Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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LuftVG § 9 Abs. 2, § 29 Abs. 1, § 29 b Abs. 2; LuftVO §§ 6, 36, 27 a Abs. 2 Satz 1; BImSchG § 3 Abs. 1
Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche Anforderungen; Lärmschutzanforderungen; Abwägungsentscheidung; unzumutbarer Fluglärm; sonstige Fluglärmbelästigungen; Drittschutz; Schutzniveau. - Bundesverwaltungsgericht
LuftVG § 9 Abs. 2, § 29 Abs. 1, § 29 b Abs. 2
Abwägungsentscheidung; Drittschutz; Flugroutenfestlegung; Lärmschutzanforderungen; Schutzniveau; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche Anforderungen; sonstige Fluglärmbelästigungen; unzumutbarer Fluglärm
- Judicialis
LuftVG § 9 Abs. 2; ; LuftVG § 29 Abs. 1; ; LuftVG § 29 b Abs. 2; ; LuftVO § 6; ; LuftVO § 36; ; LuftVO § 27 a Abs. 2 Satz 1; ; BImSchG § 3 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Subsidiaritätsgrundsatz bei einer Feststellungsklage; Klagebefugnis wegen des Interesses vor Fluglärm ohne Rücksicht auf den Grad der Beeinträchtigung bewahrt zu bleiben; Abwägungsentscheidung des Luftfahrt-Bundesamtes bei der Festlegung von Abflugstrecken durch eine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Überprüfung der Festlegung von Flugrouten durch das Luftfahrt-Bundesamt bei Lärmbelästigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Taunus-Flugrouten rechtmäßig
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Taunus-Flugrouten rechtmäßig
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 121, 152
- NJW 2004, 3440 (Ls.)
- NVwZ 2004, 1229
- NZV 2005, 440 (Ls.)
- DVBl 2004, 1554
Wird zitiert von ... (194) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02
Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Bei der Festlegung von Flugrouten auf der Grundlage des § 27 a Abs. 2 LuftVO hat das Luftfahrt-Bundesamt eine Abwägungsentscheidung zu treffen, die gerichtlich überprüfbar, aber nicht an den zum Abwägungsgebot im Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen zu messen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - DVBl 2004, 382).1.1 Die Feststellungsklage ist statthaft (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - DVBl 2004, 382).
Die Kläger durften sie auf die 5. ÄndVO zur 212. DVO-LuftVO erstrecken, obwohl diese Rechtsverordnung erst während des Revisionsverfahrens erlassen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - a.a.O.).
Dagegen ist es nicht ihr Sinn, ernsthaft streitige Fragen über das Bestehen eines subjektiven Rechts, von deren Beantwortung der Klageerfolg abhängen kann, bereits vorab im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung zu klären (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - a.a.O.).
Einer solchen Gleichsetzung aber ist das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - (…a.a.O.) und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - (…a.a.O.) ausdrücklich entgegengetreten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass für die Abwägungsentscheidung, die das Luftfahrt-Bundesamt unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen auf der einen und der Lärmschutzinteressen auf der anderen Seite zu treffen hat, andere Maßstäbe gelten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - a.a.O. und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - a.a.O.).
Werte in einer solchen Größenordnung halten sich allemal im Rahmen des Hinnehmbaren (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in den Urteilen vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - (…a.a.O.) und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - (…a.a.O.) auf die Besonderheiten hingewiesen, durch die Flugverfahren gekennzeichnet sind.
Die Sachverhaltsfeststellungen können sich durchweg darauf beschränken, anhand von aktuellem Kartenmaterial, das zuverlässig Aufschluss über die Siedlungsstruktur bietet, näher aufzuklären, wie groß der Kreis potenzieller Lärmbetroffener ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - a.a.O. und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - a.a.O.).
Mit einem vergleichbaren Einwand hat sich der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - (…a.a.O.) auseinander gesetzt.
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Bei der Festlegung von Flugrouten auf der Grundlage des § 27 a Abs. 2 LuftVO hat das Luftfahrt-Bundesamt eine Abwägungsentscheidung zu treffen, die gerichtlich überprüfbar, aber nicht an den zum Abwägungsgebot im Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen zu messen ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - DVBl 2004, 382).1.1 Die Feststellungsklage ist statthaft (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - DVBl 2004, 382).
Der Verwaltungsgerichtshof weist in Anknüpfung an die Entscheidung des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - (…a.a.O.) zu Recht darauf hin, dass das Abwägungsgebot für die Ausweisung von Flugrouten "zwar grundsätzlich, aber nicht mit allen inhaltlichen Anforderungen (gilt), die in der Dogmatik des Fachplanungsrechts entwickelt worden sind" (UA S. 18).
Einer solchen Gleichsetzung aber ist das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - (…a.a.O.) und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - (…a.a.O.) ausdrücklich entgegengetreten.
Überdies weist der 11. Senat im Urteil vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - (…a.a.O.) darauf hin, dass der Festlegung von Flugverfahren insofern ein der Planung immanentes Element fehlt, als das Luftfahrt-Bundesamt keinen Einfluss auf den Umfang des Flugbetriebs hat.
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass für die Abwägungsentscheidung, die das Luftfahrt-Bundesamt unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen auf der einen und der Lärmschutzinteressen auf der anderen Seite zu treffen hat, andere Maßstäbe gelten (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - a.a.O. …und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in den Urteilen vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - (…a.a.O.) und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - (…a.a.O.) auf die Besonderheiten hingewiesen, durch die Flugverfahren gekennzeichnet sind.
Die Sachverhaltsfeststellungen können sich durchweg darauf beschränken, anhand von aktuellem Kartenmaterial, das zuverlässig Aufschluss über die Siedlungsstruktur bietet, näher aufzuklären, wie groß der Kreis potenzieller Lärmbetroffener ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - a.a.O. …und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - a.a.O.).
- BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen der Klägerinnen mit einer Feststellungsklage nicht bloß ebenso gut, sondern sogar besser als mit einer Anfechtungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 - NVwZ 1990, 162 und vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - NJW 1997, 2534).
- BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Vorschriften, die der Abwehr erheblicher Belästigungen im Sinne der Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG dienen, Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22; Beschluss vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 46.95 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 13). - BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Ihnen ist es verwehrt, sich zum gesamtverantwortlichen Wächter des Natur- und des sonstigen Umweltschutzes aufzuschwingen und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die nicht speziell ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Keine der bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. beispielhaft BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110; vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313) bietet auch nur ansatzweise Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerinnen durch den von ihnen bekämpften Fluglärm in unzumutbarer Weise beeinträchtigt sein könnten. - BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89
Grundrechtskonkretisierende Normen
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Keine der bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. beispielhaft BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110; vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313) bietet auch nur ansatzweise Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerinnen durch den von ihnen bekämpften Fluglärm in unzumutbarer Weise beeinträchtigt sein könnten. - BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89
Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen der Klägerinnen mit einer Feststellungsklage nicht bloß ebenso gut, sondern sogar besser als mit einer Anfechtungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1989 - BVerwG 7 C 4.89 - NVwZ 1990, 162 und vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - NJW 1997, 2534). - BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Vorschriften, die der Abwehr erheblicher Belästigungen im Sinne der Definition des § 3 Abs. 1 BImSchG dienen, Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22; Beschluss vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 46.95 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 13). - BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97
Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet
Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03
Keine der bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. beispielhaft BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110; vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313) bietet auch nur ansatzweise Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerinnen durch den von ihnen bekämpften Fluglärm in unzumutbarer Weise beeinträchtigt sein könnten. - BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99
Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde; …
- BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche …
- BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95
Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen …
- BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87
Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
- BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81
Glockenläuten
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01
Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler; …
- BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94
Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die …
- BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84
Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des …
- BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens …
- BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90
Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Schießlärm auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15
Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen
Rn. 121 Vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 6.02 -, BVerwGE 119, 245 = juris, Rn. 29, und vom 24.6.2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 = juris, Rn. 20. - VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines …
Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des § 42 Abs. 2 VwGO, der darin besteht, Popularklagen auszuschließen, nicht aber, ernsthaft streitige Fragen über das Bestehen eines subjektiven Rechts, von deren Beantwortung der Klageerfolg abhängt, bereits vorab im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung zu klären (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.2003 - 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245; Urteil vom 26.06.2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.06.2009 - 8 S 1686/08 - juris Rn. 29;… Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 42 Rn. 380 f.; Kritik an einer unzulässigen Vermischung von Zulässigkeits- und Begründetheitsfragen auch bei Schoch, Jura 2006, 358, 362, dort zum Rechtsschutz gegen fachaufsichtliche Weisungen). - BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Das Luftverkehrsgesetz knüpft aber seinerseits an die aus dem Immissionsschutzrecht geläufigen Begriffsbestimmungen an (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 3 und § 29b Abs. 2 LuftVG; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152).Nach seiner Erläuterung schließt das Tatbestandsmerkmal des Schutzes der Bevölkerung die Aussage mit ein, dass die Regelung drittschützende Wirkung entfaltet (ebenso BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152, 165 für den Begriff des Schutzes der Bevölkerung in § 29b Abs. 2 LuftVG).
