Rechtsprechung
| BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage eines Vertriebsleiters auf Unzulässigkeit einer wegen Betriebsverlegung ausgesprochenen Änderungskündigung; Dringende betriebliche Erfordernisse und soziale Rechtfertigung bei Änderungskündigungen; Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Verlegung als ...
- RA Kotz
Betriebsteilverlagerung und betriebsbedingte Änderungskündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 2 S. 1 § 1 Abs. 12, 2, 3
Kündigung - Betriebsbedingte Änderungskündigung wegen Verlagerung eines Betriebsteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Änderungskündigung wegen Verlagerung eines Betriebsteils
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 19.05.1998 - 4 Ca 5876/96
- LAG München, 06.07.1999 - 6 Sa 155/99
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 696 (Ls.)
Wird zitiert von ... (90) Zitiert selbst (17)
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSv. §§ 2 Satz 1, 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht mit dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verletzt hat, ob es sich bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. zuletzt beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" Betriebs- oder Unternehmensstruktur vorzuschreiben (BAG 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
Organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich konkret nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, unterliegen deshalb keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (…vgl. beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).
Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung die Vermutung spricht, daß sie aus sachlichen Gründen erfolgt, Rechtsmißbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozeß grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, daß die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO).
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts kann deshalb nicht geprüft werden, ob der Nutzen der neuen Struktur in einem - noch angemessenen - vertretbaren Verhältnis zu den Nachteilen für den betroffenen Arbeitnehmer steht (vgl. insbesondere BAG 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Bei der Frage der sozialen Rechtfertigung iSv. §§ 2 Satz 1, 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht mit dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter die Rechtsnorm der §§ 2, 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verletzt hat, ob es sich bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. zuletzt beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).Organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich konkret nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, unterliegen deshalb keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO;… 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Eine Änderungskündigung ist ua. durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 97).aa) Der Entschluß der Beklagten, gemäß ihrem Vorstandsbeschluß vom 31. Mai 1996 das Kathodengeschäft am Standort G. zu konzentrieren und den Vertrieb dorthin zu verlagern, stellt eine unternehmerische Organisationsentscheidung dar (so für eine Verlagerungsentscheidung ins Ausland auch schon BAG 18. September 1997 aaO), die zum Wegfall von Arbeitsplätzen im Vertrieb der Kathoden in M. führt.
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Der Vergleich der Arbeitnehmer vollzieht sich ausschließlich auf derselben Ebene der Betriebshierarchie (horizontale Vergleichbarkeit) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann; eine Vergleichbarkeit scheidet somit in allen Fällen aus, in denen eine anderweitige Beschäftigung nur auf Grund einer Änderung der Arbeitsbedingungen durch Vertrag oder Änderungskündigung in Betracht kommt (zB BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 142/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 46 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 43). - BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der …
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Der Vergleich der Arbeitnehmer vollzieht sich ausschließlich auf derselben Ebene der Betriebshierarchie (horizontale Vergleichbarkeit) und setzt voraus, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einseitig auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann; eine Vergleichbarkeit scheidet somit in allen Fällen aus, in denen eine anderweitige Beschäftigung nur auf Grund einer Änderung der Arbeitsbedingungen durch Vertrag oder Änderungskündigung in Betracht kommt (zB BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36; 17. Februar 2000 - 2 AZR 142/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 46 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 43). - BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Da jede Rechtsausübung unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben steht (§ 242 BGB), kann sich ein Arbeitnehmer nicht auf eine fehlerhafte Sozialauswahl bei einer Änderungskündigung berufen, wenn er in Kenntnis der Kündigungsabsicht seinerseits ein eindeutiges Angebot des Arbeitgebers definitiv abgelehnt hat, ihn auf einen Arbeitsplatz umzusetzen, hinsichtlich dessen Inhaber er nunmehr die Sozialauswahl rügt (vgl. auch BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108). - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
a) Ob die zur Kündigung vom Arbeitgeber angeführten betrieblichen Erfordernisse dringend sind, beurteilt sich anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61). - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, dem Arbeitgeber eine "bessere" Betriebs- oder Unternehmensstruktur vorzuschreiben (BAG 6. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127; 19. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61). - BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts kann deshalb nicht geprüft werden, ob der Nutzen der neuen Struktur in einem - noch angemessenen - vertretbaren Verhältnis zu den Nachteilen für den betroffenen Arbeitnehmer steht (vgl. insbesondere BAG 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159;… 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich konkret nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, unterliegen deshalb keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (…vgl. beispielsweise BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO;… 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79). - BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83
Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
- BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89
Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der …
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG München, 06.07.1999 - 6 Sa 155/99
Änderungskündigung: betriebsbedingte Änderungskündigung - Verlagerung eines …
- BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten können deshalb nur im Rahmen der von ihm vorgegebenen Arbeitsorganisation Berücksichtigung finden (vgl. BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 1 c cc der Gründe).. - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74 = EzA KSchG § 2 Nr. 50; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).
- BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats
Diese Aufgabenverlagerung ist grundsätzlich geeignet, eine betriebsbedingte Änderungskündigung zu rechtfertigen (Senat 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 1 c aa der Gründe, EzA KSchG § 2 Nr. 41)..
- LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 13 Sa 78/04
Änderungskündigung - Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe
Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betroffenen Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, in jüngerer Vergangenheit zum Beispiel BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 -AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74, zu B I 1 der Gründe; BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 2 der Gründe; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 b der Gründe).Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot - wie hier - rechtzeitig unter Vorbehalt angenommen oder es abgelehnt hat, ist nicht auf das Kündigungselement, die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (zu einem unter Vorbehalt angenommenen Änderungsangebot beispielsweise BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 a der Gründe; zu einem abgelehnten Angebot BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 1 der Gründe;… zu der dogmatischen Begründung des in beiden Konstellationen unveränderten Prüfungsmaßstabs KR-Rost 7. Auflage 2004 § 2 KSchG Rn. 85 ff., 89 ff. und 92 ff.).
c) Eine - hier nach den soeben angestellten Überlegungen gebotene - Änderungskündigung ist unter anderem dann durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (für die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74, zu B I 2 der Gründe; BAG 21.02.2002 - 2 AZR 556/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 45, zu II 2 der Gründe; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 b der Gründe, jeweils m. w. N.).
Da Rechtsmissbrauch die Ausnahme ist, hat im Änderungsschutzprozess grundsätzlich der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und bei Bestreiten des Arbeitgebers zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (zu allem BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 1 c bb der Gründe m. w. N.).
Sie ist nicht im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinn auf ihre Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit hin zu kontrollieren (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu I 2 b der Gründe m. w. N.).
aa) Dass auch im Fall einer Änderungskündigung regelmäßig eine soziale Auswahl durchzuführen ist, ergibt sich bereits aus dem Klammerzusatz des § 2 Satz 1 KSchG, der unter anderem auf § 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG verweist (dazu schon BAG 13.06.1986 - 7 AZR 623/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 13, zu II 2 der Gründe; BAG 18.10.1984 -2 AZR 543/83 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 6, zu B II 2 der Gründe; in jüngerer Vergangenheit stillschweigend vorausgesetzt von BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu II 1 der Gründe).
Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG 13.06.1986 -7 AZR 623/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 13, zu II 2 der Gründe; vgl. mittelbar auch BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu II 1 der Gründe am Ende).
(b) Abweichend von der Beendigungskündigung kommt es bei der Änderungskündigung im zweiten Schritt der Vergleichbarkeit - wie bereits dargestellt - aber auch darauf an, dass beide Arbeitnehmer für die Tätigkeit, die Gegenstand des Änderungsangebots ist, mindestens annähernd gleich geeignet sind (BAG 13.06.1986 - 7 AZR 623/84 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 13, zu II 2 der Gründe und indirekt BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41, zu II 1 der Gründe am Ende).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen …
Sie umfasst auch die Festlegung, an welchem Standort welche arbeitstechnischen Ziele verfolgt werden (…vgl. BAG 29.03.2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 23 mwN, NZA 2007, 855; BAG 27.09.2001 - 2 AZR 246/00 - Rn. 20, EzA KSchG § 2 Nr. 41). - BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb überhaupt oder zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12
Änderungskündigung
Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (…BAG 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 15; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - zu I 2 b der Gründe). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung
a) Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
aa) Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).
- BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
Änderungskündigung
Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, eine Abteilung stillzulegen, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbstständigen Erledigung zu vergeben und/oder an einem bestimmten Standort zu konzentrieren (vgl. Senat 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41). - BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09
Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 95/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1024/10
- LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22
Versetzung - betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1530/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06
Änderungskündigung
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1573/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1034/10
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1531/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1553/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1524/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1547/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1550/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1555/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1551/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und …
- LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10
Versetzung eines Flugkapitäns - Umstationierung
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1571/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1532/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1528/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1572/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1549/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1546/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1552/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1574/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1545/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1554/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1544/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1529/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1533/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1548/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1527/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13
Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung
- LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03
Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale …
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1025/10
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1526/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 608/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- ArbG Cottbus, 18.07.2007 - 2 Ca 493/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 12/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05
Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs- …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 114/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 121/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 625/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 122/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 8/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05
Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept …
- LAG Berlin, 24.05.2005 - 3 Sa 2534/04
Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse …
- LAG Niedersachsen, 27.02.2006 - 11 Sa 842/05
Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung einer Vertretungslehrkraft an einer …
- ArbG Düsseldorf, 20.10.2008 - 2 Ca 3133/08
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 103/06
Änderungskündigung
- ArbG Köln, 10.12.2009 - 10 Ca 7342/09
Es liegt ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung bei …
- BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 667/06
Änderungskündigung
- LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 230/09
Änderungskündigung
- BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 614/06
Änderungskündigung
- LAG Hamm, 26.08.2005 - 10 Sa 1966/04
Änderungskündigung Annahme unter Vorbehalt Betriebsverlegung
- LAG Köln, 01.07.2004 - 5 (9) Sa 427/03
Betriebsrat, Anhörung, Fremdvergabe, Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 211/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots; …
- LAG Köln, 13.02.2012 - 5 Sa 303/11
Interessenausgleich mit Namensliste im Tendenzbetrieb
- LAG Köln, 06.11.2009 - 10 Sa 687/09
Altersteilzeit in öffentlich geförderter Forschungseinrichtung; unbegründete …
- LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 216/23
Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots - …
- LAG Köln, 08.10.2024 - 4 Sa 624/23
Änderungskündigung, Betriebsleiter gem. § 7 Abs. 1 HwO, fachliche …
- LAG Köln, 08.10.2024 - 4 Sa 622/23
Änderungskündigung, Betriebsleiter gem. § 7 Abs. 1 HwO, fachliche …
- ArbG Köln, 06.05.2004 - 1 Ca 10429/03
- ArbG Essen, 02.10.2015 - 3 Ca 1011/15
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
- ArbG Köln, 03.12.2009 - 10 Ca 6717/09
Betriebsbedingte Kündigung aufgrund eines Sozialplans; Fehlende …
- ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07
Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in …
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
Änderungskündigung - reduzierte Arbeitszeit und Tarifwechselklausel
- LAG Hamm, 11.02.2003 - 6 Sa 491/02
Entzug Werkdienstwohnung durch Änderungskündigung
- LAG Köln, 14.12.2023 - 8 Sa 482/23
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Rechtsprechung
| BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Befristeter Arbeitsvertrag - Haushaltsgründe
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; Befristungskontrolle anhand des letzten Arbeitsvertrages; Haushaltsrechtliche Möglichkeit einer unbefristeten Beschäftigung; Befristungsgrundform ...
- rechtsportal.de
BGB § 620; BAT SR 2y BAT SR 2y Nr. 2
Befristung des Arbeitsvertrags aus Haushaltsgründen; Vertragsauslegung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 20.07.1999 - 4 Ca 2779/98
- LAG Düsseldorf, 22.11.1999 - 7 Sa 1329/99
- BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 696 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99
Befristung und tarifliche Befristungsgrundform
Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 227 = EzA BGB § 620 Nr. 175, zu B I 1 der Gründe) darf sich der Arbeitgeber nicht auf Sachgründe berufen, die einer Befristungsgrundform der Nr. 2 SR 2y BAT zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde.Der haushaltsrechtliche Sachgrund, auf den sich die Beklagte beruft, läßt sich nicht der Befristungsgrundform des Aushilfsangestellten (Nr. 1 c SR 2y BAT) zuordnen (28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - aaO, zu B 1 2 a der Gründe).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
In diesem Zusammenhang ist die Klägerin darauf hinzuweisen, daß die Wiederbegründung eines Arbeitsverhältnisses nach ständiger Senatsrechtsprechung nur für die Zukunft möglich ist (28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu I B der Gründe mwN). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 (- GS 1/59 - BAGE 10, 65, 74 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 16).
