102, 142 ; 115, 32 ) bedachter Regelung bei einer Einführung von Studiengebühren den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen werden.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Anders als in Fragen der Zulassung zum Studium ist im vorliegenden Zusammenhang das Hochschulwesen in Deutschland nicht in dem Sinne als ein zusammenhängendes System anzusehen, dass im Interesse länderübergreifender Nutzung der Ausbildungskapazitäten grundsätzlich eine bundesweite Reglementierung erforderlich wäre (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Die angegriffenen Normen werden vom Bundesverfassungsgericht zwar unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, aber ohne Bindung an die erhobenen Rügen überprüft (vgl. BVerfGE 97, 198 m.w.N.; s. auch BVerfGE 100, 249 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
    Die Erstreckung der Zustimmungspflicht und der Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen Art. 84 Abs. 1 GG auf das gesamte Gesetz (sog. Einheitsthese; vgl. BVerfGE 8, 274 ; 37, 363 ; 55, 274 ; s. ferner BVerfGE 105, 313 ) besagt für sich genommen noch nichts über die Reichweite der dem Bundesverfassungsgericht auf einen Normenkontrollantrag hin obliegenden Prüfung.
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 82/71

    Art. 7 GG und Anspruch auf Errichtung privater Fachhochschulen

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Denn die Zuständigkeit zur Änderung solcher fortgeltender Vorschriften verbleibt ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG beim Bundesgesetzgeber, soweit die Änderung die wesentlichen Elemente der in dem fortbestehenden Bundesgesetz enthaltenen Regelung beibehält und keine grundlegende Neukonzeption enthält (vgl. BVerfGE 111, 10 ; 112, 226 ).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Sie ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit erforderlich, wenn und soweit sie Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik ist, wenn also unterschiedliche Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich brächten (vgl. BVerfGE 106, 62 ; 112, 226 ).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Ob aber ein Gesetz als Ganzes zustimmungsbedürftig ist, wenn es auch nur eine Vorschrift enthält, die die Zustimmungsbedürftigkeit anordnet (sog. Einheitsthese, vgl. BVerfGE 55, 274 ; 112, 226 ; 142, 268 ; offenhaltend BVerfGE 105, 313 ), bedarf keiner Entscheidung, da das Gesetz insgesamt weder nach Art. 104a Abs. 4 GG noch aufgrund anderer Tatbestände zustimmungsbedürftig gewesen ist (vgl. ausführlich BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 88 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01, 1 BvR 2404/02, 1 BvR 2416/02, 1 BvR 2417/02, 1 BvR 2418/02   

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BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01, 1 BvR 2404/02, 1 BvR 2416/02, 1 BvR 2417/02, 1 BvR 2418/02 (https://dejure.org/2004,1312)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01, 1 BvR 2404/02, 1 BvR 2416/02, 1 BvR 2417/02, 1 BvR 2418/02 (https://dejure.org/2004,1312)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 BvR 1785/01, 1 BvR 2404/02, 1 BvR 2416/02, 1 BvR 2417/02, 1 BvR 2418/02 (https://dejure.org/2004,1312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausgleichsabgabe - Arbeitgeberbegriff im Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Annahme von Verfassungsbeschwerden; Berechnung der Zahl der Arbeitsplätze eines Arbeitgebers; Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen; Zahlung einer Ausgleichsabgabe bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht; Abstellen auf die ...

  • Judicialis

    SchwbG 1986 § 5 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 166
  • NJW 2005, 1419 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 321
  • NZA 2005, 216
  • WM 2005, 148
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    Die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit der §§ 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 2 SchwbG hat das Bundesverfassungsgericht jüngst bestätigt (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 im Anschluss an BVerfGE 57, 139 ).

    aa) Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe sollen Arbeitgeber unter anderem dazu anhalten, durch eigene Bemühungen wenigstens für einige Gruppen schwerbehinderter Menschen Arbeitsplätze bereitzustellen und gezielt nach solchen Arbeitnehmern zu suchen (vgl. BVerfGE 57, 139 ; BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2004, a.a.O.).

    bb) In jedem Falle rechtfertigt die so genannte Ausgleichsfunktion die Geltung der Abgabepflicht für alle Unternehmen (vgl. BVerfGE 57, 139 ).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    Dies folge insbesondere aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1990 (BVerfGE 81, 156 ff.).

    Sie kann sich dabei insbesondere nicht auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (BVerfGE 81, 156 ) berufen.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    Diese Gleichbehandlung ist nach den dafür maßgeblichen Grundsätzen (vgl. BVerfGE 98, 365 ) gerechtfertigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2002 - 12 A 2567/02

    Festsetzung rückständiger Beträge der Ausgleichsabgabe nach dem

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2002 - 12 A 2567/02 -,.
  • VG Münster, 22.06.2001 - 10 K 3683/98

    Berechnung der Ausgleichsabgabe für einen Unternehmen mit mehreren Filialen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 22. Juni 2001 - 10 K 3683/98 -.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    Gerechtfertigt ist dies im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 100, 138 ), weil sie auf Grund ihrer Größe eher in der Lage ist, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einzurichten und zu besetzen, und wegen ihrer entsprechenden Wirtschaftskraft die Abgabe gegebenenfalls leichter tragen kann.
  • VG Münster, 02.02.2004 - 11 K 1028/01

    Beschluss zur Höhe eines Säumniszuschlags auf die Ausgleichsabgabe wegen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 2. Februar 2004 - 11 K 1028/01 -.
  • VG Münster, 26.01.2001 - 10 K 2759/97

    Berechnung der Ausgleichsabgabe eines Frisörbetriebs mit mehreren Filialen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 26. Januar 2001 - 10 K 2759/97 -.
  • VG Münster, 23.03.2001 - 10 K 3354/98

    Berechnung eines Säumniszuschlags bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang der

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 23. März 2001 - 10 K 3354/98 -.
  • BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 8.03

    Klärung der Rechtsfrage, ob § 5 Abs. 1 SchwbG in der Auslegung des OVG

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1785/01
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 8.03 -,.
  • BVerwG, 17.04.2003 - 5 B 7.03

    Arbeitgeberbegriff, Auslegung des -s bei Unternehmen mit mehreren

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