- VGH Hessen, 03.09.2013 - 9 C 323/12
Zur Festlegung von Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt Main (sog. …
Rn. 18 2. Statthafte Klageart zum Rechtsschutz gegen die Festlegung von An- und Abflugverfahren ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 sowie juris Rn. 18 f. mit weiteren Nachweisen) die Feststellungsklage nach § 43 VwGO.Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dem Interesse, von Fluglärm ohne Rücksicht auf den Grad der Beeinträchtigung verschont zu bleiben, nicht von vornherein jegliche rechtliche Relevanz absprechen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 20).
Auf einfachgesetzlicher Ebene hat es damit sein Bewenden, dass die Gemeinden im Rahmen der Fluglärmkommission an Stellungnahmen und Empfehlungen zu Lärmschutzfragen mitwirken (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 44).
Sie weist damit aber allenfalls "eine gewisse Nähe" zu Planungsentscheidungen auf, es handelt sich dabei weder selbst um eine fachplanerische Entscheidung noch sind die im Fachplanungsrecht zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätze vollständig auf sie zu übertragen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn.26 ff.;… Hess. VGH, Urteile vom 17. April 2013 - 9 C 147/12.T -, juris Rn. 28 und 16. März 2006 - 12 A 3258/04 -).
Rechtsschutz ist ihnen nämlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eröffnet, in dem die Feststellung der Kapazität eines Vorhabens und damit der Lärmbetroffenheiten von Anliegern für den betreffenden Flugplatz erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Dem ist mit den Beteiligungsregelungen in § 32 LuftVG Rechnung getragen worden, und da Art. 28 GG in weitergehendem Maß als Grundrechte einschränkbar ist, lassen sich darüberhinausgehende Beteiligungsrechte in einem von der Grundentscheidung über die Lärmbelastung unabhängigen Verfahren zur Bewirtschaftung des aufkommenden Flugverkehrs nicht daraus herleiten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, juris Rn. 34 ff. sowie vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 44). Soweit die Klägerinnen in diesem Zusammenhang auf die mit der Festlegung der Flugverfahren verbundene Lärmzunahme insbesondere für die rheinhessischen Kommunen verweisen, ist dieser Gesichtspunkt - ebenso wie im Übrigen die für die Kläger zu 9. bis 13. geltend gemachten Lärmbelastungen und deren Folgen - im Rahmen der von dem Bundesamt vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen, er begründet jedoch kein Anhörungsrecht.
Rn. 42 Da weder im Luftverkehrsgesetz noch in der Luftverkehrs-Ordnung eine Konkretisierung der Abwägungspflicht formuliert worden ist, die der Beklagten als Normgeber im Rahmen des normgebenden Ermessens obliegt, unterliegt - wie oben dargestellt - die Festlegung von Flugverfahren durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 LuftVO in materieller Hinsicht einem Abwägungsgebot im Rahmen des rechtsstaatlich unabdingbar Gebotenen, nicht jedoch nach planungsrechtlichen Grundsätzen (BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2005 - 4 C 6.04 -, BVerwGE 123, 322 und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 30).
Ebenso ist seiner Entscheidung vorbehalten, ob bei der Bewertung der Belastungsstärke auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärmereignisse zuerkannt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 42).
Verfügt das Bundesaufsichtsamt über eine Tatsachengrundlage, die für eine an § 29b Abs. 2 LuftVG orientierte Lärmbeurteilung ausreicht, so kann es sich weitere Nachforschungen, die keine entscheidungsrelevanten zusätzlichen Erkenntnisse versprechen, ersparen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 40).
Dieses Programm dient der Bewertung von Fluglärmeinflüssen anhand einer Gewichtung errechneter Immissionspegel mit der örtlichen Bevölkerungsverteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rdnr. 38).
Während § 29b Abs. 2 LuftVG einerseits im Interesse des Lärmschutzes unterhalb der durch das Verfassungsrecht markierten äußersten Zumutbarkeitsgrenze ansetzt, sind andererseits bei der Festlegung von Flugverfahren nicht wie bei einer fachplanungsrechtlichen Abwägung sämtliche Lärmeinwirkungen bis hin zur Geringfügigkeitsgrenze uneingeschränkt abwägungsrelevant (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Die Lärmschutzklausel des § 29b Abs. 2 LuftVG hebt sich in diesem Punkt insbesondere von dem Lärmschutzregime ab, das im luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren gilt (BVerwG, Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 28).
Auch in der Kollision mit gewichtigen Lärmschutzinteressen haben sicherheitsrelevante Erwägungen Vorrang; der Schutz vor unzumutbarem Fluglärm ist von hoher Bedeutung, darf aber nach der Wertung des Gesetzgebers nicht auf Kosten der Luftsicherheit gehen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 31).
Ebenso ist seiner Entscheidung vorbehalten, ob bei der Bewertung der Belastungsstärke auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärmereignisse zuerkannt werden soll (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Rn. 83 a) Eine Streckenführung ohne Südumfliegung über eine direkte Nordabflugstrecke hätte sich der Beklagten schon im Hinblick auf Lärmschutzaspekte nicht als vorzugswürdig aufdrängen müssen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 42).
- BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …
Eine Feststellungsklage gegen den Normgeber kommt mithin nur dann in Betracht, wenn die Rechtsverordnung unmittelbar Rechte und Pflichten der Betroffenen begründet, ohne dass eine Konkretisierung oder Individualisierung durch Verwaltungsvollzug vorgesehen oder möglich ist (vgl. etwa Urteil vom 1. März 1967 - BVerwG 4 C 74.66 - BVerwGE 26, 251 = Buchholz 445.4 § 23 WHG Nr. 2 ; Beschluss vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 7 VR 1.02 - Buchholz 451.221 § 24 KrW-/AbfG Nr. 2 ; Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 = Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 1, vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 = Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 2 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 = Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 3).Eine Subsidiarität ist jedoch zu verneinen, wenn die Feststellungsklage - wie hier - effektiveren Rechtsschutz bietet (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 = Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 3).
- VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12
Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz …
Rn. 50 Statthafte Klageart zum Rechtsschutz gegen die Festlegung von An- und Abflugverfahren ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 sowie juris mit weiteren Nachweisen) die Feststellungsklage nach § 43 VwGO.Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dem hier geltend gemachten Interesse, von Fluglärm ohne Rücksicht auf den Grad der Beeinträchtigung verschont zu bleiben, nicht von vornherein jegliche rechtliche Relevanz absprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 20).
Auf einfachgesetzlicher Ebene hat es damit sein Bewenden, dass die Gemeinden im Rahmen der Fluglärmkommission an Stellungnahmen und Empfehlungen zu Lärmschutzfragen mitwirken (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 44).
Dem Erfordernis der Beachtung der kommunalen Planungshoheit ist mit den Beteiligungsregelungen in § 32b LuftVG Rechnung getragen worden, und da Art. 28 GG in weitergehendem Maß als Grundrechte einschränkbar ist, lassen sich darüber hinausgehende Beteiligungsrechte in einem von der Grundentscheidung über die Lärmbelastung unabhängigen Verfahren zur Bewirtschaftung des aufkommenden Flugverkehrs nicht daraus herleiten (BVerwG…, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, juris Rn. 34 ff.; Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 44)..
Da die Festlegung der Flugverfahren nur insofern einen planerischen Einschlag aufweist, als damit verbundene Lärmbelastungen in der Umgebung des Flugplatzes nach § 29b Abs. 2 LuftVG in die Abwägung einzustellen sind, kommt sie damit allenfalls in "eine gewisse Nähe" zu Planungsentscheidungen; die im Fachplanungsrecht zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätze sind nicht vollständig auf sie zu übertragen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris, Rn. 26 ff.;… Hess. VGH, Urteile vom 17. April 2013 - 9 C 147/12.T -, juris Rn. 25 und vom 16. März 2006 - 12 A 3258/04 -).
Rn. 71 Da weder im Luftverkehrsgesetz noch in der Luftverkehrs-Ordnung eine Konkretisierung der Abwägungspflicht formuliert worden ist, die der Beklagten als Normgeber im Rahmen des normgebenden Ermessens obliegt, unterliegt - wie oben dargestellt - die Festlegung von Flugverfahren durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 LuftVO in materieller Hinsicht einem Abwägungsgebot im Rahmen des rechtsstaatlich unabdingbar Gebotenen, nicht jedoch nach planungsrechtlichen Grundsätzen (BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2005 - 4 C 6.04 -, BVerwGE 123, 322, und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 30).