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
a) Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend von der ständigen Senatsrechtsprechung ausgegangen, nach der grundsätzlich nur der letzte zwischen den Parteien abgeschlossene Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle unterliegt (grundlegend 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97). - BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex; …
Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
Nach dieser Rechtsprechung (vgl. zB 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu I der Gründe mwN) liegt ein unselbständiger Annex vor, wenn der Anschlußvertrag lediglich eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunkts betrifft, diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und allein in der Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit an später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände besteht. - LAG Düsseldorf, 22.11.1999 - 7 Sa 1329/99
Befristeter Arbeitsvertrag - späterer Wegfall des Befristungsgrundes
Auszug aus BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 144/00
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. November 1999 - 7 Sa 1329/99 - aufgehoben.
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Mit der Aufhebung der Entscheidung über den Hauptantrag war die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über den Hilfsantrag ebenfalls aufzuheben und der Rechtsstreit auch insoweit an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - EzA BGB § 620 Nr. 182). - BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
Rn. 28 1. Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, setzt ein erfolgreicher Beschäftigungsantrag grundsätzlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - zu III der Gründe; 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - zu II der Gründe). - BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05
Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt
Der Weiterbeschäftigungsanspruch setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - EzA BGB § 620 Nr. 182).Daher kann mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung kein Wiedereinstellungsanspruch verfolgt werden (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - aaO; 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 7;… ErfK/Müller-Glöge 6. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 14).
- LAG Düsseldorf, 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05
Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen
Nach zutreffender Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts darf sich der Arbeitgeber nicht auf Sachgründe berufen, die einer Befristungsgrundform der Nr. 2 SR 2y BAT zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 15.08.2001, 7 AZR 144/00, EzA Nr. 182 zu § 620 BGB).Sind sie sich über den tatsächlichen Befristungsgrund einig, so kann er abweichend von der im Arbeitsvertrag geäußerten Rechtsansicht der richtigen tariflichen Befristungsgrundform zugeordnet werden (BAG, Urteil vom 31.07.2002, 7 AZR 72/01, AP Nr. 237 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, Urteil vom 15.08.2001, a.a.O., Urteil vom 25.11.1992, 7 AZR 191/92, AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- LAG Köln, 29.01.2010 - 4 Sa 943/08
Kündigungsschutz bei einem durch Annahme des Teilzeitbegehrens bedingten …
So kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BAG für die Wirksamkeit einer vereinbarten Befristung ausschließlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (vgl. z. B. BAG 15.08.2001 - 7 AZR 144/00). - LAG Thüringen, 18.10.2017 - 6 Sa 287/16
Befristung - Streitgegenstand - Darlegungslast - sachlicher Grund - …
Das ist der Fall, wenn er lediglich eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunkts betrifft, diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und allein in der Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit an später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Umstände besteht (BAG 15.8.2001, 7 AZR 144/00).Gemessen an den Kriterien in der Entscheidung des BAG vom 15.8.2001 (7 AZR 144/00) unter Berücksichtigung des ausdrücklich in den Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden Parteiwillens könnte es sich dabei um unselbstständige Annexverträge handeln.