Ebenso ist seiner Entscheidung vorbehalten, ob bei der Bewertung der Belastungsstärke auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärmereignisse zuerkannt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 42).
Verfügt das Bundesaufsichtsamt über eine Tatsachengrundlage, die für eine an § 29b Abs. 2 LuftVG orientierte Lärmbeurteilung ausreicht, so kann es sich weitere Nachforschungen, die keine entscheidungsrelevanten zusätzlichen Erkenntnisse versprechen, ersparen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 40).
Dies gilt nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungs- und Bewertungsspielraums des Bundesaufsichtsamtes bei der Wahl zwischen den verschiedenen Alternativen zur Lärmverteilung und der Einschätzung und Bewertung der jeweiligen Gesamtlärmsituation, wonach es ihm überlassen ist, ob insoweit etwa eher auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder auf die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärm-ereignisse zuerkannt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 42; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06. AK -, juris Rn. 71 m. w. N.).
Die Lärmschutzklausel des § 29b Abs. 2 LuftVG hebt sich in diesem Punkt insbesondere von dem Lärmschutzregime ab, das im luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren gilt (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 28 ff.).
Werte in einer Größenordnung von 54 dB(A) oder 50 dB(A) am Tag wurden vom Bundesverwaltungsgericht als allemal hinnehmbar beurteilt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, juris Rn. 47, und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 36).
Einen Rechtsverstoß begeht es nur dann, wenn es die Augen vor Alternativen verschließt, die sich unter Lärmschutzaspekten als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen, ohne zur Wahrung der für den Flugverkehr unabdingbaren Sicherheitserfordernisse weniger geeignet zu sein (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 33, - 4 C 15.03 -, juris Rn. 31).
Das Bundesaufsichtsamt hat nach Maßgabe der Flugsicherheitserfordernisse zu beurteilen, ob die Flugbewegungen eher gebündelt oder gestreut werden und die Lärmbelastungen nach Art eines großräumigen Lastenausgleichs aufgeteilt werden oder bestimmte Gebiete möglichst verschont bleiben sollen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 42).
Das Bundesaufsichtsamt ist nicht verpflichtet, dem Interesse an einem Schutz vor - hier gegebenem zumutbarem - Lärm im Wege einer "Optimierung" Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 42), sondern es kann sich vielmehr - wie oben bereits dargelegt - nach Maßgabe der Flugsicherheitserfordernisse dafür entscheiden, die Flugbewegungen zu streuen und die Lärmbelastungen nach Art eines großräumigen Lastenausgleichs aufzuteilen, auch wenn dies zu einer größeren Zahl von lärmbetroffenen Personen führt.
- VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 147/12
Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main
Rn. 19 2. Statthafte Klageart zum Rechtsschutz gegen die Festlegung von An- und Abflugverfahren ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 sowie juris mit weiteren Nachweisen) die Feststellungsklage nach § 43 VwGO.Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dem Interesse, von Fluglärm ohne Rücksicht auf den Grad der Beeinträchtigung verschont zu bleiben, nicht von vornherein jegliche rechtliche Relevanz absprechen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Auf einfachgesetzlicher Ebene hat es damit sein Bewenden, dass die Gemeinden im Rahmen der Fluglärmkommission an Stellungnahmen und Empfehlungen zu Lärmschutzfragen mitwirken (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Sie weist damit aber allenfalls "eine gewisse Nähe" zu Planungsentscheidungen auf, es handelt sich dabei weder selbst um eine fachplanerische Entscheidung noch sind die im Fachplanungsrecht zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätze vollständig auf sie zu übertragen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 16. März 2006 - 12 A 3258/04 -).
Rechtsschutz ist ihnen nämlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eröffnet, in dem die Feststellung der Kapazität eines Vorhabens und damit der Lärmbetroffenheiten von Anliegern für den betreffenden Flugplatz erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Dem ist mit den Beteiligungsregelungen in § 32 LuftVG Rechnung getragen worden, und da Art. 28 GG in weitergehendem Maß als Grundrechte einschränkbar ist, lassen sich darüberhinausgehende Beteiligungsrechte in einem von der Grundentscheidung über die Lärmbelastung unabhängigen Verfahren zur Bewirtschaftung des aufkommenden Flugverkehrs nicht daraus herleiten (BVerwG…, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, a.a.O.; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Die Gefahr, dass ein und dasselbe Grundstück mit unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher Zielrichtung überplant wird, besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - 2 A 1062/01 -, NVwZ 2003, 875).
Rn. 43 Da weder im Luftverkehrsgesetz noch in der Luftverkehrs-Ordnung eine Konkretisierung der Abwägungspflicht formuliert worden ist, die der Beklagten als Normgeber im Rahmen des normgebenden Ermessens obliegt, unterliegt - wie oben dargestellt - die Festlegung von Flugverfahren durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 LuftVO in materieller Hinsicht einem Abwägungsgebot im Rahmen des rechtsstaatlich unabdingbar Gebotenen, nicht jedoch nach planungsrechtlichen Grundsätzen (BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2005 - 4 C 6.04 -, BVerwGE 123, 322 und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Ebenso ist seiner Entscheidung vorbehalten, ob bei der Bewertung der Belastungsstärke auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärmereignisse zuerkannt werden soll (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Während § 29b Abs. 2 LuftVG einerseits im Interesse des Lärmschutzes unterhalb der durch das Verfassungsrecht markierten äußersten Zumutbarkeitsgrenze ansetzt, sind andererseits bei der Festlegung von Flugverfahren nicht wie bei einer fachplanungsrechtlichen Abwägung sämtliche Lärmeinwirkungen bis hin zur Geringfügigkeitsgrenze uneingeschränkt abwägungsrelevant (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Vielmehr hebt sich die Lärmschutzklausel des § 29b Abs. 2 LuftVG in diesem Punkt insbesondere von dem Lärmschutzregime ab, das im luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren gilt (BVerwG, Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 28).
Dies entspricht auch der dazu bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2006 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 36), wonach knapp 50 dB(A) tags und 43 dB(A) nachts allemal hinnehmbar sind.
Es ist ihnen verwehrt, sich zum gesamtverantwortlichen Wächter des Natur- und des sonstigen Umweltschutzes aufzuschwingen und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die nicht speziell ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O. unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senates).
Einen Rechtsverstoß begeht es nur dann, wenn es die Augen vor Alternativen verschließt, die sich unter Lärmschutzgesichtspunkten als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen, ohne zur Wahrung der für den Flugverkehr unabdingbaren Sicherheitserfordernisse weniger geeignet zu sein (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
- VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 573/12
Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (sog. …
Rn. 30 Statthafte Klageart zum Rechtsschutz gegen die Festlegung von An- und Abflugverfahren ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 sowie juris mit weiteren Nachweisen) die Feststellungsklage nach § 43 VwGO.Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dem seitens der Kläger geltend gemachten Interesse, von Fluglärm ohne Rücksicht auf den Grad der Beeinträchtigung verschont zu bleiben, nicht von vornherein jegliche rechtliche Relevanz absprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Auf einfachgesetzlicher Ebene hat es damit sein Bewenden, dass die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände - wie der Kläger zu 1. - im Rahmen der Fluglärmkommission an Stellungnahmen und Empfehlungen zu Lärmschutzfragen mitwirken (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 44).
Sie weist damit aber allenfalls "eine gewisse Nähe" zu Planungsentscheidungen auf, es handelt sich dabei weder selbst um eine fachplanerische Entscheidung noch sind die im Fachplanungsrecht zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätze vollständig auf sie zu übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 26 ff.;… Hess. VGH, Urteile vom 17. April 2013 - 9 C 147/12.T -, juris Rn. 28, und vom 16. März 2006 - 12 A 3258/04 -).
Rn. 40 Diese Einschränkung der Abwägung führt auch nicht dazu, dass Betroffene rechtlos gestellt werden, denn Rechtsschutz ist ihnen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eröffnet, in dem die Feststellung der Kapazität eines Vorhabens und damit der Lärmbetroffenheiten von Anliegern für den betreffenden Flugplatz erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Dem ist mit den Beteiligungsregelungen in § 32 LuftVG Rechnung getragen worden, und da Art. 28 GG in weitergehendem Maße einschränkbar ist als Grundrechte, lassen sich darüberhinausgehende Beteiligungsrechte in einem von der Grundentscheidung über die Lärmbelastung unabhängigen Verfahren zur Bewirtschaftung des aufkommenden Flugverkehrs nicht daraus herleiten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, a.a.O., juris Rn. 34 ff., und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 44)..