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2016 - 6 Ta 241/16
Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch - Wiedereinstellungsanspruch - …
Die gegenteilige Auffassung des BAG vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 - juris Rn. 31 ist seit dem 1.1.2002 durch § 311a Abs. 1 BGB n.F. überholt.Rn. 27 Die gegenteilige Ansicht des BAG vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 - juris Rn. 31 = EzA § 620 BGB Nr. 182 ist durch § 311a Abs. 1 BGB n.F. überholt: nunmehr ist eine Verurteilung zu einem rückwirkenden Arbeitsvertragsschluss zulässig (…vgl. BAG vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06 - juris Rn. 25 = NZA 2008, 357).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor …
Rn. 38 Ein erfolgreicher Weiterbeschäftigungsantrag setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - Rn. 31, EzA BGB § 620 Nr. 182;… BAG 19. September 2001 - 7 AZR 574/00 - Rn. 29, AiB 2002, 637;… BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 67/02 - Rn. 35, NZA 2003, 1271;… vgl. auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Müller-Glöge 12. Aufl. § 17 TzBfG Rn. 12). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13
Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze - Betriebsvereinbarung
Maßgeblich für die Wirksamkeit der Befristung ist dabei stets der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages (vgl. z. B. BAG vom 15.08.2001 - 7 AZR 144/00 - EZA § 620 BGB Nr. 182). - LAG Köln, 26.02.2008 - 9 Sa 1196/07
Befristung - Vertretung
Der spätere Wegfall des sachlichen Grundes schadet grundsätzlich nicht (vgl. BAG, Urteil vom 15. August 2001 - 7 AZR 144/00 - APS-Backhaus, a.a.O., § 15 TzBfG Rdn. 97 ff.). - LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 1730/12
Entfristungsklage bei Abwicklungsarbeiten - Schließung einer Betriebskrankenkasse …
- LAG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 6 Sa 99/11
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Winterruhe nach TVÜ-Forst - …
- ArbG Bonn, 14.01.2010 - 1 Ca 2255/09
Wiedereinstellungsanspruch, Rückkehrrecht, Auslegung einer schuldrechtlichen …
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Rechtsprechung
| BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 333/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Befristeter Arbeitsvertrag wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund für die Befristung
- rechtsportal.de
Befristeter Arbeitsvertrag wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 04.11.1999 - 2 Ca 978/99
- ArbG Neumünster, 04.11.1999 - 2 Ca 978d/99
- LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2000 - 3 Sa 625/99
- BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 333/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 696 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92
Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden
Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 333/00
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. zB 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 83 = EzA BGB § 620 Nr. 71; 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 87 = EzA BGB § 620 Nr. 72; insbesondere 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120, zu II 4 a der Gründe) liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigt.Mit dieser Würdigung setzt sich das Landesarbeitsgericht in Widerspruch zu dem bereits angeführten Senatsurteil vom 21. April 1993 (- 7 AZR 388/92 - aaO), in dem der Senat ausdrücklich entschieden hat, daß der Befristungsgrund der geplanten Übernahme eines Auszubildenden nicht voraussetzt, daß der Arbeitgeber dem Auszubildenden die Übernahme bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem ersatzweise eingestellten Arbeitnehmer zugesagt hatte.
Das besondere Interesse der Beklagten, für die speziell für ihre Zwecke ausgebildeten Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu haben, muß nach den Maßstäben der angeführten Senatsrechtsprechung (vgl. insbesondere 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - aaO, zu II 4 b der Gründe) auch gegenüber etwaigen Ansprüchen auf bevorzugte Berücksichtigung nach der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2 a MTA durchgreifen.
- BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92
Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein …
Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 333/00
Im übrigen kann ein Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung nur dann einen Anspruch auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrages begründen, wenn die Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung "im wesentlichen gleich beurteilt sind" (so zur gleichlautenden Regelung der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2 y BAT BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - AP BAT § 2 SR 2 y Nr. 13, zu e [richtigerweise c] der Gründe mwN). - BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82
Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 333/00
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. zB 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 83 = EzA BGB § 620 Nr. 71; 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 87 = EzA BGB § 620 Nr. 72; insbesondere 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120, zu II 4 a der Gründe) liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigt. - BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 192/83
Arbeitsverhältnis: Befristung und "Dauervertretung" bzw. "Daueraushilfe"
Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 333/00
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. zB 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 83 = EzA BGB § 620 Nr. 71; 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 87 = EzA BGB § 620 Nr. 72; insbesondere 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120, zu II 4 a der Gründe) liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigt. - LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2000 - 3 Sa 625/99
Wirksamkeit einer Befristung; Sachlicher Grund; Befristete Einstellung nach dem …
Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 333/00
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. März 2000 - 3 Sa 625/99 - aufgehoben.
- BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 529/02
Befristeter Arbeitsvertrag
In diesem Fall gewinnt die Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT Bedeutung im Sinne einer Ermessensreduzierung (vgl. BAG 19. September 2001 - 7 AZR 333/00 - EzA BGB § 620 Nr. 181, zu 5 der Gründe zur gleichlautenden Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2a MTA;… BVerwG 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - aaO). - BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13
Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit …
Rn. 14 Bereits nach der vor Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 geltenden Rechtslage war anerkannt, dass ein Sachgrund für die Befristung bestand, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden sollte, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendete und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigte (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 333/00 - zu 1 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 3 c der Gründe; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 5 a der Gründe; 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - zu II 4 a der Gründe; 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - zu III 4 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines …
Rn. 47 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Befristung sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer bis zu einem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitnehmer dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigt hat (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 AZR 333/00 - EzA § 620 BGB Nr. 181; BAG v. 21.04.1993 - 7 AZR 388/92 - AP Nr. 148 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG v. 06.06.1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Eine Beschäftigungszeit von nicht einmal drei Jahren kann nicht als besonders lang angesehen werden (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 AZR 333/00 - EzA § 620 BGB Nr. 181, unter Ziffer 4. der Entscheidungsgründe).
- LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden bzw. eines Studierenden
Vielmehr genügt es, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer nach seiner Personalplanung die Übernahme des Auszubildenden für den Fall eines normalen Geschehensablaufs beabsichtigt und dass keine greifbaren Umstände entgegenstehen, die gegen die Übernahme des Auszubildenden sprechen (BAG 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120; BAG 19. September 2001 - 7 AZR 333/00 - EzA BGB § 620 Nr. 181). - LAG Köln, 13.12.2017 - 5 Sa 206/17
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
Rn. 29 Bereits nach der vor Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 geltenden Rechtslage war anerkannt, dass ein Sachgrund für die Befristung bestand, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden sollte, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendete und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigte (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 333/00 - zu 1 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 3 c der Gründe; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 5 a der Gründe; 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - zu II 4 a der Gründe; 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - zu III 4 der Gründe). - LAG Nürnberg, 02.03.2011 - 2 Sa 307/09
Befristung, beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden als sonstiger Sachgrund
Rn. 37 a. Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigt (BAG vom 19.09.2001 - 7 AZR 333/00 ; vom 01.12.1999 - 7 AZR 449/98; vom 21.04.1993 - 7 AZR 388/92 m. w. N.). - ArbG Köln, 19.05.2016 - 5 Ca 7709/15
Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung eines Arbeitsvertrages
Rn. 26 Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages liegt unter anderem dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigt (BAG vom 19.09.2001, 7 AZR 333/00).
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Rechtsprechung
| BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte nach Änderung des Unterzeichnungsprotokolls zum Zusatzabkommen Nato-Truppenstatut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärung des Bestehens, des Inhalts oder des Umfangs eines Beteiligungsrechts im Beschlussverfahren; Beschränkung der Beteiligungsbefugnisse der Hauptbetriebsvertretung durch die Ergänzung des Unterzeichnungsprotokolls zum NATO-Truppenstatuts; Eigener ...
- rechtsportal.de
Personalvertretungsrecht; Prozessrecht - Beschlussverfahren; personalvertretungsrechtliche Beteiligungsrechte nach Änderung des Unterzeichnungsprotokolls zum Zusatzabkommen Nato-Truppenstatut; Feststellungsinteresse für die Klärung personalvertretungsrechtlicher ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 27.12.1999 - 11 BV 10/99
- LAG Baden-Württemberg, 26.09.2000 - 14 TaBV 2/00
- BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Papierfundstellen
- NZA 2002, 696 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
In einem daraufhin von der Hauptbetriebsvertretung anläßlich der Schließung von US-Einrichtungen eingeleiteten Beschlußverfahren stellte das Bundesarbeitsgericht durch Beschluß vom 9. Februar 1993 (-1 ABR 33/92 - BAGE 72, 211) fest, daß ein Beteiligungsrecht bei solchen Maßnahmen nicht ausgeschlossen ist.d) Mit der Verneinung eines Feststellungsinteresses setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung vom 9. Februar 1993 (- 1 ABR 33/92 - AP ZA Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 16).