Rn. 51 Da weder im Luftverkehrsgesetz noch in der Luftverkehrs-Ordnung eine Konkretisierung der Abwägungspflicht formuliert worden ist, die der Beklagten als Normgeber im Rahmen des normgebenden Ermessens obliegt, unterliegt - wie oben dargestellt - die Festlegung von Flugverfahren durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 LuftVO in materieller Hinsicht einem Abwägungsgebot im Rahmen des rechtsstaatlich unabdingbar Gebotenen, nicht jedoch nach planungsrechtlichen Grundsätzen (BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2005 - 4 C 6.04 -, BVerwGE 123, 322, und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 30).
Ebenso ist seiner Entscheidung vorbehalten, ob bei der Bewertung der Belastungsstärke auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärmereignisse zuerkannt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 42).
Verfügt das Bundesaufsichtsamt über eine Tatsachengrundlage, die für eine an § 29b Abs. 2 LuftVG orientierte Lärmbeurteilung ausreicht, so kann es sich weitere Nachforschungen, die keine entscheidungsrelevanten zusätzlichen Erkenntnisse versprechen, ersparen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 40).
Während § 29b Abs. 2 LuftVG einerseits im Interesse des Lärmschutzes unterhalb der durch das Verfassungsrecht markierten äußersten Zumutbarkeitsgrenze ansetzt, sind andererseits bei der Festlegung von Flugverfahren nicht wie bei einer fachplanungsrechtlichen Abwägung sämtliche Lärmeinwirkungen bis hin zur Geringfügigkeitsgrenze uneingeschränkt abwägungsrelevant (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
Vielmehr hebt sich die Lärmschutzklausel des § 29b Abs. 2 LuftVG in diesem Punkt insbesondere von dem Lärmschutzregime ab, das im luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren gilt (BVerwG, Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 28).
Rn. 102 Zwar handelt es sich nach den nicht zu beanstandenden Feststellungen der Beklagten vorliegend um einen Fall, in dem die Entscheidung für die festgelegten Flugverfahren nicht mit unzumutbaren Lärmbelastungen erkauft wird, so dass es genügt, wenn die Entscheidung sich mit vertretbaren Argumenten untermauern lässt, wenn sich also hierfür sachlich einleuchtende Gründe ins Feld führen lassen (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 33, - 4 C 15.03 -, a.a.O., juris Rn. 31).
Auch in der Kollision mit gewichtigen Lärmschutzinteressen haben sicherheitsrelevante Erwägungen Vorrang; der Schutz vor unzumutbarem Fluglärm darf trotz seiner hohen Bedeutung nach der Wertung des Gesetzgebers nicht auf Kosten der Luftsicherheit gehen (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 31, - 4 C 15.03 -, a.a.O., juris Rn. 29).
- BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13
Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …
In welchem Umfang die Abwägungspflicht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und im Übrigen nach dem rechtsstaatlich für jede Abwägung unabdingbar Gebotenen (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 …und vom 26. Juni 2014 - 4 C 3.13 - LKV 2014, 460 Rn. 8).Einen Rechtsverstoß begeht es nur dann, wenn es die Augen vor Alternativen verschließt, die sich unter Lärmschutzgesichtspunkten als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen, ohne zur Wahrung der für den Flugverkehr unabdingbaren Sicherheitserfordernisse weniger geeignet zu sein (ausführlich BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ;… krit. Wöckel, Festlegung von Flugverfahren, 2013, S. 241 f.).
Rn. 100 b) Unzumutbar sind alle Lärmwirkungen, die durch das Qualifikationsmerkmal der Erheblichkeit die Schädlichkeitsgrenze überschreiten (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ).
Rn. 106 b) Die Kläger machen geltend, das dem BAF aufgegebene Abwägungsprogramm könne nicht von der Betroffenheit der Kläger abhängen, es bedürfe bei unzumutbarem Fluglärm vielmehr stets eines zwingenden Grundes im Sinne des Senatsurteils vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - (BVerwGE 121, 152 ).
Einer detaillierteren Betrachtung der Müggelseeregion bedurfte es nicht, weil die Festsetzung eines Flugverfahrens eine parzellengenaue Betrachtung nicht verlangt, sondern bei der Ermittlung und Bewertung des Tatsachenmaterials Pauschalierungen zwingend sind (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ).
Es wäre mit der nur begrenzten Pflicht des BAF zur Sachverhaltsaufklärung (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 ) nicht vereinbar, in die Gewichtung des Vertrauensschutzes Entschädigungsansprüche einzustellen, die nach der angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs allenfalls in Einzelfällen nicht von vornherein ausgeschlossen sein mögen.
Zwischen der Festlegung von Flugverfahren und Bodennutzungsregelungen durch Bauleitpläne nach § 1 Abs. 3 BauGB besteht kein Konkurrenzverhältnis (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 - Buchholz 442.42 § 27a Luftverkehrsordnung Nr. 3 S. 38 [insoweit in BVerwGE 121, 152 nicht abgedruckt]), so dass sich gestützt auf solche Bauleitpläne kein Vertrauen bilden kann, ein bestimmtes Flugverfahren werde nicht festgesetzt.
- VGH Hessen, 14.02.2019 - 9 C 651/16
Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt am Main ("Südumfliegung")
Statthafte Klageart zum Rechtsschutz gegen die Festlegung von An- und Abflugverfahren ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris Rn. 65 und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, BVerwGE 121, 152 sowie juris Rn. 18 f. mit weiteren Nachweisen) die Feststellungsklage nach § 43 VwGO.Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich dem Interesse, von Fluglärm ohne Rücksicht auf den Grad der Beeinträchtigung verschont zu bleiben, nicht von vornherein jegliche rechtliche Relevanz absprechen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 20).
Auf einfachgesetzlicher Ebene hat es damit sein Bewenden, dass die Gemeinden im Rahmen der Fluglärmkommission an Stellungnahmen und Empfehlungen zu Lärmschutzfragen mitwirken (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 44).
Sie weist damit aber allenfalls "eine gewisse Nähe" zu Planungsentscheidungen auf, es handelt sich dabei weder selbst um eine fachplanerische Entscheidung noch sind die im Fachplanungsrecht zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätze vollständig auf sie zu übertragen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn.26 ff.;… Hess. VGH, Urteile vom 17. April 2013 - 9 C 147/12.T -, juris Rn. 28 und 16. März 2006 - 12 A 3258/04 -).
Dem ist mit den Beteiligungsregelungen in § 32 LuftVG genügte getan worden, und da Art. 28 GG in weitergehendem Maß als Grundrechte einschränkbar ist, lassen sich darüberhinausgehende Beteiligungsrechte in einem von der Grundentscheidung über die Lärmbelastung unabhängigen Verfahren zur Bewirtschaftung des aufkommenden Flugverkehrs nicht daraus herleiten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2014 - 4 C 3.13 -, juris Rn. 31…, vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, juris Rn. 34 ff. sowie vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 44) .
3.1 Da weder im Luftverkehrsgesetz noch in der Luftverkehrs-Ordnung eine Konkretisierung der Abwägungspflicht, die der Beklagten als Normgeber im Rahmen des normgebenden Ermessens obliegt, formuliert worden ist, unterliegt - wie oben dargestellt - die Festlegung von Flugverfahren durch Rechtsverordnung gemäß § 33 Abs. 2 LuftVO in materieller Hinsicht einem Abwägungsgebot im Rahmen des rechtsstaatlich unabdingbar Gebotenen, nicht jedoch nach planungsrechtlichen Grundsätzen (…BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris Rn. 98…, vom 4. Mai 2005 - 4 C 6.04 -, juris Rn. 31 und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 juris Rn. 23 ff.).
Auch in der Kollision mit gewichtigen Lärmschutzinteressen haben sicherheitsrelevante Erwägungen Vorrang; der Schutz vor unzumutbarem Fluglärm ist von hoher Bedeutung, darf aber nach der Wertung des Gesetzgebers nicht auf Kosten der Luftsicherheit gehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 -, juris Rn. 27 und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 31).
Rechtsfehlerhaft handelt das Bundesaufsichtsamt auch insoweit wiederum nur, wenn sich alternative Streckenführungen unter Lärmschutzgesichtspunkten eindeutig aufdrängen, die zur Wahrung der unabdingbaren Sicherheitserfordernisse nicht weniger geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 -, juris Rn. 28 f. und 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 42).
Verfügt das Bundesaufsichtsamt über eine Tatsachengrundlage, die für eine an § 29b Abs. 2 LuftVG orientierte Lärmbeurteilung ausreicht, so kann es sich weitere Nachforschungen, die keine entscheidungsrelevanten zusätzlichen Erkenntnisse versprechen, ersparen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 juris Rn. 40).
Dieses Programm dient der Bewertung von Fluglärmeinflüssen anhand einer Gewichtung errechneter Immissionspegel mit der örtlichen Bevölkerungsverteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rdnr. 38).
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit nämlich eine Formulierung gewählt, die seinen bisherigen Grundsätzen entspricht, wie es mit dem Hinweis auf die mit Entscheidungsnachweisen (u.a. Urteile vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris und vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris) belegten "rechtlichen Maßstäbe des Senats", anhand derer die Klärung zu erfolgen habe, selbst deutlich zum Ausdruck gebracht hat.
Denn es ist nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte in den Fällen, in denen unter flugsicherheitstechnischen und kapazitativen Gesichtspunkten verschiedene Lösungen zur Verfügung stehen, ihre Auswahlentscheidung maßgeblich auf den Gedanken stützt, den entstehenden Fluglärm zu verteilen und die Personen, die ohnehin schon in unzumutbarer Weise mit Lärmbeeinträchtigungen belastet sind, nicht noch weiter zu belasten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 -, juris Rn. 30 und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 42).
- VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 179/12
Rechtmäßigkeit der Festlegung eines An- und Abflugverfahrens; Rechtmäßigkeit der …
- VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 574/12
Zur Festlegung von Anflugverfahren am Flughafen Frankurt Main
- BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04
Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren; …
- VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 7417/17
Keine Pflicht für Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09
Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes
- OVG Niedersachsen, 02.12.2015 - 4 LC 156/14
Beschädigung von Fortpflanzungsstätten; Brutkolonie; Erhaltungszustand einer Art; …
- BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13
Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage; …
- BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07
Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …
- BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04
Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt
- VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 3859/16
- BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06
Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 12 S 102/15
Kindertagespflegestelle mit Angestellten
- BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15
Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04
Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des …
- VGH Hessen, 20.11.2013 - 9 C 875/12
Klage der Gemeinde Egelsbach gegen sog. südlichen Gegenanflug zum Flughafen …
- BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13
Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm; …
- VGH Bayern, 31.10.2006 - 8 A 05.40029
Platzrundenführung (Verkehrslandeplatz Herzogenaurach) - Regelung des …
- BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10
Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion; …
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02
Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines …
- OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
Klagebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen hinsichtlich der Festsetzung …
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04
Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung; …
- BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13
Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen
- VG Freiburg, 16.10.2023 - 6 K 1866/22
"Freiwillig Tempo 30" - Subsidiarität der Feststellungsklage
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 11 A 4.13
Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen Flugroutenfestsetzung nur zum Teil …
- VG München, 22.04.2010 - M 17 K 09.1104
Beihilfe; Abzug von Eigenbeteiligungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 10.13
Müggelseeroute und Wannseeroute umweltrechtlich nicht zu beanstanden
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen
- BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10
Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren; …
- BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 37.13
Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Fluglärmkommission; Abwägung; …
- BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - 11 A 2250/12
Antrag, Bestimmtheit, Gemeingebrauch, kommunikativer Gemeingebrauch, …
- BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 6 A 8.14
Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; Feststellungsklage; Klagebefugnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2021 - 12 A 395/18
Erlaubnispflicht für die betriebene Hochschule der Deutschen Gesetzlichen …
- VGH Hessen, 24.10.2006 - 12 A 2216/05
Flugroutenplanung und Störfallanlagen
- BVerwG, 08.01.2015 - 4 B 46.14
Beteiligungsrecht einer Gemeinde beim Erlass einer Rechtsverordnung zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 3182/08
Anspruch auf Erschließung entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 6 A 9.14
Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; Feststellungsklage; Klagebefugnis; …
- BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 12/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - ausgelagerte Praxisräume iSd § 24 Abs 5 Ärzte-ZV - …
- BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07
Elektro- und Elektronikgerät; Gerätekategorie; Sportgerät; Sportausrüstung; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 1706/04
Ausländischer Flughafen; Lärm; Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04
Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des …
- BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19
Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2005 - 20 D 40/04
Festlegung von Flugverfahren für Anflüge und Abflüge nach Instrumentenflugregeln …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2025 - 10 A 11059/23
Geltendmachung von Datenschutzverstößen hinsichtlich einer verstorbenen Person
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - 20 D 124/06
Lärmschutzrechtliche Ansprüche von Hausgrundstückseigentümern nordwestlich des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 29.14
Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute betätigt
- VG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 K 7040/12
Der Bund muss für die Kampfmittelräumung entlang des Rhein-Ruhr-Express zahlen
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - 2 S 100.05
Verwaltungsentscheidung über die militärische Weiternutzung eines Geländes im …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2009 - 10 A 10171/09
Beamter als ehrenamtlicher Richter; Arbeitszeitgutschrift für Sitzungsteilnahme; …
- OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10
Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer …
- VGH Hessen, 11.06.2014 - 9 C 1889/12
Zulässigkeit einer Unterlassungs- und/oder Feststellungsklage gegen von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 2 S 99.05
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt vorläufiges Verbot der militärischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 6 A 15.21
BER: Rechtmäßigkeit des Geradeausabflugs über Blankenfelde-Mahlow im …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10
Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …
- VGH Hessen, 27.09.2004 - 2 TG 1630/04
Kein vorläufiger Rechtsschutz für eine Gemeinde gegen die Errichtung mehrerer …
- VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110
Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für …
- OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 14/08
Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.
- VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08
Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche …
- BVerwG, 29.04.2021 - 4 C 5.19
Rechtmäßigkeit der Abflugstrecken eines Flughafens
- BVerwG, 20.12.2017 - 4 BN 8.17
Maßstab für die gerichtliche Überprüfung einer Schutzgebietsausweisung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 20 D 16/14
Klage von Anwohnern des Flughafens Köln/Bonn ohne Erfolg
- VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
- BVerwG, 10.12.2015 - 4 C 15.14
Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugroute; Kapazität; Überschätzung; Flughafen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 20.13
Feststellungsklage eines Umweltverbandes gegen Flugroutenfestsetzung für …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05
4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden
- OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 KS 18/07
Nachträgliche Beschränkung des Nachflugverkehrs auf einem Flughafen; Widerruf der …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1538/05
Unzulässige Feststellungsklage gegen das Land zur Feststellung der Ungültigkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 30.14
Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 117/08
Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 1249/04
Klagen gegen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich abgewiesen
- VG Düsseldorf, 11.07.2022 - 29 K 2076/22
Auskunftsersuchen, Einsichtnahme, Familienrichter, Qualifikationen, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2024 - 12 A 395/18
Feststellung des Nichtbestehens der Erlaubnispflicht für die vom Spitzenverband …
- BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05
Berücksichtigung unzumutbarer Lärmbelastung bei der Festlegung von Flugstrecken …
- BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf ihre Zulassungsgründe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 121/08
Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen
- BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.10
Erörterungstermin zur Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin-Schönefeld (BBI)
- VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14
Einstufung eines Grundstücks als Wald
- BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13
Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05
Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich; …
- VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
- VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17
Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Windenergieanlage
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 A 7.14
Klage der Stadt Ludwigsfelde gegen Flugroutenfestsetzung für den Flughafen Berlin …