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Es handelt sich um einen Globalantrag (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu II A der Gründe), der eine Vielzahl von Fallgestaltungen umfaßt. - BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99
Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
b) Im Beschlußverfahren kann allerdings das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Beteiligungsrechts auch dann geklärt werden, wenn der konkrete Ausgangsfall zwar abgeschlossen ist, sich aber voraussichtlich in gleicher Weise wiederholen wird (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31).
- BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98
Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Mitbestimmungsrechts auch im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (BAG 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30). - BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95
Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines …
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört es nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht oder eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16; 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.). - BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01
Personalvertretung bei Luftfahrtunternehmen - Mitwirkung bei Umschulung - TV über …
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört es nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht oder eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16; 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.). - LAG Baden-Württemberg, 26.09.2000 - 14 TaBV 2/00
Betriebsvertretung der zivilen Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften
Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Die Rechtsbeschwerde der Hauptbetriebsvertretung gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 26. September 2000 - 14 TaBV 2/00 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß im Beschlußverfahren das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Beteiligungsrechts auch dann geklärt werden kann, wenn der konkrete Ausgangsfall zwar abgeschlossen ist, sich aber voraussichtlich in gleicher Weise wiederholen wird (vgl. etwa BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61, zu B 3 b der Gründe mwN). - BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04
Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats
In einem solchen Fall ist die Entscheidung nicht nur eine gutachterliche Auskunft, die den Betriebsparteien für ihr künftiges Verhalten nützlich sein mag, sondern klärt ein bestimmtes Rechtsverhältnis und stellt dessen Inhalt auch für die Zukunft hinreichend konkret fest (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61).Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, Rechtsfragen gutachterlich zu klären, die die Verfahrensbeteiligten interessieren (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - aaO).
- BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler …
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht, und auch nicht, eine alle Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61; BAG 11. Oktober 1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 16).
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02
Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, ob sie im Recht war oder nicht (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61). - LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
Arbeitszeit - über § 7 Abs 3 ArbZG abweichende Betriebsvereinbarung - keine …
Dazu ist das Gericht nicht befugt (BAG 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61). - BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 523/00
Wegfall des Feststellungsinteresses bei vergangenheitsbezogenen Anordnungen des …
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einer Partei zu bescheinigen, ob sie im Recht war oder nicht (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 1/01 - nv.; 11. Dezember 2001 - 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61). - BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06
Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften
Anders als in dem Fall, den der Senat mit Beschluss vom 11. Dezember 2001 (- 1 ABR 9/01 - EzA ZPO § 256 Nr. 61) entschieden hat, streiten vorliegend die Beteiligten weder darum, ob der Hauptbetriebsvertretung ein Mitbestimmungsrecht bei einem vollständig in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Vorgang zustand, noch abstrakt darüber, ob sie bei irgendwelchen hypothetischen Maßnahmen zu beteiligen ist. - LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2008 - 5 TaBV 18/08
Betriebsrat, Mitbestimmung, Zustimmungsverweigerungsrecht, Rettungsdienst, …
Erledigt sich der Anlass eines aktuellen Streits über ein Mitbestimmungsrecht, bleibt ein Interesse an der Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses gleichwohl erhalten, wenn zu erwarten ist, dass sich ein vergleichbarer Konflikt in dieser Form auch künftig wiederholt (BAG Beschl. v. 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61). - LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02
Problematik der Einordnung eines Vertragsverhältnisses als Arbeitsvertrag wegen …
Eine entsprechende Feststellung hätte damit nicht nur den Charakter eines Rechtsgutachtens (vgl. BAG Beschluss v. 11.12.2001 Az: 1 ABR 9/01). - LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Einigungsstellenspruch
Es gehört nämlich nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, ob er im Recht war oder nicht; insbesondere ist es nicht gerichtliche Aufgabe, eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (BAG, 11.12.2001, Az.: 1 ABR 9/01, unter Berufung auf BAG 11.10.1975, Az.: 7 ABR 17/95 = AP Nr. 2 zu § 21 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
- ArbG Wesel, 15.10.2024 - 2 Ca 98/24
Abberufung einer Gleichstellungsbeauftragten
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 24 Sa 844/07
Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2014 - 4 TaBV 17/13
Mitwirkungsrecht -Betriebsvertretung - Eingruppierung - Sondergehaltsbestimmungen …
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