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 3.05
Entscheidungen zum großflächigen Einzelhandel
- BVerwG, 22.07.2015 - 4 B 10.14
Abwägungen der Luftfahrtbehörde bei der Festlegung von Flugverfahren im Hinblick …
- BVerwG, 08.06.2006 - 4 B 38.06
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen des …
- OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15
Erkundungsbergwerk Gorleben; Feststellungsinteresse; Gorleben-Veränderungssperre; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 1733/05
Klagen gegen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich abgewiesen
- VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 BV 11.2690
Feststellungsklage
- BVerfG, 04.03.2008 - 1 BvR 2617/07
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz zur …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10211/07
Bergrecht - grenzüberschreitender Abbau von grundeigenen Bodenschätzen
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 154/02
Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerkes …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 9/15
Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand
- OVG Sachsen, 17.10.2014 - 5 A 742/13
Zulassung der Berufung (teilweise), Anschlusskosten, Pumpanlage, Gleichheitssatz
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08
Hubschrauberlandeplatz des Unfallkrankenhauses Berlin
- VG Schleswig, 31.08.2007 - 12 A 51/06
- VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05
Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 11 A 3.13
Abwägungsmangel; ausreichender Sicherheitsabstand; Ermittlungsdefizit; …
- VGH Hessen, 27.11.2012 - 9 C 491/11
Gestaltungsspielraum des Bundesaufsichtsamtes in "bloßen Verteilungsfällen"; …
- OVG Bremen, 26.10.2004 - 1 A 282/03
Arbeitnehmerkammer mit Grundgesetz vereinbar - Arbeitnehmerkammer; …
- VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15
Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt
- VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11
Windkraftanlage
- VG Trier, 02.12.2008 - 1 K 533/08
Drittschutz des Notifizierungsverfahrens; Rechtsschutzpflicht der Gerichte; …
- VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2498/03
Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock
- VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16
Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen
- VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17
Genehmigung von fünf Windkraftanlagen
- VG Düsseldorf, 11.07.2022 - 29 K 242/22
Prozesskostenhilfe; Einsichtnahme in spruchkörperinterne …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09
Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges
- OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
Widmung
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 11 A 1.13
Flugroutenfestsetzungsverfahren BER; Abwägungsmangel; ausreichender …
- VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4952
Wesentliche Betriebserweiterung bei Sonderflughafen, die zu unzumutbarer …
- VG Düsseldorf, 11.07.2022 - 29 K 3037/22
Verwaltungsrechtsweg, Geschäftsverteilungsplan, Spruchkörper, örtliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 23/15
Schließung des Landeshafens Friedrichskoog hat Bestand
- OVG Niedersachsen, 09.07.2014 - 7 KS 61/10
Immissionswerte beim Nachtflugbetrieb auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen
- VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
- BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04
Auswirkungen eines wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf das …
- VG Düsseldorf, 03.08.2022 - 29 K 4382/22
- OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Gorleben-Veränderungssperre; …
- VG Lüneburg, 01.10.2015 - 2 A 26/14
Atypische Feststellungsklage; Bundesauftragsverwaltung; Bundesverwaltungsamt; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 5.06
"Verunstaltung des Landschaftsbildes" i. S. des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - 2 R 9/21
Widerspruch einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von …
- VGH Hessen, 21.02.2017 - 9 C 318/13
BESCHLUSSVERFAHREN; JUSTIZGRUNDRECHT; MUSTERVERFAHREN; NACHVERFAHREN
- OVG Niedersachsen, 18.12.2015 - 2 ME 193/15
Prognose; Prognoseentscheidung; Schulaufhebung; Schülerzahlen; Schulschließung
- VGH Bayern, 26.08.2009 - 20 BV 08.951
Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Klageänderung; Feststellungsklage zulässig; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2021 - 5 S 1672/18
Eisenbahn-Kreuzungsvereinbarung; Erstattung von Erhaltungs- und Betriebskosten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 13 A 1135/13
Verkehrsfähigkeit eines mit hochdosiertem Koffein versehenen Produkts als Kapsel …
- VGH Bayern, 30.06.2009 - 20 BV 08.3242
Registrierungspflichtige Elektrogeräte; Zweckbestimmung; Strombedarf; …
- VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2837/03
Nutzungsentscheidung bezüglich eines Truppenübungsplatzes (hier: Wittstock); …
- OVG Sachsen, 05.10.2022 - 6 A 120/19
Fahrzeugzulassung; Zulassungsbescheinigung Teil II eines EU-Mitgliedstaats; …
- VG Düsseldorf, 11.07.2022 - 29 K 1018/22
Prozesskostenhilfe, Einsichtnahme in spruchkörperinterne …
- VG Würzburg, 30.07.2008 - W 4 S 08.1359
Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung; Genehmigung von …
- VG Koblenz, 10.09.2007 - 1 K 1821/06
Streit um Factory-Outlet-Center in Montabaur
- BVerwG, 18.10.2005 - 4 B 43.05
Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Festlegung von Flugrouten; …
- VG Köln, 13.09.2022 - 14 K 2468/18
Freizeitfischerei in einem Naturschutzgebiet in der Ostsee darf verboten werden
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15
Abwägung; Abwägungsgebot; Auflösung; Förderschule; Schließung; Schule; …
- VG Frankfurt/Oder, 08.06.2015 - 5 L 589/14
Immissionsschutzrecht
- BVerwG, 18.10.2005 - 4 B 44.05
Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Festlegung von Flugrouten; …
- BVerwG, 01.09.2003 - 4 B 41.03
Zulässigkeit einer selbstständigen Geltendmachung von Angriffsmitteln und …
- VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17
Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung
- VG Aachen, 04.07.2023 - 7 K 463/22
Corona, 3G, Klagebefugnis, Feststellungsinteresse
- VG Trier, 19.09.2017 - 7 K 7875/17
Feststellung der Laufbahnbefähigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 6.06
Baugenehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich; Ersetzung des …
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
Fernstraßenrecht: Rügerecht der planbetroffenen Gemeinde
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
Baustopp für Isental-Autobahn - A 94 beschäftigt Europäischen Gerichtshof
- VG Köln, 16.04.2026 - 8 K 1233/26
- VG Regensburg, 15.12.2025 - RO 8 K 21.2110
Drittanfechtung, Ausnahmegenehmigung, Hochwasserschutz, Präklusion, …
- VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14
Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße
- VG Saarlouis, 06.11.2012 - 2 K 303/11
Rechtsfolgen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit; Umwandlung in ein …
- BVerwG, 10.08.2004 - 4 B 43.04
Bestimmung der Kriterien einer Verteilung des Fluglärms zwischen betroffenen …
- VG Minden, 27.10.2023 - 9 L 905/23
- VG Schleswig, 04.07.2017 - 1 A 6/16
Sperrung eines Versorgungs- und Transportweges aus naturschutzrechtlichen …
- OVG Sachsen, 23.09.2016 - 1 C 6/14
Flugverfahren; Flugroute; Planfeststellungsbeschluss; Natura 2000-Gebiet; …
- VG Darmstadt, 05.11.2009 - 6 L 1382/09
Kommunale Planungshoheit und Windenergieanlagen
- BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 70.05
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
- VG Potsdam, 16.12.2004 - 5 L 1087/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2004 - 1 C 10517/04
- VG Potsdam, 20.06.2006 - 3 L 799/05
"Truppenübungsplatz Wittstock": Entscheidungen in zwei weiteren Eilverfahren …
- VGH Bayern, 19.07.2010 - 9 CE 10.983
Zur Frage, inwieweit die Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensregelung gemäß § 36 …
- VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 4443/04
Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)
- VGH Hessen, 20.12.2022 - 9 B 1253/22
Flughafen Frankfurt Main; Anflugverfahren Segmented Approach, erweiterter …
- VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18
Beurteilung der Öffentlichkeit eines über Privatgrund verlaufenden Teils einer …
- VGH Hessen, 28.01.2013 - 9 B 1888/12
Anspruch gegen die Flugsicherungsorganisation auf Untersagung, bei bestimmten …
- VG Potsdam, 23.05.2006 - 3 L 797/05
Klagen gegen "Truppenübungsplatz Wittstock" behalten weiterhin aufschiebende …
- VG Hamburg, 16.07.2025 - 21 K 1151/25
Zur Anerkennung eines Versicherungsproduktes als Nachweis eines ausreichenden …
- VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829
Vollstreckung von Kosten zulasten der Ehefrau
- VGH Bayern, 13.01.2010 - 2 ZB 08.3312
Klage einer (Nachbar-)Gemeinde gegen einen baurechtlichen Vorbescheid für einen …
- VGH Bayern, 13.07.2009 - 8 CS 09.1388
Vorläufiger Rechtsschutz; Bundesfernstraßenbau; sofort vollziehbare …
- VG Köln, 10.10.2025 - 9 K 7927/24
- VG Köln, 10.10.2025 - 9 K 1404/24
- VG Osnabrück, 24.07.2018 - 3 A 205/16
Beseitigung; Einzugsbereiche; Pflicht; Selbstverwaltungsrecht; Tierkörper; …
- VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1723
Windkraftanlagen; Außenbereich; Nachbargemeinde; Selbstgestaltungsrecht
- VG Köln, 16.08.2007 - 20 K 1674/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2004 - 7 A 11380/04
Genehmigter Verkehrslandeplatz; Einschränkung des Flugbetriebs zu Sportzwecken; …
- VG Köln, 03.06.2025 - 2 K 1157/21
- VG Bayreuth, 16.01.2023 - B 8 K 22.755
Feststellungsinteresse und Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage bei, …
- VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1751/21
Klage auf Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße; versäumte Widmung
- VG Würzburg, 12.05.2009 - W 4 K 08.792
Windkraftanlagen Erlach; Planungshoheit; Selbstgestaltungsrecht
- VG Düsseldorf, 20.05.2011 - 15 K 4842/08
Klage von drei ehemaligen Senatoren eines Hochschulrates gegen Ausschluss der …
- VG Schwerin, 15.09.2010 - 2 B 353/10
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei rechtswidriger Versagung desselben …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung zur Unterlassung einer verdeckten Tatsachenbehauptung; Medienbericht über sexuelle Aktivitäten eines Pfarrers und deren Folgen; Vermittlung des Eindrucks der Untätigkeit der Vorgesetzten; Umfang des gerichtlichen ...
- rechtsportal.de
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 325
- NJW 2004, 1942
- NVwZ 2004, 1229 (Ls.)
- ZUM 2004, 560
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (15)
- OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97
Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des …
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Januar 1998 - 15 U 126/97 -, b) das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Juni 1997 - 28 O 44/97 - .Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Januar 1998 - 15 U 126/97 - und das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Juni 1997 - 28 O 44/97 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Die Berufung hatte nur insoweit Erfolg, als die Klage des Klägers zu 3 mangels Aktivlegitimation abgewiesen wurde (vgl. NJW-RR 1998, S. 1175, JURIS-Nr. KORE539459800).
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78
Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ;… BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ;… NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ;… BGH NJW 2000, S. 656 ;… NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).
Dem Anliegen der Kläger des Ausgangsverfahrens könnte beispielsweise durch das Gebot Rechnung getragen werden, nur diejenigen Teile einzelner Berichte nicht mehr zu verbreiten, aus denen sich die streitige verdeckte Tatsachenbehauptung ergibt, oder die ursprünglichen Beiträge nur mit klarstellenden Zusätzen zu veröffentlichen (vgl. BGHZ 78, 9 ).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ).
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).Dagegen ist von Verfassungs wegen nichts einzuwenden (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 97, 125 ).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ).
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ;… BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ; NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ; BGH NJW 2000, S. 656 ;… NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Das Bundesverfassungsgericht hat die für eine Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits entschieden (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 85, 1 ; 86, 122 ; 90, 145 ; 94, 1 ; 97, 125 ).Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerfGE 43, 130 ).
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Dabei legt das Oberlandesgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 78, 9 ; BGH, AfP 1994, S. 295 ; S. 299 ;… NJW 2000, S. 656 ) dar, dass bei der Annahme solcher verdeckter Aussagen eine besondere Zurückhaltung geboten ist.Insbesondere haben sie nicht erwogen, ob unter dem Aspekt einer falschen verdeckten Tatsachenbehauptung nicht diese selbst, sondern die ursprüngliche Äußerung, aus der sie durch Auslegung gewonnen wird, zu unterlassen ist (vgl. dazu BGHZ 78, 9 ;… BGH NJW 2000, S. 656 ; NJW-RR 1994, S. 1242 ; 1246 ).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Da für die Ermittlung des Inhalts einer Aussage auf die Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums abzustellen ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ), muss bei mehreren Beiträgen ihr jeweiliger Inhalt in der Regel für jeden Beitrag eigenständig ermittelt werden. - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Beschränkungen müssen zur Erreichung des jeweils mit ihnen verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich und das Verhältnis zwischen Rechtsgüterschutz und Beschränkung muss insgesamt angemessen sein (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 94, 1 ; 95, 173 ; 100, 313 ). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
- BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
Warnhinweise für Tabakerzeugnisse
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …
- BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
Jugendgefährdende Schriften III
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325, 329;… BVerfG, AfP 2012, 549 Rn. 35). - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Das in NJW-RR 1998, 1175 veröffentlichte Berufungsurteil, mit dem die Berufung des Beklagten nur hinsichtlich des Klägers zu 3 wegen fehlender Aktivlegitimation erfolgreich gewesen, im übrigen jedoch zurückgewiesen worden war, ist vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1942) wegen Verstoßes gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen worden.b) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung ist diese revisionsrechtliche Überprüfung auch im Streitfall vorzunehmen und nicht etwa durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, 1942) abschließend erfolgt.
- BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21
"SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben …
Rn. 66 (3) Das Berufungsgericht hat darüber hinaus den im Äußerungsrecht für verdeckte ("zwischen den Zeilen stehende") Behauptungen geltenden Maßstab angewendet, nach dem zu prüfen ist, ob sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfGK 2, 325, 238 [juris Rn. 16];… BVerfG, NJW 2018, 1596 Rn. 22; BGH…, Urteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 159/78, BGHZ 78, 9, 14 [juris Rn. 41];… Urteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124 [juris Rn. 19];… Urteil vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, AfP 2019, 434 Rn. 30 mwN;… BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 12).
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Denn der Schutzbereich des Grundrechts erstreckt sich auch auf die Äußerung von Tatsachen, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250 m.w.N.; BVerfG, NJW 2003, 1109; NJW 2004, 1942). - BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter …
Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325 ). - LG Berlin, 20.05.2013 - 27 O 632/12
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Film über Technoviking
Um überschießende Wirkungen, insbesondere eine rechtlich nicht gebotene Zurückhaltung oder gar eine Einschüchterung bei weiteren Äußerungen auszuschließen, muss die Verurteilung klar erkennen lassen, welche Aussage der Grundrechtsträger unterlassen soll (vgl. BVerfG v. 19.2.2004, 1 BvR 417/98, juris Rn. 17 ff.). - BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12
Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der …
Insgesamt haben die Fachgerichte verkannt, dass die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden muss (vgl. BVerfGK 2, 325 ), nicht aber den Zweck hat, die sachliche Richtigkeit oder Angemessenheit der betreffenden Meinungsäußerung in dem Sinne zu gewährleisten, dass zur Wahrung allgemeiner Höflichkeitsformen überspitzte Formulierungen ausgeschlossen werden. - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht bei so genannten verdeckten Aussagen grundsätzlich davon aus, dass sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ;… Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGK 2, 325 ). - BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17
Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei …
Der entsprechenden Beurteilung des Berufungsgerichts liegt eine rechtliche Wertung zu Grunde; eine solche kann regelmäßig zu unterschiedlichen noch vertretbar erscheinenden Ergebnissen führen (vgl. dazu Senat, Urteile vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02, NJW 2004, 598; vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98, NJW 2000, 656; BVerfG [K], Beschluss vom 19. Februar 2004 - 1 BvR 417/98, NJW 2004, 1942 Rn. 16; Retka AfP 2018, 196). - BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
Vom Äußernden würde anderenfalls verlangt, die möglichen Schlüsse spekulativ vorwegzunehmen und jeweils zurückzuweisen (…vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17 , AfP 2019, 434 Rn. 30;… vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 , NJW 2006, 601 Rn. 17;… vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 , VersR 2004, 343, 344, juris Rn. 17;… vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 , VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 19;… BVerfG, NJW 2018, 1596 [BVerfG 07.02.2018 - 1 BvR 442/15] Rn. 22; NJW 2004, 1942 [BVerfG 19.02.2004 - 1 BvR 417/98] Rn. 16).Vom Äußernden würde anderenfalls verlangt, die möglichen Schlüsse spekulativ vorwegzunehmen und jeweils zurückzuweisen (…vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17 , AfP 2019, 434 Rn. 30;… vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04 , NJW 2006, 601 Rn. 17;… vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 , VersR 2004, 343, 344, juris Rn. 17;… vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 , VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 19;… BVerfG, NJW 2018, 1596 [BVerfG 07.02.2018 - 1 BvR 442/15] Rn. 22; NJW 2004, 1942 [BVerfG 19.02.2004 - 1 BvR 417/98] Rn. 16).
- BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen das Willkürverbot durch Auslegung …
- BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) …
- OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei …
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff …
- OLG Stuttgart, 13.11.2024 - 4 U 85/24
- KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des …
- OLG München, 09.03.2026 - 18 U 3650/25
Persönlichkeitsrecht, Meinungsäußerung, Verdachtsberichterstattung, …
- OLG Köln, 14.02.2006 - 15 U 176/05
Unterlassung verdeckter Äußerungen
- OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer …
- KG, 06.05.2013 - 10 U 132/12
- OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98
Prüfungsumfang nach Urteilsaufhebung durch das BVerfG
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Meinungsfreiheit durch …
- OLG Köln, 07.06.2018 - 15 U 127/17
Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch negative …
- KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05
Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anforderungen an das Unterlassungsgebot
- LG Hamburg, 11.10.2019 - 324 O 657/17
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in einem Buch seitens der Katholischen …
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern
- OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem …
- OLG Köln, 25.07.2024 - 15 U 176/24
- LG Hamburg, 16.09.2016 - 324 O 510/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen …
- LG Heidelberg, 31.07.2020 - 4 O 16/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen über ein …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 130/13
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmenssanierers …
- LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04
Genehmigung zu pharmakologischen und toxikologischen Versuchen an …
- OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen …
- OLG Hamburg, 11.03.2013 - 7 W 14/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Presseveröffentlichung: …
- OLG Köln, 12.04.2011 - 15 U 181/10
Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen; …
- OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 6 U 72/08
Oberbürgermeister Heinz Fenrich hat Äußerungen über einen Rastatter Rechtsanwalt …
- LG Osnabrück, 04.07.2011 - 2 O 952/11
Presseberichterstattung; Meinungsfreiheit
- LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22
Drogen-Partys - Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über …
- KG, 07.11.2006 - 9 U 148/06
Unterlassungsantrag hinsichtlich der Veröffentlichung von "Bildnissen aus dem …
- OLG Köln, 01.07.2004 - 15 U 126/97
- LG Köln, 15.07.2009 - 28 O 452/09
Verbot einer Berichterstattung
- OLG Hamburg, 18.09.2007 - 7 U 31/07
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Rechtsprechung
| BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99 |
"Bürgermeister tut nichts"
§ 90 Abs. 2 BVerfGG, Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (hier: über presserechtliche Gegendarstellungspflicht, § 11 PresseG) trotz Grundsatzes der Subsidiarität möglich, wenn mit abweichenden Erkenntnissen im Hauptsacheverfahren nicht zu rechnen ist;
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, § 11 PresseG, Abgrenzung zwischen (gegendarstellungsfähiger) Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Aussage als Tatsachenbehauptung; Einordnung einer Aussage als Meinungsäußerung; Gegendarstellungsanspruch; Gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung
- rechtsportal.de
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Gegendarstellung zu einem Kommentar ist zulässig
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Zur Gegendarstellung bei Kommentaren
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.07.1998 - 1 O 333/98
- LG Freiburg, 06.08.1998 - 1 O 333/98
- OLG Karlsruhe, 16.04.1999 - 14 U 189/98
- BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1235
- NVwZ 2004, 1229 (Ls.)
- afp 2004, 48
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Auszug aus BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
In dessen Schutzbereich wird zwar durch die Verurteilung zur Gegendarstellung eingegriffen (vgl. BVerfGE 97, 125 ).Rn. 16 b) Die in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommene Einordnung der streitigen Äußerung als gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung (vgl. BVerfGE 97, 125 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 3388 ) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Rn. 18 Die Bedeutung des Kontextes für die Deutung und die Einordnung einer Aussage als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ) - hier der Einbau in einen Zeitungskommentar - ist nicht verkannt worden.
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich nach, ob die grundrechtlichen Normen und Maßstäbe, hier das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, beachtet worden sind (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 43, 130 ; stRspr). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Rn. 18 Die Bedeutung des Kontextes für die Deutung und die Einordnung einer Aussage als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ) - hier der Einbau in einen Zeitungskommentar - ist nicht verkannt worden. - BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich nach, ob die grundrechtlichen Normen und Maßstäbe, hier das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, beachtet worden sind (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 43, 130 ; stRspr). - BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Das erscheint vorliegend jedoch nicht zumutbar, weil nicht zu erwarten ist, dass sich in einem durchzuführenden Hauptsacheverfahren abweichende Erkenntnisse ergeben könnten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 483 ). - LG Freiburg, 06.08.1998 - 1 O 333/98
Abgrenzung zwischen Tatsachenwiedergabe und Werturteil bei der Beurteilung …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 14. Zivilsenat in Freiburg - vom 16. April 1999 - 14 U 189/98 -, b) das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 6. August 1998 - 1 O 333/98 -, c) den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 16. Juli 1998 - 1 O 333/98 - . - OLG Karlsruhe, 16.04.1999 - 14 U 189/98
Auszug aus BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 14. Zivilsenat in Freiburg - vom 16. April 1999 - 14 U 189/98 -, b) das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 6. August 1998 - 1 O 333/98 -, c) den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 16. Juli 1998 - 1 O 333/98 - .
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Rn. 23 Das Rechtschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen, dass die Beschwerdeführerin die ihr auferlegte Gegendarstellung vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde zur Abwendung der Zwangsvollstreckung abgedruckt hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).Gilt eine Gegendarstellung einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).
- BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck …
Trotz Feststellung der Erledigung der Hauptsache durch das angegriffene Urteil nach Abdruck der Gegendarstellung besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Klärung der Rechtmäßigkeit der ursprünglich streitgegenständlichen Gegendarstellung (…vgl. insoweit bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235). - BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …
Die Beschwerdeführerin hat trotz zwischenzeitlichen Abdrucks der Gegendarstellung ein fortwirkendes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der Gegendarstellung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 13 m.w.N.;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12 u.a. -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, Rn. 11).
- BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung …
Insbesondere fehlt ihnen nicht das Rechtsschutzbedürfnis, denn es besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Klärung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235). - OVG Saarland, 27.06.2007 - 3 Q 164/06
Zu den Grenzen des Medienauskunftsrechts bei inneren Vorgängen
Dies zeigt ein konkret vom Bundesverfassungsgericht 2003 entschiedener Fall, der zugleich das Verhältnis von Untätigkeit der Politiker und inneren Vorgängen in ihrem Kopf klärt BVerfG, Beschluss vom 17.9.2003 - 1 BvR 825/99 -.BVerfG, Beschluss vom 17.9.2003 - 1 BvR 825/99 -, zitiert nach Juris, Rn. 22 zur Tatsachenbehauptung und Rn. 23 zu den Motiven der Untätigkeit.
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders …
Rn. 21 a) Der Beschluss des Landgerichts vom 30. März 2006, mit dem der Beschwerdeführerin in Verbindung mit dem Beschluss vom 5. Januar 2006 im Ergebnis aufgegeben wird, die Gegendarstellung des Beteiligten zu 2. erneut und ohne die streitgegenständliche Redaktionsanmerkung auszustrahlen, greift in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin aus Art. 14 Abs. 1 VvB ein: Für die grundgesetzlich durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Pressefreiheit ist vom Bundesverfassungsgericht geklärt, dass Verurteilungen zu Gegendarstellungen in den Schutzbereich dieses Grundrechts eingreifen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, NJW 2004, 1235 f.).Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht demnach bei der - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Glossierungsbeschränkung im BlnBraRStV - auslegungsbedürftigen Frage, ob es sich bei der redaktionellen Anmerkung der Beschwerdeführerin zu der am 22. März 2006 ausgestrahlten Gegendarstellung des Beteiligten zu 2. um eine zulässige Erwiderung oder wegen des Inhalts oder der Art und Weise der Erwiderung um eine unzulässige "Entwertung" der Gegendarstellung handelte, eine Abwägung zwischen dem durch die Gegendarstellung geschützten Persönlichkeitsrecht des Beteiligten zu 2. sowie der Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin zu treffen (vgl. zum Abwägungsgebot in Gegendarstellungsfällen BVerfGE 97, 125 ; 97, 157 ; BVerfG, NJW 2004, 1235 f.).
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung
Rn. 30 Allerdings darf ein Beschwerdeführer bei der Rüge von Grundrechtsverletzungen, die sich auf die Hauptsache beziehen, (u. a.) dann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn es einer weiteren Klärung des Sachverhalts nicht bedarf, wenn die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen identisch sind und wenn deshalb nicht damit gerechnet werden kann, dass ein Hauptsacheverfahren die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs entbehrlich machen könnte (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 75, 318 ; BVerfG, NJW 1999, 483 ; BVerfG, NJW 2004, 1235).Sie müssen dabei aber die von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte interpretations-leitend beachten, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt wird; für das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 7 VvB gilt insofern nichts anderes als für die Meinungsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 VvB (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1999, 483 ; siehe auch BVerfG, NJW 2004, 1235).
Dabei hat es - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, NJW 2004, 1235 für die Bedeutung des Kontextes bei der Einordnung einer Aussage als Tatsachenbehauptung) - für entscheidend erachtet, dass die fragliche Äußerung nicht zu dem "wesentlichen Inhalt der Anmoderation" bzw. nicht zum "Kern der Berichtsankündigung" gehörte.
- OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19
Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen …
Gilt eine Gegendarstellung aber einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235). - VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Meinungsfreiheit durch …
Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht demnach bei der - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Glossierungsbeschränkung im BlnBraRStV - auslegungsbedürftigen Frage, ob es sich bei der redaktionellen Anmerkung der Beschwerdeführerin zu der am 22. März 2006 ausgestrahlten Gegendarstellung des Beteiligten zu 2. um eine zulässige Erwiderung oder wegen des Inhalts oder der Art und Weise der Erwiderung um eine unzulässige 'Entwertung' der Gegendarstellung handelte, eine Abwägung zwischen dem durch die Gegendarstellung geschützten Persönlichkeitsrecht des Beteiligten zu 2. sowie der Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin zu treffen (vgl. zum Abwägungsgebot in Gegendarstellungsfällen BVerfGE 97, 125 (150 f.); 97, 157 (167); NJW 2004, 1235 f.).
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